Mannheim
Compact Memory

Freies Blatt · 1894-01-14 · 93 (14.1.1894) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Freies Blatt
Volume
III (1894)
Issue
93 (14.1.1894)
Date
1894-01-14
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
89% known words query
IRI
…/4886575-5439163-5441485--1043-4887526
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 4. Freie» Blatt. Nr. 93. aufforderte, er möge einen Act unterzeichnen, daß er mit diesem Ur ldcile zufrieden sei. Der Weise aus dem Morgenlande wähnte) auf diese Art die Ungerechtigkeit seines UrtheileS einigermaßen zu mildern.. Auch die russische Negierung will ihre „Reformen" auf dem Gebiete der jüdischen Vetyre nur mit Zustimmung der russischen Jude» ver n>irf(id)t sehen, um in den Augen Europas nicht als intolerant zu gelten. DieS wird ihr jedoch kaum gelingen, denn jeder billig denkende Mem'ch wird die wahre» Absichten der russischen Negierung, welche sich unter den geplanten „Reformen" bergen, sofort erkennen. oit erster Reihe steht die Regelung deö jüdischen Eherechtes. Man solle jedoch nicht glauben, der ungarische Ministerpräsident Dr. Wekerle habe mit seinem Gesetzentwürfe zur Einführung der obligatorischen Eivilehe den russischen Machthabern alS Muster vorgeschwebt.. Nein, Dr. Weterle bekommt in den russischen Plättern für sein „jüdisches Projeci" bittere Porwürse zu hören. Was die russischen Machthaber! mit ihrer Regelung des EherechteS der Juden anstreben, ist — die! Peschränknn'g der Zahl der jüdischen Eheschlußungen. In dieser Hinstchl geht die russische Negierung noch weiter als der biblische Pharao. Dieser befahl, nur die'männlichen Nächkommen der Juden auSzurotten; die Pesttzer der Macht in Rußland, wollen jepl die Nachkommenschaft der oubcii überhaupt vermindern Der aus die Beschränkung der . jüdischen Eheschließungen bezügliehc Gesetzentwurf lautet: „Da das Ministerium von ungesetzlichen Eheschließungen bei den Juden Kenntniß erhalten bat, so fordert es die Rabbinercommission aus, energische Maßnahmen zur völligen Beseitigung oder wenigstens Verminderung solcher Eheschließungen auszuärbeiten." Was versteht daS Ministerium unter „ungesetzlichen Eheschließungen", wo ist die Grenze zwischen <''o'eplichte:t und llngeseplichkeit — darüber schweigt der Gesetzentwurf Zum <''Iiiefe su t die jüdische Familie, wie bekaunt ist, ans einer derait strengen und reinen Moral, daß nichts imstande ist, sie zu untergraben: sonst wäre der geplante E'esetzentwnrf nur dazu geeignet, Eoncubinake zu fördern. In zweiter Weilte steht die Abschaffung des Ritus, tvelcher den Namen „Ebalii-a" führt.. "Nach der mosaischen Lehre ist her Bruder eines kinderlos Verstorbenen verpflichtet, die Witwe zu ehelichen: unterläßt er dies, so muß er ihr die sogenannte „Chalitza" ertheileu. Shne „Chalii-a" kann die betreisende Witwe eine zweite Eheschließung nicht eingelien. Dieser Ritus soll' nunmehr abgeschasst werden. Der be treffende k^esetzeutwurs ivird da>ni,t motivirt, daß die Regierung gewillt sei, die Mißbräuche, welche mit der „Ehalipa" geübt wurden, zu bedingen. .ln der Dkat läßt sich nicht leugnen, daß der erwähnte Ritus in Rußland bäung zu schamlosen Erpresinngen an Witwen, die sich . wieder vetehekichen wollte», mißbraucht Ivird. ferner liegt ein (besetz eunvurs vor, der die Äbschassung der gegenwärtig bei den Juden üblichen Methode der Biehschlachtung bezweckt, um die in Petersburg kürzlich angewendete Schlachtmelhode Hertwig's bei den Juden ein zuführeu lieber die jüdische Schlachtmelhode