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Freies Blatt · 1893-05-28 · 60 (28.5.1893) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
II (1893)
Issue
60 (28.5.1893)
Date
1893-05-28
Page
[Seite] (sequence 9)
Language
German
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t : Nr. 00. .4 Kreier Vlatt' Asylrecht darf nicht einseitig und mißbräuchlich zur Belohnung für hie Werkzeuge der Reaktion^ und zur Bestrafung der Borkämpfcr der > Freiheit angewendet werden. Wenn die österreichische Regierung cS nicht bedenklich findet, daß ein August Rohling seine Stellung als Professor an einer österreichische» Hochschule, daß ein Paulus Meyer die ihm auf österreichischem Boden gewährte Gastfreundschaft dazu mißbrauchen, um zu Haß und Verachtung gegen hundcrttauscnde loyaler österreichischer Staatsbürger aufzureizen, dann dürfen wir von der Gerechtigkcitsliebe EurtzD Erccllenz erwarten, daß die österreichischen Behörden auch jede ändere politische Meinungsäußerung, mag dieselbe nun der herrschenden Strömung entsprechen oder derselben cntgegcntreten, achten und dulde» werden; dann dürfen wir erwarten, daß nicht nur Priester, welche die evangelische Liebe in chr Gegenthcil verkehren, und feile Soldschrcibcr, welche ihre Feder in de» Dienst des Feudalismns, ClcricaliSmuS und Antisemitismus stelle», sondern auch ehrliche Männer, welche ihr Lebe» und ihre Kräfte der Freiheit, der Aufklärung und der Verbrüderung aller Menschen geweiht haben, in Oesterreich eine Stätte der Zuflucht und Schutz vor »»berechtigte» Verfolgungen finden werden. Wir richten daher an Eure Erccllenz den dringenden Appell, 'die Ihne» unterstehende» Behörden in diesem Sinne unterweisen zu wollen." — Wir nnö ans Warschau berichtet wird, gibt cö zwar im Gouvernement Siedler ein ^vormals zum Gouvernement Lublin gehörendes Städtchen Cftrotu (nicht Ostrowo), das der Sitz eines chassidischcn Rabbi vor Jahren war. Allein von der grausigen Geschichte, die Paulus Mcycr erzählt, ist dortsclbst Ricmandcm ein Wort bekannt, obwohl jenes Städtchen kaum zehn Meilen von Warschau entfernt ist nnd das. Factum sich vor kaum 17 Jahren ab gespielt habe» soll. Aber auch nicht einmal von einer gerichtlichen Untersuchung über einen ähnlichen Fall aus-jener Zeit weiß irgend eine Söclc etwas, nnd doch liegt cs auf der Hand, daß-cine solche unvermeidlich gewesen wäre, weil ja schojr durch die Eltern und Verc wandten des verschwundenen K indes die Unthat ruchbar geworden wäre. Daß Meyer den Flamen des Ortes Ostrom» statt Ostrom nennt, ist zwar nur eine Kleinigkeit, aber nachdem eS sich darum handelt, daß er daselbst Augenzeuge nnd M itsch ntdig c.r ' ein cs Mordes war, sollte man annehnicn, daß er sich doch wenigstens den Rainen des Ortes, wo das Verbrechen stattfand, genau gcmcrkt habe. Von wohlunterrichteter Seite in Petersburg erhalten wir Informationen ganz gleichen Inhalts. — Zur Charakteristik - des Pfarrer Deckert, bringen wir auch folgendes Detail in Erinnerung: Der Platz zur Kirchc in Wcinhaus, sowie die znr Kirche gehörigen Glocken wurden der Pfarre vor etwa fünf Jahren von einem Juden Herrn Albert Dub (III. Ungargasie 14) gespendet, Tic Glocken wurden in der Glockengießerei „Gcbr. Gößner" in Simmering gegosicn und der Ranie des Spenders darauf ersichtlich gemacht. Herrn Pfarrer Deckert hat das aber durchaus nicht gcnirt. — Aus einem neuerlich an die Re daction dcö „Vaterland" gesendeten Brief dcS Professors Dr. B i ck c l l geht hervor, daß dieser selbst, kurz vor der Publikation