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Freies Blatt · 1893-04-30 · 56 (30.4.1893) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
II (1893)
Issue
56 (30.4.1893)
Date
1893-04-30
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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Nr. 56. Freie» ölatt.’ t Seite f). geneigt, i» AiiSübiiug des ihr zustehrndcn Rechte« der Beaufsichtigung der Sparcasse» darüber eine strenge Nnierlnchnng ciii.zulcilc», ob die Oberkolla brnnner Sparcasse direct oder indirect eine» Einfluß auf die Landtagswahl vom 27. Februar gknoininen hat, und insbesondere 2. genau sesizusteUe»,;n welcher Zeit dem seit 1692 existireuden laudivirthschasiliche» Easiuo in über- Hollabrunn seitens der Sparcasse Subventionen bewilligt und anSgezahl: wnrdcii, soinie ,1. amtlich zu couslaliren, ob bei der Bersaiuiulung de« genannlen EasinoS ai» 26. Februar die Bewilligung einer solchen Subvention i>' irgend einer Weise Gegenstand der Verhandlung, beziehungsweise Mitiheilnng ge-' wesen ist. - (Nohling's „Mcnschtiiopstr des Rabbiuismus".) Ter Oberste (Gerichts-- und Eassationshos verhandelte dieser Tage »ntcr dem Vorsitze dcS zweiten Präsidenten Tr. v. Habictinck über ein bcnierkcnSwerthcS Vergehen »ach 8 24 des PreßgcsctzcS. Tic Prager StaatSanwaltschaft gelangte nämlich vor einiger Zeit zur Kenntniß, daß i» dein AuSlagcfenstcr der dortigen S tcinh au ser'schcn Buchhandlung ein Exemplar des im Jahre Idldlri consiScirtcn Werks von August Rohling „Tag Menschenopfer dcS RabbiniSnins" zur Ansicht ausgestellt sei, und daß die genannte Buchhandlung auch Exemplare diese« , in Oesterreich wegen Aufreizung gegen eine Religionsgenossenschaft verbotenen Buches verkauft habe. Die Buchhandlung leitete zur Zeit dieser Anzeige »nd auch noch gegenwärtig der erst 21 Jahre alte Buchhalter Rudolf Ondra < ck, weshalb die Staatsanwaltschaft Prag gegen ihn die Amtshandlung wegen Vergehens nach § 24 dcö Prcßgcsctzcö eiuleitcte. Die erhobene Anklage lautete dahiu, der Angeklagte habe sich dieses Vergehens sowohl durch den Verkauf als auch dadurch, daß er das Buch in den Schaukasten stellte, schuldig gemacht. Er habe in der Untersuchung angegeben, daß ihm von dem Verlegter, .der St. BonifaciuS Buchdruckern in Paderborn, zehn Exemplare des Werkes zugcschickt worden waren; acht Exemplare habe er dem Verleger rctonr nirt, eines in die Auslage gestellt und nur ei» einziges verkauft. Ter Käufer dieses einzigen ExcmplarcS bei jedoch Rohling selbst gewesen. TaS VandcSgerichk Prag fand den Angeklagte» in beiden Faetcn schuldig, verurtheilte ihn jedoch mit Rücksicht ans dei^ Umstand, daß kein Schaden entstände», indem das eine verlauste Exemplar >n die Hände dcS Autors gelangt ist, zu einer (Geldstrafe von nur 5» fl., cveutnell 24 Stunden Arrest«. Gegen dieses Urtheil hatte» sowohl der Angeklagte wie auch sei» Vater die Rnllität« beschwcrdc ergriffen, welche Tr. Patt ai vertrat. Ticjcr machte n. A. Folgendes geltend: Zur Zeit, als das (Bericht jenes Rohling'schc Werk consiscirt habe, sei der Angeklagte noch tut Knabcnalter gestanden, und auch jetzt sei er eigentlich »och gar nicht berechtigt, eine Buchhandlung zu leiten. Man könne ihm daher nicht zuuiuthcn, daß er von dieser Eonfiseajio» Kenntniß gehabt hatte, und ihn heute auch nicht dafür verantwortlich machen. Ter Oberste Gerichtshof verwart die Be schwcrdc als »»begründet »nd bestätigte das crstrichtcrliche Urtheil . (Zu dr» Molilicr (vyccÜCU.') Ter antisemitische» Ausschreitungen in Kol in und Umgebung ist leider noch immer tein Ende'. Verflossene Woche kam cS in der Stadt