ist schon so viel pro und < geschrieben worden, daß wir diesen Gegenstand nnerörtert lasten wollen "Auch plant .die Regierung eine vollständige Reorganisation des Rabbiuerstandes und beabsichtigt, ihn der -Aufsicht der Gon ve> iienreutsrerwaltungeu zu unterstellen. Wir haben nur einige Gegen-, stände aus den der Rabbinercommiision vorgelegteu Gesetzentwürfen herausgegriffeii Allein die übrigen fragen stehen ebenfalls unter 'dem Zeichen polizeilicher Bevormiindnug und lasten.im Großen und Ganzen, nichts lautes qcu'ifttiqeii. Aran«. /!. a IV die erst .. L -ste Aus Scm iiicdtröslcrrriäiiichrii Landtage.' In Der Sitzung deserbstcrreichischen Landtages vom d. M. verdächtigte Greg orig den - .-aus'chnß, l>ei der Bertheilung deL LandeSstipendien parteiisch vörzn I er ".'audesausfchuß-Referent Dr. Vuftka»dl wies diese Berdächti . u i„ nl'chiedener Weile zurück. Schneider machte auch Heuer den ■ B'ai'dtlag eine Dalniudübersetzung aus Landesmitteln anzud. aber vom Abt Karl mit seiner JroniFabgefertigt. Er habe, .'e Di., at geglaubt, daß Schneider eher für die Bernichtung des :-ul b-in werde Auch anläßlich der Berhandlsing über ein Gesuch "st..ü..iii ser Wiener. Stein- und Kupferdrncker um Zuerkennung 21,viütiüi; stir eine Hortbildungsschule, die ds zu errichten beickiiige. lau, es zu rntiseiuiiischen Siänkereien. (Gegenüber dem Anae des Lchnlans'chustes auf Ablehnung des l^ei'nches, befürwortete egorig d e Bewilligung einer iinlerstützung, und Lueger beantragte Zuweisung des E'csnckies an den LandesanSfchuß zur Berichtannn.z. Bei dieser Gelegenheit nannte der Äntisemitenführer den ::tt>dK'H 2d)iüucrein“ einen „Jndenverein" und den „Nieder rreichi'ch.-n Volksbildnngsverein" eine» „Freitiiaurerverein", der ei l eli Nicht dazu beitrage, den Patriotismus in der Bevölkerung zu heben. Ein Lueger wagt eS den Patriotismus eines Vereines anzugreifen, an dessen Spitze Ritter v. Arneth, Tirector des Haus-, Hof und Staatsarchivs, Geheimer Rath und Mitglied des Herrenhauses, steht. Bei der Abstimmung wurde das Gesuch, namentlich mit Rücksicht darauf, daß alle gewerblichen Fachschulen aus einem eigenen Staatsfonds eine Rückerstattung von 75 Percent der Einrichtungskosten erhaltin, vv» der Mehrheit abgelehnt. — In der Landtagssitzung vom 11. d. M beantwortete der Statthalter Graf Kielmansegg eine Interpellation Schneider's wegen Zuziehung des jüdischen ^Stadtphysicus Dr. Löffler bei Exhumirung der Leiche des Freiherrn von Bogelsang dahin, daß er bedauere, dem Wunsche des Interpellanten, diesfalls einzuschreiten, nicht Nachkommen zu können, weil, entsprechend dein 8 >9 des Wiener Statuts, zunächst dem Bürgermeister von Wien allein daS Recht zusteht, die Dienstleistung der Gemeindebeamten zu bestimmen. Es sei ihm wirklich nichts bekannt, welcher Confefsion der PhysicuS angehöre, und es liege kein Anlaß vor, dies bei der staatlichen Aufsichtsbehörde in Evidenz zu nehme», denn auch für die Beamten der Gemeinde Wien besteht nach dem Artikel 14 St.-G.