Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- II (1893)
- Issue
- 60 (28.5.1893)
- Date
- 1893-05-28
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
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feite X. Beilage zum Freien Blatt. (Organ zur Abwehr des. Antisemitismus. durch eine ähnliche Anklage berüchtigt geworden, 1891 in (Sorfu und dann ganz nncrwartel zu Tanten in Deutschland. Das neue Dculsckic Reich erlebte 1892 die Demülhigung eines geräuschvollen Ritualinord Processes, bei welchem angesichts Europas zu Tage trat, wie viel unwissender Aberglaube ilvch in den Köpfen der Unlerlhancn Kaiser.'Wilhelms II. spukt. Ich könnte noch mehrere bedeutende Fälle derart in Rußland, in Saratow vornehmlich, anführen, die unter den Kaisern Ricolaus und Alexander II. vorgekommen lind. Zn einer gewissen Zeii ivaren sie dort so hälftig geworden und. die (Grundlosigkeit dtr Anklage, so klar erwiesen, daß die kaiserliche Regierung verboten Halle, der Lache Folge zu geben. Zn Rußland, iväre zu bemerken, schien die Anklage um so natürlicher, als ft eine oder die andere russische 3cctc gibt, welche unter dem vielleicht ebenso grundlosen verdacht ähnlicher Eullusgcpsloqenheiten nclu, wie ne den Inden zum Vorwurf gemacht werdend') Zn sämintlichcn Ritnalmord-Asiairen gründet sich die Anklage gewöhnlich aus das bekannte Märchen. „Wer hätte denn dies junge Mädchen zu lödlen brauchen, wenn nicht die Znden?" fragte ein Zeuge im l-^oer Kutaner Proccne. To urtheilen die Volksmanen am Fuße des Kaukasus oder an den Usern des deutschen Rbeines nicht minder, als auf der ungarischen Puszta. Die ärztlichen und Gerichlsevmmnsioncn vermögen nichts dagegen. Per geblich haben in Rußland, ivie in Ungarn lind Deutschland imd überall, wo der Proeeß ordnungsmäßig vor einem christlichen oder inuselmännischcn «Berichte geführt wurde, die Zsrael am wenigsten geneigten Riäner «'ich znm Eiirgcständniß der Unschuld der Znden genülhigl geneben. Die eigensinnige Leidenschaftlichkeit der Antisemiten null diese llnschtild' nichi gellcit lassen: sie erhebt lieber gegen die christlichen Richter den Verdacht der Bestechung durch das Gold Zsraels. Mag auch die so ungerechte Beschuldigung in allen-Ländern und allen Sprachen ividerlegl worden sein, das külninerl sic wenig.") linier den (gelehrten, ivelche deren gänzliche (Grundlosigkeit nachgewiei'cn. begegnet man - das ift das Merkwürdigstv — einem Papft,. und zwar Einein, der für die Wissenschaft und die kritische ,eorschung nicht am letzten in Betracht kommt.' ) Bereits im Voll Minelaller Hatzen die Päpste Gregor IX. und Znnoeen; IV.. der Eine I der Andere 1247, in einerans Nion datirlen Bulle diese Verleunidting io gründlich vor der Desientlichkeil verürlhcili, dan drei Zahrluinderte daraus die vrolcsianincheii Eomvilaloren der "i 2i.-t’-r... 1. Kii.i ir-- .«.-!> T>;«r» -1!•- liu—55c. Iil: I.:> Itelisüm". III.. E.iv. IX *- öx R u> > i' ck it l.-.nn man anführen: T. Ä. Ehwotson, Bro'enor an B.-tereC:irg.-r Universität: .." mkutorv.-ii -r*--i.-Ii o>.%vin<»nIj;».-Ii . Petersburg 1-8-H», zweite Auflage, unk Zer., viutottanski: U . i. m.■•tri i'if-nii i wn rumi <-hri'ti;iii'k>>i K’rmvi i.te.“ i'i'oefau 1876. ,z„i J outM’eit: Zoievli Hovxr. „Zur Zuden-rage", reipzig dritter Tbeil. Z,u Ztals.-nt-B.'ir: Eorrado Guidetn: ..Pro Jn'.hieis,!£ifiV-ssi<»ni c do.-imi'-ntr. Jnnr. l"l Zm tinq:ifdien: _Xin.4y.ntJi enfiirv-, .'>eu vom Aovember. X — .vzniovhaT.erocvtt tu luebctfitfccrc Die qclehrre Lkutte von -tr. .venu. 2t:\idi, 'I:v.'v”Mr Cer. Rheologie an Cer Berliner Universität: „.Ter Blutaderglaube in ccr Bieiräideit. BlurmorCe unC Blutritue", München, -1. Auflage, Berk 18Ü2. ", Ter Bavsi vi.emene XIV., (^anganeUi, damals Rechtseowulent des heiligen Ltudles. Tie.iuCen ren. Zampot .Bolen, waren 17.H beschuldigt worden, einen Ebrisien ermrr.er tu baden, um (ein Blut zur Bereitung von ungeiäuertenr Brote zu Denver.;.-:: .n ihrer hold neu -Jiotb scheuten ne sich nicht die Vermin lur.g des heiligen Trulnes anzurinen. Bapü Benedikt XIV. betraute («anganelli mit dem Ttudium eer Zrage Ter gelehrte FraneiSraner verfaßte einen eingehenden Bericht, worin er. nach genauer Einzelprüfung der leis Jahrhunderten een Ziraeliten vorgeworünen vaupt'alle von Ritualmord, auf die Hinfälligkeit der Anklage erkannte Tieies (Gutachten wurde von der römischen Eurie angenommen, welche J^ei: vävsilichen Runtius in Warschau beauftragte, die Zuden gegen derartige Verleumdungen in Tchuv zu nehmen Tas Promemoria Ganga r.elli's. wovon ein.