dcS Märchens von Ostrowo, auf Bitten Paul Mcyer'S zn Dr. Bloch ging, um von diesem Schonung für Mcycr, namentlich-Richtveröffentlichnng der von protestantischer Seite gegen ihn erhobenen Beschuldigungen zn verlangen. In Beantwortung gewisser Insinuationen des „Vaterland" schreibt Professor Bickell in dem erwähnten Briefe: „Reben dem Bestreben mich als heimtückischen Delator hinzustcllen, ist die Bezweiflung meiner Talmudkenntniß eine so unbedeutende Kleinigkeit, daß ich darauf gar nicht rcagiren würde, wenn nicht auch darin ein Angriff auf meinen Charakter enthalten wäre, indem ich mich als gründlichen Kenner des ganzen Talmuds anfgespidlt habensoll. Ich habe aber nur gesagt, alle bisher aus der jüdische»'Literatur für den .Ritna I tu orb‘ bjcigcbrachten .Beweisstellen' seien absolut unbeweisend, und das kann ich vertreten. Natürlich ist meine Kenntniß des TalmiidS, mit dem ich mich ja nur neben meinen Hauptstudicn her beschäftigen konnte, eine beschränkte und hätte auch durch P. Mcyer'S Unterricht noch bedeutend erweitert werden könne». Daß ich aber etwaS von der talmudisch-rabbinischcn Literatur verstehe und sie anü erster Hand benützen kann, habe ich in mehreren Publicationcn znr Genüge gezeigt." — Donnerstag den 2f>. Mai wurde Paulus Meyer in Währing, Eottagegassc Rr. 7, wo er zuletzt mit einer Frauensperson, die er als seine Braut bezeichnet, gewohnt hatte, vcrhaftet.-,Dcr amtliche Polizcirapport meldet: „Ans Requisition des k. k. LandeSgcrichtcS in Strafsachen in Wien wurde heute (Donnerstag) Nachmittags der anö den Zeitnngspolemike» über einen angeblichen jüdischen Ritualmord bekannte Paulus Meyer, gewesener Talmudschüler, jetzt angeblich Schriftsteller und Orientalist, zu Wräclawek in Rußland 18<>2 geboren, nach Wilna in Rußland zuständig, evangelisch (seit 1. Deccmbcr 1Ü87 grtauft), airS Leipzig zugereist, hier XVIII , Eottagegaste Rr. 7 wohnhaft, verhaftet und dem genannten Gerichte ringelicfcrt. DaS Landgericht in Leipzig, auf dessen Ansuchen Paulus Mcycr wegen scheu Beleidigung durch die P behufs Alkslieferung verhaftet wind, worden." Dem Vernehmen, nach wird folgt, weil er in einer Broschüre: „Wölfe i», Schafspelz", welche die ' Behörde in Leipzig consiscirt hat, fcandalösc Beschuldigungen gegen evangelische Pastoren und Diaconissinncn erhoben hatte-. ' Der j». Sette ft Vergehens der vcrlcnmdcr > reffe nach ij 1*7 >){. 3t.-(«.' . ist tclegrapyijch verständigt Paulus Mcycr gerichtlich vcr deutschen Strafgesetzes lautet: chuiig auf einen Andere» eine Polizeirapport erwähnte $ 187. des „Wer wider bcsicreS. Wissen i» Bcz i unwahre Thalsacho behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zn machen oder-in der öffentliche»-Meinung hcrabzuwürdigcn oder dessen Credit zn gefährden geeignet, ist, wird wegen verleumderischer Beleidigung mit "Gefängniß bis zu zwei Jahren und, - wenn di« Verleumdung öffentlich oder. durch Verbreitung von Schriften, Abbildungen oder Darstellungen begangen ist, mit Gefängniß nicht unter einem Monat bestraft" (Ansgrschlosscil.) Der antiseiuiliichc Pfaidlcr, Gemcindrrath »nd Landbote Greg orig hielt cs »nt [bcii- Begriffen von Anstand für vereinbar, aus dem Rotderösterreichischen Gewerbevereinc, dem er seit 14 Jahren angchörtc, nicht auSzutrctcn, wohl-aber hei jeder'Gelegenheit über diese „Vereinigung von Großcamtalistcn,-Großfabrikantcn, Speculanten und Strebern politischer mib finanzieller Ratur" in nn qnalisicirbarcc Weise zu schimpfen. Dw Leitung dcS^Ricdcröstcrrcrchischc» Gcwerbcvcreineb, an