Mannheim
Compact Memory

Freies Blatt · 1894-01-14 · 93 (14.1.1894) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Freies Blatt
Volume
III (1894)
Issue
93 (14.1.1894)
Date
1894-01-14
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/4886575-5439163-5441485--1045-4887528
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 33. Stift 6. Freier - larr. gekränkten Rechtes, überall da. wo Juden wegen ihrer Zugehörigkeit zum' Judenthnm eine Zurücksetzung erfahren, die Wahrung ihre- Rechtes biin die höchsten Instanzen verfolgen. Gegen die sogenannten Antisemiten werde sich der Ccntralvercin gar nicht'wcnden, er über» laste dieselben ihren niedrigen Besinnungen. Ter Ccntralvercin werde nur dort, wo die Anliseniiten verleumden und beleidigen, mit allen Mitteln der Rechtspflege ihre Bestrafung herbeizufahren suchen. Wohl aber wolle sich der Centralvercin an die maßgebenden Kreise wenden, bannt diese endlich die Juden in ihrer wahren Gestalt kennen lernen, denn bisher ' waren Vetzterr der Oeffentlichkeit nnr durch Zerrbilder bekannt. Bor Allem aber sollen die Deutschen jüdischen Glaubens im ganzen *Landc misten, daß sie fortan eine Centralstelle und einen Rück hall haben, woselbst inan für ihr geschädigtes Recht überall einzutreten bereit ist. Tie Juden sollen durch diesen Rückhalt wieder lernen, mit der Würde der Gleichberechtigten aufzutrete» und überall offen darzuthun, daß die deutschen Juden genau so gut und genau so schlecht stnd wie die Deutschen anderer Glaubensbekenntnisse. Schon jetzt, obwohl der Centralvcrein erst wenige Monate bestehe, habe derselbe eine Reihe von Erfolgen, so das Ergcbniß der letzten Berliner Stadtverordnetenwahl zu verzeichnen. Es sei daher begründete Hoffnung vorhanden, daß einem ferneren Handeln der-Sieg, die Erreichung der thatsächlichen Gleichstellung der Jpden in Deutschland nicht fehlen wird. Tr. Mendel sohn thcille ini Weiteren mit, daß der Ccntralvrreiu ein Rcchtsschutzburcau errichtet habe, in dem Juden alle Beschwerden. über Zurück seyunqen, Beleidigungen u. s. w., die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Judcuthum mjdcrfakrcn seien, anbringcn können. Ter Centralverein plane außerdem die Herausgabe eines eigene» Bzrcinsorgans. 'Anklsemitischc. Bilderbogen. Wie wir bereits gemeldet, Ivar gegen den bekannten Ahlwardt Verleger G löß aus Dresden als 'Trucker und vierzehn andere Buchhändler als Verbreiter der anti-- semitischen Bilderbogen die Anklage wegen. Beleidigung des Reichskanzlers Grafen Caprivi erhoben worden. Auf dem einen der Bilderbogen, ..BiSmarck in Berlin" betitelt, ist Bismarck, in Ketten ge schmiedet, dargcstellt: vor dein Bismarck-Teykmal sieht man eine Equipage vorbciiahren, auf dem Rücksitze derselben den Grafen Caprivi, aus dem Vordersitze ein Weib niit jüdischem Gesicht, das einen Schirm mit der Aufschrift „Judenthum" hält, in der Mitte des' Wagens zwischen dem (träfen Caprivi und der Frauengestall einen großen Gcldsact mit der Aufschrift „Gehalt". Auf einem anderen Bilderbogen, „Juden A B C", sieht man zwei Gebäude -mit, den lieberschriftcn „Wucheraristalt" und „Plcitenschutz"; vor den Hausthüren steht"je ein Jude mit einer Tafel, die die Inschrift „Concurs von Cahn", „Concurs von Cohn" trägt: der Reichskanzler breitet segnend seine Hände über diese. Juden aus, darunter steht der Vers: In Tenväiland hauten Cahn und Cohn. . Caprivi in ihr Schutzparron. Am 5. Jänner fand vor dem preußischen Landgerichte in