Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- II (1893)
- Issue
- 58 (14.5.1893)
- Date
- 1893-05-14
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 58 Freies Blatt. Leite tilgen und dasselbe z» belehren, daß diesevcrabscheuungSwürdigc Vaster dem mosaischen Gesetze und den Schriften der Propheten, überhaupt dem ganzen alten Testamente, worauf sich die jüdische Religion vorzüglich gründet, ebenso sehr als den Vorschriften der übrigen Religionen zuwider sei, folglich könne im Falle einer Mordthat, die von einem oder dem anderen Inden verübt würde, wenn sich auch, zeigte)' daß sie an« abergläubischer Absicht geschehe» sei, dieselbe »#Fcbciti'o irrigem Rechte der ganzen Ration zur Vast gelegt werden, als »rat. wegen solcher Fälle, wenn sich unter den Christen dergleichen ereigne^ die ganze Christenheit beschuldigen könnte." Sb durch diese historischen Daten der hochwürdigc Dr. Dcckcrt sich wird eines Bessere» belehren lassen wollen, ist wohl fraglich, wenn es möglich ist, daß der Brief irgend eines Renegaten ihn „zur vollkommenen Ueberzeugung zu bringen vermochte, daß es auch heutzutage solche Ritualmordc gebe". Wer sich so leicht durch einen Brimanus, mag cs der erste oder der xtc sein, blenden läßt, dem fehlt das Sehvermögen für das intensive Vicht der Wahrheit. Aber Cines. Der hochwürdige Dr. Dcckcrt scheint sehr empsind licher Natpr zu sein. Daraus kann und soll ihm durchaus kein Borwurf gemacht werde»; in Sachen der persönlichen Ehre nnd Reputation kann man nicht genug sensitiv sein.. Cr sollte aber in demselben Maße die Schonung für die Cmpfindlichkcit Anderer besitzen. Vehren doch Vucas (6, 31): „Und wie ihr wollet, daß euch die Veute thun sollen, also thut ihnen auch ihr", und Matthäus <7, 12): „Alles nun was ihr wollet, daß euch die Veute thun sollen, das thuct ihr ihnen". Die targumistischc Auslegung der Vchrc (Vcv. 19, 18): „Viebe deinen Nächsten wie dich selbst" — „was dir verhaßt ist, thue demselben nicht", welche Auslegung schon vor Christi Geburt der sromme Tobi iTob. -t, 1 fl) seinem Sohne ans Her; legte, und der sanfte Hittel (Sabb. 3ln) den Heiden lehrt, hat sicher mehr Anrecht auf Beherzigung, als die den nacktesten Egoismus athmcndc Interpellation des Vandtagsabgcordnetcn P. Schnabl, daß das liebst der Nächstenliebe bei sich anfängt. » Wien, 7. Mai 1803. Emanucl Ban in garten. procetz ssaasch. Bor der siebenten Strafkammer des B c r l i n c r Vandgcrichtcö I hatte sich am 8. Mai Carl Paasch, der als Ehrabschneider Ahlwardt nicht nachstehl, wegen verleumderischer Beleidigung des Justizmiüistcrs Dr. v. Schclling, des Auswärtigen Amtes und mehrerer Staatsbeamten zu verantworten. Der in Untersuchungshaft befindliche Angeklagte veröffentlichte, wie bekannt, im Jahre 1891 unter dem Titel „Eine jüdisch-deutsche Gesandtschaft und ihre Helfer" eine Broschüre, die schwere Beleidigungen gegen den deutschen Ge sandten in China, wirklichen geheimen Rath v. Brandt, sowie gegen den Vegationsrath Frciherrn v. Ketteler und andere Mitglieder des Auswärtigen Amtes enthielt. Die Broschüre wurde Veranlassung zu einem Strafverfahren gegen Paasch, das noch nicht entschieden ist. Am «>. August v. I. begann in dieser Angelegenheit eine Verhandlung, die jedoch