Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- II (1893)
- Issue
- 78 (1.10.1893)
- Date
- 1893-10-01
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
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Freies Blatt. Leite 6. TcststcUung des WahtrejultalS gegen '^1 Uhr Nachts einige Ehriftenlentc die Kirche verließen, glaubten sic ihres (.'cbcnS nicht sicher zu sei n, so daß sic auf möglichst nnbctrctcncn Wegen in ihre Wohnungen gingen." — So weit die Darstellung des Pfarrers Iskraut Wir enthalten uns jedes Eommciitars und fragen nur: W a S würde d ^e antisemitische Presse dazu sagen, wenn sich dieselben Vorgänge, in einem jüdischen Tempel z u g e t r a g c n hStlcn '?'?? (kill GksillllllllgSllieusch.) Ein ganz kostbares Eremplar eines Geschäftsantiicmiten muß Herr Tr. Vtmaii, bisher Rcdacteur und Leitartikler der „D res d c n er N a ch richlcn", sein. Dbwohl glühender Iudenhasser und Äntiscmil vom reinsten Wasicr, brachte cs besagter Herr Vimait .doch zuwege, gleichzeitig auch für die nativnalliberalen, nach antisemitischer Auffassung also „vcrjudetcn" „leipziger Neuesten Nachrichten" „schneidige" Leitartikel zu schreiben, obwohl er sich contractlich verpflichtet hat, seine volle journalistische Thätigkeit allein den „Dresdener 'Nachrichten" zu widmen. Tie „Dresdener Nachrichten" erwirkten schließlich einen gerichtlichen Befehl gegen Dr. l'iinan, wonach dieser bei 5)00 Mark Strafe füv jeden Zuwiderhandlungssall das außercontracilichc SchrislstcUcrn Unterlasten sollte, was auch das Landgericht aus die Berufung Dr. Nman's hin bestätigte. In dieser Vcrhandlung wurde zeugeneidlich festgeftellt, daß Tr. ikiinan sich den „leipziger Neuesten Nack>richlcn" gegenüber ehrcnwörtlich verpflichtet hat, sie in Bezug auf Neserungcn von Leitartikeln nicht im Stiche zu lassen. Gleichzeitig hat er aber auch dem Eigenthümcr der „ Dresdener Nachrichten", Herrn Eommissionsrath R eichart, sein Ehrenwort gegeben, für die „leipziger .Neuesten 'Nachrichten" nicht mehr zu schreiben! Der Mann kann in der „aniiscmitischcn Be wcgung" Earriärc machen. > C?tii „Nlk>lallllorS"-Proccß in Bulgarien.) Selbst das!-n.-. nluiii »>>!-'-»rniu des erbittertsten Glaubcnssaiiatismus, der Inquisition und der Hercnproccsic kannte kaum so viele „zjiitnalmordprocesic", als unser aufgeklärtes, fortgefchrilkencs und über die Maßen auf seine Errungenschaft stolzes Ende des ncnnzehntcn Jahrhunderts. An allen Ecken und Enden der civilisirtcn und nncivilisirtcn Welt sucht die im AntiscmitismnS vermählte Dummheit und Bcrrnchkheil in der Wieder anffrischnng dcS alten Blutabcrglaubcns eine „Propaganda der Dhat' gegen die verhaßten Juden zu inaugurirrn. Dabei sind sic unermüdlich, und wenn es ihnen in der langen Reihe der muihwillig angezclteltcn Proteste bisher auch noch nicht einmat gelungen ist, von Volks- oder gelehrten Richtern ein für ihre Z'chre günstiges llrthcil zu gewinnen, so lasten sic sich dadurch doch keineswegs von ihrem löblichen Beginnen abbringen, und noch ist die eine Ritualmordgeschichte kaum erledigt, taucht das blutige Schächtmestcr schon wieder an einem anderen Erdcnwinkcl ans. In den letzten Tagen hatte auch Bulgarien seinen Antheil an de» Segnungen der Moderne, einen „Ritualmordproccß", der wie immer mit der Treiiprechung sämmtlicher angcklagtcn Juden endete. Die Porgeichichte des TallcS war die: Am .18. Juni 1801 verschwand das blödsinnige, stumme