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Allgemeine illustrirte Judenzeitung · 1861-05-31 · 22 (31.5.1861) · p. Seite 173

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Journal
Allgemeine illustrirte Judenzeitung
Volume
2 (1861)
Issue
22 (31.5.1861)
Date
1861-05-31
Page
Seite 173 (sequence 5)
Language
German
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—•* 173 ״ — gebildet werden. UebrigenS habe ich den Psalm blogewählt um es besser und den Akt feierlicher zu machen, aber im Grunde bildet die Präsentation-forme! selbst einen Hefßek. Gaffel. %wc Kethuba- und jeder derartigen Frage. Von 0. H. Gifch«a»n, Rabbiner in Aeclkemst. Hierin dürften wohl di« heterogensten Ansichten einig sein, daß jede solche in das Gebiet der Eultusgebräuche einschlagende Frage nicht einseitig und ausschließlich theoreiisch, sondern vorzüglich vom praktischen Gesichtspunkte aubetrachtet und beurtheilt werden müsse. Bon diesem ausgehend ist Schreiber dieses, belehrt durch tausendfache Erfahrungen, mehr an Andern als an sich selbst, innig überzeugt, daß in so lange die brennende Frage nicht gelöst wurde: Wie können die Wirren und Spaltungen in unfern Gemeinden beigelegt und geheilt werden? jede Abänderung des Herkommen- und jeder Versuch zu einer Neuerung Oel in die lodernde Flamme gießen und abermals einen Zankapfel zur Reife bringen wird am Baume dejüv. eultuellen Leben-, der vor nicht gar langer Zeit an der reichen und frischen Quelle grmüthlicher Pietät »och in voller Frische und Pracht geprangt, nun aber, an die getrübte und stürmisch bewegte Strömung der Gegenwart versetzt, mehr jenen T ׳»engesträuchen an den Strömen Babrl'S gleicht, woran so viele »»gleich gestimmte Harfen gehängt werden, durch deren Dissonanz eben die vorhandene, höchst bebäuerlich^ Disharmonie erregt wird. In dieser Ueberzeugung wurde ich noch mehr bestärkt durch den in kiesen geschätzten Blättern mitgerheilten Aufsatz des Rabbiners Stern ״zur Kethuba-Frage", an den wir, ohne ihn einer eheoretischen eingehenden Kritik zu unterziehen, unserem angegebenen Standpunkte gemäß, einige praktische Bemerkungen knüpfen wellen. Der fast alleinige (?) Grund des Rabb. S t. gegen da- Verlesen der St. ist, daß dieser Akt dem ästhetischen Gefühle zuwider sei. Nun dürfte es wohl übrrflüßig sein erst zu beweisen, daß eine solche Frage vor ras Forum der Aesthetik bringen, eben so viel bedeute, als den verschiedensten und entgegengesetztesten Meinungen THÜr und Thor öffnen. Dem Geschmacke so mancher dürfte ja überhaupt die Livilehe am meisten conveniren (!), deren Charakter freilich Rabb. S t. י der jüdischen Ehe aufdringen will, gegen den Geist der heiligen Schrift, Genes. 2. 18, und gegen vaS deutliche Wort de» Propheten Malach. 2. 14. Doch das eigene Geständniß de- Hm. St. möge mir den Beleg liefern für die nicht nur mögliche, sonderrn wirklich vorhandene Verschiedenheit der ästhetischm Anschauung bezüglich der Kethuba. Hr. St. wohnt im Tempel zu Pest zweien Trauungen bet und ist bis zum höchsten Enthusiasmus entzückt. Alleist da nach seinem Wunsche, alles nach seinem Geschmack«. — Da liest er den ״Karmel Nr. 10," und sein ästhetisches Gefühl wird eineandern belehrt, sein Geschmack gänzlich bekehrt und zur ästhetischen Einsicht gebracht, daß die Feierlichkeit des Trauungsaktes durch da- Verlesen der Kethuba gestört werde. Ist es nun nicht möglich, daß diejenigen, welche den Carmcl nicht lesen, ferner diejenlgen. welche durch ein Versehen des l. Postamtes eben jene Nr. de- ״Carmel" nicht erhalten, daher am Vorlesen der Keth. nichts GeschmackwtdrigeS wahraehmen — wie dies -l« eingestandenermaßen beim Rabb. St. selbst, vor der Lektüre de- K. der Fall war — mit denen endlich, welche zu den fleißigsten Lesern de- ״C." gehören, deren Geschmack aber weniger elastisch und brkrhrung-fähig als rer unser- College» zu Lengyel-Täri, eine respektadle Eoalirion bilden werden gegen die Abschaffung des Kethuba- VorlcsenS?: Für Rabb. St. ist die Knichts mehr als ״eine Null link» einer Zahl, eine Papierrolle ohne rituelle und juridische Bedeutung." Zst aber derselbe auch ressen gewiß, daß nicht eine große Zahl unter seinen Amt-brüdern und unter Laien dieser Papierrolle eine historisch culturrlle Bedeutung beilegt? weil die Keth. die hohe Stellung bezeichnet, welche innerhalb des jüdisch-socialen Lebens dem jüdischen Weibe zu einer Zeit riugeräumt wurde, als noch dasselbe allenthalben außer Israel gleich dem Leibeignen rechtlos war, und noch heute eingerämt