nicht zum Abschluß kam, da dem Anträge des Angeklagte», mehrere in außereuropäischen Ländern lebende Personen zu vernehmen, stattgcgebcn wurde. Hatte der Angeklagte schon die in der Broschüre „Eine jüdisch-deutsche Gesandtschaft" enthaltenen Vorwürfe später iu einem „offenen Briefe an den Reichskanzler v. Caprivi" wiederholt, so veröffentlichte er aus Anlaß jenes Strafverfahrens abermals mehrere Druckschriften, die die jetzige Anklage hervorgcrufcn haben. Er erhebt darin arge Beschuldigungen gegen mehrere Mitglieder des Auswärtigen Amtes und überschüttet die preußische Justizverwaltung und insbesondere den Justizminister Dr. v. Schclling mit schweren, ehrverletzenden Anschuldigungen. Das geschah namentlich durch mehrere Petitionen, die der Angeklagte an den Reichstag, das Herrenhaus und Abgeordnetenhaus, an den BundcSrath und einzelne Mitglieder dieser Körperschaft richtete, ferner in der Broschüre: „Eine Protesteingabe an Sr. Excel lenz den Herrn Reichskanzler v. Caprivi." Als der Angeklagte im Februar d. I. im Kreise Preußisch-Stargard als antisemitischer^ Cändidat für den Reichstag austrat, hat er diese Druckschriften auch dort verbreitet. Da die Broschüre „Eine Protestcingabc" beschlagnahmt war, so wird ihm diese Verbreitung noch besonder« zum Vorwurf gemacht/ Der Angeklagte verlangt, darin, daß die Regierung seiner Sache energisch näher treten solle, da Veute, die ein schlechtes Gewisse» habe», seine Sache zu verschleppen suchten. Es handle sich „um eine auf einer kaiserlich dxulschcn Gesandtschaft unter den erschwerendsten Umständen ausgeführte Beraubung zu Gunsten der Inden". Der „kaiserliche «Gesandte chdischcr Abkunft" habe selbst behauptet, daß Herr v. Bleich rode? der Alleinherrscher im Auswärtigen Amte sei. Paaich selbst bebauptct ferner, daß er „zu Gunsten der Jude» nicht vor «Bericht zugelasscü werde", daß', mau cs „bei hellem lichten-Tage versuche, ihn in ein JrrephauS zu bringen" rc. Weitere verleumderische Beleidigungen richten .sich gegen den wirkliche» geheimen Rath Dr—Kaqser. nnd den "ge Hennen VcgationSrath Vothar v.'Eichhorn, während der"Angeklagte - vom Jnstizministrr die Behauptung anfstellt,. daß dieser unmoralische Handlungen begangen nnd sich aus Anlaß der Xantencr Knabcnmordafsairc von.der Alliance lsr.\ülite habe bestechen lasten. Als Zeugen waren u. A. vorgeladen: geheimer Vegationsrath v. Eich Horn, Gen ralintcndant der königlichen Schauspiele Graf Höchberg, Oberförster v. Rothkirch, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Männcrbnndcs zup Bckämpfnug der Unsittlichkeit, -Crimiualinspector Geiger,- Oberlehrer Scrras auö Minden nnd Kaufmann Vouis Ser ras auS Breme». Den Vorsitz im Proccsse führte VandgcrichtS director Voigt, die Anklage vertrat erster Staatsanwalt Drescher, die Vcrtheidigung besorgte Rechtsanwalt Hcrtwig. Der Angeklagte erhob Einspruch .gegen die Verhandlung, da die VadnngSfrist von einer Woche nicht gewahrt worden sei. Er blieb auch bei diesem Einspruch, obgleich der Vorsitzende ihm nahe legte, daß eü doch nicht zweckentsprechend scheine, dieser kleinen Formalität wegen eine solche Sache zur- Vertagung zu bringen. Der Angeklagte erklärte, daß er nicht Gelegenheit gehabt habe^ auS der Untersuchungshaft heraus sich