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Freies Blatt · 1893-11-19 · 85 (19.11.1893) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
II (1893)
Issue
85 (19.11.1893)
Date
1893-11-19
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Nr. 86. Freies Blatt. ausgesprochen, daß die Aufnahme von einem religiösen Bekenntniß nicht abhängig ist. Thatsächlich sollen indeß jüdische Suchende, „obgleich über ihre sittliche Würdigkeit sowie sonstige Geneigtheit zum Freimaurer kein Zweifel aufkommen konnte, abgcwiesen worden sein" und „Vorschläge zur Aufnahme von Suchenden jüdischer Religion unterbleiben". Erste«- soll „durch die Art der Abstimmung über die Aufnahme neuer Mitglieder ermöglicht werden". Es wird dem zwar von anderer Seite widersprochen, allein die Thatsache ist nicht ganz wegzuleugnen. Diese Stellung der Berliner Großlogcn zur Judenaufnahmc ist zwar mit der Zeit gemildert worden dadurch, daß ^andererseits rite aufgenommene Israeliten auch in den zu jenen Großlogen gehörigen Tochterlogcn als besuchende Brüder zugelassen werden, in der Großen Lande-loge der Freimaurer von Deutschland erst neuerlich unter Wegfall einer ziemlich erschwerenden Bestimmung. Immerhin sind die israelitischen Brüder auf diese Weise zurückgesetzt und fühlxn sich gekränkt. Deshalb hatten die in Berlin weilenden Israeliten, die der Loge Ferdinande Caroline in Hamburg angehörcn, seit mehreren Jahren ein Kränzchen für sich gebildet und erlangt, daß sie außerhalb der Berliner Logenräumc Lu maurcrischcn Zwecken zusammenkommcn dürfen. Das Verlangen, aus diesem Zustand herauSzutrct'en und in voller Form maurerisch arbeiten zu können, stellte sich alsbald heraus und entwickelte sich immer mehr, so daß der Gedanke zur Gründung einer eigenen Loge unter der Constitution der Großen Loge von Hamburg immer mehr sich regte und nach dem Austritt des Br Settcgast aus der großmeisterlichen Würde in Royal-Uork und dessen Uebcrgang zu der genannten Hamburger Loge greifbare Gestalt gewonnen hatte, da Br Settcgast mit freimaurcrifchen Kenntnissen und Erfahrungen eine liberale Richtung verband, die auch sein Ausscheiden auS Royal-Aork vcranlaßtc. Tic Hamburger Großloge war bereit, Constitution für eine Berliner Loge zu ertheilen. Nach dem Statut des Deutschen GroßlogcnbundeS hatte sie zunächst mit den Berliner Großlogen deshalb „Rücksprache" zu nehmen. Das geschah. Diese erwiderten, daß zunächst der „Nachweis" zu erbringen sei, „daß die Landcsgesctzc in Preußen nicht cntgegenstchcn". Damit stellte man sich auf den Standpunkt des BundesstatuteS, das im 8 5 bestimmt: „Die yerbündctcn deutschen Großlogen betrachten das ganze deutsche Reichsgebiet als gemeinsam und erkennen gegenseitig an, -daß jede derselben in jedem deutschen Lande Logen gründen und afsiliiren kann, soweit nicht die Landes gesetze entgegenstehen." Obgleich dadurch nicht ausgesprochen ist, daß über den Schlußtheil dieses Satze» ein „behördlicher Nachweis" zu beschaffen sei, hatten die Berliner Brüder doch der Hamburger Groß söge gegenüber sich bereit erklärt, zunächst „die landesherrliche Genehmigung von preußischer Seite zu erwirken". Auf eine dieSfällige Eingabe an den Minister des Innern wurde am 12. Mai 1892 der Bescheid, „daß er sich nicht in der Lage sehe, dem Anträge Folge zu geben, da nach den noch in Kraft bestehenden Bestimmungen des Edicts vom 20. Oktober 1798 in Preußen nur die preußischen drei Großlogcn dcS