Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- I (1892)
- Issue
- 3 (24.5.1892)
- Date
- 1892-05-24
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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r Nr :4 * F/ei es Blatt. Seite fi. zu zwingen, d'« Sache vor Gericht zu bringen. Das sei aber nicht erfolgt. Er habe dann in öffentlicher StadtverordnelcnMung den Rcdactenr der „Mit 115zeituntz" scharf,angegriffen, in der Hoffnung,, daß dieser ihm durch eine Mlage Gelegenheit geben würde, die Sache vor Gericht llarzuslellen. Darüber seien aber auch schon wieder, mehrere Monate vergangen. Die Angrissc seien aber so geschickt gewesen, daß die Beleidiger nie zu fasse» waren. Zeuge De. Hermeerklärt, daß er von einer geheimen Verhandlung.in Betreff der anzülegeNden Markthalle gar nicht« wisse. Ein solches Project pflege in geheimer Sitzung auch gar nicht beralhe» zu werden. Das Marllhallem curalorium entwerfe das Project und unterbreite e« tze», Magistrat. Uebcr die von den Besitzen! anzukaufenden Grundstücke nebst de» geforderte», Preisen seien schon von den» Curalorium Unterhandlungen gepflogen. Wenn dem Magistrat das Project Zusage, so erhalte die Stadtverordnelenverjaniinlung dasselbe in Form einer Vorlage zu öffentlicher Berallging. Aus eine Frage des An getlagte», au« welchen Milglicdein sich das MarkthaUcncnraionnin zusainine» setze, erklärt der. Zeuge, daß die« aus Mitgliedern des Magistrat« und der Stadtverordnete,ivcrsaniinluug geschehe. Er selbst habe den, Enraiorrnm niemals angehört. ' .. . LS kommen noch zwei Grundstückeankänsc zur Erörterung Ahlwardt verlangt stet? die, Vorladung »euer Zeuge»,, ui» darzulege», daß bei derlei Ver 'tällseu unlautcse Machenschaslc» »liljpielen. — Ter Prä ji,d en l beinerlk, daß mast doch nicht halb Berlin schließlich vernehinei» könne. Tie verhandelte» drei Fälle seien dock) genug. Eine weitere Beweisaufnahme »ach dieser Richtung hin 'würde dem Angeklagte»'.kaum viel nütze'», den» cS würde doch schließlich nicht« weiter Per auSkoiiiinen als allgemeine Vermut hu »ge ».und subjective VerdachtSmoiiiente. Ein sehr bcmerkcnSwerlher Fall ist der hierauf znr Verhandlung gelangte: ES handelt sich um Beleidigung dcS Lchecr« .ülopstech. Ter A»geNagte er zählt in seiner Broschüre,, daß Alopftech ,hn wider bessere« Wiffcn der Unterschlagung bezichtigt habe, um ihn in Gk»,ei»ick>afl mit den übrigen ihn» feind lich gesinnlcii Lehrern zu verderbe». Ter Angellagie behauptet, daß' er am 1 April 1885 durch den Schuldiener die Gehalte für iämmilichc Lehrer in Empfang genommc» habe, um sie den Betreffenden auszubändige». Alopstech habe an jenem Tage Urlaub gehabt, und er habe deshalb dessen Gehalt noch an /ich behalten. Als »tlopstdch zulückkehrtc. habe derselbe ihin von einer Erbscha l erzählt, die er gemacht, und da habe der Angeklagte ihn gebeten, ihm fein Gehalt in der Höhe von Marl »'ochTcknige Tage als Lar lehen.zu belasse», stlopstcch habe gern cingewilligt. Ter'An geklagte konnte ihm das Geld nach einigen Tagen nicht ganz zurückgeben, sondern nur die Hülste, der Rest wurde erst in Raten gezahlt, und nach cinem Halden ^Fahre war die'Schuld getilgt. Als dann nach vier Fahren der Streit des Angeklagte» mit seinem Lehrercollegium stallsand, benützte der Lehrer Berner — wie der Angeklagte anniinml, von Mlopstrch -dazu beeinflußt — den voistehenden,Sachverhalt, um ihm Unterschlagung an den» Gehalle -ilopstcch« rorzuwersen. Tie Folge war, daß der Angeklagte sich damals thüflich au dein Lehrer ferner vcigrisf. Ter Schilderung dieser Voigangc widmet der Angeklagte in seinem Buche ein