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Freies Blatt · 1892-10-23 · 29 (23.10.1892) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
I (1892)
Issue
29 (23.10.1892)
Date
1892-10-23
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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Freies Blatt. Leite b. Nr. SS. halb ließ man den» die erwähnten drei jüdische» Mädchen das ganze zweite Semester des vorigen Schuljahres in der Mädcheuriege mitturnen'? Ls spricht dies just nicht sür eine sonderliche Strammheit der gegenwärtigen Geschäflssiihrnng des Salzburger Turnvereines. Herr Professor Wenzel Dick glaubt dadurch, daß er die Ausschließung dar drei jüdischen Mädchen diese» nicht per sönlich mitgetheilt hat, sondern mir, in seiner Gegenwart durch Herrn Turnlehrer Protze bekanutgeben ließ, das Odium des ganzen Falles von sich abgewälzt zu habe». Das ist w^hl nicht richtig. Ei» k. k. Professor und i!ehrer an einer staatlichen Anstalt, der aus den Steuergulden besoldet wird, zu welchen Christen und Ju.de» beitragen, sollte denn doch Anstoß daran nehme», an der Spitze eines Vereines zu stehe», der so offen-Und rücksichtslos de» Racenhaß. predigt: sein Anstandsgesühl schon sollte ihm sagen, daß es mit seiner Stellung als staatlich angestelltcr tzehrer unvereinbar ist, sich zum Richter über Andersgläubige aufzuwerfen und eine»! Beschlüsse znzustiinuicn, der drei ehrenwerthe Familien inosaischen Glaubens wie »in Faustschlag tressen mußte. Taß Herr Professor Tick, der, wen» wir recht unterrichtet sind, »och vor wrnigen Jahren de» Sohn eines reichen Israeliten als Pensionär in seinem eigenen Ham'e hatte, dieses Feingefühl nicht besitzt, das ist es, was wir bedauern. Znm Schluffe noch eine Bemerkung: WaS hätte cS wohl Herrn Professor Tick verschlagen, wenn er den AnSschlnß der drei Mädchen den Elter» derselben schriftlich, in einein geschlossenen Briefe zur stenntniß gebracht hätte? Das hätte drei Briefmarke» z» je 3 Ir. gekostet, eine Auslage, welche die Bereinscasse wohl noch hätte bestreite» könne»: der Scandal wäre kaum in die Oeff»nllichkcit gedrungen, und de» betreffenden Ellern jener Mädchen wäre eine unver diente öffentliche Beschämung, richtiger Beschimpfung eripart geblieben. Aber natürlich, jene Elter» sind ja »ach Ansicht des Herrn Professor Tick und Ge »offen nur Jude», da hat man keine Rücksicht;n nehmen weder ans die Alte» noch ans die Jungen; denn das ist echt und »nv-'rsälscht dentschnalional. Taß es Gott erbarm'! Der Tircclor der Staatsgewcrbcschule wurde, wie verlautet, in dieser Sache 511111 Statthalter bcschicdcn, und die viele» Austritte aus, dem Turnvereine, welche auch schon früher erfolgt waren, werde» nun die Bildung eines neuen Turnvereines mit gemäßigten Tendenzen <Unter dein Vorsitze des Rrndtagsabgeordneten Haag» zur Folge haben. Es wird bereits hicfiir eifrig gcworiicm Rcbcnbei bcinerkt, ist auch die „Vicdcrtasel" antisemitisch angehaucht, während cs im Alpenvereine erfreulicherweise bisher nicht gelungen iss, die gesunden Elemente zu vergifte». - hPilscil lind Salzburg., Ser Ausschuß des Bürgetlichen Brau Hauses in Pilsen hat anläßlich der Jubelfeier seines nltjährigen Bestandes eine Anzahl Widmungen nnd Schenkungen festgesetzt, n. A. auch der israelitischen Ellltusgeisicinde in Pilsen zu deren Snnagogenban 10(M> fl. gespendet. Tiefe letztere Spende gab de» „l’l/.