Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- II (1893)
- Issue
- 91 (31.12.1893)
- Date
- 1893-12-31
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/4886575-5439157-5441481--1011-4887495- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Freie» Blatt. 'Nr. 9l. Seite 2. Wiener Richter aus dem Bolle Mischen Unterthanen Rußlands gewahrten, welche von einem moralisch verkommene» Talmudisten verleumdet wurden, alS dieser einem Pfarrer eine „Ritualmord"- Erzählung zu agitatorischem Gebrauche geliefert hatte. Diese Syniptome einer Besserung lassen die Annahme gerechtfertigt erscheinen, daß eine sorgfältige staatliche Prophylaxis, gefördert dnrch rhakkrästiges Handeln der freisinnigen und gerechtigkeitslicbenden Bevölkerung, die Verheerungen des Antisemitismus i» Oesterreich ebenso einschränken könnte, wie es wohl erwogenen Maßnahmen der Sanitätsbehörden, wenigstens in Wien, ^geglückt ist, der Cholera ihre Schreckensgewalt;u bcaehuien und svoradische Fälle, die hieher verschleppt wurden, ohne sonderliche Mühe „ansznlreten". Möge'dies unter dem System der Offenheit und Wahrheit im Jahre 1 "04 geschehen zum Heile aller den Frieden liebenden Elemente Desterrcichs! 'Mi' schuld und Sühne. >'Triginal-Mittheilung der „Freien Blattes".) * Petersburg, 22, Tecembcr. Tie jüdischen Soldaten ans der j^cit Czar Nicolaus I., die im russischen Heere ein volles Bierleljahrlmndert gedient, haben bekanntlich durch kaiserlichen UkaS von 184^ das Recht erworben, sich überall im Reiche frei niedcrlasien;u dürfen. Dieses Recht blieb ungeschmälert biS l s>f, in welchem Fahre vre innere Politik Rußlands - wieder in die Bahnen der Judenverfolgung cinlenkre. Um diese Zeit begann die Ausweisung her jüdischen Soldaten aus dem Innern des Reiches: - das ihnen von 'Nicolaus I. verliehene Niedcrlassungsrccht wurde illn'orisch gemacht, und sie, die ihre besten Fahre dem Staate gc ov'ert. sahen sich nunmehr gezwungen, ihre alten Wohnsitze zu verlassen und llmschan nach einem neuen zu halten. Man stelle sich einen siebzigjährigen Greis vor, der einen sünfundzwanzigjahrigen harten Militärdienst iniiinachen mußte und als Lohn dafür in der Dämme rnng seines Gebens obdachlos gemacht wird! 'Nach der kürzlich erfolgten a. h, Berorduung, welche , eine Verschiebung der Juden auSwcisungen gestaltet, wurden die jüdischen Soldaten bis auf Weiteres in ihren Wohnstätten betasten, aber das Leben wird ihnen nnn auf eine andere Art verbittert. Es liegt uns eine Perfügung des Chefs des Tergcbietes und Helmans der Tcrkosaken vor, die an erfinderischer Grausamkeit Alles überrrml, was auf dem Gebiete der Judenverfolgung in Rußland bis jevr geleistet worden ist. Es wird nämlich verfügt, daß erwachsene Söhne 'der nicolaikischen Soldaten mosaischer Confession bei ihren Elter» nicht wohnen dürfen und aus dein Jvnc'rn des Reiches ans gewiesen werden müsten. >4» PjatigorSk wurde diese Perfüguug mit besonderer Strenge dnrchgcsührt, da den Auszuweiscndcn zur Drdnung ihrer Angelegenheiten nur eine Frist von drei Tagen gewährt wurde. Besondere Äusnierksamkeil lenkte ans sich die Ausweisung eines gc wist'en Lcwin: er ist der einzige Sohn eines »icolaitiichen Soldaten, eines sünsundsiebzigjährigm Greises, und war besten Ernährer, Jetzt