Allgemeine illustrirte Judenzeitung
- Journal
- Allgemeine illustrirte Judenzeitung
- Volume
- 2 (1861)
- Issue
- 23 (7.6.1861)
- Date
- 1861-06-07
- Page
- Seite 180 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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—" 180 dev Angehörigen unserer Gemeinde jene^Gründe vor Auge» zu haltat, die sie demege« sollen, zur Wahl de- Repräsentativ - Collegiumso zahlreich almöglich, mit reiflicher lleherlegung - - jeder »ach feinem deflea Dissen »nd Gemtffe» — altreue Söhne unserealten Gtanbensstammes zu» Wohl der Glaubea-brüder nud zur Ehre hei unfern Brüdern andern Glauben- «itznwtrkea. Ich «einestheilS weiß keine besser überzeugende, dringendere Bemeggründe geltend zu mache», als — die eizelna« Probleme, die ihre Lösung vom künftigen Repräsentativ-Collegium erwarten. Die wichtigsten Geschäftszweige der inner« Verwaltung: die Ordnung und Gestaltung deöffentlichen Gottesdienste-, die Erhaltuag de- Krarckeuhause» und der Schulen, die Umlage der EultuSsteuern, die Gebarung mit de« Bermögen und den Einkünften der Gemeinde, die ZnsammenhaUuug der frommen und gemeinnützigen Bereine und Stiftungen — dann alle Beziehungen der Vertretung vor Behörden, Muuiciptra oder andern CultuSgemeiuden, ragen wie die Aeste au» dem Stamme auden Grundgesetzen hinauf. Wie im großen politische» Leben de- Volke-, so muß auch im kleinern der einzelnen Gemeinde da- Grundgesetz aldie sicherste Gewähr der Rechte augesehen »erden. — Die nächste Repräsentanz ist dazu berufen, im Gemeindestatute ein solche- Fundamentalgesetz zu schaffen. Zeder Gebildete wird somit einsehea, daß da- Organisation-- gesetz der Gemetnde mit aller Umsicht, mit sorgfältiger Benützung praktischer Erfahrung und wohl auch mit etwa» Rechtskunde und Staatsklugheit au-gearbeüet werden müsse. Daß man eS hierin da und dort mit Manche« versieht, davon liefern selbst die wenigen Paragraphe über die Wahl eia allzu nahe liegendes Beispiel. Bon mehreren Punkte« hebe ich nur zwei hervor: Nach §. 16 find ganzlich ausgeschlossen vom aktiven und passiv« Wahlrechte-»Cridatare, über welche die. EoncurSverhandlung oder ein BergleichSverfahr« noch in der Schwebe ist, und alle Diejenigen, welche «egen eines Verbrechenin der Sttafe oder in strafgerichtlicher Unterstrchung sich befinden." Wenden wir diese Bestimmungen auf zwei Fälle au. Gesetzt, Jemand auder Gemeinde, der für die Ehre seiner Glaubensgenossen ei» »arme- Herz hat, läßt sich durch die Beleidtgnngen, welche irgend ei» Judenfresser dem Judruthn« zufügt, Hureißen, ihn vom stampfe mit der Feder zum Kampf mit einem guten Schwert aufzurufen; oder er hätte denselben öffentlich einen Elende» genannt, ist von diesem herausgefordert worden und hat sich richtig auf den Kampft>latz gestellt: der Mann hätte das Verbrechen des Zweikampfes begangen und für längere Zeit (je nach der Untersuchung und der. Strafdauer) da- Recht verwirkt, einen Vertteter für die Sache z» wählen, die er selbst so ehrenvoll vertreten, so muthig verfocht«. Die» ist iudeß von der Consequenz geboten und kann nicht wohl andersein. Nu» aber folgender Fall zur Folie: Bor fünf Jahr« wurde hier ein wohlhabender Mann, Mitglied der Gemeinde, wegen eines Betrüge-, welcher »ach dem Wrrthe de- Gegenstandes, nach der wohldurchdachten Arglist und nach der Tiefe der Sünde zu den empör«dst« Schandthaten gehört, zu sechs Jahren schweren Kerkerverurtheilt. Künftiges Jahr tritt dieser Mensch aurem Gefängnisse unv — leistet bei der Besetzung der Ehrenunv BertrauenSämter hilfteiche Hand; denn er ist wahlberechtigt. Noch gut, daß er keine Aussicht hat, selbst mit einem solchen Ehrenamte bekleidet zu werden; aber dieist nnr das Berdienst der öffentltcheu Meinung; nach der Bestimmung der Statut« ist er sogar wählbar. Doch dieser Mangel betrifft nur Einzelheit«, welche die Mischung der gesunden Elemente im Größen, Ganz« nicht Verderb«. Ich übergehe also zum zweit« Punkt, zur Art der Abstimmung. Nach § SO der Statut« hat jeder Wähler seinen Stimmzettel-»dem versammelt« Wahlcomite entweder persönlich ohne Unterschrift versiegelt zu überreich«, oder im Verhinderungsfall« eigenhändig unterfertigt und gesiegelt zu übersenden." Bon der letzteren Bequemlichkeit werken wohl die meisten, oder doch äußerst viele Wähler Gebrauch machen. Ja, ewerden sich sogar ge. fällige Menschen finden, welche ihren Freunden und d« Freunden ihrer Freunde anch die S«vuag eines Boten in die Gemeindekanzlei «sparen und die Uebermittelung vieler Wahlzettel unter