Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- II (1893)
- Issue
- 60 (28.5.1893)
- Date
- 1893-05-28
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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IS) l\) Seite 4. ■t'Orfii'fnSf ertldtte, daß es doch ka»m faßbar friii wüide, wenn der Angeklagte jcyt „och adfrlfi Verdächtigungen aufrecht erhalten wollte, anstatt offen zu erkläten, daß auch er sich nunmehr von der Unrichtigkeit der behaupteten Tbatsachcu überzeugt habe. Ter Angeklagte Paasch gab schließlich die formelle Er- . klärnng ab, daß ihm diese lleberzeiignng heute in der Thal gekomine» sei und er die ehrenrührige» Angriffe gegen den I»st izin i n i ster nicht mehr ansrechterhalten könne. Ter Angeklagte batte auch behauptet, daß der Vorstand de« MLiinerbniides zur Bekämptnng der ilnsitllichkeit lGraf Höchberg und Oberförster v. Hoch bergt in Lachen der Feodora «kleinert dein Jnslizminister v. Schelling eine Verwarnung ertheilt habe. Ter Angeklagte -gab jetzt zu, daß er sich auch hierin geirrt habe. Thai'ärbtich hat der Oberstabsarzt Dr. Sternberg vernicht, den Vorstand de« Männerbundr« zu einem Schritt in Sachen der «kleinert zu veranlaffrn. Ter Vorstand hak dies aber abgelehnt mit dem Hin ivei'e daran,, daß der Verein sich nur mit der öst'entlichen Unsitilichkcit be schüstige Von einer ergangene» „Verwarnung" ist keine Rede, wie der Auge lichzie jetzt zugab. An« dem Plaideycr de« Ersten SlaatSanwalte« T re scher ist hcrvorznlieben: Im Interesse der schwer gekränkten Männer, des Geheime» RathcS v. Eichhorn und de« Jnstizmiuisters v. Schelling, - muß öffentlich an«-' gesprochen werden, daß die Tharsachen, die der Angeklagte in seine» Lchrisien vorgcbracht har, in keiner Weite erwiesen sind, sonder» ibrc 11»- irabrheil auf« Eridentesie dargeiha» wo, den ist und ans diese beide» Herren nicht ein Schatten von Vonvnrf fällt. .Hei» Wort ist ferner davon erwiese», daß der verstorbene Präsident v. Eichhorn ein Tarlehen genommen hat, um Aintöut.tcr'chlagniigen zu veidecken. Wa« in dieser Beziehung vorgebracht werden, ist unwahr, und eitel rüge ist e«. >va« der Angeklagte von dem Verl-allen de« Geheimen tzegationsralhe« v. Eichhorn behauptet hat. Ta« gerade t^egeiiiheil ist erwiesen, nämlich, daß der tttelicinze Rath v. Eichhorn sich al« ein Ebr. Nina: n beiloinmti» hat, gegen den man doch nicht wagen darf, i» so ktänkender Weiie vorzngehcn. Ter Angeklagte bat verleumdet, um Scandal zn wache», ,-ni die önentliche Anfmeiksamkeit ans sich zn ziehen. Er hat sich selbst INI, jene:» Helden' verglichen, der Fensterscheibe» einwirft, NM verhaftet zu weit-'». Tie vollständige Univahrdeik der gegen den Zustizininister ausgesprochenen V. :eid: znnge:. ist nachgeipiest,,. wie der Angeklagte selbst schließlich hat zngeben milssen Zn'Bczng ans die behauptete Vestechlichkeit hat der Ang,klagte Tbatsachen l.d rbanv! nicht vorgebracht, bezüglich de« angeblichen -iinsiltlichen Vorkvmnmisse«! al der Angeklagte trotz seiner «kennkniß von der Unwahrheit der Vehanptnngkn liesttveiter veib-.eitet. Er bat den Mann, der ihm gegenüber eine anßerordent li.it- Milde;e-gte. der. ivic er ivilßte, eidlich die Beschuldigungen al« frivol 'gekennt,-chnel hak:e. tiotz alledem und ungeachtet der hoben Stellung diele« Manne«, »nt und »nt in der hämischsten Weise ongegrist'en. Von de» ' äst» o.chvollc» Verleu md» Ilgen de« Angeklagten ist kein Tiletche» ivahr. Alle« ist nnwahr bi» in die kleinste Falle hinein! o„ der Perion Pf« Angeklagten liegen weil« mildernde, theil« schärfende Momenle. Zugegeben 'mag ihm werden, daß er sich j» gereizter Stimmung befniiden und ilnmer iveilerc Httiit der Bevölkerung