Der Aufstieg
- Journal
- Der Aufstieg
- Volume
- Band 1 (1930-1932)
- Issue
- 4 (9.1930)
- Date
- 1930-09-01
- Page
- Seite 117 (sequence 18)
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Al'LIM-U KM FI!VN( II A FT XEUES AILIM-ORGA* Vom Monate Tischri ab erscheint unter dem litel „Ojlim-Bleter" ein Aulim-Organ in jiddischer Sprache, und zwar als monatliche Beilage der in Kolomyja (Polen) erscheinenden Wochenschrift „Dos, Jidysze Wort". Die Redaktion des neuen Organes ist in den Händen von Dr. Salomo Dir» ha um (Hamburg) und +" lieser Schindler (München). Redaktionsadresse: E lieser Schindler, München 15. Lindwurmstraße.125. Adresse in administrativen Angelegenheiten: Eliazer Szapira („Dos jidysze Wort"), K o 1 o m y ja (Po len), Skrzynka poeztowa No. 21. WORTE BKS ISRAEL 7/ÖHKNAAR, eines verschollenen holländischen Juden östlicher Abstammung*). Aus der Erinnerung mitgeteilt von Dr. Nathan Birnbaum. III. DAS ERBARMEN. 1. Moral und Recht. Wir hörten: Erbarmen ist entweder rücksichtsvolle Unterlassung eines Verhaltens, das den Nächsten zu schädigen, oder ein rücksichtsvolles Verhalten, das in irgend einer Not ihm zu helfen geeignet ist. Die- Rücksicht, von der hier die Rede ist, äußert sich auf den verschiedensten Gebieten menschlicher Gegenseitigkeit in verschiedener An»endungsweise. Moral und Recht beschäftigen sich damit, diese Anu endungsweise zu bestimmen — Moral vor dem inneren Forum des nur Gott verantwortlichen Gewissens und in der ganzen Breite göttlichen Anspruchs, Recht vor dem Forum menschlicher Richter und in den Schranken menschlicher Reichweite. Die schriftliche und mündliche Thora ist nun weder ein Gesetzbuch, imch ein Moralkodex, wie man sie sonst kennt. Sie enthält ebenso Rechtssätze wie sittliche Lebcnsregefn, religiöse Offenbarungen und kultische Bestimmungen. Wenn sie dies alles in imperativer Form ausspricht, so darf man daraus nicht schlieficn, daß sie durchaus Recht enthält und keine Moral. Doch noch weniger darf man aus der Verschiedenheit des Stoffes der Thora den Schluß ziehen, daß für sie der Unterschied von Moral und Recht gar nicht besteht. Es ist im einzelnen Falle immer ganz klar, oh ein streng bindender Rechtssatz ausgesprochen ist. oder ein *) Siehe Heft I lind II des ..Aufstieg".