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Freies Blatt · 1893-10-15 · 80 (15.10.1893) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
II (1893)
Issue
80 (15.10.1893)
Date
1893-10-15
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Nr. 80. * Freier Man sollte glauben, daß die Bewohner eines Rechtsstaates über diesen Fall, wenn schon nicht auS ethischer Ueberzeugung, so doch ui» dcS für die eigene Person begehrten Schutzes willen nur einer Ansicht sein können. Dem ist aber nicht so, der Umstand, daßder mörderische Anfall jenes Generals einem — wir wissen nicht, ob jüdischen oder christlichen — Mitarbeiter eines liberalen Blattes galt, genügt der antisemitischcn „Ostdeutschen Rundschau", um den Umstand, daß sich' der Ofsicier mit der vom Gerichte verhängten Geldstrafe nicht zufrieden gab, selbstverständlich und sein Vorgehen nur zu begreiflich zn finden. Was General v. Kirchhofs von dem liberalen Journalisten verlangte, nämlich die schriftliche Erklärung, er sei ein gemeiner Lump, sei nur billig und ganz entsprechend. Run wir werden dem antisemitischen Verfechter dcS FaustrcchteS kein Privatissimum zur Läuterung seines sittlichen und RechtsgcsühlcS crlhcilen. An cnutraire, so eben sind sie uns recht, die Herren Antisemiten. Wir finden cs auch ganz begreiflich, daß ein Söldling dcS freierwählten Ostmarkherzogs dem HauSsricdcnsbrcchcr das Wort spricht. Das wäre ja auch die radicalste Methode, die antisemitischen Ideale rasch;n verwirklichen, wenn cS gestattet wäre, denjenigen, der einem nicht zu Gesichte steht, einfach mit einem Hieb dcS Schlagringes oder durch einen Revolverschuß niederzustrcckcn. Ein „verletztes Ehrgefühl" oder sonst etwas wurde sich hinterher schon immer zur Rechtfertigung finde». Aber man »Hut hier einen Blick in einen sittlichen Abgrund, an den uns der Antisemitismiis zu bringen droht und vor welchem der civilisirtc Mensch schaudern muß. Wie buchstäblich recht hatte doch Freiherr v. Ezedik, als er die Antisemiten die „österreichischen Anarchisten" nannte, uur ist diese Art von Anarchisten ungleich gefährlicher als die plumpen Bombcnlcgcr, welche selten dem Auge dcS Gesetzes entgehen und höchstens ein Haus, nicht aber die Grundlage der menschlichen. Gesellschaft und der Eivilisation zerstören können, wie b;c« unsere Anliscmitcn thun. Befähigungsnachweis und verwandtes. ui. Nichts liegt unS ferner, als den Militarismus in Bausch und Bogen zu verwerfen. Es läßt sich nicht leugnen, daß der Krieg eine der wichtigsten Rollen in der culturellen Entwicklung der Menschheit gespielt hat. Ohne Kampf und Streit wäre die Vereinigung kleiner socialer Gruppen zn größeren nicht uköglich gewesen. Tic ArbcitSthcilung, die nur in letzteren zur Ausbildung gelangen konnte, und mit ihr die gesammle Eivilisation wäre über ein minimcS Stadinm nicht hinauSgckommcn. Taraus folgt aber noch keineswegs, daß der MilitariSnnlS für alle Zeiten ein unentbehrlicher Factor bleiben wird. Wir werden vielmehr zu. der Ansicht gedrängt, daß der intcrsocialc Kampf ums Dasein seine bisherige Richtung aufgcbcn und wahrhaft menschliche Formen annehmen wird. Man kann aber heute schon — freilich nicht ohne auf heftigen Widerspruch zu stoßen — die Be Häuptling aufstellcn, daß der Militarismus seine Eulturaufgabe im Großen und Ganzen gelöst hat, und der Einfluß, den er auf die Geistesverfassung des Volkes