ist der Alte brotlos geworden. . . Die Fürbitte dc-Z Stadtrathcs von PjatigorSk winde von der Polizei z'nrückgewiescn Die Stadlverwa-tnng richtete hieraus eine Petition an die Gerichlskaminer von Stawropolj, in weicher sic auf die Schäden hinwies, ivclche -der Stadt dnrch die Fndenauswcisnngeil crivachsen und um Rücknahme der AuSwcisnngs befehle bat, erzielte aber gleichfalls keinen Erfolg. Die Ausgewiesenen, gegen sechzig Familien, wandebtcn nach Kcrlsch, Mariupol und Ddcsta «is, aber die Gemeinden dieser Städte verweigerten ihnen, die Auf nähme in den Bürgerverband, ohne welche sie nach dem russischen Ges.i-e ihr 'Rwerle nicht ausüben können. Aber nicht genug daran, verfugte der General Gouverneur des Tergebictes vor wenigen Tage», daß auch die Töchter jüdischer Soldaten aus der Zeit 'Nicolaus I., die ein Alker von 17 Fahren erreicht haben, unverzüglich anszuweisen sind Die ganze Schuld dieser bcdaucrnswcrrhen, nunmehr heimatlosen Mädchen, besteht nur darin, daß ihre Bätcr dem Czar miß Raterlande-volle fünfundzwanzig Jahre gedient haben! So einel Schuld muß in Rußland gesühnt, werden — und nun ist die Sühne da. Einem gleichen Schicksale sind die Kinder jüdischer Soldaten aus der Zeit 'Nicolaus l, in Kiew preiSgegebcn worden. Sämmtliche in Kiew lebende Juden, deren Püter unter Nicolaus l, Soldaten waren, wurden angewiesen, binnen acht Tagen die Stadt zu verkästen. Viele dieser Unglücklichen zählten seit Jahren zu den Bürgern der Stadt. Die von den Ausgewiesene« gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde -bei der Gouverncmentsverwaltung wurde mit der Motivirung , zurückgewiesen, daß das Recht der freien Nicdcrlaffung im Reiche, welches Kaiser Nicolaus I. den jüdischen Soldaten einräumte, auf ihre Nachkommen nicht ausgedehnt werden könne. Und dieselbe GouvernementSverwaltung hat seinerzeit die Aufnahme dieser Juden in den Bürgerverband der Stadt Kiew befürwortet und durchgcsctzt. Tempora mutantnr! Man müßte fürwahr ein ganzes Buch schreiben, wollte man die Menge von Verfolgungen und Chicancn, denen, d e Juden in Rußland ausgcsctzt sind, erschöpfend schildern. Die widersinnigsten Verordnungen und Verfügüngen. kommen »zum Vorschein, sobald Juden belästigt werden sollen. Der Tberpolizeimeistcr von Warschau, Generalmajor Klengels, schrieb kürzlich vor, daß die in Warschau lebenden Juden keine europäischen Vornamen führen dürfen. Drei dortige Advocaten mosaischer Confession, Braun, Büchner und Goldstcin, wurden wegen 'Nichtbcachtnng dieser Vorschrift einer bedeutenden Geldstrafe unterworfen, und die Polizei forderte sie unter Androhung von Kerkcrftrafcn auf, ihre europäischen Namen unverzüglich abznlegcn. Aber nicht nur die Polizei ist ersinderisch, wenn es sich um die Verfolgung der einheimischen Juden handelt, auch die Justiz steht ihr in dieser Hinsicht nicht nach. Tic in. Petersburg lebenden jüdischen Handwerker sind unter dem Stadthauptmann General Grester dazu verhalten worden, auf ihren Firmatafcln und Schildern ihre Vornamen voll auszuschrcibcn. 