Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- II (1893)
- Issue
- 81 (22.10.1893)
- Date
- 1893-10-22
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
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r*r. 81 Freier Blatt. Seite fi Er sei stets darauf bedacht, das gute Einvernehmen zwischen den An Hangern der verschiedenen Religionen nicht nur zu erhalten, sonder»;» vervollkommnen, und freue sich, daß gerade diese 3tabt eine Stätte dcS religiösen Friedens sei. * (?cr Änabtlimord in FüIIkril.) Die Staatsanwaltschaft;» Eleve macht bekannt, daß die am 11. August 18!>1 erfolgte Ausschreibung einer Belohnung bis zu 1^00 Mark für die Entdeckung der Thätcrschaft dcS am Knaben Hcgcmann zu Fanten verübten Mordes noch in voller Geltung ist. Die Staatsanwaltschaft ersucht dringend, jegliche zur Sache nur irgendwie dienliche Auskunft ihr nmgchcnd »litznthcilcn. Mit dieser Bekanntmachung ist alle» jenen Gerüchten, die jüngster Zeit in der antisemitischen Presse gezüchtet wurde» nnd darauf hinausliefen, den Fall neuerlich zu verwirren und den frcigcsprochencn Buschhoff wieder zu verdächtigen, ofsicicll die Spitze abgebrochen. ($11111 Fall Paasch.) Das Schicksal des traurigsten Helden der antisemitischen Bewegung, Paasch, macht in Deutschland »och immer von sich reden. Neuerlich brachte die „Norddcntjchc All ge in ei ne Zcitutkg" eine längere Erwiderung ans Angriffe der „Eonservativen Correspondcnz" gegen die Justizbehörden wegen dcS Verfahrens gegen Paasch. Betreffs der aufcinandcrgetolgtcn widersprechenden gerichtlichen Pcrsügnngcn über die Untersuchungshaft Paasch', deren Wicdcraufhcbnng und Wicdcrverhängnng wiederholte die „Norddeutsche Allgcmcinc Zeitung" die vorjährige Erklärung, daß dicS einfach im Jnstanzcnzug ''der Gerichte begründet nnd von de». Justizbehörden unabhängig sei. "Neu ist in der Erklärung der, „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung", daß das schwebende Strafverfahren gegen Paasch noch nicht gänzlich eingestellt sei. Bisher fei nur desicn Entlassung anö der gerichtlichen Haft verfügt nachdem ihn der Sbcrarzt der Eharitü, der PoUzciphysikuS nnd GerichksphysikuS für geisteskrank, jetzt und zur Zeit der Thal, crk-ärt hatten. Die endgiltigc Entscheidung über die Einstellung dcs Verfahrens sei noch bis nach Eingang des von der Staatsanwaltschaft erbetenen SbergutachtcnS dcS McdicinaleollcginmS der Prpvinz Brande» bürg auSgcsctzt. lieber die Gcmcingefährlichkcit Paasch' habe nicht das Gericht, sondern die Bandes-Polizeibehörde, zu bcsinden gehabt, nnd diese habe auf daS Gutachten der Eharitöärztc, welche Paasch' Zustand alS so gemeingefährlich bczcichnctcn, daß seine Unterbringung in eine Irrenanstalt geboten erscheine, letzteres verfügt. (Rohheiten gcqcil Cltrgästc.) Reichsdeutsche Blätter berichten über verschiedene antisemitische Rohheiten, denen Enrgästc ans der Insel Borkum auSgcsctzt waren. Im rheinischen Wcltblattc wird erzählt: „Auf der Insel Borkum war ein rühmlichst bekannter deutscher Schriftsteller jüngst die Zielscheibe ebenso feiger wie roher antisemitischer AnS schreitungen, über die er sich in einem Briefe mit berechtigter Entrüstung also äußert: .Ich war auf Borkum, ohirc;n ahne», daß die Antisemiten die Insel zu ihrem Gcgcn-Jcrusalem erhoben hatte»: kaum war mein Name in der Eurlistc erschienen, als ich durch die Post täglich — natürlich anonym! — Schmähbricfc