Berlin die Verhandlung über diese Anklage statt. Glöß versuchte allerlei BertagungSmittcl, indem er den Einwand der llnzuständigkcit des Gerichtshofes und den der Verjährung erhob. Auch suchte er den Gerichtshof als besangen abzulehnen, da kein Richter, welcher jüdischen Glaubens, jüdischer Abkunft sei oder, jüdische Verwandte habe, gegen einen antisemitischen Angeklagten unbefangen urtheilcn könne. Ter Gerichtshof lehnte diesen Einwand des Angeklagten ab, weil keiner der fünf Richter Jude oder jüdischer Abstammung sei. Der Proceß fand, den beiden Farkcn entsprechend, in zwei getrennten Verhandlungen nacheinander stalk. Ter Staatsanwalt beantragte in einem Falle vier, im anderen sechs Monate Gcfängniß gegen Glöß. Ter Gerichtshof vcrürkhcilte Glöß nur zu 150 Mark Geldstrafe, eventuell fünfzehn Tagen Gefangniß,"' und sprach die Mitangeklagten Buchhändler, welche die ihnen von- Glöß aus Dresden zuge>'andten Bilderbogen vertvi.'lv» hauen, frei. Ttote Milde des Unheils erregt gewistes Aufsehen. - Btleidigiing des Ministers Tr. Miguel. > Wie aus Berlin wird, erhob die dortige Staatsanwaltschaft, gegen Ahlwardt, 2c,r.". » »l agen und Podgorski die Anklage wegen Beleidigung preußischen Finaiizministers Tr. Miguel. -Tie Jude» uns das HlUldlvcrk. > Ter „Verein zur Bea :■:» Handwerks unter den Juden in der Propinz Havn'?rer" l:: soeben Bericht über seine Thätigkeit in den Jahren ]«<Hi—1 '.fta:;;: Es wurden vom Vereine unterstützt 113 Handivcnel ue mit :u>ammen rMM >8 Mark, und zwar : 0 Buchbinder, 2'< Schneider, lo Schlächter, 0 Uhrmacher, 2 Elektrotechniker, 7 Buchdru.ker. Schlauer, Goldschmiede, 0 Klempner. 0 Sattler, >4 Maler. 4 Bürstenmacher, 3 lyriieurc 1 Glaser, 1 Weber. Ter Verein l.'Utzr :n Vermögen von 14.4414 r>f) Mark. — Ter ungarisch 'ii.i.liü'che Handwerks- und Ackcrbanverei» in Budapest brachte jüngst die Sim-wc von 1 *'* Hf fl als Elablirungsbettrag an fünf angehende Geister, welche ehedem Zöglinge des Vereines gewesen, zur Berthcilung. Her Stand der Vereinszöglinge beträgt gegenwärtig dreihundert. (Antisem im Conflict mit den Strafgesetzen.) In welch selbstloser und hochherziger Weise die Antisemiten die Rettung des deuschen Volkes betreiben, bewies ein Vorfall, der sich vor einiger Zeit in Hamburg ereignete. In der Nacht wurde bei einem hochbejahrten Bewohner Hamburgs ein Einbruch verübt, wobei auf die Thüren der Zimmer mit einem Stempel der bekannte antisemitische Warnuugsrus: „Deutsche, hütet euch vor Juden!" aufgedrückt wurde. Ein böser Zufall wollte es, daß bei näherem Zusehen in der Wohnung Silbersachen im Werthe von 500 Mark vermißt wurden. Dieser Umstand machte den Fall für die Polizei intereffont, die den ,Rctter des deutschen Volkes" auch bald ermittelt hatte. Es ist dies ein mehrfach und zwar das letztemal mit vier Jahren Zuchthaus be straffer Joachim Detlef Ludwig, Rath, welcher nach einem in seinem Besitz gefundenen Ausweise Mitglied und Agitator des antisemitische nW ah lve re in cs ist. Er wurde jetzt neuerlich der Verübung von sechs schweren Diebstählen beschuldigt iudeffcn hat er nach der Liste der Bestohlenen nicht lediglich Juden, sondern, meistens „Deutsche" zu seinen Beuteopfcrn auserwählt. Rath zog namentlich Sonntags auf Raubzüge aus; er suchte sich solche Wohnungen aus, deren Bewohner Ausflüge gemacht hatten, und öffnete die Etagenthürcn mittelst Nachschlüssels, unter Benützung von Stemmeisen. Seine Beute bestandmeistens aus sehr wcrthvollen Gold