Töchtcrchen Mitza Gcorgphewa des Bulgaren Tcorgi M o k a r p i l i in dem T rte W r a z z a, und sofort hieß cS, die Inden hätten das Kind ermordet; die Polizei nahm eine Durchsttchung der jüdischen Häuser vor, die jedoch resultatlos blieb. Am 10. August aber fand der Korbflechter Tono Nikow die Veiche des Kindes aus einem Berge nächst Wrazza. Weil Kleid und Hemd im Rücken aufgeknöpft waren, schloß der Bezirksarzt jvran tonnt?, daß „das Kind nach der Ermordung angckleidct wurde", und die zii'animciigekraÜten Hände waren ihm „Beweis" für einen — ,.M a r l v r e r l o d!" Trotzdem die gerichtsürztliche Eommission die -frage o"'cn ließ, ob die Wunden bei?cbzeikcn oder erst nach dem Tode beigebrackt wurden, war die Bevölkerung und mit ihr die Gerichtsbehörde überzeugt, daß ein „Ri tualmord" vorliege. Jetzt/ nach Auffindung der Reiche meldeten sich auch „Zeugen". Der eine, Zai ko P o l ch c u i a k o w, wollte von einer Tran PoniakinSka gehört haben, daß sie zu der Zeit, wo das Kind gesucht wurde, im Hause der Helena W u l l ch e iu a, -cinjr Tanke der Ermordeten, die Kranke in Pflege nimmt, eui kleines Mädchen gesehen habe. Ein anderer „Zeuge'-, Dimitri. T o n o w, behauptete, fünf Tage nach dem Berichwinde» des Kindes im Hause der Wultchcwa ein Mädchen in der Nähe des Kellers iitzend gesehen zu haben, von welchem die Wultchcwa erklärte, daß cs ihr aus Berkowitza zur Pflege gebracht worden sei. Die „Zeugin" Paraskewa D i m i tro wa wollte von einer Trau gehört haben, daß mau im Keller der Wultchewa ein Kind habe weinen hören: es sei jedoch nicht das mit der Ermordeten gleichaltrige Kind der Wultchewa gewesen Nachdem diese famosen „Zcugen"-Aussagcn Vorlagen, winde die Wultchcwa einem Inquisilorium unterworfen und „bekannte" — wie die Anklage euphemistisch sagte — „nach langem Sträuben", daß Iochanan und Sara Benbassa ihr eines Nr. 78. Abends ein 7—Pjährigcs Kind in Pflege gebracht, drei Tagespäter wieder abgcholt hätten, worauf, wie die Sara Bcnbasta ihr erzählt habe, das Kind ermordet wurde, und zwar habe man ihm einen Kornähren kran; aufgesetzt und unter Markern das Blut entzogen! Trotzdem die Wultchcwa wenige Tage später dieses „Zcugniß" zu rück;og, erhob der Staatsanwalt von Wrazza ZanetHw auf Grund eben dieses Zeugnisses Anklage mit Berufung auf die Schriften Rohlings! Ursprünglich wurden neun Juden beschuldigt und cingckcrkcrt. Ein Gesuch um vorläufige Haftcntlastung wurde seitens der Wrazzaer Gcriel)tsbchörde abgcwicscn, aber auf die Beschwerde beim Obcrtribunal, welche der Bcrtheidigcr Dr. Stoilow vertrat, bewilligt. Gegen sechs der Angcschuldigten blieb das Gerichtsverfahren gänzlich -eingestellt, der' 00jährige Chaim Jizchak 2evi, die 5>6jährigc Sara Benbassa und ihr gcisteszcrrüttetcr 30jührigcr Sohn Iochanan blieben jedoch unter der Anklage des „Ritnalmordes". Der Pröceß wurde aber nicht in Wrazza, sondern ans Anordnung des Justizministeriums in Rahowo am 21.,' 22. und 2il. September dnrchgcführt. Die Anklagcbehörde hatte fünfzehn Belastungszeugen geladen, unter denselben fehlte aber die Helena Wultchewa, auf deren „Zeugniß" die Anklage aufgcbaut mar, dcpn dieselbe wurde vor einigen Monaten in ihrem Hause a u s g c h ä n g t v o r g e fu n d c n. Der Baker des ermordeten Kindes war als Privatklägcr zugelassen worden. Ihm hätten sich sänimtliche Advocatcn WrazzaS gratis zur Verfügung gestellt. Die Bcrthcidigung