ausübt, für unsere modernen Verhältnisse ein vorwiegend ungünstiger ist, indem er der Bcfrcinng dcS Menschen, aus den Banden des Hecrdcntricbes, dem vorläufigen Endziele dis CulturstromeS, nicht unerhebliche Schranken entgegensetzt. Jeder Einsichtige wird dies in der heutigen Gewerbebewegung erkennen. Man kann cs schließlich noch ganz begreiflich finden, daß die Kleingewerbetreibenden im Beginne der Achtzigerjahre um die Wiedereinführung deS Befähigungsnachweises compctirt haben. Auch die Gcwerbcfrciheit war selbstverständlich nicht imstande, ein goldenes Zeitalter herbeizufahren, und entbehrte durchaus nicht, wie jeder natürliche Zustand, der unangenehmen Seiten. ES ist aber leider allzu sehr in der menschlichen Natur begründet, daß man von allen Nebeln gerade diejenigen für die ärgsten hält, unter welchen man eben zu leiden hat. Darum mochte man sich wohl gerne der Hoffnung hingcbc», daß die Beseitigung, beziehungsweise die Einschränkung der freien Eoncnrrcuz, mit der Schaffung einer günstigeren Lage gleichbedeutend wäre. Dabei dürfen wir nicht übersehen, daß die damalige» Handwerker nur zum geringsten Thcile die Zeit dcS alten Zunftwesens miterlebt hatten. Aber auch diejenigen älteren Meister, die ihre »ewerblichc Thätigkeit noch unter dem Zunftzwauge begonnen hatten, konnten letzterem kein all^i übleS Andenken bewahrt habe», da die Gcwcrbcbchörden seit dem Beginne dcS XIX. Jahrhunderts bis zur Einführung der Gcwcrbcfreihcit in der Entgegennahme von Neuaninclduugen äußerst liberal vorgegangen sind und dadurch daS Drückende deS Zunftzwanges Blatt. Sette-i*. wesentlich gemildert haben, waS man von den heutigen Vcbördin keineswegs behaupten kann. Auf diele Weise tonnte cS wollt geschehen'»-- daß die Mehrzahl im Befähigungsnachweise und seinen Anhängseln die Panacce erblickte, oder wenigstens von alte» die'en schonen ringen, unterstützt durch eine wcitgcbendc 'winhschafiliche Unbildung, leinen Schaden bcsürchtete. , - Seit der Wiedereinführung deö BefäliigungSnachweiies find zehn Jahre ins Land gegangen. Stellt inan die durchaus negativ.» Wirkungen desselben dem Streben unserer Gewerbetreibenden nach Berschärniirg des Zunftwesens gegenüber, so muß man sich die Sache zweimal überlege», uni dafür Verständniß zu gewinne». Daö Resultat, das.die Gewcrbenovellc vom Jahre 18R> erzielt hat, ist ein gerade;» klägliches. Um diese Wirkung voranSzuschen, war cS durchaus nicht nöthig, eingehende Studien über das mittelalterliche und neuzeitliche Zunftwesen anznstellcn, oder einen EursnS der Nationalökonomie;u absolviren; ein gesunder HauSverstand brachte dies auch zustande. ES ist nicht unsere Aufgabe, dctaillirt nachzuwciscn, daß der Befähigungsnachweis . dem Kleingewerbe die erhoffte Hilfe nicht bringen konnte. Nur darauf möchten wir Hinweisen, wie sehr derselbe geeignet ist, die individuelle Unselbstständigkeit, durch die er hcrvorgcrnfcn wurde, noch zn vc.r stärken. / Der BcsühignngSnachweiS hat ohne Abgrenzung der Gewerbe. gar keinen Sinn. Wir bemerken hier kur; die ergötzliche Thalsache, . das; unsere Behörden durch den Mangel neuer, abgrcuzender Befliiniunngen gezwungen sind, ihre. Entscheidungen über den Umfang der Gewerberechte auf Grund der im XVU. und XVIII. Jalnchundert ausgestellten 'Normen zu fällen, wodurch eine den modernen Verhältitissen entsprechende Abgrenzung der einzelnen Gewerbe natürlich