ganzes- Capilel-, welcheeine Menge Beleidigungen de« Lehre,s Alopstech enlhält. Während der Angeklagte dabei bleibt, daß seine Schilderung der Wahrheit entspricht, behauptet der Zeuge Alopstech, daß der Sachverhalt vollständig ent stellt »st. Ter Angeklagte habe sich sein, Alo.pstech's Gehall, von dem Schuldieuer geholt lind dann erklärt. daß er es für sich habe verbrauche» müssen. Der Zeuge habe aus Rücksicht für seinen Vorgesetzte» gkschwiegcn, trotzdem er. durch dessen Verhallen iii die ärgste Verlegenheit ge bracht worden sei. Ter Angeklagte habe ihn auch wiederholt darum gebeten, über den Vorfall zu schweigen, dies sei aber nicht möglich gewesen, weil er ge uöthigt giwcse» sei, bei seinen Collegen »m Tailehc» anzusragen. An der Mil theilnng von der Erbschaft, die er dem Angellaglen gemacht baden solle, iei kein wahre« Wort. .1 Ter Fabrikant Thomas erklärt, daß er dein Angeklaglcir lUGO Mark nicht geschickt habe. Derselbe habe.sich in der Angelegenheil der Beschaifuinz des Cvminoiciciiralhslitels niemals a» ihn gcivandk, um Gelter für sich dabei heretttsziischloge», dagegen habe er demselben Gelder aus Wechsel geliehen und von letzteren sei erst ein Theil cingelöst. —■ Lehrer Berner bleibt dabei, daß seine Bekundung richtig sei. Am vierten Verhau dl ungsteigc wurde ei-.c längere Tiscnision darüber geführt, ob Ählward.t nach einer Eonserenz »n Zauner oder nach einer solchen im Sctobcr dem Lehrer Berner eine Ohrfeige gegeben habe. Es, wurde, seiner »och der Zeuge Schmidt darüber vernoniinen. ob die Beliaupiung des Angeklagten, daß Schmidt - als Agent deS Bdagiilrais von -»»geben» en Schikbunge» zu Guüftcn der Zu de» hei Grundstückskcknfe» wisse, auf Wahrheit beruhe. Der Zeuge »illärtc zunächst, daß er gar nicht Agent des Magistrats 'ei. /Er habe nie einen direcie» Ausilag erhallen. Böen» er aus den össciillickieu AuSschrcibuiMln ersehe, daß die Statt sür irgend einen Zweck, zu einem Schmuck p.latze, einer Markthalle 0. tgl., ei» Grnndstück brauche, io Zuckie er ein solches aus. und biete c« dem Magistrat an. — Ablwardt ver sicherte, daß der Zeuge Schmidt erzählt habe, bei der Markthalle kür den'Tsien und an anderen Stillen seien ihm die Grundstücke von den Znten weggelaperi worden — Zeuge Schmidt erwiderte: Das ist gänzlich unwahr! Als der Angeklagte in -meiner Wohnung war und aus mir in Sachen Piucussohn eine ihm gi'insiige Aussage heraushabeu ivollle, habe ich ihm gleich gesagt, daß ick, nichts aussagen kann. — Ahlivardt bemerkte hieraus: Als tcki Sic besuchle, hantelte cs sich um die Gnindstücke sür-'die MarlihaUe int Ssten, und da haben Sie sich allerdings getveigert, sich hier vor-Gericht vernebiucn zu lassen, da Sie bei dem Magistrat Ihr Brot hätte». — Schmidt.entgegneie aber: Ta« ist.eine grobe Ult Wahrheit. Zch habe Sic vielmehr aufgcsotdcrt'. schleunigst uiein Zimmer zu verlassen. - Rach Schluß dcS Bcwtisvcrsahrc»« ergriff Slaalsauivait v. Rheinbaben das Wort.' Er wolle, sagte er, nicht «uucrsuckien, ob per Angetlagle sich berechtigt glauben konnte, 'Angriffe 'gegen, die städtischen Behörden und einzelne Privat - personen zu richten; io viel stehe aber fest, daß er sich'zu gröblichen Ansicknei luligen habe hinreißen lassen. Tieie verwerfliche» Ausichleitnuge» knlhallcii grobe Beleidigungen, gleichzeitig aber auch eine Gefährdung des Ansehens obrigkeitlicher Srgane und eine Bedrohung des ösjenllichcn Friedens verschiedener Bevöllerungs elaffe» zu einander. Ter Anaeklagie habe seiner Broschüre das Motto vorgestelll: „Greis' nicht in ein Wespennest, doch uh-iui du greifst, dann greise si-st!" Ter .Allgeklagte habe allerdings cincn-groben