neuerdings zu Thütlichkcitcn gegen Jndcxi. In einer Eichoricn-Tarrc nächst der Stadt wurden am letzten Sonntag während der Rächt I«>0 Fensterscheiben cingcschlagcn. In den Törfern Woderad, (»lang, Sa», Velin und anderen wurden den jüdischen In fassen unter Bedroh,ingcn und Beschimpfungen gleichfalls die Fenster zertrümmert. Tic Bo>>rottir»ng jüdischer (Geschäftsleute hält an. Taß die Bevölkerung, inSbesmidcrs auf dem Vonde, sich bisher noch nicht beruhigt, hat darin seine» Grund, daß daS alberne Märchen vom rituellen Mord noch iinmcr von gewissenlosen Hetzern verbreitet wird. Untcrdcsicn hat die strafrechtliche Betfolgnng der Exredenlen von Kolin begonnen. — Vor dem Krcisgcrichtc K n ttcn bcrg hat am 21. April bereits die erste Strafverhandln»g aus Anlaß der Koliner Judcnhctzc stattgcfnndcn. Ter.Taglöhncr Wenzel Fern,a n aus Knltcnberg, welcher am 1r>. April seine (Genossen zu Ansschrcitungc» gegen die Juden aufgcreizt hatte, wnrdc wegen des Verbrechens der ösfentlichen Gcwaltthätigkcit zu zchn "))lonatc» schwere» K crkcrs mit 20 Fasttagen vernrtheilt. — Welche» Standpunkt die Wiener Antisemiten gegenüber den bedauerlichen Vorfälle» in Kolin einnchmc», kennzeichnen am besten die (Glossen dcS Tcntschcn Volks blatt" z» der Interpellation Richtrr's im Prager Landtage. Tic bekannte „Hose mit denzwei Säcken" schreibt: Wiederum hat ein .deutscher' Abgeordneter das Bcdürfniß gehabt, sei» Vicht leuchten zu lasten und sich der bedrängte» Judcnschast mittelst einer geharnischten Interpellation wegen der Koliner Astairc anzunehnic». ^Erstaunt fragt man sich in allen anständig und normal denkenden Kreisen, waö den» niü HiinmclSwillc» der deutsche Abgeordnete Alexander Richter für Vcranlastung hat, für die tschechischen Juden eine so heiße Vicbc und Fürsorge zu entwickeln. Bei de» Jungtschcchcn hatten die tschechischen Inden von Ko'in kein Gehör gefunden, flugs wandten sic sich an die Easinotc», und sofort inlcrpcllirkc Abgeordneter Alexander Richter. Man sicht daraus ganz deutlich, das; die Judenschast sich überall international und solidarisch fühlt und daß ne, was besonders bemerkcuswcrih ist nnd tiefer gehängt rn werden.verdient, hier das Hcti in der deutsch liberalen Partei vollständig in der Hand hat." In wirtlich anständig'n und normal denteiidcn ttreisen findet inaiics selbstverständlich, daß Abgeordnete, die nicht bloß dem Ranicn nach sreisinnig sind, sich der Opfer dcS von bestialische» Hetzern ansgcstacheltc» Fanatismus annchnicv, ohne Eonfcssion oder Rationalität in Betracht zu ziehen. Tic „Hose mit den zwei.Säcken" hat nicht das Reckst, Patente für echte« Teutschthnni ausznstcllen. I» derselbenRümmer, i» ivclcher sie diese« wagt, verherrlicht sic einen Znaimcr Buchdrucker Ravratit, - den man in ganz Mähren als Widersacher des Tentschthnins kennt, und liefert . neuerdings den Beweis, daß dicAntiscnntcrci sich überall' inte-.national und solidarisch fühlt. — Ter ,,P o l tnbä n" meldet, daß Mechaniter Schneider vorige Woche in Kolin geweilt, eine ganze Reihe von Personen vernommen und ein „reiches Material" gesammelt habe... -Aus drin'Troppllurr nntiicmith'di=nationaltu VagcrJ Wie die „Silcsia" ans T roppau berichtet, Halle, Rcdactcuv Zörkler gegen I den Vicebürgernicister Tr Kronimcr die Ehrcnbclcidjgungsllage an! gestrengt, -da at» Tage vor der letzten RcichSrathslvahl .Plaeatc vcr I östentlicht wurden, welche eine Schmähung der Troppancr libcralcil > Prestc. enthielte» nnd Herrn Zörkler, welcher die Beschlagnahm« dikscr I Plaeatc vcranlaßte, mitgcthcilt imirdc, daß Tr. Kronimcr der Vcr! breiter derselbe» sei. Ter