Allgemeine illustrirte Judenzeitung
- Journal
- Allgemeine illustrirte Judenzeitung
- Volume
- 2 (1861)
- Issue
- 17 (26.4.1861)
- Date
- 1861-04-26
- Page
- Seite 133 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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—**יי 133 **»״ * Länder«, fördern die Israeliten hier wie dort mit ihren eigenen Interessen die wichtigsten Interesse« diese» schönen, productive» Lande» und stellen auf jedem ihnen zugänglichen Gebiete ihr verhältnißmäßig große» Eoutiugent. Brauche ich es erst auSzusprechen, daß .Stamm" vnd .Nation" durchaus keine identische Begriffe find? — Eben so sicher ist e», daß der Jude in Ungar« — rin Ungar ist, wie der in Frankreich rin Fran« zose. Der Landtag wird daher «ü der Emancipalivn nicht einen srparatistischev Stamm gnädig in den ungarischen Rrchtsverband äufnrhmen, sondern er wird hiemit 400.000 jüdischen Ungarn ihr Recht wtederfahren lassen. — .Recht" —״ ׳nicht Recht" — ist die Frage! Fast ganz Europa, Amerika, ein Theil Asien» sogar hat entschieden: Recht! und studirt man die ungarische Geschichte, so findet man, daß eigentlich die Magyaren mit dieser Entscheidung prinzipiell den andern Völkern vorausgceilt sind. Wir brauchen darum heute nicht an der Schwelle de» Recht sprechenden Landtag» die Manen unserer großeu Väter, wir brauchen nicht König Sälomon, Moses Heu Maimon re. heraufzubrschwörru, damit diese mit ihrer anerkannten Größe unfern eiguen Uuwerth bedecken und wo Recht nicht ausreicht - Gnade erflehen mögen. Die EmancipationSfrage ist eine tief in» Leben einschneidende; — das Leben der Lebenden gebe die Antwort her! Die Juden Ungarn» fühlen sich der Emaneipation vollkommen würdig und wollen überall, nur hier nicht — der Fürsprache ihrer vormaligen Koryphäen bedürfen; sie wollen vielmehr ihr eigene» Pfund in die Wage de» Recht» legen, well sie fest überzeugt sind, daß diese» schwer genug wiege, um da» bleierne Loth der Engherzigkeit aufzuwiegen und die» um so mehr, da die heilige Wage de» Recht» von der Hand einer hochherzigen Nation und ihrer höchsten Repräsentanz gehandhabt wird. Josef sr-bl. S&rr Mhubs-Fntge. Von A. Ster«, Rabbiner in Langyel - LSti. (Schluß. *) Die Redaction de» ״Carmel" citirt ehrenwerthe, bedeutende Gemeinden Deutschlands, wo die alte Form in etar neue gegossen, die Kethuba anstatt in chalkäischer in deutscher Sprache verlesen wird. Alle Hochachtung vor den rabbtnisch.n Autoritäten, die zu dieser Me« tamorphose sich bewogen gefunden. Daß dieses gesetzlich gestattet sei, darüber ist kein Wort zu verlieren; war ja auch die chaldäische Sprache, weil Volkssprache, gebräuchlich. ES handelt fich blos darum, ob hie-' durch die Weihe des TrauungSakte» gehoben werde. Ich habe seit 9'/, Jahren dir Kethuba oft in Händen bekommen, und da» letzte Jahr diese Urkunde zwanzig Mal öffentlich ver« lesen. Im Urtrrte läßt fich dasehr gut lesen, da» Volk ist theil» au- Pietät für die alte Institution, theil» au- Rücksicht gegen den heiligen Akt geduldiger Zuhörer, und endlich ist auch der Rabbiner beflissen, in wenigen Minuten der langen Epistel ein kurze» Ende zu machen. Aber wie geht das bei deutscher oder ungarischer Uehrr* setzung? Ich habe mir die Mühe genommen, die Wörter der Kethuba zu zählen; unter 250 Wörtern find nicht mehr al» 20 die von den Pflichten d»S Gatten sprechen; dabei vergesse man aber nicht, daß «in Heiraths - Eontract vor der Trauung abgeschlossen, und im engen Familienkreise, unter Anüand und Weihe dem Brautpaare vorgelese« worden, und daß dir TraunngSrede den ersten Punkt des Ehevertrage», die gegenseitigen Pflichten, den Brautleuten feierlichst auf die Seele bindet. Wozu nun die Reeapitulation? 