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Freies Blatt · 1893-08-13 · 71 (13.8.1893) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
II (1893)
Issue
71 (13.8.1893)
Date
1893-08-13
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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Seit« 4. Freies zur Abwehr de- Antisemitismus 1893. — Um Weiterverbreitung dieser Schritten unter Richtgesinnungsgenossen wird gebeten! f (?il1C Rtdc Pirchow's.) Bei der üblichen Gedenkfeier der Berliner Universität für ihre» Stifter Friedrich Wilhelm III. hielt Birchow iiU< Rector die Festrede. Er behandelte die Entwicklung der Universität - und deren Uebergang von der pbilofophifchen in die natnrwiffenschaftlichc Zeit, welche mit Alexander v. Huniboldl beginne. Birchow machte dabei bcachtenswerthe Bemerkungen über das Eindringen des Mystieismns in einzelne Zweige der Naturwissenschaft, zwar nicht in die eraeken Fächer der Physik und Ehcmie, aber in die Biologie, die »och keineswegs gesichert sei, und in andere Tisciplinen. Schon erstrebe der HnpnotiSmns eine Stellung in der Wisicnfchaft ähnlich wie die Homcopalhic und der thicrifche Magnetismus, für welchen 1816 ein besonderer Lehrstuhl errichtcl wurde. Es gebe eben Räthscl in der Entwicklung der Menschheit. Unsere Zeit, die in ihrem wissenschaftlichen Gefühl so sicher und siegesfroh ist, übersieht, fuhr Birchow fort, ebenso leicht, >vic die frühere Zeit, die mnstischen Regungen, welche von einzelnen Abenteurer» in die BolkSsccle getragen werden. Rochsteht sie rathlos vor dem Räthscl des Antisemitismus, von dem 'Niemand weiß, was er eigentlich will, und der trotzdem, vielleicht auch deshalb iascinirend selbst auf die gebildete Jagend wirkt. Bio jetzt hat man noch keine Professur dcS Antisemitismus gefordert, aber cs wird erzählt,. daß cs schon antisemitische Professoren g e b c. Wer die Geschichte der Raturphilosophic i» ihren radicalsten Ausläufern kennt, der ivird über solche Erscheinungen nicht erstaunen. L er menschliche Geist ist nur zu. sehr geneigt, den mühseligen Weg des ordnungsmäßigen Denkens zu vcrlasien und sich in trüuineriicheS Sinnen zu versenken. Davor schützt nur, um mit Schuckmänn zu reden, der gesunde Menschenverstand, und wer diesen durch eine schlcrhaiie Erziehung verloren hat, der kann sich nur retten durch Gcwöhnung an strenge empirische Arbeit. Man muß sich eben daran gewöhnen, das Unbekannte von dem Bekannten ans zu erklären, aber nicht niugckchrl, das Duuktc und Unbekannte, gleichsam als wäre es eineneue Wahrheit, zum Ausgangspunkte. phantastischer Schlußfoigeniiigeu zu wählen. Di« Raturwiffenschafken haben ihren Siegeszug nur dadurch vollführen können, daß sie in treuem Festhalten an dem Ihatsächlkchcn Wissen iiuincr weiter in das Dunkel noch unerforschter Gebiete cingcdrungen sind, und daß sie stets versucht haben, in den neuen Erscheinungen das Gesetz und damit die Bcrknüpfung mit den bekannte» Erscheinungen zu siudcn. Wer in jeder Ausnahme ein neues «besetz zu finden hofft, der ist nicht weit besser daran, als wer in jeder Aufnahme ein Wunder erblickt. Und wie cs in der. intcllectueUen Welt ist, so ist es auch in der sittlichen. Der Trieb, Gutes zu thun »nd recht zu handeln, beruht auf dem Gefühl der inneren Befriedigung, welches wir emvsindcn, wenn wir eine Handlung begehen, welche der incnschlich.