fite sich hat intcressiren wollen Seine Handlnngsweistist aber eine moralisch >g verwerfliche, daß die Mildernngsgrnlike weil dadurch ai.sgcboben werden. Zugegeben soll werde», daß sich der Angellagte in did Jd-e veirannt bad. daß er durch den Herrn v. Brandt veriolgt wird. Ter Angeklagte bat sich in seinein ganzen Auftreten al« ein Mensch geze-gk, der in straiiechilicher Beziehiing wohl zu unterscheide» ivciß, wa« recht und wa« »»recht ist. Er bar sich selbst dagegen verwahrt, geisteskrank zu sein, und er ist nicht geisteskrank, wiewahl in srolge mancher Absonderlichkeiten in 'st'nem Anktreien Mancher zu dieser Vermnlhnng koininen könnte. Gerade der timt innewohnende omrtttcr ist ein erichiverendcs Moment'. Erichtverend ist auch die Stellung der angegriffenen Personen, die Schwer» der Vorwürfe, die B-'l a: rlichkeit, mit welcher er dieselben wiederbolk, und die Art, ivie er sie an die Oeüenilntikeir gebracht bat: durch Schaudbroschnren, durch die Presse, durch »in- Elngaben bei de». Behörden. Zn seinem Haß und seil-ec Rachsucht hat er sich i:-ch: daran' beschränkt, die A n.sehre der beirefsenden Personell onzn laste», er ist ihnen auch »achgestchlicheu in ihr Privatleben nnd bat ihrcii» chriircu 'pioniii. Tarin liegt eine schwere Schädigung der Autorität des taaies und ist nur Be .innen. Man braucht sich nur daran zu erinneru, wie >ii gioßen Ve.stiinmllingen Herr Paaich als Held nnd al« unschuldig Ver- ' 'okgler ge'eierr norden nt stctz: ivird. wohl alle Welk einsehen, daß der Mann, der von gewinen beul, n als Held ge'cicrt worden ist, dem man „Heil!" zitrief, : i. chts ist al« ein Velletiindki! Zeb beantrage gegen ihn ein Zabr sechs Monate iNekängniß ui.d Betngniß der Verossentliäning für die Belcidigten Tei Venldiger Herrwig beschiänkle sich an' nur wenige Aussübrnngen. Er mit sie nn n in wunde» zu geben, daß die Bew ei s an fn.a bine zu! Ung u listen der Angeklagten ausgefallen sei. Er sprach dafür, den Angekl.'gtcu wegen der spimalen Beleidigungen -zu einer Haslstrase zy vernr il:ei!en nnd poif einer ti'e'stingnißstrafe Abstand zu nehmen. Ter-Gerichtshof veruriheilre Earl Paasch zu einer Gefängnißstrafe : von einem Zähre drei Monaten, wovon zwei Monate ans die Unter -nchungshait in Abrechnung zu bringen seien Ten Beleidigten wurde die Bej Blatt. Nr. 60 fugniß der Veröffentlichung de» UrtheileS in dem „Reichsanzeiger", der „Post" und der „Staatsbürger-Zeitung" zugesprochen »nd außerdem dir Vernichtung der beanständeten Broschüren verfügt. Der Angeklagte erklärte, sich bei dem Erkcnntnisse nicht beruhige» zn wollen. Dem Anträge des Vertheidiger» ans Hasteiitlaffnng de» Vernrlheilteu wurde durch den Staatsanwalt widersprochen; vom Gerichtshöfe wurde im Sinne deS Staatsanwaltes entschieden. (Tclltslhcr Schriststcllcrtllg.) Bei de», festlichen Empfange, welche» der Burgerincistcr der Stadt Wien am Pfingstmontage den Thcit iichmeru des „deutschen SchriftstcllertagcS" im Rathhansc bereitete, war auch — r. Sit cg er erschienen. Man sah es ihm an, er war mit stolze» Hoffnungen gekommen; der „schöne Earl" wollte sich nicht nur von den fcrnhergckommcncn Männern - der Jveber an staunen lasicn, er hatte vielleicht auch gehofft, einen Theil der reichsdeutschen Schriftsteller captivirc» und dadurch einen Mißton in den Schriftstcllertag bringen zu können. Allein Sncgcr hatte sich verrechnet; die Herren Fritsch, ErdmaunSdörfer, Ticnst-Dabcr. Oberwindcr und andere antisemitische Scribcntlcin waren ans sehr naheliegenden Gründen nicht am SchriftstcUertage erschiene». Tr. Stieger mußte sich in Folge dessen begnügen, nach Verdienst ignorirt zu werden, die alte kleine Schaar treuer gemeindcräthlichcr