und Silbereffccten; bei einer Schneiderin stahl er außer derartigen Sachen ein Sparcaffcnbuch über 400 Mark. Die Strafkammer erkannte Rath sämmtlicher sechs Diebstähle schuldig und verurtheilte ihn;ü einer Zuchthausstrafe von sieben Jahr-cu, Ehrverlust auf gleiche Tauer und Zulässigkeit der Polizeiaufsicht. Ter Staatsanwalt hatte >veun Jahre Zuchthaus und zehn Jahre Ehrverlust beantragt. Der Ehrenvcrlust dürfte Rath nicht' besonders schwer treffen. Uebrjgcns war er ein Antisemit, nehmt Alles nur in Allem, ihr werdet seines gleichen noch öfter sehen. . / (Ein salomonischer Richterspruch.) Die im Lande der „Ge- »icdlichkeit" herrschende Wohlmeinung den Juden gegenüber scheint — antisemitisch gesprochen — sächsische Raceneigenthümlichkcit zu sein, die vor Grenzpfählen keineswegs Hält macht. Welch reizendes Milieu B im Lande weiland Carl Augusts herrschen muß, beweist ein Vorfallaus jüngster Zeit, wo das großherzoglich sächsische' Schöffengericht in Wachä den jüdischen Kaufmann Rothschild wegen/ cfner allerdings derben Bezeichnung eines antisemitischen Redacteurs djcr Beleidigung schuldig erklärte, ihm die Geltendmachung des t? 103, bietreffend die Wahrnehmung berechtigter Jntcreffen, absprach und ihn üicht"zu einer Geldstrafe, sondern zu vierzehntägigcm Gcfängniffe verurthciltc, mit der sonderbaren Begründung, daß die Geldstrafe den Angeklagten doch nicht treffe, weil sie von der Gesammtheit der Juden, gemeinschaftlich getragen werde. Tie gegen dieses Urtheil beim Landgerichte Eisenach eingelegte Berufung hatte Erfolg. Der Gerichtshof hob das Urtheil erster Instanz auf, verurtheilte den Angeklagten nur wegen jüb^er Nachrede zu 50 Mark und anerkannte, daß dem Angeklagten 8 103 zugute komme; namentlich erklärte der Gerichtshof den Urtheilsgrund, daß Geldstrafen von der Gesammtheit der Juden getragen würden, für gänzlich haltlos und fand das Vergehen Rothschild's mit 50 Mark genügend geahndet. lSchulvercin siir rumämsche Juden.) Eine Anzahl angesehener jüdischer Bewohner Rumäniens erließ folgenden Aufruf an ihre Glaubensgenossen in diesem Lande: „Das neue Bolksschulgcsetz schließt, wie ihr wiffct, unsere Kinder aus den öffentlichen Volksschulen aus, da eS ihnen nicht nnr ein Schulgeld auferlegt, sondern überhaupt die Aufnahme nur insoweit gestattet, als verfügbarer Raum vorhanden ist. Wenn nun der Schulzwang für die Kinder rumänischer Bürger zur, strengen Durchführung gelangt, werden unsere Kinder in keiner öffentlichen Schule Platz finden, da, wie amtlich festgcstcllt ist. nahezu 400.000 schulpflichtige Kinder keine. Schule besuchen können, weil die heute vorhandenen Schulen unzureichend sind. ES ist daher einleuchtend, daß die Folge dieses Gesetzes sein wird, unsere Kinder zu Analphaocten zu machen, zur Unwissenheit zu verdammen. Genügt cs nun, angesichts dieser ernsten Gefahr, daß wir wehklage» und Einsprache erheben und uns auf die Grundsätze der Gerechtigkeit, der Civilisation und der Humanität berufen? Unsere Klagen, seien sie noch so laut, unsere Verwahrungen, seien sie noch so kräftig, werden Niemand rühren, und das traurige Schicksal, das uns erwartet, wird dadurch in keiner Weise bester werden. Was wir brauchen, ist, eine männliche und wohldnrchdachtc Thal. Entschlossen nicht zuzulasten, daß Misere Kinder verwahrlost werden und verrohen, ist es nolhwcndig. daß wir unsere Reihen enger schließen, daß wir Alle, Groß und

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.