-n Natur, der Bernuiift und den Pflichten der Menschen gegen einander gemäß ist. Die Befriedigung wird um so größer, wen» >vir dabei den Eingebungen der Leidenschaft, dem persönlichen Jntcreffe, der Sorge mit äußeren Gewinn Widerstand leisten. Bedarf cs dazu einer bestimmten Religiin oder einer genügender Beipflichtung? Gibt es kein Sltkcngefetz, welches aus der inneren Ratur heraus, ohne menschliche Satzung uns zwingt, wahr zu sein und Edles zu thun? Freilich gibt es eine sittliche Erziehung, welche die Gewohnheit, recht zu bandeln und Unrecht zu meiden, die eigentlich.' Sitte, lehrt und stärkt, aber in Wahrheit kann keine Erziehung den sittlichen Trieb hcrvorbringen, wo er nicht vorhanden ist. Darum gewährt auch unsere akademische Erziehung dem Studircndcn ein Maß von persönlicher > Freiheit, welches ihm die eigene Bcrantwortlichkcit ohne Einschränkung nnveist «nd ihm gestattet, sich nach seiner Art selbstständig zu cntir-ickcln. Er ist nicht verpflichtet zu beftimmtcu Rcligionshandlungen: v gibt keinen Eodex der Ethik, der nur für ihn geschaffen ist. Was io» ihm erwarten und fordern, das ist^ie freie Ausbildung einer iim i'elwt inhendcn. ehrlichen und säsiii^t Persönlichkeit. Möge "n'.'s Ziel van Allen, die zu uns kommen, angcstrcbt, möge cs von . ei;; B:U>'u erreicht werden! Dann wird auch die Hoffnung, in welcher Friedrich Wilhelln III. diese Universität gegründet und gepflegt l at. in ErsüUmrg' gehen. All Allem sind die Zuüril schuld.) Unter der Ucbcrschrifl: ,.Ani der Scandalwarl" wird in den „Deutschen Wespen" das verhetzende Treiben der Antifemilcn Deutschlands sehr glück lich solgendcrmaßen pcrsiflirt: Ans iocialpositischcm Gebiet ist nicht inelir viel Berleumdunge-stoff übrig. Wie aber für viele echt vaterländische Unternehmungen, so findet sich auch für das Antifemitcnthnm ein durchaus jungfräulicher Boden in unseren ostafrikanischen Eolouien. Rur weil Meister Ahlwardt anderweitig fcstgebalten ist, konnte 'einem Scharfiinn bisher entgehen, daß dir traurigen Epi Soden in S'''r'iika von der Berliner Jndenschaft verschuldet wurden. Alljährlich Blatt. Nr. 71. gehen nämlich ganze Schaaren dieser Vaterlandsfeinde zur Erholung nach dem Suahclilandc und werden dort mit den Schwarzen sehrschnell vertraut, da ihre hebräische Muttersprache von dem Suahclischcn bekanntlich nur in wenigen Ausdrücken abweicht. Diese Sprachenvcrwandlschaft benützen unsere Berliner Eolonialgäste zur Aufstachelung der zahmen Wilden und verschaffen sich so auf billige Weise eine angenehme Zerstreuung in der ostafrikanischcn Sommerfrische. Daß das Ansehen des deutschen Reiches darunter leidet, kümmert natürlich die vaterlandslose Sippe wicht im Geringsten!' — Wir empfehlen, alsdann die patriotische Hetze ans ein anderes Gebiet hinüberzuspiclcn. Warum hat noch kein Stöcker auf den Zusammenhang der jüdischen Goldkalbumtanznng mit den dadurch hcrvorgerufcncn Windströmungcn hingcwicseu? Es wird für die cidgewandtc Dialektik des Herrn Er- Hofprcdigers eine dankenswcrthe Aufgabe sein, den Judcngiftbaum mit all' seinen Berzweigungcn für die ungünstigen Witterungsverhältuisse in Deutschland verantwortlich zu machen. In welcher Weise das geschehen soll, untcrlaffen mir hier anzudcutcn, weil wir dem braven Bolksfrcund nicht vorgrcifen. wollen. Merkwürdig ist cs, daß der Anti semitismuS in der mcdicinischen Welt noch gar keine hervorragenden Bcrtrcter hat. Die mit der Jndcupartci identischen Freisinnigen haben sich Birchow gesichert. Wie vorthcilhaft wäre cs, wenn ein Gegenvirchow die Entstehung und Wcitcrverbrcitung der Bacillen und anderer JnfectionSmittcl auf Grund eingehender antiscmitisch-wiffcnschaftlichcr Untcrsuchung - den Semiten znschrciben könnte! Man sicht, wie mit einigem guten Willen alles