Griff gethan, aber keine» ftsten, denn zur Festigkeit gehöre vor alten Dingen die Wahrheit, und.daraiiNwk'e e« der Angeklagie fehleih lassen. Tie Verhandlimge» habe» die Slraslhate», wie sie die Anklage anssührt, in. vollen» Umfange erwieieri, zunächst, daß der Angetlagle über seine Lehrer gröbliche Bcleidigunge» i» der Absicht verbreitet habe, »in dieselben verächtlich zu inachrn: Möge nian eS nun.als unschön betrachte», daß die Lehrer heimlich eine Liste iuTEvnserenzziminer durchsehen, io viel müsse man doch zugebcn, daß nach de»» eidlichen Zeugnisse des Lehrers Berner und nachdem'Verhallen des Angeklagleii zu de» Besch,ildigungrii -desselben d,R Auge klagte i» Besing aus,die Weihnachisiainnilttiig ein ganz gutes und reines Gewrisen ..icht gehabt zu haben icheziie.' ReZnne inan hinzu, daß cs jchp» ck» und sür sich nicht schön ist, wen» ei» arg-verichnldeler Rector solche Sammluijgk» veviistalict, imd daß der Angeklagte, dem Lehrer stlopstech zivdifellos' einmal thatsachlich Gehalt unterschlagen hat, io siehe her Angeklagte durchaus nicht ohne iveilere» außerhalb eines ge 's, 'zniual -d,e Lehrer thakiächlich eine Liste‘•'Tmteiner höheren gesehen zu'haben behaupten. Aus leinen Fall sei erwiesen oder nehmen, daß'die Lehrer wider btiu-ii-« Wine» dennucirl haben, 'lngeklagie dies behaupte, so beleidige er dieselben 'chwer Grob kichz- Beleidigung,» richl» derselbe ferner gegeii'tcu Lehrer 'Berner uird den odanu'»ameiulich gegen uiimt Vorgesetzten Tr. Zwick, ivclchc» hlichcn Eoinplots gegen ihn in >0 nuerhörler Wei'e beschuldige, daß man zu «Jf»„,'lc,i des Angeklagte» dvch beinahe fragen möchte, ob sich derselbe'nicht in einer hochgradigen Ansregung bekunden habe,welche eine Ber iiiindcruu.g seiner Zurechnungofähigleik in» G'c'olge gehabt habe. Ter Fall mit der» Tr. F r-e u kcnb e rg, >'agle der Staatsanivall im weilervn Verlaufe seines Plaidoners,.zeige recht deutlich, in wie.leichtsinniger und gewissen loier Weife de - Angeklagte ganz iiubegläubrgie. und vom Hörensagen ersahrene - Gernchle als posilive Thakiackte-u anisteltt, irelckzc für die Ebic des Einzcluen -von »»berech'ei barer Tragweite sein lönncu Ter Angeklagte könne sich nicht mit der frivolen B /habe Halle» gestellt habe. B P e rs v n-l i >1, k e - nehmen. 11» dic. e r aus. d posa» ne. willen Bcrdach Suminelsuunne auch tlur anz> und wenn der Häuptling heransreden, als ob-er die univahre Tlprlsache i'Iir wahr Müsse», -lveil Tr.'Frendenberg keinen Srrasnnlrag gegen .ihn ele Leute wert en wo lul gerade mit R lick sich da ns die ganze il des-Angeklagten von einem Strafantrage Abstand > iveri» er ji-mtiiidadurch s0lche drcisie 'Behauptungen, e Aul-ori.läl eines Barbiers bin in alle hina»s r Stellung eiizes Sk,al'a„träges iwi.11 gen wolle, so iu;ir« su-1 u 1 >vurde diesi. d0ch eine .Nnechi-ung de« freie»-Willens'der Blit uienschen l'.eii»', weil schliiumer als diejenige, über die lich der Angeklagtf beschwert. — Tie schwersten Beleidigungen seieu dieienige», die der Aiigettaglel gegen die Stadl sibleiidere. Bia» lönue dien- Be>ch»ldig»nge>i zum großen Theil nur inik cinem Lächeln begleiien und sich stber die Hoden loie l> 11 leu'nnüi ß des A »geIlagie » m il de>1 gelicüden Ein, icku 11 »gen wundern. THOsachlich bdiveiie der Angeklagte auch liier eine» auffälligen Mangel an kkcbeilegni g und eine Uligeichicklichteit für den .nanivf, den er sich vorge nominell habe zn sühren. T>in AngLtlaglen sei i» der Born»lers»chnng-reichlich Gelegeiibeit mgebcii, Beweife sür seine, ungehenrev Behanvuingen zu erbringen: aus den Bciueifg», die er uiilr'zniamüieiigeliage», ersehe man reihr