Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- I (1892)
- Issue
- 31 (6.11.1892)
- Date
- 1892-11-06
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seit* 6. Freies B l a t-t. die, rivsiisirtc L?ell mit l'euten wie Eduard Trumont beschäftigen muß, mit Menschen, denen cs nur durch die Größe ihrer Laster gelungen ist, sich über das Niveau der tiefsten Bedeutungslosigkeit zu erhebe», zu der sic vermöge ihrer geistigen Gaben zeitlebens hätten verurthcilt bleiben solle». Nun, da ein Trumont eine Berühmtheit, wenn auch - eine hcrostratischc und catilinarischc Berühmtheit werden konnte, muß er cs auch gleich allen berühmten Männern über sich ergehen lasicn, daß über sein Privatleben offenes Buch geführt wird, und daß mau auch auf seine Eltern und deren Lebensvcrhültnissc znrückgcht. In dieser Hinsicht scheint' uns nun ein Ärtikcl der in Paris crschoincnden Zeitschrift -I,'Alliance nationale" vom 24. Cctobcr äußerst be mcrkcnswcrth, indem er bezüglich der Ahnen des Herrn Trumont wahrhaftig fcnsarioncllc Ausschlüsse gewährt. Beer hätte cs geglaubt! Ter Großvater des chauvinistischen Franzosen, der bei der bloßen Nennung T»cS B-ortes „deutsch" schon einen Anfall von Tollwnth bekommt, der Großvater dieses Mannes war in — W-ürttemberg geboren nnd zu Hanse. Allein das ist wohl schlimm, aber noch, nicht das -Schlimmste: eben dieser Ahnherr dcS Begründers des französischen Antisemitismus üble. in Stuttgart das ehrsame «bewerbe eines - „Schockf-el" lSchächtcr'i, wurde aber von der Stuttgarter bilden gemeinde wegen llnchrenhaftigkeit ausgeschlosieu. Er ging hierauf nach London, wo er sich aus Nache gegen seine Glaubensgenossen taufen ließ und einen Elcidcrhandcl betrieb: für seine W-ohnnng zahlte er 1U Pfngd -Sterling, derartige Tetails beweisen, daß der l^'cwährs mann der ..A11iaiu-tiiatiuii»!**" wohl infonimt iit und ans Grund doeumenlarischer Beweismittel Herrn Trumont -X'tcfc furchtbaren Ent hülluiigcn eiilgegcnschlcudcrl. lind in der Thal, man muß so etwas zweimal lesen, um cs nur recht zu begreifen. Trnmont's Großvater ei» Schochct in Stuttgart, der vielleicht gar einmal di* rilncltc Schächt>liig'^«m^Gk»aÜenkindcs vorgcnommen hatte. Tas geht ent schieden »och über die. Genealogie so manchesunserer strammen Wiener Antisemikcnhänvllinge, ja selbst über den gewissen alten Herrn ans Pohrliv «Trumoilt im Arrcstc. > Man schreibt uns aus Paris: Be tanntlich wurde der Herausgeber und 4 ircetor, des anriscmiiischc» Preß organs „I.n lil-r-.- I’ar»I<-" in Folge seines Tif»amationsprorci>cs mit dem Abgcordnctcu und gegenwärtigen Marincniiltister Bürde an auch zu einer dreimonatlichen Gcfängnißstrafe vcrurthcilt,. die er soeben an trat. Am Abende vorher überreichte ihm sein Freund, der noch mehr verrückte als berüchtigte MargniS Morc-s, -seina. Marmorbnsrc in (Gegenwart aller Mitarbeiter und Austräger der Zeitung, deren nscratcntheil noch immer auf die Nnbrik „k^cheimc Krankheiten" beschränkt bleibt. - T er Marguis illustrirtc und garnirtc die Büste mit einem Dutzend Flaschen Ehamvagner, die ans die künftigen Erfolge der antisemitische» Seandalchronik und Zeilnngsinduüric geleert wurde», nachdem der Mcttqnis. seinen Freund nnd Ehcs als Helden der anii semitischen Propaganda und als unschuldiges Tvscr des rcpublika nischcn, opportunistischen und gonvernemcntalen IudenthnuiS in einer hyperbolischen Rede gepriesen hatte. Dieses Abschicdssest wnrde durch das is'civenst der -Insolvenz in Folge der Ialsertionsfossen für die beispiellos enorme Pnblieität des Unheils