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Monatsschrift der Berliner Logen UOBB · 1926-11-01 · 8 (11.1926) · p. Seite 140

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Journal
Monatsschrift der Berliner Logen UOBB
Volume
6 (1926-1927)
Issue
8 (11.1926)
Date
1926-11-01
Page
Seite 140 (sequence 4)
Language
German
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Seite 140 Nr. 8 MONATSSCHRIFT DER BERLINER LOGEN U.O.B.B. . irr Unterbewußtsein herrscht, lasse ich dahingestellt. Jedenfalls steht fest: Statt des sachlichen, rein sachlichen und brüderlichen Verkehrs vor, in und nach der Loge, kommt durch das Eintreten der Damen in unsere Zusammenkünfte ein mehr persönlicher, ein gesellschaftlicher Zug, eine gewisse Rücksichtnahme im Verkehr, stellen sich der Ordensidee abgekehrte Regungen und Bestrebungen ein. insbesondere, wenn auch jugendliche Töchfcr und Söhne hinzugezogen werden. (Einzelheiten bitte ich insbesondere in dem Aufsatze von Rosenfeld nach- „ zulesen.) Der als Br ud erverein gedachte und errichtete Bund muB nach der Begründung in dem erwähnten gedruckten Material, aber auch nach dem subjektiven Empfinden _» vieler Brüder ein .Männerorden bleiben. Viele Brüder wollen aii ihrem Logenabend im Kreise ihrer Brüder weilen, nicht aber sich „in Gesellschaft" begeben. Charakteristisch ist — und damit begehe ich keine. Indiskretion —, daß ein hervorragender Bruder, der sich ursprünglich für die volle Gleichberechtigung im Orden eingesetzt hat, sich nicht scheute, nachträglich zu erklären, daß er nach seinen späteren persönlichen Erfahrungen zunächst die Realisierung seiner Wünsche für unausführbar halte. (Bis wann? Bis zur Ueberwindung des Unterschiedes in der Wesensart. Mann und Weib?) , Der Standpunkt der Großfoge in den von ihr gefaßten Beschlüssen, die’ auch für .jede einzelne Loge maßgebend sind, sei nachfolgend fixiert: Die Großloge lehnte es im Jahre 1920 ab, den Frauen das Recht der Mitgliedschaft einzuräumen, bejahte .dagegen, daß die einzelne Loge die Berechtigung (nicht die Pflicht) haben sollte, auch Frauei^ in die Komitees mit Sitz und Stimme zu wählen. (Schon hier bemerke ich, daß in der Eile, kurz vor der Kaffeepause, nicht bestimmt wurde, welche Komitees in Frage kämen. Sicherlich .-z.» B. nicht das Wahlvorbereitungskomilec oder das Untcrstützungskomitec.) Ferner wurde beschlossen, „daß. m ö g 1 i c hVl einmal im Monat eine offene Loge mit Damen staUfindc,\ In (dem gedruckten Protokoll Seite 160t 161 bemerkte hierzu der damalige hochwürdige Großpräsident^ „offene Loge, d. h. nicht nur ein Vortrag über ein noch so schönes Thema, sondern eine Arbeitssitzurig -mit Debatte (..her" ohne Stimmrecht), an der sich auch die Damen beteiligen sollen4'. Ob die Abstimmung der Greßlogc sich auch auf diese f rklärung des Großpräsidenten bezog, mag zweifelhaft sein. ' Aber auch bejahendenfalls wäre es nur eine Höflichkeitswrbeugung vor den Damen. Ich persönlich kann einer Arbeitssitzung keine Bedeutung beimessen, wenn nicht am Schlüsse durch Abstimmung ein’ Resultat erzielt wird. Sollen aber hier die Frauen, Nichtmitgliedcr, über unsere Ordensangelegenhi iten mitstimmen oder gar der regelmäßig in die offene Loge mitgebrachte Anhang, d. h.-Freundinnen und Töchter? Eine höchst unerfreuliche Unklarheit ’ des Begriffes ..Arbeitssitzung" unserer Logen, die durch das Einführungsritual und.--die Verpflichtung, vor Nichtmitgliedern Verschwiegenheit über Logcnangelegenheiteri zu wrahren Lmhegt sind oder umhegt sein sollten. In unzweideutiger Welse faßte unser hochwürdiger Großpräsident Dr. Baeck in der Großlogentagung von 1924 (Seite 171) die Stellung der Großloge zur Frauenfrage zusammen. Er erklärte wörtlich; .Die deutsche Großloge h^t im November 1921) sich eingehend mit der Frauenfrage beschäftigt unter Zuziehung von Damen und hat Beschlüsse gefäßt-.