- Ahfchrjft in dem Archive der römiichen Z.'raeliten («emeinde au-gefuiiden wurde, -in in ceuticher Ueberfet5ung von Tr. Berliner unter dem Tzzel: ^..(-^utachten i^anganelli's v£ leinene XIV.r in Angelegenheit der Blut le-chuldigung der Zuden", Berlin 1888 und in italienischer Ueberievung durch .lneor roeb: ..Rev.. .R. <• tu■ (<•' juiv.s“. Baris, Avril—Zuni 188!«, veröffentlicht worcen. „Magdeburger Eentlirien" versicherten, Papst Znnoceiiz habe sich von den Juden bestechen lassen.' Die Judenfeinde, die im Talmud keinerlei Stützpunkt für ihren Bcweissatz vorgefunden, haben die Behauptltng aufgestetlt, der Ritualinord wurzele in abergläubischen Gebräüchen der Kabbala. Sie verfielen darauf, als Beweis der frommen Menschenschlachtting der Juden, einen oder zwei bildliche Ausdrücke aus dem Buche „Zohar", dem Eodex der mittelalterlichen Kabbala, bcizubringen, welcher linter gewissen Juden, vornehmlich den Ehassidii», heute noch in Achtling steht. Andere lsitben das selbstredend verdächtige Zkligniß von zum christlichen Glauben ttbergctrctencn israelitischen. Rcubekehrtcn angeführt: die meisten getauften Inden jedoch haben, wie schon Ganganelli beüätijjte, zu Gunsten ihrer früheren Glaubcnsgenofseii ein entlastendes Unheil abgegeben. Unter allen Religionen, die man blutdürstiger Eliltusgcbräilche geziehen hat, schien das Judcnthlim jene, die zu einem solchen Argwohn alii wenigsten Anlaß bot. Ist es nicht allbekannt, daß das Gescl.' den Juden verbietet, sich mit Blut zu nähren? Daß jedes -)tahrungsmillcl. welches Blut enthält, für sic turof, d. h. unrein und ihnen nur der (Gebrauch blullosen Fleisches gestaltet ist? Das Verbot in der heiligen Schrift ist ausdrücklich; cc wird durch den Talmud strenge bestätigt, durch den Gebrauch und die jüdischen Fleischereien, welche das koschere Fleisch verkaufen, genan beobachtet. Der V-idcrwillc der Juden für das Blnt ift ein der artiger, daß ein deutscher (belehrter denselben nur durch eine, den polnnesischen abergläubischen Anschauungen entlehnte Vergleichung erschöpfend bezeichnen zu können glaubte, und das Wort riskirte: für den Inden sei das Blut „tiil-ti-. Gleichviel, in den Augen der russischen und ungarischen Volksmassen bleibt es darum nicht minder -ausgemacht, daß die Rabbiner niiscrcn Kindern das Blut abzichcn, um das Ehristcnblut zur Bereitling der Dsterbrotc zu verwenden. Anstatt einer Aeußerung 'jüdischen (Geistes, schlügt da wieder dcr alle Volksabcrglanbc durch. Das Blut spielte ja eine große Rolle. Zauberer und Gciftcrbanncr waren auf der Suche nach Mcnschcnblut. Die Phantasie des Mittelalters glaubte an die Wunderkrat'r des Blutes. Sie hat ihren Glauben den Inden untergeschoben. Wäre cs erwiesen, daß in Trient oder anderswo, das Messer der Juden ans „Glaubenshaß" christliche Kinder hingcschlachtct,habc, wie jene gottseligen Simon und Andreas der „.V<-ta >am.-tornnt"">» ich vermöchte in solchen Kindermordcn doch nur gewöhnliche Vcr brechen oder Rachcaetc für die durch die Kinder Jakobs erdnl deren Bedrückungen und Verfolgungen zu erblicken. Denn, könnten wir es je vergessen? Die Unmenschlichkeil unserer Vorfahren gegen die Inden war wohl dazu angcthan, diesen die grausamsten Rachclhalen einznflößen. Was nun die Kinder insonderheit anbelangt, so spielen wir in der Geschichte nicht immer die schöne Rolle. Wenn der gesetzliche Beweis von der Abschlachtung christlicher Kinder durch jüdischen Fanatismus niemals geliefert worden ist,' so steht es andererseits leider allßer Zweifel, daß während Jahrhlindertcn die Ehriften, Orthodoxe wie zKichtorthodoxe, ivenig Bedenken getragen haben, dem Juden seine Söhne und Töchter zu entreißen — allerdings nicht um ihnen die Adcril;ti öffnen — wohl aber um sic, zu nicht geringerem Schmerze jüdischer Elternhe'rzen, mit Tanfwasser zu " i Zwei .Hinter werden durch die.Hirche als Märnirer der Zuden verehrt: dae eine der gottselige Timon von Trient, 1475 um's (.'eben gebracht; das andere, der gottselige Andreas von Rina (Brixener Tiöceie), 1462 getödtet. Bemerkt sei, daß der Erstgenannte 1588, der Zweite erst 1733 heilig gesprochen wurde. Ganga nelli gibt die Glaubwürdigkeit dieser beiden Morde zu, bemerkt jedoch in dem oberwähnten Promemoria, daß die römische Eurie die Verehrung dieser beiden Märn>rer erst nachträglich gutgeheißen habe. ") Auch ein bäuerischer .Hirchengelehrter, Tr. Fr. Frank, ist dieser Ansicht in seinem Werke: „Tie Kirche und die Zuden", Band VII, Regensburg 18Ü3.