deren Spitze derpik ein energischer Mann, Freiherr v. Credit, steht, hat andere Anstandsbegrisse als Gregorig, und auf Grund der Statuten war cs ihr möglich, ihn auszuschließen, was null in aller Form Rechtens geschah. Viel Ueblcs wäre verhindert l worden^ wenn fortschrittliche Vereine schon vor Jahre» darauf Bedacht, genommen hätten, antiscmitischrn Mitgliedern, die nur zu Spionir ' und VerdüchtigüugSzwcckcn de», Vcreinsvcrbandc angchörcn, die Thür zu weisen. . «Rach bcriihlllte» Rinstcr».) Ci» gewisser Julius Halla, Geometer und Stadtdaumcistcr, war der Gesellschaft _Th«* <i!obur? I.imitnl" einen Betrag Von 81 fl schuldig geworden. Als er jedoch znr Zahlung gedrängt' wurde, sandte er der bczcichnctcn Gesellschaft statt dcS Betrages eine offene pneuingtischc Karte folgenden Inhaltes: •Jl'li«* (ilolms Limitt'd-, rcspcclivc Schnabl-Juden hier! Sie wvflen mich moralisch schächtcn, ja, ja. ich glaube fest an den rituellen Mord. Wir kommen daher, wen» auch nicht in Tisza-Eszlar oder Koli», so - doch noch anderswo, vielleicht im Landeszericht, zusamincn. Julius Halla." Am Rande stand überdies die Bemer ung: „Meine Freunde und be wunderten Märtyrer Ahlwardt und Schncicr lasten Sie grüßen. Alex. Sch. nnd Koronay, illustrirtc j idischc Elafsikcr, hicz» Schnabl." Wegendieser pneumatischen Karte er >ob nun Herr Emil 'S chn a b l, Dircctor des „Globnö" beim Bczir Sgcrichtc Alsergrund gegen den Stadtbaumcistcr Halla die- EhrcNbeleitignngöklagc. Da jedoch die Vor ladung dcS Freundes von-Ahlwardt und Schneider nnlcr der an gegebenen GeschäftSadrcstc nicht äugenoiuincn worden war, vertagte dcr Richtcr am 24. Mai die Verhandlung. (Gustav Frcytast über die autifcmitifdic Bcwrstinist.) I» der „Renen Freien Presse" veröffentlichte Gustav Frcytag eine „Psingstbctrachtnng", in welcher er intcrcstante Bcnicrknngc» über die Juden und die amiscniiiischc Hetzerei machte. Er betonte, daß die Juden, so wie sic sind, ein Product des ChristcnthnmS feien „ES ist all bekannt", sagte der berühmte deutsche Schriftsteller, „daß die Juden durch, mehr als tausend Jahre zwar al» Nachkommen der Feinde und Verfolger des Heilands gehaßt «nd gekinggeschützt, von Ehre nnd gc- : meine», Recht ausgeschlossen waren, auf der anderen Seite aber vor dem Untergang in der. Maste des Volkes durch eine merkwürdige ge schäftlichc Bevorzugung bewahrt blieben nnd jn einer ganz ungeheuerlichen Stellung dahinlcbtcn. AuS dir römischen Welt war mit dem Christcnthunic das .Verbot,- Geld -gezcn Zinsen und Faustpfand zn leihe», in daS deutsche Leben gekomnv-n. Es war in einem gcldarmeu Lande das unsinnigste aller Gesetze Dem Manne, welcher .Ehre' hatte, d. h. dem Deutschen, waren nach kirchlicher nnd gcrmanischcr Anschanung diese Zinsgcschäftc als äottlos nnd ehrlos verboten, dem Jude», der ohne..den Ehristcngott nnd ohne Ehre lebte, waren sie erlaubt. "Run konnten aber Päpste nsid Bischöfe, Kaiser und Fürsten, Edle und Bürger das baare Geld durchaus nicht eniböhrc», und alle diese mnßtrir wünschen, daß Unehrliche vorhanden wäre», welche den christliche» Beschränkungen nicht unterworfen waren. Der Jude aber war, so meinte man, in dieser verwünschten Lage. Er lebte als ein Fremder nach gemeinem Recht rechtlos. Ungenügende» Schutz für Leben nnd Habe erhielt er »nr durch die Gunst des Kaisers und eines mächtigen Herrn, und diese tonnst mußte er erkaufen. Jeder andere Erwerb durch Grundbesitz, Handwerk, ehrlichen-Handel war ihm ver-

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