getrübt. Die jiidischcn (solonikii in Argciiliiiicii. Zur Auswanderung der jubelt aus Nußland und Organisation der jüdischen Eolonien in Argentinien berichtet die ii n a Zctiu » g": „Bon ganz ronipcienter -Seite gehen uns nachüchciidc 'Rotizcn über das künftige BerwaltnngS shsteur der neben den bereits bestehenden noch in aller Bälde zu gründenden Baron Hirsch'schcn jüdischen Eolonien in Argentinien'zu, deren ins Äuge gefaßte Elemente vom ivceicll zu diesem Behnsc seit ziemlich geraumer Zeit in den süd- und westlichen Gouvernements nmhcrrcisendcn Bevollmüchtigten des Barons, Herrn T. F. Fainbcrg, einer gründlichen Wahl und sorgfältigster Prüfung unterworfen werde». Ten Eolonien soll eine vollständige Autonomie gemährt werden. 'Nie mand aus dem Penonal der Eolonisationsgcscllschatt darf sich in die inneren Angelegenheiten der Niederlassungen cinmische». Tie Tcleginen, welche jetzt von jeder Ansmandcrergruppc behufs Besichtigung der.zukünftigen Ansicdlungsplätzc und Errichtung der Eolonien bis zur Ankunft der Ansiedler gewählt werden, .sollen später als Torfältestc in den betreffenden Eolonien fungircn, an der Spitze der Törfcr jedoch soll ein sogenannter Tortansschuß »iguriren, dem die wirth'chattlichc t^cschasrslcitnng wie auch die Berwattung des polizeilichen', sanitären und lintcrrichklichcn Ncssorts obliegen wird. Je fünf oder zehn Eolonien bilden eine (^tnicinöe, die vom Gcmeindcchct oder v'nspeetor vermaltet, wird, der seinerseits unbedingt einer höheren agronomischen Ausbildung theilhaftig sein muß. Seine Hanvtaufgabc' ist, über die rationelle Führung der Wirihichatt in der ihm anvertraulen Gciiicinde zu wachen. Er hak auch die Tbcraufsichk über das Polizei und Gerichtswesen zu üben, dergestalt die höhere Instanz bildend. Zn jeder Gemeinde von Nr. 31. 2f)0 oder 5üB Familien) wird ein Gemcindcarzt sowie eine Apotheke und eine Hebamme sich befinden, außerdem in jeder Colonic ein Feldscher und cinc kleine Apotheke. Tic Hauptverwaltung aller Eolonien wird sich in der argentinischen Residenz, Bucnos-Aires, befinden und die höchste Instanz auömachcn. Tic Hauptverwaltung wird einige Abthcilnngcn besitzen, welche jede ihr Ressort zu leiten haben wird. Die cinc Abthcilung hat die Leitung des mirthschaftlichen Theilcs in Händen, die Herausgabe von (Geldern zur Bestreitung der Colonicbedürfnisse sowie den Empfang der cinlaufcndcn Summen zur Deckung der von den Eolonistcn gemachte» Schulden. Die zweite Abthcilung befaßt sich mit dem gerichtlichen Thcil und entscheidet die internen Angelegenheiten einzelner Personen und Eolonien inappellabel. Allgemeine Berbrcchen crimineller Natur werden selbstredend der Entscheidung der Rcgicrungsjiistizinsütnlionen nittcrbrcitct. Tic dritte, technische Abthcilung, an deren Spitze Fachmänner von Berns stehen werden, wird das Bau und Eouimunieationswesen verwalten. Tic vierte, sanitär nicdieinischc Abthcilung funetionirt unter der Oberleitung des HanptarztcS aller Eolonien. Tic fünfte Abthcilung wird den religiösen und unterrichtlichcu Thcil inspieircn nnd die sechste endlich das Polizciwcscn und die Milizbcdürfnisse überwachen. Baron Hirsch hat zu diesem Projcct bereits seine Zustimmung crtheilt. Seine dctaillirkcrc Ausarbeitung liegt "dem Eentralromibin Petersburg ob. Alke Personen, die die Administration ansinachen, iverden unbedingt ans der Mitte der russischen Jndcnichaft gewählt werden. Tic Sbssegcnhcitcn des Eolvncl Goldshmidt werde» in der allgemeinen Sbcranssichl der Eolonisation Argentiniens durch russische Auswanderer gipfeln. Als Grn»dlagc der Sclbstvcrwal tnng der Eolonien ist das Princip der solidarischen Garantieleistung und Berantworrnng genommen worden, das die Eiüführnng und Her stcllnng der Einheitlichkeit in den Eolonien sowie die Wahl von panenden Elementen erheblich fördert." 