Mannheim
Compact Memory

Freies Blatt · 1893-10-22 · 81 (22.10.1893) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Freies Blatt
Volume
II (1893)
Issue
81 (22.10.1893)
Date
1893-10-22
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/4886575-5439157-5441461--0877-4887371
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Freie» 8 I a 11, Nr. 81. Seite 2 Die Antisemiten und die Wahlreform. Tie Regierungsvorlage, betreffend die Einführung des allgemeinen WaylrcchteS, brachte in den Kreisen der Wiener Antisemiten, welche sich christlich social nennen, eine lebhafte Erregung hervor, die sich in ihren Versammlungen midcrspicgclt. Das allgemeine Wahlrecht würde in Wien nicht nur dem Verehrer Schönerer'« in Favoriten die Möglichkeit einer Wiederwahl verschließen, sondern auch die Herren Lueger, Paltai, Gcßmaiin, Schlesinger, Liechtenstein und Schneider ihre Reichsrathssive kosten. Das missen sic sehr wohl, und obgleich sie gute Miene ',»»! böien Spiel machen und Schadenfreude über die den „Inden liberalen" drohenden Verluste äußern, entringt sich ihnen auch über das eigene Mißgeschick so mancher Stoßseufzer. „Er muß aufs Land!" sagte Lueger mit Bezug auf den Wiener Antisemitismus in einer. Veriainmliing seiner Margareihcner Getreuen. Von der Landluft und einer sorgfältigen Pflege -seitens der hochwürdigen Geistlichkeit erhofft er inr sich und seine mandatslüsternen Mitstreiter das Beste. Geleitet von die'er Hoffnung, thar er denn auch 'in einer Landstraßer Versanimlung den Ausspruch: Es sei ihm nicht bange um Oesterreich ^lies: Wiener Antisemitismus«, „ivenn die Eardinäle zur Erkenntniß kommen, daß ihre rothen Röcke nicht nur dazu dienen, um in der Kirche zu prunken." Eitles Hoffen! TaS allgemeine Stimmrecht, welches, uni einen Lieäitenstein'fchen Ansdruck anzuwcndcn, von den beiden Armeccorps der Reaetion daS aus den Städten lecrutiitc der Auflösung preisgeben würde, böte den Ot'sicieren des ansgelösten Corps auch keine Stellung in de» Reihen der ländlichen Streiter. Prinz Liechtenstein .würde allenfalls noch Gnade sinken und von den Hartbergcr Bauern arie.iei.lu wieder auf den Schild gehoben werden, trotzdem er sie schon einmal undankbar verlasteik hat. Allein die übrigen christlich-socialen Führer Wiens haben keine Aussicht, aus dem Lande das in Wien oeiloeene Mgndatsglück wieder zu finden. Sie einheimischen clcricalcn <''rcßeu lauen sich nicht beiseite schiebe», und mag Pscnner auch zu dein Berzweislungsa.iltel greifen, dem Kalholisch-Conscrvativen Kathrein das Epitheton „jüdisch" bcizulcgcn — cs nützt nichts, er wird ihn nillii verdrängen. Was fpccicll Lueger anbelangt, so würde er die Landlnfk schlecht vertragen. Gewöhnt an die Atmosphäre großstädtischer Wrrihc-häu'er bringt er die Balutaregnlirung mit der Tramway und der 'Risg Weha» in einen Zniuinmenhang und kann nicht von dem Ausnabmszllfkaiid in Prag sprechen, ohne den Träger der goldenen Elr.enleire Tr. Prir oder die Wiener Börse in Besprechung zu ziehen. An» dein Lande würde auch die wenig respeetvollc Art, ivie Lueger der Kirchensürstcn erwähnt,'mißfallen, und selb» eine von guten Freunden! stellte Clagnc könnte den üblen Eindruck nicht verwischen, den dcranaze Anslaffniigen machen würden. Rein, mit der wirklich gläubigen tathdijschen Bevölkerung ObcröstcrreichS, Tirols ec. werden sich, wenn man mit i!