Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- II (1893)
- Issue
- 75 (10.9.1893)
- Date
- 1893-09-10
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
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Freies Blatt. Seite 5 Nr. 75. deutschen Chauvinisten gehen mußten, bewahrheitet sich nnr zu sehr, und jeder Tag bringt neue Beweise dafür, daß die Jungtschechcn bereits ganz in antisemitischem Fahrwasser schwimmen. (Mechaniker Schneider in Pilsen.) Auch der Mechaniker Schneider sucht, seinen Theil zu der Eroberung Böhmens für den Antisemitismus beitragen zu wollen. Während seine würdigen Freunde Lueger und Geßmann sich in Nordböhmcn lächerlich machten — worüber wir weiter unten berichten —, weilte Schneider in Pilsen, und wurde vom Abgeordneten Schwarz in die dortige Bes cda cingeführt. Bei den Pilsener Deutschen traut sich Schneider offenbar gar nicht anzuklopfcn. — Cs dürfte daher zunächst auf die Tschechen abgesehen sein, wenn Schneider im Laufe des Oktober in Pilse n eine Bcrsammlung abzuhalten gedenkt, bei der auch Lueger Mitwirken will. (Das Heine-Denkmal in Mainz.) Aus Mainz schreibt man der „Neuen Freien Presse": „Die Eingabe des Bcrcincs der Deutsch Nationalen in Steiermark au den Münchener Magistrat, sich der Opposition gegen die Errichtung des Heine-Denkmals in Mainz anzuschlicßcn, hat hier nur Heiterkeit erregt. Man wird sich übrigens durch keinerlei Proteste von der Verwirklichung des PlancS abhaltcn lassen, am wenigstens durch das (Geschrei fanatischer Antisemiten. Erfreulicherweise ist die Mehrheit der Mainzer Bevölkerung und der Stadtverordneten-Vcrsammlung gebildet genug, um dem Denkmale des viclgcschmähtcn Dichters hier an den Ufern des Rheins einen Platz zu gewähren. In den nächsten Wochen — nach Ablauf der Ferien, — wird die cndgiltigc Entscheidung erfolgen." (Lügen haben kurze Beine.) Die „Saales Zeitung" schreibt: „In Folge mehrerer in antisemitischen Zeitungen veröffentlichten Artikel hatte der preußische Justizminister vor einigen Wochen auf unmittelbare allerhöchste Anregung an den Oberstaatsanwalt des Berliner KammergcrichtcS daS Ersuchen gerichtet, durch Umfrage bei sämmtlichcn Staatsanwaltschaften die Fälle auS letztem Jahre fest . zustcllen, in welchen Geschäftsleute jüdischen Glaubens sich gegen Einkäufe besorgende Kundinnen in sittlicher Beziehung vergangen hatten, und die diesbezüglichen Acten ihm zur persönlichen Einsichtnahme »m gehend zu übersenden. Als Resultat der nunmehr abgeschlossenen Unter' suchung konnte nur ein Fall namhaft gemacht werden, der genugsam erörterte Fall Joseph. Selbst der Fall Abergcr, der den oben er wähntcn antisemitischen Artikel» zugrunde gelegen, mußte auSscheidc», da der vcrurtheiltc Albert Abergcr evangelischer Religion ist." Auch österreichische Antisemitcnblättcr haben schon wiederholt dieselbe Bcr dächlignug gegen jüdische Geschäftsleute vorgcbracht, obwohl eine gleiche Untersuchung der Thatsachcn wie in Deutschland auch hier daS gleiche Resultat haben dürfte, die Erkcnntuiß, daß einfach Alles erlogen und .erstunken ist. (Magdeburger Juden als preußische Soldaten.) Die Synagoge» gemeinde zu Magdeburg hat ihren „Vcrwaltungsbcricht für 1893" eine treffliche Abhandlung dcS SccretärS M. ^Spanier „lieber den Antheil der Magdeburger Juden an den VaterlandSkricgcn" beigcfügt. Derselben sind folgende interessante Einzelheiten zu entnehmen: Mit dem EmancipationSedict vom 12. März 