unflätigster Art und'gemeine antiscinitische Drucksachen ins Haus geschickt bekam: auf nnd unter meinem Teller im Hotel, wo ich meine Mahlzeiten cinnahni, fand ich ähnliche — immer anonyme! — Schreiben. Ihr Ziel haben die Buben erreicht; ich muß cS leider bekenne»: sie haben mir tiefen' Schmerz bc reitet. Zum erstenmal in incincm 1!ebcn war ich vor die Thatfachc gestellt, daß ein deutscher Schriftsteller, der an dem Rufe deutschen SchriftthumS auch im widcrstrcbendstcn AnSlandc nicht unrühmlich mitgcarbeitct zu haben glaubt, in Deutschland, inmitten eines aus erlesen gebildeten Pnblicums um seiner Abstammung willen so schwerer und feiger Ehrcnkränknng ausgcsetzt ist, daß er dort schlechterdings nicht bleiben kan».'" (Atttifctltilischer grober Unfug.) Das königliche Sbcrlaudcsgcricht in München hat vor Kurzem in einer Strafsache wegen groben Unfugs ei» Urlhcil gefällt, welches besonders deshalb bcmcrkenswcrth erscheint, weil die Anwendung dcS in demselben zum Ausdrucke ge brachte» RechtSgrundsatzcS seitens aller deutschen Gerichte wohl geeignet wäre, den maß- und schamlosen Ausschreitungen deS AntifcinitiSmnS einen wirksamen Tamm entgcgcnzusctzen. Der Inhaber eines Geschäftes in Zwcibrückcn hatte, in seinem Schaufenster durch ein besonderes Arrangement bunter Tücher das Wort „Jud" dargcstellt ntid war ans diesem Grunde in zwei Instanzen wegen groben UnfngS vcrnrthcilt worden. DaS Münchner SberlandeSgcricht hielt die Vcrnrlhcilung aufrecht. In den UrthcilSgrllndcn heißt cS: Mit Recht gehen beide Vordcrrichtcr von der Auffassung anS, daß die Strafvorschrift deS 8;560, Rr. 11 des Strafgesetzbuches nur auf solche den äußeren Bestand der öffentlichen Srdnnng unmittelbar verletzende Ungcbüchlich leiten anwendbar ist, durch die daS Pnblicnm schlechthin, nicht'also ein individuell begrenzter PersoncukrciS, gefährdet oder belästigt nnd so der öffentliche Friede im Allgemeinen gestört wird. Selbst dann jedoch, wenn die That deS Angeklagten nur gegen die Jude», der Stadt Zwcibrückcn gerichtet, Sic übrige Bevötkeeung aber dann! nicht getroffen war, würde cS sich nicht um einen individuell begrenzten PcrsonenkrciS handeln, sondern wäre schon wegen der nie das Auge nnmeßbarcn Zahl nnd tvcgcn des Mangels näbeter Bezielntng zu einander als der der Glanbcnsgenoffenschast ein unbegrenzter Verjone» trcis betroffen. Das Berufungsgericht-geht aber in keiner Feststellntig noch weiter, indem cs annimint, daß die,Handlung des Angctlagten der öffentlichen Srdnktng überhaupt widerstreite und-eine Störung der Rechte und Interessen dcs Pnblienms als solchem enthalte. .Saß die öffentliche Srdnung bereits gestört sei, wird znm Tb>ubesta»de deS gtobcn IlnfngS'nicht gefordert: cS genügt eine Handlung, die geeignet ist, die öffentliche Ruhe zu stören. S b die Vorübergehenden die Darstellung des Wortes „Jnd" als Scherz anffaßtcn und belachten, ist ohne Belang, da ein grober 'Unfug auch da stattfinden kan n, w o er in Fo lge eines dttrch b'civ o hu heit verbildeten ll r t h c i l s, z. B der a n t i j e in i t i f ch c n bi es i n nu n g c i n zcl n er Bevö t kern n gssch ich ten, als solcher nicht cmpsuitdcn wird. Wenn aber das Berufungsgericht annimmt, in der Handlung des Angctlagten fei eine Störung der Rechte nnd Jntcreffen des Pnblienms überhaupt enthalten, fo hat cS damit. in 1'öfnng cin.tr Thatfachc znm Ausdrucke gebracht, daß cS diese' Handlung