Freimaurer-Ordens geduldet, jede andere, diesen nichtangeschlosscne Loge aber für verboten erachtet wüldcn". Hienach zog sich die Große Loge von Haniburg zurück und gab sich zufrieden. Die Berliner Brüder waren auf sich selbst angewiesen und von oben her verlassen. Ihre Begeisterung für die Sache sank aber nicht, ^sondern stieg angesichts der ihnen entgcgengcstelltcn Hindernisse. Settegast veröffentlichte die Broschüre: „Die Freimaurerei, ihr Wesen, ihre Ziele und Zukunft im Hinblick auf den freimaurerischcn Nothstand in Preußen." In dieser mehrfach aufgelegten, für das große Publicum bestimmten Schrift legte er in vortrefflicher Weise Wesen und Ziel der Freimaurerei klar. Gleichzeitig verfolgte Settegast das Recht zur Gründung von Logen in Preußen ohne Mitwirkung der drei Berliner Großlogen, und zwar thatsächlich durch Constituirung der „Großen Loge Kaiser Friedrich zur Bundestreue" in Berlin und rechtlich durch proccssualisches Vorgehen. Jü crstercr Hinsicht gab er dem königlichen Polizeipräsidium unter de», 3. August 1892 die Constituirung bekannt, wurde aber unter dem 19. August 1892 bedeutet, daß der Verein nur als „Privatgesellschaft" bestehen könne und die für solche geltenden Vorschriften zu befolgen habe, keinesfalls aber die angemeldetc Bezeichnung führen dürfe. Settcgast führte die Geschäfte der fraglichen Großloge weiter. Am 27. November 1892 fand die Logcnwcihe statt, und zwar zugleich der Johannisloge „Victoria". Am 31. Jänner 1893 that sich die Loge „Lcssing zu den drei Ringen" in Berlin, am 2. März in New-9)ork die Loge „Kaiser Friedrich", am 17. März in Newark Nr. 4 die Loge „Atlantic", am 4. April die Loge „Germania zur Einigkeit" in Berlin. In rechtlicher Beziehung legte Settcgast gegen den obgcdachtcn Bescheid des Polizeipräsidiums von Berlin den Recur« an den Bezirks auSschuß ein. Dieser hob unter dem 24. November 1892 die Ver¬ Seit» ». fügung des Polizeipräsidenten vom 8. September 1892 auf. Hiergegen wendete dieser sich an das ObcrverwaltungSgcricht als dritte und letzte Instanz und legte zugleich eine auf seine.Veranlassung verfaßte „Denkschrift der drei preußischen Großlogcn" vom 19. April 1893 bei, welche deren „öffentlich-rechtliche Stellung" in Preuße» behandelt. DaS Obcrvcrwaltungsgcricht entschied am 22. April 1892, zu Gunsten Settcgast's und bestätigte die Entscheidung dcS BczirkSanS schusscS. Somit ist die Gründung von Logen in Preußen sreigegebe» und das Edict von 1798 definitiv gefallen. Die Berliner Größlogcn haben sich" auch damit abgefunden; denn die von der Große» Voge von. Hamburg alsbald in Berlin constituirtc Tochtcrlogc „Hanimonia zur Treue" ist sofort von jenen anerkannt worden, ohne daß irgend welche Bedenken weiter geltend gemacht wurden. Die Stellung der neuen Großloge zu den deutschen bisherigen Großlogcn betreffend, hatten schon die drei Berliner Großlogcn für ihre Kreise verfügt, daß die Mitglieder jener und ihrer Tochterlogcn keinen Zutritt zu den Logen dieser haben sollen und umgekehrt, weil diese Logen, nicht regelrecht constituirt seien. Auf dem deutschen Groß logcntazc am 21.. Mai 1893 kam die Angelcnheit zur Sprache, und wurde unter Enthaltung der Stimmen der Hamburger Großlogc und gegen die Stimmen der Großlogcn von Frankfurt a. M. und Bayreuth erklärt: „daß der Deutsche Großlogenbnnd in Deutschland nur die acht deutschen Großlogcn, deren Tochterlogcn sowie, die bekannten fünf unabhängigen Logen