1812 war den preußischen Juden daS Recht auf Militärpflichtig zuerkannt worden, Nun gehörte aber Magdeburg bis zum 23. Mai 1814 zu dem von Hieronymus, dcni Bruder Napoleons, regierten Königreich Wcstphalen. In diesem französirtcn Königreiche bestimmte der 10. Artikel der ConstitutionSurkuudc vom 15. November 1803 die Gleichheit aller Unterthancn vor dem Gesetz, und daS Decrct vom 27. Jänner 1808 gab den Juden die vollen Bürgerrechte bereits vier Jahre vor dem preußischen Edicte. Interessant ist es, wie der wcstphälische Minister v. Wolssradt die Magdeburger Judenzum Napoleon-Cnltus anhielt. In einem Rcscript vom 28. April 1809 schrieb er der Magdeburger Synagogcngcmcindc: „Die Israeliten, so lange geächtet, verdanken dem unüberwindlichen Napoleon und seinem erhabenen Bruder ihre politische und bürgerliche Auferstehung. Sie haben deshalb einen zwiefachen Beweggrund, die Siege seiner Waffen freudevoll zu feiern und dafür den Ewigen zu preisen." Daß sie aber trotzdem dem preußischen KönigShause treu waren, bewies die That des Juden Josef Moses Stargard, der nach der Schlacht bei Jena durch sein schnelles Gespann die Königin Louise vor dem nahen Feinde rettete- In dem Befreiungskriege haben auch die Juden ihre Pflicht in vollem Maße erfüllt Selbst Fürst Bismarck hat in seiner bekannten judenfcindlichen Rede im „Bereinigten Landtage" 1847 ihre begeisterte Theilnahme an dem vaterländischen Kampfe anerkannt. 31.000 jüdische Seelen zählte die Bcvölkevu-ng Preußens im Jahre 1812, und an 500 freiwillige jüdische Krieger haben sich 1812 bis 1814 nach Ermittlungen dcS preußischen KriegSniiiiistcriums gestellt. War doch der erste Krieger, der das eiserne Kreuz erhielt, ein Jude NamenS Günzbcrg! 73 Juden zählte Magdeburg im Jahre 1816. Drei von diesen haben an den Befreiungskriegen 1813 bis 1815 thcilgcnoinmcn, deren Namen eine Gcdüchtnißtafcl in der Synagoge enthält: 1. Louis Philippson, Ritter dcS ciscrucn Kreuzes und des GcorgSordcnS .(1766 bis 1839). 2. Wolf PietciiShoff (1788 bis 1851). 3. Liepnuiun Rosenbanm (1794 bis 1860.) Mannigfache Beweise liegen vor, daß die jüdischen Soldaten den christlichen in keinem Punkte nachgcstandcn haben. DaS Gesetz vom 23. Juli 1847 wurde von einer Denkschrift dcS Minister« dcö Innern begleitet, welche diese Thatsache hervorhcbt. Die Denk schrift sagt: „Faßt man den Inhalt dieser Erniittlungcn - zusammen, so darf man als crfahrungSmäßigcS Resultat annehmcn, daß die Juden dcS preußischen HccrcS von den Soldaten der christlichen Bevölkerung im Allgemeinen nicht erkennbar unterschieden sind, daß sic im Kriege gleich den übrige» Preußen sich' bewährt, im Frieden den übrigen Truppen nicht nachgcstandcn haben; daß ferner die jüdischen RcligionSvcrhältniffc nirgends als ein 'Hinderniß beim Kriegsdienst hcrvorgctrctcn sind." Am dänischen Kriege 1864 nahmen 4 Magdeburger Inden theil,. von denen einer bei Düppel schwer verwundet wurde, am österreichischen Kriege 7 jüdische Soldaten, darunter 2 Unter officicrc, 2 Gefreite, 1 Einjührigcr-OKfreitcr, 1 Hantl-oist, 1 Gemeiner, am französischen Kriege 1870—187 1 25 MagdcjmiHcr Juden, darunter 1 Feldwebel, der kurz vor seinem Tode bei Sedan zum Officicr befördert worden war, 5 Untcrofsicicrc, 1 Marinrsoldat, 1 Hautboist, 1 Chirurg und 16 Gemeine, von denen 2 bei Metz und Bcaumont gefallen sind. Als Aerztc fnngirtcn im französischen Kriege die Magdeburger Dr. E. Aufrecht, Witter dcS