wird in dem weit größer» Theile der bewohnten Welt, wo noch jetzt jene RechtSlosigkeit zu Recht bestehet; weil ferner durch die Keth., welche dem Gatten seiner Gattin gegenüber Pflichten aufer. legi und letzterer Rechte zusprichl, das jüdische Weib für alle Zeiten, Länder und Verhältnisse emanctptrl und hiemtt eben, wie diedie Folge jeder Emanclpation iß, jene herzlich« Amigkeit und sittliche Lauterkeit bergründet wurde», die von jeher da» jüdisch, Familien» leben charakterifirt haben? Oder wenn der eine oder andrre Rabbi oder Laie dader K. eine religiöse, somit weit höhere als rituelle uud juridische Bedeutung vindicirende, von Matmuui. Karo und JsserlS halachisch in den Ehevorschriften aufgenommrue: אסיר לשהות עס אשר. אפי׳ סועד• א׳ בלא כתובה als heute noch in voller Gültigkeit bestehend erachtete? weil selber die Ansicht er- Hin. St.: ״ES sei.unter unserm HeirathSvertrag dir Keth. verstanden" für höchst irrig hält und in dem HeirathSvertrage dir früher» תנאים אחו*ו1\ם wievererkennt, die ja die K. nicht entbehrlich gemacht; weil überdies der Heirathsvertrag Privatsache ist und rS durchaus nicht zur Competenz deS die Trauung vollziehenden Rabbinergehört den Abschluß desselben zu veranlassen over zu überwachen, und weil thatsächlich in solchen Fällen, wo zwei liebevolle Herzen zwei leere Hände einander über dem Traualtar reichen, zder ohne bildliche Umschreibung, bei armen Brautleuten, zumal in kleinen Landgemeinden, solche Verträge gar nicht abgeschlossen werden? Für diesen — uno zu seiner Ansicht dürften um so eher viele sich bekennen, weil ״Rema« hinzufügt: ואי; לשנות — müßte daS Auslassen der K. jenes אסור לשהות je. jc. nach sich ziehen, und überdieß auch mit einer eventuelle» pekuniären Einbuße verbunden sein; denn bei allem Respec» vor der Jurisprudenz de- Rabb. Stern wurde von der früher» ungarischen Rechtspflege und auch noch unterm Regime des österr. bürgert. Gesetzb. der, nach der für bäare Münze auSgrgebenen Behauptung de- Hrn. St. zu ״einer außer EonrS gesetzten Note" degrarirten Kethuba juridische Bedeutung und volle Rechtskraft zuerkannt. Da» wirkliche Vorhandensein dieser, der des Hrn. St. allerdings diametral entgegengesetzten Anschauung erhellet unzweideutig au» dem im ״Carmel Nr. 10" veröffentlichten dicßfälligen Aufsatz unser» sehr geehrten und gelehrten Freundes Hrn. Rabb. Wahrmann, welcher nichtweniger als die Abolirung der K., als «ohne rituelle unv jurivische Bedeutung" vorschlägr, vielmehr ganz richtig und unumwunden von der Kethuba sagt: ״Diese Anordnung ist unstreitig sehr lobenswerth und verdient vor den Maßregeln de» LanveSgesetzes durch ihre allgemeine Verbreitung und ihren ewige» Bestand einen Vorzug." Warum aber diese Ansicht eines seiner gründlichen Wissenschaftlichkeit wegen in weitern Kreisen bekannten Gelehrten vom Hrn. St. gänzlich ignorirt wurde, bleibt unS unbegreiflich? Die schwer aber die Meinungen in solchen Fragen zu vereinigen sind, beweiset unS wieder Rabb. St. selbst, rer nicht nur den Ansichten des Obberrabb. Dr. Meisel und seine» Schwiegervater» Oberrabb. Fasset, opponirt, sondern auch mit sich selbst darüber nicht eins werden und zu keinem Resultate kommen kann, durch welche» Surrogat die Kethuba ersetzt werden könnte. Solche Divergenz der Anschauungen und Ansichten wird sich aber bei allen Fragen dieses Genre- Herausstellen, und immer wird man irgend welche Observanz leichter abschaffen als ersetzen können, we-halb nicht dringend genug empfohlen werden kann, al» vorzüglichste» Präventivmittel gegen religiöse Parteiungen. die Kethubaso wie jede derartige Frage mit Achtung ad acta zu legen, und für die Eonsolitirung der Gemeindeverhältniffe auf friedlichem Wege mit allen zu Gebot stehenden Mitteln zu wirken, wozu namentlich die jüdisch« Intelligenz berufen ist.!תלמידי חכסים סרבים שלום Her Isndtagsrexorter des ״Hesü Hirnök." Noch niemals mag sich der ״Hirnük" in einer s, peinvollen, erbarmen-würdigen Lage befunden habe», alnachdem Graf B6la S z - ch e n p i seine eben so glänzende äl» ftessftmige ״Maiden speech" für die Sache der Juden gehalten hatte. Am liebsten hätte er wohl darüber tief,- Schweigen beobachtet, oder wie man zu sagen pflegt, einen dichten undurchdringlichen Schleier darüber gebreitet. Allein war dirmöglich? Durfte ein Blatt, daß sich in dünkelhafter Anmaßung al» Mandatar de» ״größten Ungar» ׳ gerirt, au dessen Stirne da- Bildniß dieses wahrhaft edlen Manneprangt, an jenem Tage

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