Der Aufstieg
- Journal
- Der Aufstieg
- Volume
- Band 1 (1930-1932)
- Issue
- 4 (9.1930)
- Date
- 1930-09-01
- Page
- Seite 118 (sequence 19)
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Hliehtssatz, der in tausend verschiedenen Nuuncen erfüllt werden kann und dessen Uebertretung daher auch nicht unter menschliche Strafsanktion gestellt ist. Mit dieser Feststellung ist der Thora nicht der mindeste Abbruch getan. Wenn man den Stoff der Thora sichtet und sagt: Das ist eine historische Mitteilung mit religiöser Sinngebung, das ist ein Rechtssatz, das ist ein sittlicher Grundsatz, so setzt man sie damit ebensowenig herab wie wenn man sagt, daß sie aus Sätzen besteht, die Siitze aus Wörtern, die Wörter aus Buchstaben. So wie das nicht heißt: Hie Buchstaben, Wörter und Sätze stehen über der Thora. so heißt jenes nicht. Recht und Moral seien der Thora übergeordnet. Recht und Moral sind geistig gesellschaftliche Kategorien, die in einem Werke, das Qott für Menschen schuf, noch weniger fehlen können als in einem Werke» das Menschen für Menschen schaffen. Die Sichtung des Rachmim-Gehaltes der Thora nach den Kategorien Recht und Moral kann nur die Erfassung des Thorawillens fördern. 2. Erbarmen und strenges Recht. Wir fcürjen: Auch die Strenge, die Gott übt — Din — ist Liebe. Liebe, die über, zumindest augenblickliches. Einzelsein hinweg der Gesamtheit sich annimmt. Wenn man von Middas horachamim und Middas haddin spricht, so wird damit nur das, was in Gott unscheidbar eins ist. für das menschliche Verständnis getrennt, aber nicht etwa sozusagen die Persönlichkeit Gottes In zwei, und zwar eine solche mit mildem und eine solche mit strengem Antlitz gespalten; so will vor allem damit nicht gesagt sein, daß es irgend ein Tun Gottes am Menschen gäbe, das nicht von der Liebe getragen ist. Die M i d d a s h a d d i n Gottes ist sdhst auch Kachamim, eine liebende Vorkehrung ebenso für den betroffenen Sünder wie für die von ihm verletzte Allgemeinheit. Darum ist aber auch die richtige Anwendung des von Gott gegebenen Rechtes Erbarmen, — Erbarmen mit dem Gefallenen, damit er an seinem Eallc nicht gedankenlos vorübergehe und Erbarmen mit der Gemeinschaft, der gegen ihn geholfen werden muß. Es gibt Ja auch eine andere Anschauung, die der vergeltenden Gereditigkeit als einer Art des Erbarmens keinen Raum gewähren,- sie streichen will, damit die Liebe unterschiedslos walten könne. Aber diese Anschauung kommt selbst nicht von der Liebe lter, wie sie sich einbildet und wie sie in die Welt hinausposaunt, sondern aus der Verbohrtheit trockener Absfraktion oder hemmungsloser Gemütsweiche und führt demgemäß zur Begünstigung der Schuld gegenüber der Unschuld, zur Verwirrung der Sittlichkeits- und Rechtsbegriffe. Das Wort „alles verstehen heißt alles verzeihen", hat ja seine Berech»- gung: Niemals soll der Mensch in seinem gefallenen Mitmenschen den 11?