Einem selbst besorgen werden. — Und warum sollt« Einige, die sich für die hochwichtige Sache besonderlebhaft interesfiren. in ihrem löblich« Eifer nicht auch noch weiter gehen und sich von Denjentgen, welche zu nm»ig Zeit, n,ch, genug Sinn und Verständuiß oder nicht g«ug ausgedehnte Bekanntschaft in den besseren Kreis« haben, um die große Zahl von hunbrrtfünfzig der Würdigst« anfzubringen, — warum sollten sie sich von dies« nicht auch kurzweg ermächtige« lassen, den Gegenstand für sie za ordnen? Für da- Gesammtwohl könne dienur heilsam sein und der Wähler selbst entgeht hiedurch dem Borwurf rer TbeilnahmSlofigkeit auf die leichteste Art-l Wird denn wohl die Echth, it der Unterschrift« geprüft werden? Und wen» auch, — waS aber Niemanden in de» Sinn kommt — ist ja die Unterschrift, die Jemand für einen Andem in dessen Auftrag, oder mit drffeu G.nchmiguug aus eine Urkunde setzt, selbst vor dem Gerichte für echt zu halt«! Diese- Verfahren bringt also in keiner Hinsicht Gefahr, aber — so d«kt Mancher — tu jeder Hinsicht Vortheil. Es scheint auch — und das ist tief zu beklagen — der Bortheil der Partheien mtt dem Gedeihen der Sache verwechselt zu werden, unv rfi.ht fast so aus, als hätten die beiden Fraktionen den Spielraum der nicht persönlich« Abgabe der Stimmzettel, in einer Art Lompromiß,;um Kampfplatz ausersehen, wo sie ihre Streitkräste gegen einander ins Treffen führen wollen. Mir ist auder eigenen Erfahrung ein gleicher Fall bekannt. In einer größer« Ungar. Gemeinde sollte zur Abstimmung geschritten werden. Wie fast 1» allen Gemeinden, herrschte auch da Parteizwietracht. Die lände-fürstliche Behörde hatte zur allgemeinen, möglichst vollständigen Betheiligung angetrieben, die Gemeindeglieder mußten sich gehorsam erweisen. Kaum hatte der Wahlakt begonnen, und der RegierungS-Commiffar die Namen der Wähler aufgerufen, so wurden von einigen einflußreichen Mitgliedern im Namen einer groß« Anzahl im Orte Anwesender, aber von der «ahl Weggebliebener einzelne Stimmzettel zu viel« Dutzenden überreicht. — Wollte man in jenem §. 20 auf die auder Stadt Abwesend« Rücksicht nehmen, so wäre diewirksamer gescheh« mit Zulassung der Wahlen durch B«ollmächtigte und mit Festsetzung einer so laug« Wahlzeit, daß in den meisten auch die Bevollmächtigung unuöthig gewes« wäre. Denn so brennende Elle hat edoch mit der Sache nicht — und darf es bei ihrer Bedentung auch nicht haben. ״ ׳ Wohl ist es eine erfreuliche, glückverküvdende Erscheinung, daß Diele, denen das Gemeindrwesen noch vor Kurzem gleichgiltig gewes«, zu einer gewissen Neigung für dasselbe erwärmt find, daß Mancher, den die Unzuftievevheit von dem Gemeindeleben abgewandt hatte, sich demselben wieder zukehrt, daß selbst Einige, die dem Jud«thu«e überhaupt völlig entfremdet waren, diesen heimathlichen Boden wieder betreten haben. Es müßte auch keine Besorgniß erreg«, wenn die verschiedenen Parteien von verschieden« Ausgangspunkt« auf verschieden« Wegen das grmcinsame Heil zu erzielen such« und die Einzelnen dabei auch »och besondere Zwecke verfolg« würden. Dm« daöffentliche Leben löst, wen» es in vollem rasch« Strom dahineilt, die verschiedenartigen Einflüsse, die sich darein ergießen, in eine gleichartige, mächtige, eintönig rauschende Elementmaffe auf, welche im ungehinderte» Lauf de- Friedenbelebt, befruchtet und Güter von hohem Werth auf den starken Schultern sicher trägt. Die hundertfällig verschiedene Parteinahme für und gegen Personen, für und gegen Einzelzweckt, geht auf in dem allgemeinen Hinstrebe» nach dem Gesammtziele selbst- Gleichwie aber der Strom durch Thal und Ebene ftei und unter dem lauten Rufe seiner Wellen dahinzirht, so muß auch im staatlichen und Gemeindeleben da» Volk in sichtbare» Masse» und im lauten Gespräche öffmtlicher Verhandlung« sich seinem Ziele zu bewegen. Geheime Berabredungen allein, der heimliche Einzelkampf der Parteien allein kan« da- Gesammtwohl nur gefährden, und wenn die Demokratie Kabinetspolitik treibt, ist die Anarchie im nah« Anzug. Um aber dem Borwurf unzeitgemäßen unbilligen Tadelzu begegnen, bemerke ich, daß ungeachtet der Mangelhaftigkeit der Wahl- Vorschriften der nächste Zweck dennoch erreicht werden kann, wenn anders ihre Anwendung auf redliche Art geschieht. Ich habe ja nur zeigen woll«, wie »othwendig rS sei, in die Vertretung solche Männer zu wähle«, welche fähig find, ein gediegeneorganische« Gemeindestatut zu Wege zu bringen. — Und nun fahre ich in der Andeutung der bevorstehenden Arbeiten fort. (Schluß folgt.)