^ton denen ich glaube, daß sie auch heute noch der Ansicht der1 Mehrheit entsprechen dürften Wir haben damals die Zulassung der Frauen als vollberechtigte Mitglieder der' Loge verneint. Wir haben die Notwendigkeit ihrer Mitarbeit vollauf gewürdigt, und ihre Mitwirkung in charitativen und in Erziehungsfragen nicht nur als unerläßlich erklärt, sondern beschlossen "auch, in e i n z e 1 n e n Kommissionen der Logen Frauen zuzulassen... Aber das Wesen, die Art, die ganze Struktur dcS Ordens und unserer Logen haben doch dahin geführt, in unsere Bruderschaft nur Männer aufzunthmen . . . Ich will mich auf diese wenigen Bemerkungen beschränken, wenn nicht etwa aus der Versammlung heraus, die Initiative zu einer eingehenden Besprechung der Frauenfrage kommen sollte. (Zurufe: Nein!) Wenn also eine Neigung dazu nicht vorhanden ist. beantrage ich. in unserer Antwort nach Amerika auf die Beschlüsse unserer letzten Großlogcl^tagung vom November 1920 zu verweisen." An jener Großlogentagung haben sich zur Frauenfrage noch einige Brüder geäußert. Ich hei 'ediglich hervor, daß Bruder Theodor Stern ausführtc (Seite 1 „Wir sind deT Meinung, c 'c Frauenfrage von ganz wesentlichem Einfluß auf die Zukui.lt des Ordens sein wird. Wir Berliner haben ja überhaupt keinen Logenabend mehr, ohne daß auch die Frauen sich im Logenhause aufhalten. Das hat das Ergebnis gehabt, daß viele Brüder wegen der Anwesenheit der Damen nicht mehr kommen. Vielleicht ist cs eine Ausrede von ihnen, die Tatsache besteht. Ich bin mit Bruder Maximilian Stein restlos einverstanden, daß die Mitarbeit der Frauen in vielen Dingen unerläßlich ist. ...Ich vermisse nur den Satz. Bis hierher, und nicht weiter!.. Bruder Lichtenstein, Königsberg, plädierte dafür, daß die Frage, ob die Frauen in die Logen aufgenommen werden sollen, nur auf Grund einer Prüfung entschieden werden könne, ob sie an den Aufgaben d.es Ordens, die hohen geistigen und sittlichen Interessen der Judenhcit zu fördern, mitzuarbeiten geeignet sind (welche Frauen?) und machte den Vorschlag, die Entscheidung der Frage auf die nächste Sitzung zu setzen Bruder Werner, Frankfurt a. M., trat für die völlige Gleichberechtigung der Frauen im Orden ein, hielt aber auch die I ösung für erwägenswert, daß die Frauen vollständig selbständige Fra.uenlogcn gründeten und bat darum, die Entwicklung .in dieser Hinsicht ers't abzuwarlen. Er beantragte daher, den Beschluß; wie ihn der Großpräsident vorschlug, in der Form zu lassen, ’„daß cs bezüglich der Frauenfrage einstweilen bei den Beschlüssen von 1920 verbleibe". Demgemäß hat die Großloge auch beschlossen. Hiernach sind also die Damen unserer Logenbrüder nicht Mitglieder der Loge, können jedoch (d. h. -wenn die einzelnen Logen cs ausdrücklich beschließen) in gewisse Komitees gewählt werden, und ferner soll m ö g 1 i c h s t einmal im Monat (was sich gleichfalls nach den Belangen der einzelnen Logen richtet) eine öffentliche Loge mit Damen slattfinden. .. ■ . t III. Das ist die Rechtslage, die aber durch die oben zu I erwähnte Praxis außerordentlich unklar geworden ist, insbesondere, weil die neu cingcführten Brüder allenthalben in den -Räumen des Logentcmpels Damen antreffen, die ihnen als Schwestern vorgestellt werden und vice versa, daß die Besprechung von Logenangclegcnheitcn auch in Anwesenheit der Damen sich kaum vermeiden läßt, um nicht zu sagen, die Regel bildet. Es kömmt hinzu*, daß die Gattin eines jeden neu cingeführten Bruders auf gemeinschaftlichen Zirkularschrcibcn als Schwester begrüßt wird. - Diese zunächst nur äußerlichen Verhältnisse drohen aber schließlich in ihrer weiteren Entwicklung den Kern unserer Struktur zu zernagen, haben ihn bereits angenagt. Ich hebe als besonders charakteristisch folgendes hervor: Es.ist eine wesentliche Aufgabe unseres Ordens, „Witwen und Waisen zu beschützen und ihnen mil allen Kräften hilfreich beizustehen”. Es ist dies eine unserer vornehmsten Bruderpflichten. Das Statut unserer Reichstage bestimmt hierüber (§ 31) insbesondere, daß nach dem Ableben eines Bruders der Präsident die Hinterbliebenen besuchen und berechtigt sein soll, ihnen1 einen Beitrag .. . für augenblickliche Bedürfnisse zur Verfügung zu stellen. Der Präsident soll ferner feststellen, ob eine Pflegschaft erwünscht ist und in diesem Falle sofort einen Bru^ er als Pfleger bestellen, der die Pflicht hat, sich ganz der Familie zur Verfügung zu stellen, ihr mit Rat und Tdl beizustehen und über ihr Wohlergehen zu wachen. Der Pflege^ soll dabei die Verhältnisse, in denen die Familie zurückgeblieben ist, in diskreter Weise ermitteln und durch Anträge eine entsprechende Unterstützung veranlassen. Da* Statut hebt noch hervor: Die Zuwendungen bleiben Geheimnis des A u s s c-h u s s e s. . Also: Die-Witwcn- und Waisenpflege ist eine unserer vornehmsten Aufgaben und mit Sicherungen zur W a hrung der Diskretion geschützt! *; Die Damen unserer Loge ha^en aber die Witwenversorgung — was von ihrem Standpunkt aus gewiß anerkennenswert ist —

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