Sachverhalt ist indcß wie folgt fcstgcstellt! worden: Tein Besitzer dcS Plaeatirungs-Jnstitntes, Herrn Torostik)! wurde» -die erwähnten Plaeatc von der Trnckerci Riedels Witwe i zngrstellt mit einem Briefe, in welchem cs hieß, haß die Plaeatc ans I Rechnung de« Herrn Tr. Kromincr als Obmann, des „deutsch nasto [ nalcn" Wahleoniit' S z» asstchiren seien. Taranshi» kam Herr Torostik j diesem Anskrage nach, nnd allgeneein war die Ueberzeugung, das; that sachlich der Vicebürgernicister der Verfaster, zumindest aber der Vcr-! breiter der Triickiorle sei. Tlnrtsache jedoch ist, daß Tr. >ironi»ier j von dem Vorgänge wirklich nichts wußte, sonder» erst dnzch einen Bericht in der „Silcsia" darauf airsmcrksam wnrdc. Es wnrdc viel mehr mit seinem und dem 'Rainen des Bürgermeisters, der auf dem Plaeatc genannt wurde, nncrlänbtenvcisc Mißbrauch getrieben, nnd der Schuldige ist der Bauzcichncr-des schlesischen Vandesbanaintrs Slto K n nz. Tiefer hat das Plaeat verfaßt, drucken lasten und die Trlkckerei beordert, die Rechnung dcni Herrn Tr Kromincr zuzustellen. Rachdcni dies Alle« llargcstelll war, hat Rcdactenr Zörkler die Anklage, gegen den Vieebürgermeister zurückgezogen. Eine Klage gegen dc>> Banzcichncr Knnz anznstrcngc», hüll er unter seiner Würde. Jedimsalls wurden durch den Zwischenfall die Vorgänge im antisciuiliich nationalen Vagcu der schlesischen Vandcshauptstadt. drastisch beleuchtet. Ein Banzcichncr, eine technische Hilfskraft int Vandhansc, verfügt über die ersten Stadt" antoritütcn: er setzt, olxne. zu fragen, ob cs dem Bürgermeister recht sei. dessen Raine» ans eine ^ckfinähschrisk. verfügt, ebenfalls ohne;» fragen, daß dem Vieebürgermeister die Rechnung znznscnden sei n. s..w. Tas sind gewiß allerliebste Zustande. Anlistlllitischk Krllwllllt.) Ink Avril vorigen Jahre« lam es in 'R'arajo^w bei Brzezan» in Folge aufreizender Predigteii von! Redemptoristen Missionären zu cinem'Znsainmenstoße zwisckie-, den Bauern und den jüdischen Ortsbewohnern, bei welchem die Vcxkanisbuden der Jndcn zerschlagen nnd die Fenster der Jndenhäuicr zerlrieininerl wurde». Wegen dieser Erceste hatten sich dieser Tage Ul> Bauer» nnd vier jüdische Bewohner Rarajow« vor dem Kreisgerichle iu Brzezan» zu vcrantivorlen. Rach Einvernahme von 11t* Mengen wurde» - die Angeklagten der östentlichen Ruhestörung schuldig erkannt und zu trreststrasen in der Tauer von einem Tage bis zu drei Monaten, vcrurthcilt. l Tic RtcrpllvII Der OIIDCII in ttllflllru.) Ter ungarische Minister für Enltns und Unterricht Cch'af Eu-iik» Hai am -•< April dem Abgcordnetcnhansc den Gesetzenlivurs 4'Nrcsss der Reeeplion der Inden vorgclcgt. Im Motivenbezichtc der blos zwei Paragraphe enthaltende» Bill wird constatirt, daß dieselbe nur bestehende Zustande sanetionirr, da die jüdische Religion bereits alle Rechte anderer Rcligionsgenossen. schäften genießt. Ren sei »nr die- ^Möglichkeit -des Ucberlriites znin Judcnlhunie, doch konnte dieses.Zngeständniß nicht vermieden werden, da, wie erwähnt, die jüdische Rcligioäi sich l>«reitS im Besitze aller Rechte der anderen reeipirtcn t^lanbensbekennkniste befindet. Tie Bill wnrdc schon jetzt dem Hause vorgclcgt, weil in dem j» nächster ,>seil cinznbringenden (^esetzentwuric über die allgemeine üecligionssrcihcil' die Bcstiuiinnng enthalten sein wird, daß alle iiichnceipirien Eonfessionen ihre (sllanbensdogtiicn vorzulcgcn haben, ehe sic von den Behörden gestattet werden. Tic jüdische Rcligionsgcnosscnschast wird von dieser Bestimmung also nicht getroffetf werden. Tic antisemitische Presse

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