nicht zn er zielen ist. Es mag auch nicht unerwähnt bleiben, daß die stetig fort schreitende Specialisirnng der Gewerbe eine Eodificirnng ihres Umfanges nicht zuläßt, weil dieser durch die ne» entstehenden ','sbzweignngcn beinahe täglich durchbrochen wird. Was uns aber hier vor alkduz. Anderen intcressirt, ist der Umstand, daß die Ausmcrksamkcii des Handwerkers durch die Abgrenzung der Gewerbe in eine höchst'verderbliche Richtung gcräth. So lange der Handwerker den Wirkungen der freien Eoncurrcnz ansgcsctzt war, konnte er die Mitbewerber nur durch Fleiß und Verbesserung der Geschäftsführung ans dem Felde schlagen. aäeute aber hält er diese Factore» des Fortstlirittes für vollkommen entbehrlich, da er durch die Unbestimmtheit in der Abgrenzung der (''clufibc geradezu hcranSgcfordcrt wird, Hantirnnge» verwandter «Riverbe ausschließlich für sich in Anspruch zu nehmrn und dadurch seine Arbeitsgelegenheit zu vermehren. Natürlich laßt sich dies der ungegrisienc Theil nicht gutwillig gefallen und ist im Gegenrheile stet-' gerne bereit, bei Wahrung -seiner thatsächliche» oder vermeintlichen Rechte dasselbe Ranbsystem iü Anwendung zu bringen. Alts dieser O-nelle entsprang ein Strom von Processen, die den Handwerker von der Arbeit und der natürlichen Reformthätigkcit .ablcnkc» und dadurch den Sinn iiii letztere immer mehr abschwächen Die Kleingewerbetreibenden füllen sich aber i» diesem Zustande, den sie selbst herbeigeführt habe», nichts weniger als behaglich. Das natürlichste und einzig richtige Mittel, demselben ein Ende zn machen, wäre die Aufhebung, derjenigen Bestimmungen, die diest' Sttualion - geschaffen haben. Diese Schlußfolgerung ist eine io einfach.-, das; stc sich dem ruhigen Denker unwillkürlich aufdrängt. Wenn auch ein Theil unseres.Gcwerbestandcs diele Auffassung ui der «'einigen gemacht hat, gibt es doch eine große Gruppe, die . den M'gerfolg des Befähigungsnachweises lediglich der zu geringe» Dosis, in welcher.derselbe verabreicht wurde, in die Schuhe schiebt lind alles ^irdische Heil in seiner Verschärfung und Ausdehnung, erblickt. Wenn man diese Erscheinung richtig benrlheiten will, genügt cs nicht, die Unwissenheit nnd.UrtheilSlosigkeit dieser Leute hervorzuhcben, da von-rillen Seiten genügend Gelegenheit geboten wurde, den Bildungsmangcl bei einigem gute» Willen zu beheben. ES erübrigt uns kein anderer Erkläruugsgrnnd, als dasjenige, was wir schon früher hcryorgehobe» haben: der' Mangel an Selbstvertrauen, der sich bei »nentwickeltcu Menschen in besonders hohem Grade bemerkbar macht, und der Einfluß kricgctischer Verhältnisse, die dieses intellectuellc Deficit wesentlich verstärken nnd eine Vorliebe für staatliche Bcvprmnndnng erzeugen. Die Wirkung dieser Factore» ist eine so mächtige, das; selbst ehrliche Freunde deS Fortschrittes an eine wirksame -Bctämpsuug derselben nicht glauben und eS vorziehcn, der Bewegung freien Lauf zu lassen. Es unterliegt zwar keinem Zweifel, daß die rauhe. W-rklichkeir unsere Handwerker schließlich von der Erfolglosigkeit ihrer Bestrebungen überzeugen wird; allein cs ist eines Mensche», der altruistischer <'vfühle fähig ist, durchaus unwürdig, mit'verschränkten Armen die Er Nüchterung der Bcthörtcn abzuwarten. Und wenn cS auch m.cht mögkich fein sollte, die derzeitige verderbliche Strömung einzndämmen und

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