Hcerknappen um sich zn schaaren und sichtlich eniiliyirt und geärgert sich in einen entlegene» Winkel ans die culinarischen Genüsse zurüclznziehen.;>i'achdcm ihm also nicht gelungen, das schöne Fest durch eine» äntisemitischen Mißton . zu stören, ließ Su.eger Tag« daraus denselben Lchriftstcllertag. den er eben noch seines Vcsuchcs würdig befunden, durch sein Orgau, daS „Teutschc Volksblatt", angreisen, und dessen Theilnehmcr samint nnd sonders „jndisiciren". Ernst v Wildcnbruch, Zicmßcii, Fcrd. v. Saar, Marimilian Schuiidt u. A, lauter Juden und Vertreter des „semitisch denlschcn Mischmasches." Wie nur dem Herrn Dr. Sueger in solch ■ jüdischer (Gesellschaft der Ehainpagncr so vortrefflich munden konsite? /. lPfllrrrr Tcckcrt nnd Paulus Meyer.) Ter Ausschuß des T e m o k r a t i s ch c n E e n t r a l v c r e i n e s richtete in der Afsaire Paulus Meyer ein Schreiben an den Ministerpräsidenten und Minister des Innern, (Grafen Taaffe, in welchem es heißt: „Seit kurzer „Zeit, hält sich in Wienein iy Rußland gebürtiges nnd dahin zuständiges Individuum RamcnS Paulus Meyer, nlian Streme nitzky auf. welches nach Zeitungsberichten und dem glaubwürdigen „Zeugnisse des hiesigen Univcrsitälsprofesiors Tr. Gustav Bickcll, sich gegen entsprechende Bezahlung erbötig gemacht hat, aus jüdisch rabbinischen Schriften und auf Grund eigener Erfahrungen den Nachweis zu liefern, daß die Juden bei ihren rituellen Handlungen thatsächlich das Blut geschlachteter Ehristenkindcr verwenden.- Am 1l. d. ist auch ivirklich im biesigcn .Vaterland' ein von Paulus Meyer niitcrzcichncter Brief an den Pfarrer von Weinhaus, Tr. Josef Tcckcrt, erschienen, in welchem Meyer als .Augenzeuge' die im Jahre 1875 in der russischen Stadt Oslrowo angeblich erfolgte Abschlachtnng eines Ehristcn knaben zu jüdisch rituellen „Zwecken schildert. Tic mit dieser Publr cation vcrbnndciic Absicht liegt klar zu Tage. Sic kann keine andere sein, als der in der österreichischen Rclchshauptstadt seit langen Jahren betriebenen Hetze gegen eine staatlich anerkannte Religioiisgcnoffenschaft aus -kosten der Wahrheit und des gesunden Menschenverstandes neue Waffen in die Hände zn liefern und so die gegen die Gleichberechtigung aller Staatsbürger gerichteten Bestrebungen der reactionärcn Parteien zu fördern." Es folgt hierauf eine nähere Charakteristik deS Paulus Meyer, welcher trotz seines vielfach bemakelten Vorlebens in Oesterreich freundliche Aufnahme und eifrige Förderung seiner verwerflichen Absichten gefunden habe. Paulus Meyer könne, trotzdem er erwiesenermaßen ein arbeitsscheuer, nur von Betteleien lebender Mensch ist, in Wien ungestört sein Wesen weiter treiben. Ans der Geschichte Oesterreichs wird der Nachweis geführt, wie sehr und wie oft unsere Monarchie den reactionärcn Elementen des Auslandes als Asyl gedient hat, während Beispiele ganz entgegengesetzte» Verfahrens gegenüber freiheitlich gesinnten Männern vorhanden sind. TaS von Tr. Ferdinand jironawettcr als,Obmann und Tr. Heinrich Glaser als Schriflführcr-Stellver treicr gefertigte Schriftstück schließt dann also: „Eure Ercellenz! Tic österreichischen StaatSgrnndgcsctze gewährleisten die Freizügigkeit und die freie McinungSüußcrnng Ter untcrzcichnctc Ausschuß des Dcmvkratischen Ecntralvercincs verwirft auS principicllcn Gründen jeden polizeilichen Eingriff in die Sphäre des PrivatrcchteS, jede Verfolgung und Unterdrückung der politischen Meinung eines österreichischen Staatsbürgers oder eines Ausländers. Allein wir fordern diese staatSgrundgcsctzlich gewährleistete Freiheit für Jedermann! Wir fordern das gleiche Recht für die Bekenner jeglicher politischer Richtung. Das