>r im Wiener christlich >'ocialcn Jargon verkehrt, keine polirifchen «»'eichäfic machen lasten. Sind die Wiener Christlich Socialen wenigstens äußerlich einig, so .'.leinen dagegen die um Steinwcndcr sich gruppircndcn „Tentsch Rationalen" gespalten. Steiuweudcr selbst ist für die Wahlrcform ven'o, ivie er »Kr die Münzreform war. Tie Fama sagt, er Hütte ueh, in beiden Fällen durch die Argumcuke eines einflußreichen Staatsman lies mchiarifcher Abstammung überzeugen lasten Wäre dem so, d.nin Ni", de er beweisen, daß er frei von Borurtheilcn und Gründen zug.'iu.R!> «ei, obwohl er sich des hohen Alters seines Antisemitismus gei übiiii hatte. . Ein Bvnchtheil. der Gesinnungsgenosten Stcinwender's glaub: es aber, schon dem Ramen ihrer Fraction schuldig zu. sein, eine Reform zu be!ä:iip»en, von deren Turchführung sie eine Schädigung des keltisch ui Elemciikis besorgen. Tic Anhänger des RegicrungsentwurfeS finden 'ich daher bewogen, zur Beschwichtigung aller dcntschnationalcn Bedeuten ein staatsrechtliches Projccl auszugraben, welches auch in dab'vvchiigte Linrer Programm ausgenommen war, nämlich die b iis'ä!'.duug '»'aliziens, der Bukowina und Talmatiens aus den :.n Reich-raibe vertretenen Königreichen und Ländern. Es ist noch fraglich, . cb eine solche Ausscheidung eine wesentliche'Acnderung zu «»'uiinen d.'S Tentfäiihains herbciführe» und den parlamentarischen Boden »!<. Stcinwcndei scheu 'A'alionalisniuS ebnen würde. Dagegen nein es außer Frage, daß für eine. Tccoinponirung Oesterreichs, wie sie luer in Anregung gebracht wird, eine ReichsrathSmajorität nicht zu finden wäre Wen will man also mit diesem Vorschläge zur Rettung des Teiii'chrbumS von deulich-national-antiscinitischer Seite täuschen? Tder lt.ivdelt c» sich nur uw eine Selbsttäuschung?' Unter dem Scheine der Legalität. (Original-Mittheilung deS „Freien Blatte«".) Petersburg, Mitte Lctoher. Wer daS gegenwärtige Leben der Juden ' in Rußland zu beobachten Gelegenheit hatte, der muß die Ueberzeugung gewonnen haben, daß daS Schicksal von nahezu fünf Millionen Menschenvon der Laune eines jeden russischen Beamten, der über ein gewistes Ausmaß von Macht verfügt, abhängig ist. In dem Augenblicke, wo an höchster Stelle die Judenverfolgung besiegelt worden war, brach unter den russischen Beamten, unter den großen und unter den kleinen, die Sucht, nach „Jiidenquälcrei" zu einer förmlichen Epidemie aus. Niemals noch ist in Rußland ein Gesetz mit solchem Eifer und mit solch erfinderischer Grausamkeit gehändhabt worden, als die Gesetze zur „Beschränkung her Judenrechte", wie der officielle Ausdruck für die Judenverfolgungen lautet. Ob cs aus wirklichem Diensteifer, ob aus Strebcrthum oder aus anderen Motiven geschah, wollen wir nicht näher untersuchen. Eines muß jedoch fcstgestellt werden, daß der russische Beamte im jüdischen NiederlastungSgebiete unter den Juden schlinimer haust, als einst die zehn Plagen im Reiche des Pharao. Bei der Recht- und Schutzlosigkeit der Juden in Rußland ist es vollkommen begreiflich, daß der russische Beamte, der von Recht und Gerechtigkeit, von Gesetz und Gesetzlichkeit kaum eine Ahnung hat, das Leben dieser Schutzlosen maßlos verbittert und erschwert. Man könnte eine lange Reihe, ja eine sehr lange Reihe von Thatsachcn aufzählen, welche unsere Behauptung von der brutalen Verfolgung der Juden durch die russischen Beamten unwiderlegbar