Eisernen KrcnzcS/ und Dr. H. Roscnthal, Ritter dcS Eisernen KrcuzeS und dcS Rothen AdlcrordcnS mit Schwertern. Letzterer hat auch de» Krieg 1866 mit gemacht. (Züchtigung eines frechen Antisemiten.) Die Breslauer „Morgen-Zeitung" berichtet über eine vor dem dortigen Schössen gcrichtc dnrchgcführtc Verhandlung Folgendes: Der arische Geschäfts reisende Mar v. H. fand-Wohlgefallen an der schönen jüdischen Ehe fra» eines hiesigen christlichen KanfmanneS und belästigte dieselbe, so oft er ihr auf der Straße begegnete, mit LicbcScrklärnngcn und zu dringliche» Werbungen. ES scheint sogar, als ob er die Bkgcgmingen häufiger, als der Zufall cs fügte, selbst herbciznführcn gewußt habe, indem .r die AnSgängc der Dame beobachtete und die jciuigcn danach cinrichtete. Auch eines Tages im März hatte er versucht, ihr gegen Abend seine Begleitung onfzudrängcst und sie sogar mit entwürdigenden Zuninthnngcn zu bestürmen gewagt. TagS darauf begegnete die Dame aus der Ohlancrstraßc einem Bekannten ihre« Gallen, dem Kauf- - mann E., und beschwerte sich diesem gegenüber, da Herr v. H. gerade wieder in Sicht war, über das verletzende Gebühren dcS zudringlichen LicbhabcpS. Herr E. gab darob seinen Unwillen zu erkennen, indcin er cin energisches Auftreten gegen denselben für geboten erklärte, und die Dame wandte sich, als Herr v. H. an den Beiden vörüberging, demonstrativ ab. Der Geschäftsreisende hielt cs nun für angemessen, ihr und ihrem Begleiter ein Schimpfwort zuzurufc», das einem Radau Antisemiten erster Oualität alle' Ehre gemacht haben würde. Hiedurch z» gewiß nicht ungerechtem Zorn gereizt, schlug Herr E. den Beleidiger ins Gesicht. Ein inzwischen hinzngckoinmcncr Schutzmann trennte darauf die Streitende» und notirte sich ihre Namen in seine Brieftasche. Beiden wurde in der Folge ei» polizeiliches Strafmandat wegen groben Unfugs zuthcil. Mit diesem Verlauf der Äsfairc war aber Herr v. H sehr unzufrieden, da er meinte, der Schlag, welcher sein Gesicht ge troffen, erheische ciijc exemplarische Sühne. Er wandte sich dahct'zunächst an die Staatsanwaltschaft mit einer Strafanzeige wegen der an . seiner Person verübten Gcwaltthat. Seitens dieser Behörde wurde jedoch die Erhebung der Anklage mangels eines öffentlichen Interesses ab gelehnt und er auf den Weg der, Privatklage verwiesen, den er auch alsbald bcschritt. In. der nun vor dem Schöffengerichte durchgesührtcn Verhandlung kennzcichnctc der Bcrtheidiger hcö Beklagten, Rechtsanwalt U r b a ch, mit treffenden Worten daS Gebühren des PrivatklägcrS,' dem die schöne Jüdin als Licbcsspielzcug gut genug und begchrcnSmcrth erschienen fei, der aber,'von ihr. in unzweideutiger Weise znrückgcwicscn, sich nicht entblödct habe, ihr^mit entwürdigenden Schimpfwortc» zu begegnen. Wer dies Verfahren nicht verabscheue und der empfangenen Züchtigung für würdig erachte, dem müsse noch nie die Zornesadcr, angeschwollcn sein und noch nie die Faust in der Erregung sich geballt haben. Der Beklagte sei einer erheblichen Ehrcnkränkung mit einer leichten Mißhandlung begegnet; in ciueni solchen Falle müsse die beiderseitige That ausgerechnet werden. Ter, Privatkläger, habe daher keinen Grund, noch den. Strafrichter um eine besondere Sühne auzngchcn. Der Gerichtshof schloß sich diese» Ausführungen an. erkannte de» Beklagten der körperlichen Mißhandlung zwar für schuldig, aber läiter Compensatio» der ihm vom Kläger angcthancn Beleidigung sür^ftras-