Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- III (1894)
- Issue
- 96 (4.2.1894)
- Date
- 1894-02-04
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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I Seite )\ Freie» B l a t t. IU. 9fi. z-cnillcron. Zu den Judenpalenten Josefs II. -Die Besirebungc», durch welche Kaiser Josef, nach seinen eigenen Worten vom I*. Juni 1784, die „in Folge der mittelalterlichen Mißgriffe unproductiv und gemeinschädlich geartete, physisch und intellectuell verkümmerte jüdische Race" für die materielle »ud geistige Güterarbeit, vor Allem für den Ackerbau und diVs Gewerbe;u gewinnen suchte, sind in ihrem allgemeinen Verlause zu bekannt, um nochmals, ausführlich dargelegt zu werden. Josef selbst war kein Judenfrcund, so wenig als seine Mutter: er hat die Israeliten als ein unvermeidliches Uebel betrachtet, als einen Krebsschaden am Leibe dcS Staates, den man so gut als möglicb unschädlich machen müsse. Deshalb ist ihm auch nicht der entserntestc Gedanke gekommen, ihre Gleichstellung mit den Katholiken zu veranlassen, obgleich ihm einer seiner maßgebendsten Beamten, der Hofralh v. Greincr, den Vorschlag machte, sie zu recipircn, wie dies vorher in Holland geschehen war; Alles, wozu er sich verstand, war, daß er sie duldete, lolerirte. Er ist gegen die Jiraelilcu, wenigstens nach ihrer eigenen Anschauung, sogar schärfer vorgegangen als selbst Ferdinand II., der doch ihre Selbstständigkeit nach innen nicht angclastet hatte. Die Aufhebung der RabbinaiSgcrichie am 25i. August 1783 wurde allgemein als - denkbar schwerster Schlag empfunden. Unmittelbare Veranlassung zu den Josefinischen Patenten gaben wehl finanzielle- Gründe. Wie Maria Theresia schon 1774 den Israeliten, welche Fabriken anleglen, Begünstigungen zusagle, wollte auch Joses sie für seine industriellen Zwecke benützen. Dazu kam die Rücksicht auf die beiden Hauptideen, deren. Ausführung! seine ganze Thätigkcit gewidmet war: den österreichischen Einheils-! staal und die Urbarialrcform. Dieser stand die jüdische Ausschließung vom Ackerbau entgegen: jener Idee widersprach der Gebrauch des Hebräischen im Geschäslslebe», welcher dem Kaiser die Juden als eine geheime GeieUfchafr zur Ucbervortheilung des Staates, als einen Staat im Staat erscheinen ließ. So hat er gleich nach seinem Regieruiigsantrille sich mit der Frage einer Judcnemancipalion eingehend beschäftigt, Vorschläge aller Art empfangen und in Erwägung gezogen und von seinen Aemlern ausführliche Gutachten abfassen lassen. In diesen Kreis gehört auch das Schreiben, welches ich hier mittheile. Ich gebe cs nach einem Eoncspte, in großem Actenformat, von einer deutlichen Kanzleihand, mit einigen Eorrecluren am Rande, das sich unlängst unter alten Familienpapieren vorgefundcn hat: „Ilm die jüdische Ration und deren so zahlreiche in Meinen Erblonden befindliche Glieder den« Staate nützlicher zu machen als sie bey d»n ihnen bisher so .äußerst beschränkten Narungswecgen und thcils nicht zulänglich vcrstaiketest khcilS bey dieser Beschränkung ihnen überflüssig geschienenen Aufklärung- Mitteln werden konnten, scheinet der erste zuträgliche Schritt durch unvermerkte Beseitigung ihrer national Sprache mit dem geschehen zu können: daß sie verhalten würden, alle ihre Eontraelo, Verschreibungen, Testamente, Rechnungen, Zeugnisse, kur; alles was vor ihrer Landesobrigkeit in gerichtlich- oder außerordentlichen Handlungen erscheinen und eine Verbindlichkeit haben solle, in der ^erlchrsüblichen Sprach« jedes Landes, bey Strafe,der Nullität, auszuferiigen; an Fällen wo durch unverlässigc Verdollmetschungen zu ihrem eigenen Rachkhcile Verwirrung entstanden, würde es nicht fehlen, um hieiml die Eausalem anzugebcn. „Hiezu wäre chncn jedoch eine Zeilfrist von 2 oder 3 Jahren um! ::: der Landessprache den erforderlichen Unterricht einholen zu können, : em.ttberauinen, welcher dadurch ungemein befördert würde, wenn hiezu! >der Haupt Synagog jeden Landes eine nach der normal Lchrart j .:ng:r:chreid Schuir, unter Oberaufsicht der ohnehin jeden Landes bej st ebenden D ireelion jedoch ohne mindeste Beirrung ihres Gottesdienstes uue >erstu: rudi'cher Veriastung, eingcführct würde: und Ich wäre j >::chu»'.zeu::e.t hiezu in den ersten Jahren und bis zu ihrer etwas rc-llkommencren Begründung entweder aus den. jüdischen Steuern oder auch au-? d::>: Schulen Fond eine angemessene Summe zu verwilligen; in een .Hauptstädten waren sie vcrmöglichen auch nicht von höhern Schneen, und dort wo Universitäten sind von' keinem Studio (die Theologie ausgenommen