2luf antisemitischen Vereinen und 1?ersannnliingen. lCiuc mißglnckic BcrcinsgriiildilNg.l Bor längeierZeit schon berichteten wir über die in Anlnemitenkrciscn beslehcndc Absicht, unter dem Titel der T iikriiig Belehrung cineri neuen Hetzvcrein gegen die Inten zn grüizpen. Tao Ministerinm des Innern hat jedoch die Bildung dieses „Bcreincs der Anhänger T ühring's" untersagt nnd.tp, der Begründung des BerboleS n. A. angegeben, „daß sich unter den Werken Tlihring'S auch solche bejiliden, deren ividcr die Inden ansreizender Inhalt gegen die Bestimmungen des Strafgesetzes verstößt, der vroponirte Beeein somit, insofern er sich die Förderung der .-ienntniß der -Schriften Tühring's durch Lesungen, Borträge und Tisenssioncn über Gegenstände aus dem Gebiete des verbesserte» Wissens und über Beredlnng der Gesiiiming nnd Lebensfuhrnng im Sinne der frag lichen Schriften ohne Einschränkung zur Aufgabe setzt, seinem Zwecke nach gesetzwidrig erscheint." Auch wurden formale Mängel der Statute» als Untcrsagungsgrund angeführt. Tie Proponenten des BercineS,' Josef Langwiejer und Johann Aeszer, führten gegen dieses Berbot Beschwerde beim Reichsgerichte, worüber am 27. Sclobcr die Berhandlnng staltfand. Tie Be ichwerde,'vertreten durch den anlifeiniliichcn Advocatcn Tr. Biueenz v. Berger, führte aus, die niiniftencUe Annahme, daß, der Berein gerade die Lestmg solcher Schriften Tühring's zum Zivecke habe, welche angeblich aufreizenden Inhalts gegen die Inden feien, werde durch nichts gerechtfertigt. Tie Entscheidung des Ministeriums eonstaiire auch nicht, ob und welche Werte Tühring's gegen das Strafgesetz verstoßen, nnd sübre die bezüglichen Bestimmungen des Strafgesetzes ' nicht an. llebrigens könnte auch nicht die Vesnng, sondern »ne die Propagienng eonsiseirter Bücher den Grund für ein Bcreinsverbot bilden. Tic Gegenschrift dk« Ministeriums des Innern eonstatirlc, daß die Beschiverdcschrift die Episten; . von Schriften Tühring's, deren Wider die Juden aufreizender Inhalt gegen das Strafgesetz venioße, nicht in Abrede stelle. Ta nun die Statute» im §.2 die Förderung der .stcuntniß der Schriften Tühring's ohne Angabe des Titels zum Zwecke setzten, so fei das Miiiisterinm zu der Annahme berechtigt gewesen, daß es sich um die Förderung der dtennlniß sänimtlicher Schriften Tühring's. also auch der gegen die Inden in strafgesctzwidriger Weise aufreizende» handle. Tic Behauptung der Beichivcrde, daß die Lesung verbotener, d. i. beschlagnahmter Bücher kein Grund für ein Bereinsverbol sein könne, nnd-zwar ann'o weniger, als ja damit nicht der Zweck der Ausreiznng, ,sondern der Betrhrnng verfolgt locrde, bedürfe keiner Widerlegmig. Bei der Berhandlnng vor dem stjeick-sgcrichte führte derRegierinigz»vcrtrctcr,Ministcrial Biceseeretär S i m o n e l l i. den 'Aachweis für die Gesetzwidrigkeit des proponirten Bcreines durch Eitate ans der Tühring'ichen Schritt ^Tie Iudensrage"' sowie aus einem neueren Weite desselben Autors: „Tie Größen der modernen Literatur", welch letzteres in seinem Inhalte nicht bloß das Bergehen der Aufreizung, sonder» auch das Berbrechen »ach 122 des Strafgesetzes «Religionssiörnngl begründe. Er citirte auch Aenßernngen von Anhängern Tühring's und betonte, daß in ei neun