230 Ausdrücke fiHo bloße Wiederholungen, oder von rein talmudisch-juridischer Bedeutung; und denke ich mir ein Brautpaar in dem Falle, wo der Heiraths- Eontract dem Bräutigam viele Tausende bringt, uud der Braut viele Tausenke versichert, und nun au» der Kethuba erfährt, daß der Bräutigam den Empfang von 100 fl. bestätigt und noch 100 fl. verschreibt und noch 200 fl. versichert, wa« müßten da die Brautleute für Augen machen! Und endlich ist ja da- Ganze nicht wahr, diese Urkunde hat ja keine juridische Kraft, der Gatte ist zu keinem Heller mehr verpflichtet, als in de« Heiraths. Eontract bedungen, uud in Ermauglung desselben entscheidet da» staatliche Eivilgrsetz. Und wageschieht mll dem Kinjan sudor *), dem sogeuauten Mantelgrtff. al». rabbintschjuridisch nothwendige Formalität, von dor in der Kethuba Lrwähnuug geschieht, wovon unsere Brautleute gar nicht» hissen, und i« Grunde nicht wissen müssen. . Ich erinnere mich mit Vergnügen, und;habe c» auch gerne nachgeahmt, denn ich habe sprechende Beweise, r'aß e» dem Publlln« zusage, daß Herr Oberrabbiner Vr. Meisel bei Uebergabe de- Vrrlobung-ringr» den Brautleuten die Bedeutung dieser Formalität definirt; das bafirt im Schulchau-Aruch, E. H. 27 $. 1, obwohl e» nicht unbedingt »olhwendig ist (Ehelk. Mechokek ds.) und obwohl streng genommen, die Uebergabe de» Ringefür die Gattin nur ne» galive Bedeutung hat, in die positiven Rechte tritt sie erst nach gänzlich vollzogenem TrauungSakte (E. H. 61 §. I); aber da» folgt ja unmittelbar darauf, und dieses Verfahren hat Sinn; ähnliche Paar Worte dürften auch nach Uebergabe de» VerlobungSringe» gerne gehört werden, und wir haben den gewünschten ד,פסק was die Lhivusche Ansche Schem lieber סלוק genannt wissen wollen. ES ist endlich in Erwägung zu bringen, daß rer TrauungSakt nicht in die Länge gezogen werden dürfe, da» Brautpaar und noch mehr da» Publikum ermüdet, und so gestehe ich, e» sollte mich sehr wundern, wenn daß Borlesen der Kethuba in unserer Landessprache die Weihe de» Trauung-aktezu heben im Stande wäre. Al» Beleg für meine unmaßgebliche Mcinnug, daß nämlich da» Verlesen der Kethuba unterbleiben könnte, habe ich zwei mächtige Stützen- — In Italien, wo überhaupt die חומדות רפא nicht angenommen werden, wird die Kethuba nicht vorgelrsen, unv Herr Oberrabbtner Fasse!, diese anerkannte rabbinische Autorität, hat im Oktober v. I. (Bcn Ehananja, 3. Jahrg. Seite 5S9) den italienischen Brauch in den TrauungSakt ausgenommen. E» heißt im .B. Eh." wörtlich: ..Die Kethuba, zusammengerollt und mit einem Bändchen umbunden, wird unmittelbar nach den Kivuschin und unter dem Trauhimmel von dem Bräutigam der Braut überreicht. Ersterer spricht dabei die Worte: (:מדרבנן resp.) הא לך כתובתך דמחויבתי לך מדאורייתא• Da jedoch zwischen Lobsprüchrn der ״Erussin" und denen der ״Nißma" rin Hefßek gemacht werden soll, so wird an der Stelle der früher» Kethuba« Vorlesung ein Psalm gesungen." Genannter Oberrabbiner, mein hochgeehrter Herr Schwiegervater, von dem ich, ohne bescheiden zu sein, sagen muß קטנו עבה ממתני, wird mir gewiß nicht grämen, wenn, ich ihn im Interesse der Religion und der rabbinischen Wissenschaft, um nämlich seine maßgebliche Ansicht vor da» Forum der Oeffentlichkeit zu bringen, hier interpellire. Da da» Verlesen der Kethuba, wie erwähnt und bewiesen, au und für fich zu dem TrauungSakte nicht gehört, und da der Zweck diese» Brauche» durch das Absingen eine» Psalm» erreicht wird, wozu die Präsentation der Kethuba? und da ferner die Kechuba. al» Urkunde betrachtet, eine außer Cour» gesetzte Note ist. wa» hat die Präsentationsformel für Bedeutung? Diese Urkunde neben den Heiraths - Eontract gelegt, heißt nicht» andere» al» eine Null linkeiner Zahl gesetzt? Und schließlich, wa» soll der Hefßek sein bei einem TrauungSakte'außerhalb der Synagoge, oder in einer Synagoge, wo es keine» Lhoralgesang gibt? Man würde also die Kethuba wieder verlesen, und da befürchte ich von Seite ver Laien den unglückseligen חשש דמחזי כשתי תודות. Sehr löbliche Redaction! Ich habe im Interesse unserer heiligen Religio«, in Würdigung Ihrer edlen Tendenz meine unmaßgebliche Meinung offen und unverholea ausgesprochen, und in echt talmudischem Sinne, bezüglich Wort uud Feder, erlaube ich mir zu schließe» .כל מחלוקת שהיא לשם שמים 0ו«ד. להתקים Zw Adbiwm-. De» da» Leben und Streben innerhalb de» Judenthume» nur einigermaßen bekannt ist und wer den theologischen Kämpfen feit 25 Jahren nicht ganz fremd geblieben, der kennt auch den Name» G»«s»» Raphael Hirsch; dessen Portrall der Leser auf der Berderseite diese» Blatte» finde». — *1 I» sehr viele« Israel. Gemeinden Dentschlaad» wird der קני; מודד Wohl beachtet, «ab t» ber deutsche» Kethuba, welch« verlese« wird, kommt auch »er Passus vor, baß ber ״MaMelgrtff" t» gehöriger Kor« geleistet ward«. Anm. d. Herausg. ») Stehe Nr. 18.