'Nach dem Tode Grcsscr's wurde diese Verordnung rückgängig gemacht. Unlängst sprach aber das Petersburger Landgcricht zwei Juden, Wolf Kohcn und Sclman Kahan, weil auf ihren Firmaschildcrn nicht ihre Vornamen voll ausgeschrieben, sondern nur die Anfangsbuchstaben angegeben waren, schuldig und verurtheiltc sie zu einer erheblichen Geldstrafe. Fast gleichzeitig wurde beim Bezirksgerichte Kiew ein Fall verhandelt, der die Recht- und Schutzlosigkeit der Juden am deutlichsten illnstrirt. Den jüdischen Kauflcutcn erster Gilde (solche, die mehr als 1000 Rubel an Steuern jährlich zahlen) war unter Alexander II. das Recht eingeränmt worden, in ihren Geschäftshäusern Bedienstete mosaischer Confession ohne Beschränkung der Zahl halten zu dürfen. Kürzlich wurden jedoch die jüdischen ' Kauslcutc in Kiew Rosentus, Schwarzmann und Gorodisch; zu Geldstrafen verurtheilt, weil sie in ihren Etablissements zuviel Juden angestclll hätten. Einem anderen jüdischen Kaufmann in Kiew Namens Wolowik wurde vom Bezirksgerichte eine Geldstrafe aufcrlcgt, weil er, sich unterfangen hat, Clienten seines Geschäftshauses, in seinem Notizbuche mit jüdischen Lettern zu verzeichnen. Auch diese Nadelstiche der Polizei und der Justiz zeigen, daß man nichts unversucht läßt, um die Indenzu schädigen und zu dcmüthigen. Rußland ist ein „eu opäischcr" Staat, und wie schreiben bald 1804. .li^n«. (Eine PanschalverdächtigllNst,) Monsignore Tr. S ch e i ch e r ist von seiner kirchlichen Sberbchörde dazu berufen, angehende katholische Priester, die-künftigen Vertreter katholischer Lehre und Moral, in den Geist der 8. 8. tlieologiae moralis einznwcihcn. Wir wissen natürlich nicht, wie Monsignore Schcicher diesen Gegenstand als Lehrer erfaßt, von der Art, wie er cs als niederöstcrrcichischcr Landtagsabgcordncter ,thut, sind wir, ansrichtig gesagt, wenig erbaut. Er billigte Schnabl's vorjährige Interpretation der Nächstenliebe, die bei dem lieben Ich anfängt, und welche wir uns, wie sein Freund Lueger sagt, gut merken wollen. Nun hat »ns der hochwürdige Herr dnrch sein Bcnehinen in der Sitzung des nicdcröstcrreichischen Landtages vom 22. Tecembcr in Zweifel gesetzt, ob nicht die „Pauschalverdächtigung" auch zu den unerläßlichen Tugenden eines guten Christen gehöre. Anläßlich einer Debatte über die von den Fcuervcrsichernngsgesellschaften im Jahre 1801» cingezahlten zwciperccntigcn Assccuranzbeiträge und deren Berthcilung an die freiwilligen Feuerwehren meinte der genannte Professor der Moraltheologie, cs gebe Leute, die ausdrücklich in die Welt hinaus vcrlautbaren, sie seien in der Lage, den Feuerwehren anS diesem Fonds Unterstützungen zu verschaffen. Man müsse dcchcr wißen und erfahren, ob hier) nicht liberale Partcipolitik mit dem Gelde der Steuerträger getrieben und ob bei der Verthcilung objectiv vorgegangcn werde. Landesausschuß Tr. Weitlofs antwortete hierauf ohne Verzug: Tic Behauptung, daß „Jemand" gesagt habe, daß diese Gelder z( Parteizwccken benützt, werden, sei eine Pauschalverdächtigung, auf die man mit nichts antworten könne, als mit der Frage: Wer hat das behauptet? Ter Landesausschuß habe sich wegen der Perthcilung mit den Feuerwehren in Verbindung gesetzt, der Landcsfcucrwchrverband habe vier Personen aus seiner Mitte bestellt, djc sämmtliche Gesuche uni Unterstützung prüfen und dem Landesausschusse ihr Gutachten vorlegcn, die dieser respectirt. Diese Personen erfreuen sich des vollsten Vertrauens der Feuerwehren, und dem Landesausschusse