führte einer der hervorragendsten Juristen Bulgariens, der ehemalige Juftizminister Dr. Sto i lo w. Die Angeklagten erklärten sich in cntschiedcnstcr Weise für. unschuldig. Die Aussagen Per Hauptbclastungszcugcn machten einen kläglichen Eindruck; keiner konnte seine ursprüngliche Aussage -anfrcchtcrhalten, dagegen sprächen die EntlastungSzcugcn mit großer Klarheit und Bestimmtheit. Die drei ärztlichen Sachverständigen Tr. Doch köpf, Dr. Fra »ko Pitz und Dr. Ilicf wiederholten die in ihren Berichten vertretenen Ansichten, vermochten aber nicht mit Bcstimmtheit zu erklären, daß die constälirtcn Bcrwnndungcn den Tod herbcigcführt haben Sie nahmen an, daß diese Bcrwundungcn noch zur Zeit als das Kind lebte, oder unmittelbar nach dessen Tode zu gefügt wurden. Die Verlesung eines für die Angcklagtcn günstigen Artikels der „Swoboda" wurde vom Gerichtshöfe znrückgcwiescn, Am Abende des letzten Berhändlungstages ließ der Staatsanwalts-Substitut die A n- 'klagc dcS Procurators fallen und begehrte sofort in einer glänzenden Rede die Tr ei sprecht! ng der Angeklagten. Vcrtheidiger Dr. Stoilow sprach in einem glänzenden Plaidoycr, das im Saale großen Eindruck hervorricf, gleichfalls für die Freisprechung seiner Elicntcn, und rühmte das correctc Vorgehen des Staatsanwalts- Substituten. In vorgerückter Nachtstunde wurde daS Verdick der Jury verkündet, welches alle drei Angeklagten freisprach. Die von Seite der Behörden befürchteten antisemitischen Demonstrationen sind ausgcblieben. < (kill russischer UkllS ) Der „Politischen Eorrcspondenz" wird auS Warschau unterm 24. September, geschrieben: Tic die rusiische Verwaltung in nationaler und confcssionellcr Beziehung beherrschende Tendenz dürfte kaum besser, charaktcrisirt werden, als durch die wörtliche Wiedergabe der im russischen Gesctzblatte verlautbartcn, eine Ergänzung des Statuts der Actienzuckerfäbrik Uladowka (Ukraine) betreffenden Verordnung. „Als Actionäre" — heißt cS in biefer ergänzenden Verordnung — „können nur r u ssischc Staatsangehörige, mit Aus n a h m e der Inden, a n f g e n o m m c n werde n. D icsc Bedingung ist im Actientexte selbst ersichtlich zu machen. Eine Ausnahme ist nur für zwei Gründer fremder Staatsangehörigkeit, Easimir Romanski und Roman Graf Potocki gestattet. Dem Gründer RomanSki ist gestattet, nicht mehr als"00 Actien der ursprünglichen Emission auf seinen 'Namen für die Dauer von drei Jahren unter der Bedingung zu übernehmen, daß diese Actien innerhalb der bewußten Trist an russische Staatsangehörige n.ichtjüdischcr Eonfcssion werden veräußert werden. Dem Grafen Potocki wird dagegen gestattet, Actien, sowohl der ersten als auch jeder nachträglichen Emission, in einer nach bewirkter Repartition seines jeweiligen Actienbcsitzstaudes proportiouellcn Anzahl unter der Bedingung zu übernehmen, daß diese Actien nur an russische Staatsangehörige nichtjüdischer Eonfcssion abgetreten werden. Eine Ausnahme ist bezüglich der Abtretung jener Actien an fremde Staatsangehörige für directe Erben gestattet, insoferne dieselben sich vor Hinansgabe des Ukas vom 14. Mär; 1887 in Rußland angesiedelt haben. In allen anderen Tällen des Erbantrittes sind die Erben verpflichtet, besagte Actien an russische Staatsangehörige »ichtjüdischcr Eonfcssion innerhalb drei Jahren vom Zeitpunkte der Uebcrnahme zu veräußern. Als Mitglieder der Verwaltung, als Tirectoren und Sachverwalter