als zu einer solchen Störung geeignet erachtet. Skntiskifchcs.) Tie Antisemit«! behaupten stets, daß die geschäftliche Moral der Juden, eine äußerst yiaiigethatte sei, was sich insbesondere in chre» häufigen Bankerotten manifestirc. AnS der levthi» erschienenen deutschen Eoncnrsstatiftik kann man nun culnchmcn, daß die antisemitische Thcetic mit-der Wahrheit ganz und gar nicht über cinstimmt, indem gerade die stark von »'litl'cit bewohnten Provinze», wie Posen, Hesse» Nassau, Schlesien, Wcstprcnßci^, Hessen, sehr günstige Zahlen answeisen, während Bremen', Vübcck, Sachsen, Schleswig- Holstein nnd die thüringischen Hcrzogthümcr, diö'bekanntlich fast „indenrein" sind, die meisten Eonenrsc haben. Zur Srienlirnng diene folgende Tabelle: Es tomnien ans l>'O Ot>0 Einwohner in '. .*Ifv!! ‘ .illP.'M i i' IK IU'K‘ xliliYlt Brent'e». . l.VO 77" El'aß Votlningen . ., . I>> 7 Ul>:" Aenstältere Ritte . I '7l> Scknpartb Se.tde>--Han>e,t >.' 7 vtibeck . . N'iit 'Nieittingeti ..... Litt 7t " .'lonigreick/Sacktü-n.. . . 7" I -7>> v >'\-u . . . .1 _’.r>7<• Hantburg.' -7 7 i?~i7< > Wesipbaten ... II I 7'" t Sachsen-Weimar .... -"J I Bauern. ..111 >-«> SchlcSiotg Holstein . . .^'-'7 -7" Aiccktenbnrg Sir>!it> >:::> 7t>" Sachsen Altenbnrg . . . -'I -•> 'l'iovin; Sach-e» .-v . . 17 J- :; 1 <> Schtvaizbnrg Aiidelstadt -'1-x >i7 -'><fteu 'Jiaiimt . . 1- 7 Oldenburg ..-"-1 11" Mecklenburg Tchr.-eiin I- Neust jüngere Vinte : . IA>, Nheimane. 11 i! Itr tt?diaitiiiluir(i Vii»i' ,. . Wcstprensten ' . 11 •> ’l.Vjt Berlin . . . . . . I'.i 1 7":.'" Vipve. ...... 11 I 77" Württemberg.IN I «Ä" Ostpreußen ...... II" ' 77" Baden..l’.K». 1')!" Brandenburg . . . 11.'J .71" Bt'alz.ls!t 171» Pouttnertt ...... . 11 - >1" Brattnschtveig . . t>:i >t" .dtannovet ....... l"-t *J»JO Eobnrg (tzoilta . I - 1 7*7" Poien ....... 7 7 > Anbatt.17 7 7.-0 Schlenett . •' .• . . 111" Watdeck. . . . 17:! 1.Hohenzollertt!> 1 ltHtt ’ Das dritte Vicrteljahrsheft der „Zeitschrift des tönichich preußischen statistischen Bureaus" bringt einen Artikel „Tic preußische Bc v v l k c r u n g tt ach ihrer M u t t e r s p r a ch e tt n d A b st a nt in n n g" und im Anhang dazu, ans der Feder des l^ehcitnen Raths v. FTr k s, einen Aufsatz über die Inden, der viel xlntereftanles enthält. So bietet er znm, cutciinml eine Statistik der Mischlinge ans jüdisch christlichen Ehen, deren Zahl der Verfasser int Jahre!-'.»> ans I" IHM) berechnet. Tiese Zahl erhält abet^ ihre richtige Belenchtung erst, wenn man in Betracht zieht, daß diese Mischehen fast iämmtlich in den letzten zwei Jahrzehnten seit der Entaneipalio» geschlossen worden fittd und ihre Zahl stetig steigt. So wurden z. B. in Berlin int Jahre lHtf'.t 14'2 jüdisch christliche Ehen vollzogen, dagegen WO schon I«'>«'>, während Heirate», bei denen beide Theike Jttden waren, 1**'J;V>4, 1 >4>l) "44 gezählt wurden. Ter Pereetm'ay der Mischehen zwischen Inden ttnd Ehristcn ist auch viel höher,' als der. zwischen Katbotiten und Protestanten: cö ist also, ob man cs nun gern, oder ungern sicht, statistisch fcstgcstrtlt, daß die Verschtuelznng durch gemischte Hei. rathen sehr bedeutende. Fortschritte macht. Im Ganzen wurden 1-7" bis lsi'0 in Preußen 1-11 christlich jüdische Et>e» geschlossen, wonach zu urthcilen, die Antipathie zwischen den beiden'Raren' wohl nickft so stark sein kann, wie die Antisennten behaupten. Tie immer wieder von