<‘iiski; J,istv‘ Anlaß, folgenden Hetzartikel vom Stapel zu lassen: „Eine schöne Feier des »0jährigen Bestandes dcS Bürgerliche» Branhanscs. in Pilsen. Bekanntlich widmete der Ansschns; des Bürgerlichen Brauhauses ein großes gcmalles Fenster für die hiesige Stadtkirchc: damit dies aber de» hiesigen dcntschcn Juden nicht leid thnc, beeilten sich die Herren und schenkten' ihnen zur Feier dcS rrOjährigcn Bestandes des Brau Hauses — tausend ("iilbcit znin Shnagogcnbau! Unerhört, noch nicht dagcwcscn! Und warnni geschah daS, ans welchen (ssrnndcn? Etwa deshalb, weil die hiesige» Inden die Reihen unserer Erbfeinde vcr stärken'? Tic hiesigen czcchischcn Bürger, welche doch bisher die Majorität in der Braugcnosscnschaft besitzen, dürfeneinem solchen Vorgehen des löblichen Ausschusses nicht stillschweigend znschcn. Hier ist cS nöthig, energisch aufzutrctcn nnd^den betreffenden Herren zu er klürcn, daßAlleS feine Grenzen hat, insbesondere aber die Bebedienerei nnscrc» nationalen Gegnern gegenüber. TaS fehlte noch, daß wir mit uilscrcnl eigenen Geldc deutsche und noch dazu ganz private Unternehninngcn unterst ätzen sollte», an denen mit Ausnahme einiger Inden nicmandcin etwas gelegen ist." Wir rcprodurirc» diesen Hcvartikel,, von welchem wir durch die Prager „Gemeind czcitung" äienntniß erhalten, weil er ein hübsches Scitcnstück zur Hcldcnthat eines „JugendbildncrS" in Salzburg ist. Tic „l’l/.fiiskt* l.ist v' bekämpfen eine Spende zu einem Stinagogcnbaii mit der Bcgrnudlllig, daß die Juden die Reihen „unserer Erbfeinde", iss >---t. der Tcntschcn verstärken. In Salzburg aber führt ein Herr Wenzel Tick Ai lieg gegen drei Jude» Mädchen nnd rechtfertigt dies mit seinem ausschließlich privilcgirtcn Tentschthnm. (Auflösung'der Reichenbcrgcr Stadti>crtrctu»g.) Tic Stadt Vertretung von sttcichcnbcrg wurde behördlich airfgelöst und die l'eitnng ihrer commnnalcn Agenden dem Statthaltcrcirathe Skärl Grafen E 0 n ' de »Hove als' landeSsürstlichem Eommissär übertragen. In dem Statthaltcrcicrlasic, welcher diese Maßregel verfügt, wird zur Begründung derselbe» angeführt: Tic Stadtvcrtrctnng von Rcichenberg l>chbc sich in ihren Amtshandlungen sowohl im eigenen als im übertragenen Wirkungs> kreise sowie als politische Behörde erster Instanz von Grnndsätzen leiten lassen, welche die Amtsführung der gegenwärtigen t^emeindevertretung keineswegs immer als unparleiijch nnd objcetiv erscheinen lasse»,' und müsse ei» solcher Mangel an Sbjcetivilät als absolut unzulässig bezeichnet werden. In öffentlichen Sitzungen deck Stadlvcrordnctcncollcgiums seien zu wicderfioltcnmalen Reden gehalten worden, welche wegen ihrer Strafwürdigkeit Anlaß zur Beschlagnahme der diesclbcii reprodncircndcn Tagesblätter gegeben haben: der Vorsitzende sei nicht dagegen aufge treten, im Gcgenthcil habe er dem Eotlcginm zugessiimnt. Tic Vereins-, VcrsammlungS- und Sicherheitspolizei fei nicht vorschriftsmäßig^ gchandhabt worden, de» Tcmonstrationcn sei man nicht ausreichend entgegengetreten. Ter Magistrat, beziehungsweise der Bürgermcistcr als Vorstand der politischen Behörde und des Bezirksjchnlrathes habe in gänzlicher Vcrkcnnnng seiner Stellung den Anordnungen der Statt haltcrei und dcS Rtndcsschnlr.alhcs, bei verschiedenen Anlässen nicht oder erst über mehrfache Betreibungen Folge geleistet, / die Aufträge i» mehreren Fällen zu vereiteln gesucht, die (Grenzen der gesetzlichen Eom petcn; häufig überschritten, bei Berichterstaltnng einer Schreibweise sich bedient, welche einer Vorgesetzten Behörde gegenüber als ganz nnstatt Haft bezeichnet werden muß nnd;n mannigfachen Ausstellungen führte :c. Alle Erscheinungen, heißt cs schließlich in dein Erlasse, lassen teincn Zweifel darüber, daß der Fortbestand' -der -gegenwärtigen Verwaltung ohtzc Gefährdung ivichliger' össentlichcr Interesse» nnd