Der Aufstieg
- Journal
- Der Aufstieg
- Volume
- Band 1 (1930-1932)
- Issue
- 4 (9.1930)
- Date
- 1930-09-01
- Page
- Seite 120 (sequence 21)
- Belongs to
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der Freude daran die beschämende Wirkung gar nicht berechnet. Auch ia diesem Fajle kann der Beschämende von der Verantwortung nicht frei- Ktsprochen werden. Am schlimmsten ist allerdings die beabsichtigte Beschämung. Ihre Bedenklichkeit wächst mit der Kiritiviertheit des Beschämenden. Den» zu krassen Beschimpfungen läßt sich der kultivierte Mensch nur selten hinreißen. Aber dann um so leichter zu Gesten und Anspielungen, die. weil sie Verschleierungen darstellen, um so schärfer treffen. Für die Beantwortung der Frage, ob irgendeine Handlung oder Unterlassung Beschämung (Bijusch) im technischen Sinne des Wortes ist, kommt auch die Person des Beschämten in Betracht. Es kann kein Zweifel sein, daß in Fällen, wo es sich um Rettung von Menschen aus ihnen von Uebeltätern drohenden Gefahren oder um Entlassung eines gemeingefährlichen Menschen handelt, dessen Kenntlich- und dadurch Verächtlichmachung keine Beschämung sein kann. Barum sind auch gesetzliche Strafmaßnahmen, verhängt und vollzogen durch Beamte, wenn sie sich in den durch den jeweiligen Fall gegebenen Qrenzen halten, keine Beschämung. Aber eben nur unter dieser Voraussetzung. Nicht umsonst vergleichen unsere Weisen die Beschämung, den Bijusch, mit Schifichas domim, Blutvergießen. So wie es nicht erlaubt ist, einen ethisch minderwertigen Menschen zu morden, ebenso auch nicht, ihn zu beschämen. Um ihn zu strafen, zu bessern oder die Gesellschaft vor seinen Uebeltaten zu schützen, sind andere Wege gangbar. •Noch weniger darf natürlich in bezug auf Beschämung ein Unterschied gemacht werden zwischen Menschen, zu denen man nicht im Vorgesetztenverhältnis steht und Arbeitern oder Angestellten. Man darf seinen Dienstboten ebensowenig beschämen wie seinen Dienstgeber. Nur muß man dem Untergebenen gegenüber vorsichtiger sein als gegenüber dem Gleich- und Uebergeordneten. Um ihn zu besserer Dienstleistung, zur Anlegung sonstiger Untugenden oder zur Einhaltung der nötigen Itisziplin und Distanz zu bringen, gibt es ebenfalls bessere Wege als den der Beschämung. Man muß sie nur suchen und finden wollen. Hat die Beschämung des schlechten Menschen noch den. Milderungsgrund der Schuld des Beschämten, und die Beschämung des Angestellten noch den Milderungsgrund der stärkeren Versuchung für sich, so fehlt der Beschämung des Armen und sozial Tieferstehenden jede Spur von Milderungsgrund. Und doch ist gerade diese Art von Beschämung besonders verbreitet. Von der Wiege bis zum Grabe verfolgt den Armen die Zurücksetzung. Sie zeigt sich in erschreckender Weise innerhalb der Familie, — man sehe sich die Behandlung armer Verwandter an. — im gesellschaftlichen Leben, das die Armen einfach ausschließt, in der Bell»