deiiilub, n-ohiil er. >'jg»nlich mif feinen Behaupttingeli iircbe: er ivollle klar" »lache», dag nul Hil'e eines Bruches des A-urksgelrei>ni>ii'i'es die Fnden bei »nieieL sollichrittlicheu Szadlveuvaliling o>t i» die Lage toniineii. -siätli'che l'ielder bei Ssilc slnßcn zu laf'eii sie nie Spur iei vo» de» Bcich uldignnge „, die er. au'genclli, eriviesen worden. Tie- Aussage des Ageruen T ännudl labe, vic.mehr, den Äugettagten eilrigeiinaßeneomvrömiliilt, denn es har-fast den. A,1 ,A> ein,, at s .0 V : er A n ge k l a g l c ve r > u ch >'. h ä 11 e, M i t n i ch l gu n; l.vuleren'Miilel» au' das Znlgniß diei.es Zeugeil n.uz»wi-rlein lfianz ungehenerlich seien auch die Beleidignngc,, gegen die Üädniche Schul devntaiiv». Tie Tieustaelen des Augeliagieii'zeig,zi, daß derselbe iii seiuen vielen vel/euttckleu nud finanzielle» Sck»vi,eigleileii die allerlattginülhrgfle Be baudittiig erfal>>e» habe: siall dieur ihm >'ehr iieundlicheti Behörde' Taut zu zolle».-babe ee tieiellv-mit Augliffeu überhäuft Tie Tieiisiaeleii ergebe», daß dem Augellaglen. keinerlei Uiirecht ge-chehen, geick-weige denn daß ei»' Snstein zn seiner.Vernichiling bestände» bade. Zu leiueni Falle iei emit’cu. t-af; auch nur ein 'Schallen au? die Sämldeviuatton ue GeiichlsviinktsN -und »ich! von pflickilgeinäße» geklagte wi 'ckrllsiändig den Beiveis ichiildig gelni,l-,ii. daß-die Sä-uidepnialion nicht naa, -Reckst unk Geeeckuigteii geliandel: l-ichv.e .zeige siä, unTinct x überall bei bei» Angellaglen'eine 'vlche gereizte Sliiiiiuzziig, ' ein ivilnderbatds (''.'ii-irV von Iliiii'ö.tan nrzd- IjusßF'.en » sei auch davon erwieieu, 'd'asi r'olniick>,e T -n.-.ls»i::o->» betriche. ,7 S Ter Slaulsaiiivalt-Ick.es: mit 'elgeiidei'. Werte».'S-. fuli*>»•»• Schwere .'er B,leikigttngen gegen -Zue -dir,'.: r- - .bewußt gnve'eiiZzu sein, aildelwalls -irare ,ei»e S'.la'e bech gei 'Man müsse aber iarailf.-RtAkstchl n.hinen. daß der Ai!-;-'k.ag:e , fassung. dieses Buch-er l och Beaniter des -Me.gistruts ge.r, en» - iingeheirre Dkistrg.seit dazu geböre.' an? >'>lii»d. uur-eibüigler ' - ichnldigunge»' gegen seine Bebörke schleudern und telchl'e-.-tia beinahe »iffst-iillich falsche Beliauv'.nngeu au'zlli'lillen, daß 'etnee?■ nickil iüi augenblickttche» Aiseek. i'oudoltl in B,-pl gehandelt habe. Ter Angeklagte^, habe die B.a die. Leier einen ititzel-bielen-lii-.d ilan ,ruch siii und deshalb 'alle sein Mach wer! :: --' r ' .1 mäßigen Ehrabichileid,-rei. - Ter Allgeki.»,',:-.' zichcr hätte ganz besonders e.znacki streb«» »iüf'e». iei'n, statt dest'eil Hai er,das.vierte und achte >>>,!>: in feine»! Buche Afterreden und bösen' L . an-sgestreiii. ' Mir Rücksicht auf die 'ck»r'er.e Ge!„ü-:-:^ig der 'Auwinas vorgejevtsn Behörde nud die Bedrohung des ,"'ciiliich>u Friee.'iis. d- -e„ sich der Angeklaglei'chuldig gemacht, beantrage.ein Zabr <v>e>'aiig»lii -l-.:.-:i,aiwu-- befngnis;' und klnbrauchbarmachuiig der TTTiten inu Formet! . * j Zusii/zratli. Tr. .Horwitz crtt.irt «im Rainen bes rag es Ahlwaidl keineswegs gelungen fei, eine» Beweis iiiv 'eine Bc-ck erbliisizeil. Er babe zn dem- Sttattnaß s eigentlich »»fn V.i, dem Magistial' komme es »icku >0 sehr' aus S»'.m»ag da,am, die Bebauvlungeu des Augetiagleu gnichllicki -als das zu leuuzeichne». -,' als ob sie sich rüu polltt-ch,» -Hand,!» leite» lasst-. Tee An »1-!>!, 'einem zstelurkk babe 'R.ick>l? > Slädiid^n-aliiwg A : Won iibeile.uei T ze f,-. g."ch;i iellen Betlbu! öeina-'N na s E e' :t. : .- geu ■ -.. dbtlener dRi .Mi-.;.-, is ein Br.bi: - vlanmasti. z übeii.i-r::-.:: : in n n l b. -:-.d -. :. st!i ' di.'.iiugeii zu ed », .denn aii. iLndeen