genügend vorzubcrcitcn. Er brauche in dem einen besonders schwierigen Falle »othwendig seine Papiere, und er sei umsoweniger vorbereitet, alS die Sache vom Justiz»»,isster v. Schelling ursprünglich zurück gezogen worden war. Der erste Staatsanwalt Drescher bemerkte:' Cr könne dem Verlangen »ach Vertagung der Sache nicht wider sprechen, finde, cs aber doch etwas sonderbar. Die Aiigrisfe, die der Angeklagte gegen hochgestellte Personen erhoben habe, datiren schon seit nahezu zwei Jahren, und wenn der Angeklqgte jetzt sage, er habe nicht die genügenden Beweismittel zur Hand, -so müsse das doch befremden und den Glauben erwecken, daß der Angeklagte überhaupt kein Beweismaterial besitze. Während er eine Zeit von. zwei Jahren zur Verfügung gehabt, um sich vorzubcreiten, klammere er sich jetzt an eine Frist wo»' einer Woche. Der Angeklagte habe bisher während des ganzen Ganges des Processes nichts zu seiner Entschuldigung vorzubringen vermocht, und dieS werde ihm nun iüohl auch in einer Woche nicht gelingen. Der Angeklagte crwchertc, daß er bei seinem Anträge, verbleibe» müsse, da er zu der Erörterung dcS einen Falles seiner Papiere bedürfe. Er habe sogar die Muthmaßung, daß seine Verhaftung nur zu dem Zwecke erfolgt sei, ihn lahm zu legen. Der Gerichtshof beschloß die Vertagung der Sache. Der Vorsitzende regte an, ob ans die Vernehmung des Grafen von Hochberg, welcher in der Vorver nchmnug nichts zu bskuuden vermocht habe, nicht verzichtet werden könne. Dev Angeklagte verzichtete auf diesen Zeuge»,' der Siaatü anwall wünschte jedoch dessen Vernehmung. Der Vorsitzende setzte einen neuen Termin zur Hauptverhandlnng auf den 17. Mai an. > B>oz» der VarmV So gemcinvcrständliclp- Hai sich die Wiener Antiscmitcrei noch nie gegeben als in der Gemeindcralhssttznng vom ist Mai. Es handelte sich um Aufnahme eines Anlchcns von 3r> Mil lioncn Kwucn zum Zwecke der Ergänzung der Hochqucllculcitung, "um auch den neuen Bezirken ehestens gesundes Trinkwasser züführen zu können. Hievon nahmen denn die Aniiseniircn- AlNaß. unter der osr erprobten Führung Vneger's und begleitet von dem Beifall der (Valerien eine wahre BlockSbcrgSscene ausznsührc» Man suchte die Verhandlung zu verschleppen und todtznschrcic», man hänimerre 'lärmend ans den Manchcstcrlibcralisnins und. auf das gemeigderälhlichc „Shstcm des Schuldeiimacheirö" los, man zekcrtp über Vergewaltigung und bedrohte selbst einen liberalen Gcmeinderath thätlich, und schließlich erklärte Vueger, es sei ja richtig, daß die neuen B e z i r t e d a S s e l b e Wasser bekoüimen-müssen, wie die alten cS haben, und c S sei daher auch fei b st v c r st ä u d l i ch, d a ß d i e S p p o s i i i » n d a S h i e f ü r » o t h w c n d i g c lss e l d b e >v i I l i g c n >v e r d e - Wozu also der Värm? Gibt cs einen vernünftigen'Grund,' warum ei» Mensch über eine Forderung schäumt- und ivüthel, die er selbst für ganz selbstverständlich und natürlich erklärt? Für^die Aiiliieuiiie'n wohl! Sie haben cinerseirs den Vorortlern das gleiche Wasser, wie cs. die alten Bezirke haben, versprochen uikd gerade diese Frage zum Ausgangspunkte einer heftigen Agitation gemacht. Sie haben aber aiich ihren Wühlern gegenüber jedes Anlehcn und jeden Stcucraufschlag perhor