auszu'chlicßen: und so wie ihnen hicrnauf, gleich allen andern Unlerihanen, die Lesung aller nach den EensurS Grundfätzen gestakieien Bücher unbenommen wäre: so müßte dagegen und zwar anfangs die Einfuhr ihrer jüdischen Bücher von auswärts eiugcste.lel, auch konnte nach und nach die Auflage derselben in ihren innenhabenden Buchdruckereyen um jo leichter beschränkt werden, wenn sie, wie es in Böhmen ohnehin geschieht, bey jeder veranlasienden Auflage eines Buchs die vorläufige Einwilligung der Landesstelle zu erholen 'durchgehendangewiesen würden. Und dieß soviel die Aufklärung deS Verstandes durch Unterrichts und Wisienschaften betrifft. „Damit sie aber auch wegen allzu beschränkten Narungserwerbes nicht nöthig hätten zu Wucher und Betrügereyen Zuflucht zu nehmen: so wäre ihnen „a) Ter Ackerbau zu gestatten, und unbearbeitetes uncultivirtes Land, auch cultivirte Grundstücke allenthalben in Pacht jedoch wenigstens auf 21 Jahre, gegen dem zu überlaffen, daß alle Ackerbau Arbeiten durch jüdische Hände zu geschehen hätten; nur in Einsetzung der unterthänigen Contributions Gründe müßte von den Kreisämtcrn, über Einvernehmung der Obrigkeit, die Bewilligung erwirket werden. „l>) Könnten sie auch Fuhrleute abgebrn. „e) Unter den Handwerkern wären sie zu Schuster und Schneidern , auch Maurexn Zimmerleutcn, und welche sonst zu Führung eines Baus erforderlich sind bis zu Baumeistern und Architccten, wenn sie die Architcctur mathematisch erlernt hätten, zuzulaffen. „d) Wenn sie Zeichnen können, wären sie zu Kunsttischlern und dergleichen zu gebrauchen, ihnen auch alle frcyc Künste als Malerey Bildhauerei, u. s. w. zu erlauben. „e) Ta sie crfindsam sind, und leicht Compagnien stiften, könnten ihnen alle Arbeiten, die in Fabriquen geschehen müffen, und wozu besondere und kostbare Maschinen erforderlich sind, auch alle jene Manufakturen, die als freye Arbeiten durch Gesetze erklärt sind, als Spinnen, Weben der leinen Waaren, Tafet machen n. d. eingestanden werden. „IlebrigenS sind auch alle dcmüthigcndc ZwangSgesctzc die ihnen einen Unterschied der Kleidung und Tracht auflcgen, so viel möglich zu beseitigen. „Wie nun diese Meine Absicht^ nach Unterschied der Länder Verfaffung, dann der mehr oder mindern Zahl der Juden und der für sie geeigneten Narungstricbe in diesem oder jenem Lande, auch übrigen Umständen, in Ausübung gebracht werden könne, gewärtige ich von der Kanzlcy nach Einvernehmung der Länderstcllcn (der Statthalt e r e y) den ausführlichen Vorschlag." Unterschrift, Datum und jede nähere Bezeichnung fehlen; sichtlich aber handelt es sich »m ein Schreiben des Kaisers an seine Hofkanzlei aus den letzten Monaten des Jahres 1781, als die Ideen in seinem Kopfe bereits feste Gestalt, angenommen halten; dafür spricht auch, daß die zweite Hälfte deS Briefes, die Aufzählung, inhaltlich, ja zum Theil wörtlich in die am 2. November 1781 erlassene, im 4. .Bande der Josefinischen Gesetzesammlung, S. 62 ff„ abgedruckte Verordnung für Böhmen übergegangen ist. Hingegen ist die SchrUfrage im Gesetze viel eingehender behandelt, während die vertraulichen Andeutungen des Schreibens dort natürlich ganz fehlen. Aber gerade in diesen beruht das Interesse, welches es uns einfiößt: 'es gibt uns einen Einblick in die Anschauungsweise und Maßstäbe Josefs selbst und reiht sich so den Zeugnissen an, welche Gerson Wolf im Anhang seines Buches über Joses Wertheimer, S. 299 ff., veröffentlicht hat. F r i e d r. M. Fels Die Empörerin. Roma» »ach dem Englischen deS Waller Besaut von Marie Majer. (ll. Fortsetzung.) XII. Wir befinden uns in einer der befferen Straßen einer Vorstadt, die von kleinen Leuten, Werkführern, Beamten, Commis bewohnt wird. Tie Straße besteht meist aus kleinen Häuschen von einem gewissen uniformen Aussehen. Rein und wohlgehalten, wie sie sind, sprechen sie von dem Ordnungssinn ihrer Miether. An die Rückseite derselben lehnt sich zumeist ein kleiner Garten. Im Westen der Straße liegt ein Friedhof. Es war gegen Abend, beiläufig 7 Uhr, und in der Straße, herrschte reges Leben. Klingelnd fuhr die Tramway herauf, und als sie am Ende der Straße anhielt, entstieg ihr eine geschmackvoll, wenn auch nicht auffallend gekleidete junge Dame. Sie schien ihren Weg - gut zu kennen, denn sie trippelte übers Pflaster hin, ohne um sich zu blicken. Halbenwcgs, dort etwa, wo an die Straße der Friedhof stößt, hielt sic vor einem Hause an,-' welches auf einer Messingplatte, die Inschrift: „Miß Vernarb, Musiklehrerin," trug. Im Fenster steckte eine Karre, welche besagte, daß das Honorar einen Shilling per Stunde