bestätigt. Jedes russische Gesetz, stde russische Bestimmung, jede russische Verordnung gegen die Inden verwandelt sich in der Hand eines russischen Beamten in eine tausendköpsigc Hydra, die an dem nackten Leben der rechtlosen Juden langsam nagt, um dieses Dasein schließlich gänzlich ZN vernichten. Und, wohlgcmcrkt, der russische Beamte besitzt immer Mittel genug, . um seinen Brutalitäten gegen die Juden einen Scheinvon „Gesetzlichkeit" zu verleihen. Aus dem Meere von Verordnungen und Erlasten, welche die russische Regierung gegen ihre jüdischen Untcrthancn geschaffen, ist es jedem Beamten sehr leicht, eine beliebige Vorschrift zur Rechtfertigung seiner unmenschlichen .Handlungen hcrauszusischcn. Dadurch wird dem Juden jede Möglichkeit genommen,, über die im Gesetze nicht vorhcrgeschene Judcnquälcrei Beschwerde führen zu können, da dieser Ouälerci, wie die Vollstrecker der Judenverfolgung erklären, stets eine Verordnung, ein Erlaß, und sei er noch aus der Zeit Iwans des Grausamen, zugrunde liegt. Diese Thatsachc ist jcdock> noch niemals so scharf zum Ausdrücke gelangt, wie während der letzte» Zeit — seit der Einführung der so- ' genannten Ständcvorsteher (kc-msleio natseliul jn iki). Dieses eine Polizeii institut, das an Stelle der Stündcautonomie getreten ist, scheint sich l zur Ausgabe gemacht zu haben, in Sachen der Judenverfolgung womöglich sogar noch über die Intentionen der Urheber derselben hinanszugchcn: denn cs wendet alle möglichen unlauteren Mittel an, um sogar die; wenigen Juden, welche im Dorfe-„gesetzlich" wohnen, zu vertreiben. Die berüchtigte Imx Jguatjcw, welche den Juden den Aufenthalt in « den Dörfern und in den' Marktflecken untersagte, hat wenigstens für jene Juden, welche in den bezcichnctcn Ortschaften seit 187 l sich niedcrgclasten habe», eine Ausnahme gemacht, so daß Inden dieser Kategorie in den Dörfern unbehelligt wohnen sollten. Da kamen die neuen Ständevorsteher, und auch diese Juden wurden der Ausweisung preiSgegcbcn. Um jedoch die Ausweisung solcher Juden in eine gesetzliche Form zu kleiden, wenden di: Ständevorstehcr folgenden Kniff an: Nach dem russischen Gesetze steht jeder Stadt- oder Dorfgemeinde daS_ Recht zu, die Regierung um Ausweisung solcher Mitglieder anzusuchen, die der Gemeinde unliebsam oder schädlich sind. Dazu genügt, wenn ein Drittel der Einwohner einen derartigen Beschluß faßt, und ihn mit der entsprechenden Anzahl von Unterschriften versieht und dem Ministerium des Innern unterbreitet. Dieser Weg wird nunmehr von den Ständcvorstehern benützt, um das kleine Häuflein von Juden, welche in Dörfern noch leben, auszuweisen. Die christlichen Landbewohner werden von den betreffenden Ständcvorstehern aufgefordert, das Ministerium um Ausweisung ihrer jüdischen Mitbewohner anzugcheu. Die Bauern, welche gewöhnt sind, der Vorgesetzten Behörde unbedingten Gehorsam zu schenken, fassen über Commando derartige „Beschlüste", und das Ministerium trifft daraufhin immer die Entscheidung: „Ausweisen!" Auf diese Art sind neulich zahlreiche Judcnsamilicn aus. vielen Dörfern in den Gouvernements Minsk, Mohilew und Witebsk ausgewiesen worden, während im Ministerium des Innern noch viele derartige „Ausweisungsgesuche" der Erledigung harren. Die bäuerliche Bevölkerung, welche mit den Juden in steter Eintracht lebt,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.