Der Aufstieg
- Journal
- Der Aufstieg
- Volume
- Band 1 (1930-1932)
- Issue
- 4 (9.1930)
- Date
- 1930-09-01
- Page
- Seite 119 (sequence 20)
- Belongs to
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Menschen vergessen, immer soll er bemüht sein, Milderungsgrtinde für ihn herauszufinden. Aber nie soll er aus dessen Sünde ein Verdienst, aus Schuld Unschuld, nie für ihn Stimmung und Reklame machen. Es ist notwendig, dies zu betonen, gegen diese abstrakte und bis zur Lüge verweichlichte Moral, die heute auch bei uns Juden, und nicht zum mindesten auch unter den Ueberliefenfngstreuen, die große Mode geworden ist, zu protestieren. Sie hat mit der konkreten, wahrhaften und festen Moral des Judentums der Bibel und der Ueherlieferung gar nichts zu tun, stammt vielmehr teils aus dem theoretischen Arsenal eines immer nur gedacht gewesenen, nie gelebten Urchristentums, teils von heutigen Leuten her, die leicht konsequent sein könnemweil sie nicht sehen, wie ihre Konstruktionen und Luftschlösser von Gott über den Haufen geworfen werden. 3. Erbarmen als Rücksichtnahme. Wir hörten: Erbarmen ist entweder rücksichtsvolle Unterlassung eines Verhaltens, das den Nächsten zu schädigen, oder ein rücksichtsvolles Verhalten, das in irgend einer Not ihm zu helfen geeignet ist. Danach teilt sich das ganze Gebiet des Rachumim in zwei Hauptteile : Rücksichtnahme und Hilfeleistung. Oberster Grundsatz der Rücksichtnahme des Menschen auf den Menschen ist: Der Mensch darf dem Menschen kein Leid zufügen. Es gibt folgende Gattungen von Leidzufügungen, von Schädigung des Mitmenschen: Beschämung; Beeinträchtigung seiner gesellschaftlichen Geltung; wirtschaftliche Schädigung; Schädigung an Leib und Leben. Beschämung. Jede Handlung oder Unterlassung, die einen Menschen in seinem Selbstgefühle verletzt, ist Beschämung (Bijusch). Man kann ebenso durch passives Verhalten wie durch Gesten, ebenso durch anspielende wie beleidigende Worte, ja auch durch Tätlichkeiten beschämen. So weit letztere auch Schaden an Leib und Seele anrichten, liegt eben außer Beschämung auch noch Schädigung an Leib und Leben vor. Die Beschämung durch passives Verhalten muß nicht gerade in bestimmter ßeschämungsabsicht geschehen. Leute z. B., die jedermann unfreundlich, unhöflich oder anmaßend entgegenkommen, beschämen in jedem einzelnen Ealle. r Auch die direkte Beschämung eines bestimmten Menschen geschieht oft ohne böswillige Absicht, weil man aus Manuel an Einsicht und Menschenkenntnis nicht daran denkt, daß man den anderen beschämt, oder weil man sich einen ..guten Witz" nicht einsehen lassen will und über