-G. iiber die allgemeinen Rechte der Staatsbürger die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit im Zusammenhänge mit der Fassung der Artikel 2 und 3 des Staatsgrundgesetzes, wonach vor dem Gesetze alle Staatsbürger gleich sind, und die öffentlichen Aemter für alle Staatsbürger gleich zugänglich sind. Uebrigens konnte hier in diesem Falle and) kein religiöses Bedenken vorwalte», da es sich bloß um die Durchführung der Bestimmungen der Berordnung über die Handhabung und lieber - wachnng von Leichentransporten handelte, sonach um lediglich sanitälspolizeiliche Berfügungen, die mit den bei der Leichenübertragung statt gehabten kirchlichen Ceremonien in gar keinem Zusammenhang standeni — Im Laufe der Sitzung kam cS aus Anlaß der Subventionirung : des „Deutschen SchulvereineS" und des „Niederösterreichischen Volts bildungSvereines" zu erregten Discnssionen. Die reactiouür-antisemitische! Minorität erging sich in den schon ans den Debatten der Vorjahre ' bekannten Auslassungen, insbesondere gegen den „Deutschen Schul-; verein", dessen ersprießliche Thütigkeit Schnabl, Scheid) er, j Lueger, Greg orig und Haück zu leugnen oder wenigstens zu verkleinern bemüht waren. Den vorgebrachten falschen Angaben und Entstellungen traten ersolgreick) Dr. Magg, Dr. Weit los, Noske, Professor Sueß und der Rector der Wiener Universität Tr. Tscher mal entgegen. Von fortsd>rittlid)er Seite wurde auch des „Schul Vereines für Dentichc" gedad>t. Dieser hatte während seines zweijährigen Bestandes nur drei Kindergärten zustande gebrack)t, weldie nadiher auf die Untetstütznng des „Deutschen SchulvereineS" ange wiesen waren, da die Gelder des aufgelösten „j u d e n re inen" Vereines eine Verwendung fanden, die keineswegs S ck> ul zwecken entsprack) Auch die „Mensa aeademiea" paßt; «id)t in das Shstem Lneger-Gregorig, und die Verhandlung über einen Unterstütkungsbeitrag für dieselbe wurde von den Herren Antisemiten ebenfalls mit mißgünstigen Glossen begleitet — In dem Gemeinde- und VerfassnugSanSsd)nß des Landtages gaben die Antisemiten dieser Tage bekannt, daß sie den Wahlreformvorlagen der Regierung, durck) welche die in Folge der Vereinigung der Vororte mit Wien gebotene! Aeudernng in der Eintheilung der Wahlbezirke vorgenommen und die : Zahl derGlbgeordneten vermehrt werden soll, nur unter folgenden Bedin-! gunge» zustimnien werden: Die dem Bürgermeister von Wien ein- - gerünmte Virilstimme müsse gestrichen werden. And) 4>as dem Groß- - 1 grundbesitz zugedad>te sed,zehnte Mandat (statt der bisherigen fünfzehn) sei fallen zu lassen. Auf die achtzehn Bezirke der Stadt Dien habe - für jeden Bezirk nur Ein Mandat zu entfallen. Ferner habe die I Eurieneintheilung derart zu erfolgen, daß, abgesehen von den Viril-! stimnien, die erste Curie den Großgrundbesitz, die zweite Curie die > Stadt Wien mit der Handelskammer und die dritte Curie die übrigen Landstädte, Märkte und kSrte gemeinsam mit den Landgemeinden (die > bisher die dritte Curie allein bildeten) nmfassen sollen. Es ist selbstverständlich, daß die Liberalen dieses Ansinnen, durch welches beispielsweise die innere Stadt Wien um fünf Mandate, die Leopoldstadt um eines gebracht und den Antisemiten die Erlangung einer Mehrheit in zwei Curie» er»iöglid)t werden soll, zuriickmeisen müssen. Die Wahlreform wird demnach vereitelt werden, da zu deren Beschlußfassung die Anwesenheit von drei Vierttheilen aller Landtagsmitglieder erforderlich ist, die Antisemiten im Bunde mit den Clericalen aber über mehr als ein Viertel der Stimnien verfügen und sich, wie sie erklärten, bei Ablehnung ihrer Bedingungen absentiren werden. Wenn Lueger und Genossen indessen glauben, durch ihr Manöver überhaupt Neuwahlen ^verhindern zu - können, so täuschen sie sich gewaltig. So lange eine neue Wahlordnung nid)t besteht, bleibt die alte in Kraft, und falls ibic Wühler der Herren Schneider und Baumann dadurch zu lSchaden kommen, so niögen sie daS mit ihren Vertretern ausmachen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.