anerkenne, die Mitglieder der sogenannten Großen Freimaurerloge von Preußen, genannt «Kaiser Friedrich zur Bundcstreuc', in Berlin und deren Tochterlogcn außerhalb.des dcut-. scheu maurcrischcn Rechts ständen, weshalb dieselben, da sic nicht Mitglieder einer anerkannten Johannislogc seien. In keinerdeutschen Bundesloge als Besuchende zu den Arbeiten und Versammlungen zugelassen werden dürfen, wie auch den Brüdern der deutschen Bundes logen der Besuch der Versammlungen jener nicht anerkannten Vogen nicht gestattet sei." Eine Anerkennung — wie bei den Verhandlungen ausdrücklich betont wnrde — war zur Zeit noch nicht beantragt worden. Dagegen ist die neue Großlogc von dein Groß Osten dcr Niedcrlandc am 25. Juli 1893 anerkannt worden. Diese Zustände im Deutschen Reich sind im höchsten. N'rade be klagenSwerth. Wenn in den« Handbuche der Großlogcn gesagt wird: „Ein Maurer soll jede» seiner Ncbeiillicnschc», gleichviel welchen Standes, welches religiösen Bekenntnisses und welcher "Rationalität er sei, achten und lieben als ei» Geschöpf GottcS, als ein jiind desselben ewigen Vaters, der auch ihm das Leben gegeben hat. Er sei duldsam und nachsichtig .gegen Andere. Er achte jede aufrichtige und ehrliche' Ilcbcrzeugung seiner Milmcnschcn, auch wenn sie mit der seinigcn nicht übcreinstimmt, insbesondere jede.religiöse Ilcbcrzeugung": wenn mair liest-: „Der Antisemitismus ist etwas gänzlich Unmanrerischcs. mit den Grundsätzen der Freimaurerei schlechterdings Unverträgliches. Eine Loge, welche ihn zum Princip erheben wollte, würde anfhörc», eine- Freimaurerloge zu sei». Ein Freimaurer, welcher dem Antisemitismus huldigt, macht sich deS Brudernamcnö unwürdig und mußte, wenn keine Hoffnung vorhanden märe, ihn von seinem Jrrthum abzubringc», von seiner Loge ausgeschlossen werden" — dann ist cS schwer vcr< ständlich, warum in den Logen christlichen PrineipS, lvenigstenS in. den JohanniSgraden, nicht auch Andersgläubige Aufnahme sollen Nndcn - können, sofern inan eben nicht auf cvnfcssionell christlichem Boden steht! (Unsere Terroristen.) Daß die Minorität dazu da sei, um die Majorität zu beherrschen, ist eines der wenigen Dinge, diel unsere Antisemiten von der großen französischen Revolution gelernt haben. Es fehlte nur noch, ldaß die Sansculotten, welche von den Antisemiten bis jetzt noch auf den Gallericn des Ge meinderatheS postirt werden, herabgcführt würden zur Präsidenten tribüne, und das äußere Bild deS Conventes ins Wienerisch- Antisemitische übertragen wäre da. Uebrigens waS nicht ist, kann noch werden, und nach den Anläufen, welche die Antisemiten in den letzten Tagen genommen haben, berechtige» sie-zu den schönsten Hoffnungen. Dr. Prix ist von einer stattlichen, von einer ükv;. statutarischen Majorität wieder auf den Bürgermcisterstnhl erhoben' worden, und die Erbitterung der Antisemiten ist nun umso mächtiger, je näher sie sich gerade diesmal ihrem Ziele, der Eroberung oder Erschleichung dcS Präsidiums, glaubten. SisyphnS-Lneger glaubte, mit seinem Block endlich auf der Höhe seines StrebenS angelangt zu sein und nun —? Menschlich nimmt es uns nicht Wunder, wenn er jetzt seine dienstbaren Geister gegen das Präsidium und gegen die Majorität peitscht und zu Seandnlsccncn fanatisirt, wie sie anläßlich der Verkündung dcö Wahlresultalcs . kürzlich stattgefunden haben. In den gothischcn Hallen schienen all

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