Erdcnübek den Juden zur Last gelegt werden kann, und das läßt sich vielleicht so weit ausdehnen, daß man zu dem Ergcbniß kommen wird: Auch an der unglaublichen Bornirt heit der Antisemiten sind allein — die Juden schuld. (Strafrechtliche Verfolgung von Fälschern.) Ans Berlin wird uns geschrieben: Der hiesige Rabbiner und RcligionSschnldirigent Dr. PH- Kroner veröffentlicht in 'Nr. 30 der „Allgemeinen Zeitung des Jndcnthnms' und in Nr. 31 der Magdeburger „Israelitischen Wochenschrift" einen Aufruf, worin er die israelitischen Gemeinden, Bercinc und Private zur gemeinsamen strafrechtlichen Bcrfolgung des von den Antisemiten verbreiteten Flugblattes „Talstiud-Auszug" auffordcrt. In diesem Flugblottc wurde unter der Bcrsichcrung wortgetreuer Uebersctzung n. A. auch der i? 329 des Schulchan Aruch, Jorr. Tcah, verdeutscht, und in dieser Bcrdcutschung behauptet, daß den Juden ihr noch heule giltiges Rcligionsgcsctz unter Umständen die Leistung eines Meineides gestatte. Kroncr weist nach, daß diese wortgetreue Bcrdcutschung eine ganz niederträchtige Fälschung ist, und der citirtc Paragraph im Snginal auch nicht das Allcriiiindeste mit Eidesleistungen oder verwandten Gebieten zu schaffen hat, vielmehr nur über einen (nota beue wahrhaft schönen und tiefsinnigen) symbolischen religiösen Gebrai ch: das Brotopfcr der jüdischen Hausfrau, sich ausläßt. Es ist im höchsten Grade bedauerlich,, daß eine politische Partei im Streben nach Erfolg zu derartigen offenbaren Fälschungsmitt'clu. greift, die urth i slose Menge dadurch zu falschen, folgenschweren Wahnvorstellung, n verführt und eine gesetzlich anerkannte, ehrwürdige Religionsgemeinschaft der allgemeinen Berachtung überliefert. Dr. Ph. Kroncr legt in scinenx Aufrufe klar, daß die Bedingungen zur strafrechtlichen > Bcrfolgung jener Niederträchtigkeit^ noch gegenwärtig vorhanden sind. Jeder Ehrenma n kann nur wünschen, daß die jüdischen Mitbürger dem Rathc des mukhigcn Gelehrten folgen, die erlittene Beschimpfung in gcmcinsamcin Handeln zu strafrechtlichem Anstrag bringen und den Urhebern der verdiente Lohn zutheil werde. z. (Zur Affairc Paasch.) In der Assaire des Antisemiten Earl Paasch ist eine überraschende Wendung eingetrcten. Während vor Kurzem die Nachricht verbreitet worden ist, daß die Beobachtung in der Berliner Eharitczu dem Ergcbniß geführt habe, Paasch sei hochgradig nervös, aber durchaus nicht geistesgestört, wird jetzt berichtet, daß Paasch von den Aerzten in der Eharitö für so geistesgestört befunden worden ist, daß sie ihn auch für vcrhandluugsunfähig erachten. ES fragt sich nun, wie die Weiterbehandlung der gegen Paasch schwebenden Strafsachen erfolgen werde. Es dürfte erinnerlich sein, daß am 13. Juli l. I. in der Sache, in welcher Paasch vom Bei liner Landgerichte I wegen Beleidigung verschiedener Beamten und Behörden zu cincm Jahr drei Monaten Gcfängniß verurtheilt worden ist, vor dem Reichsgerichte in Leipzig Bcrhandlungstermin anbcraumt war, daß aber das Gericht die Berhandlung von amtswegen bis nach Abgabe des dcsinilivcn Gutachtens über den Geisteszustand des An geklagten vertagte, trotzdem sich der Angeklagte behufs Bcrtheidigung in seiner Sache vor dem Rciäzsgerichte cingcfundcn hatte. Es ist mit Sicherheit anznnchmcn, daß zu jener Zeit dein obersten Gerichte die Auffassung der maßgebenden Acrztc bereits bekannt gewesen ist. Da es nun das Recht des Angeklagten ist, in dem Termin vor dem Reichsgerichte gehört zu werden, dessen Unfähigkeit, der Berhandlung

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