ohne Schädigung der staatlichen Autorität nicht werter geduldet werden kann. In der Gemeindevertretung, deren Auslösung numnehr erfolgt in, führten bekanntlich die „Tcutschnationalcn" das große Wort, nnd an deren Spitze standen die, Herren Tr. Schlicker und Prade. ,Professor Strack gcgcii Rohling nnd den ..Ossorvstur« Cattolico“. Tic in Eorfn nnd iii Jaulen verübten Blntchalen nnd die immer wieder ausgesprochenen Bcha-nptnngen-Rohling's und dcS in Mailand erscheinenden Nsci\;ii<>iv_t'iittuliciihaben die Be schuldigung, daß die Inden Ehristenblnt zu rituellen Zwecken branchien, oder daß ne Ehriste» zu gottesdienstlichen -Zwecken nmbrächlr», wieder znm Tagesgespräch gemacht, beider steht die Sache nicht mcbr wie vor dem Proeessc von TiSza Eszliir int Jahre 1*S2. Tainals glaubte» nur Wenige, und zwar meist wohl in nntlarer Eriänerinlg ai> den Proecß von TaniaseilS (1S40 , daß wiche Frevel Gegenstand der jüdischen Religion sein tönntcn. Jetzt aber ist die »fahl der i-N 'diesem Wahne Befangenen eine bctrick'cnd große. Es genügt nicht mehr, daß die Verständigen nicht selbst an d.ic Blntlüge glauben: sic, müssen auch, imstande sei», Andere von der Irrigkeit dieses mittelalterliche» (Glaubens;n überzeugen. Wir freuen »ns nun, »littheilen zn können, daß eine - Schrift, welche;n diesem Zwecke das erforderliche Material genau, reichlich nnd klar zusaininenstelll, und welche nicht nur die Behauptungen der Blutlügner widerlegt, sondern auch positive N'egengründe a-ntühri, 'noch in diesem Monat erscheinen wird. Sie ist von dem als Erforscher des alten Testaments rühinlich betannten Theologen Professor an der Bcrlincr Universität Herma»» Strack verfaßt und trägt den Titel, welcher auch einen speeicllen Anlaß Per Abfassung angibt: „Ter B l n ta bcr^gj a ubc in der Menschheit, -Blut morde nnd Blntrituö. B»gleich eine Antwort ans die Heraus foudernng des.«,--.-->i-e:ctc>io-t'nti»liv»-." München I "G2„ E. H. Beck. X I I, l.V> Seiten. Preis - Mckrt. - Wir werden agf dieses be deutsamc Werk gleich nach seinem Erscheinen genauer eingehen, wollen aber schon heute unseren Vescrn durch das uns vorliegende Inhalts verzcichniß zeigen, daß wir sie ans eine Pnblieation von anßergewöl»! lichem vi nie resse Hinweisen.. Für uns Sesterreicher wird ein Eapitel über Rohling S. &r) bis Ul'-1) gcknzbesonderer Beachtung merib sein. Für die Streitfrage selbst werden n. A, namentlich in Betracht kommen die- Beispiele dafür, daß Jht B lntabe r g la n b e sehr ' häufig zu Verbrechen Anlaß gegeben bat (2. 44 bis ., nild die Unlersnchnngcii über das von Rohling nnd dem < »ittolieoso stark, aber mit.Unrecht Getonte. .>zcugniß der (beschichte sür die Blntbcschnldigung S. l(>U bis II-'>-. Wir lassen nun das- Inhaltsverzeichnis; folgen: Erster Theil: l. Einleimiig, Vitevarur. 2. Mcnschcnblnt dient zur Bekräftigung des gegebenen Wortes lä. Blut anderer Menschen wird zu Heilnngszwcckcii verwendet. 4. Menichenblnl heilt den Aussatz. ."> Benützung deS eigenen, Blutes. i> Blut nud sonst;n Hingerichteten oder Selbstmördern. Gehöriges. 7. Richen nnd Richcnthcilc (Tödtcnhand. I. Thicrblnk. Altfälle und Abgänge.des menschlichen nnd dcS thierischcn VörpcrS. 1>>. Aberglaube böi Verbrechen (Ticbskcrzen n. s. w. . 11. Ter Blnkaberglanbc. als Veranlassung von Verbrechen - „Blntmord" i. 12. Ter Aberglaube, bei V.-ahnssnnigen. Verbrechen aus religiösem Wahnsinn. I >. Menschenopfer 1„Blulritns" >. n w eite r Theil: 14. Was sagt das jüdische Religionsgesetzüber Blutgenliß nnd Verwendung von Veichentheilen? l-> T'reckavothcte"

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