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Allgemeine illustrirte Judenzeitung · 1861-03-22 · 12 (22.3.1861) · p. Seite 91

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Journal
Allgemeine illustrirte Judenzeitung
Volume
2 (1861)
Issue
12 (22.3.1861)
Date
1861-03-22
Page
Seite 91 (sequence 3)
Language
German
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91 יי— sogar provoziien wollen. Denn einerseits bin ich nicht so anmaßend zu glauben, daß ich allein daS Richtige gefunden habe, andererseits bin ich zur Genüge überzeugt, raß nur durch den Austausch, den fraglichen Ggenstanv von verschiedenen Seiten betrachtender Ansichten und Meinungen eine heilsame Vermittlung der Gegensätze erzielt werden könne. Allein auf Erwiderungen, die nur aus der Luft gegriffene Insinuationen machen, die auf oberflächlicher Auffassung, ja theilweiser Entstellung meines Artikels beruhen werden, ohne das von mir auS Thatsachcn Geschöpfte und Gesagte einer gründlichen Prüfung zu unterziehen — auf solche Entgegnungen von Seiten gebilveter Lehrer war ich nicht gefaßt! Wenn Jemand die Artikel der Herren Gr. und E. liest, ohne meinen Aufsatz gelesen zu haben, so muß er nothwendiger Weise zur Meinung veranlaßt werden, daß ich ausschließlich für daS den Rabbinern anzuvertrauende Direktorat isr. Schulen plaidirt habe; unv doch kann ich mit Zuverläßigkeit behaupten, daß ich'S weder hurch Wort gethan, noch daß mir je dirS in den Sinn gekommen. — Ich habe lediglich e'ür die Gleichberechtigung unseres Bekenntnisses und für die raraus resultircnde Autonomie der israel. Culrusgemeinde gesprochen, und dieser daher das Recht vindiziren wollen, sich den Schuldirektor zu bestellen und übeiHaupt mehr Einfluß auf die Schule üben zu dürfen. Das Resums jenes Artikels lautet: ״Wir glauben daher, daß daS Recht, ten Schuldirektor zn bestellen, der die Schule aus eigenen Mitteln erhaltenden Gemeinde anhcimgegebcn werde. Diese wird sich schon den Tüchtigsten, wie aucb den des VertrauenstWürdigsten zu diesem Amte zu wählen wissen, der die Schule der Landesschulbrhörve und der Gemeinde gegenüber zu vertreten habe, und mit Vollmacht auSgerüstet sein müsse, Schären von welcher Seite immerhin sie der Schule drohen mögen, mit Energie hintanzuhaltcn." Nach welcher Jnterpre. tationsregel läßt sich aus diesen Worten herausrcutc:,. daß nur der Rabbiner Schuldirektor sein müsse oder sollte? Wohl habe ich auch im Verlaufe jenes Artikels gesagt, raß ter Rabbiner bei gleicher Befähigung dem Seelsorger anderer Confessionen nicht nachgesetzt wcrre. und die Vortheile auSeinandergesetzt, die der Schule daraus erwachsen würden, wenn eher rer Rabbiner - aber immer bei vorausgesetzter scientifischcr Qualifikation — als der nichtjücische Seelsorger mit dem Direktorat der Schule betraut sein würde; aber aus dieser Behauptung die Folgerung ziehen wollen, daß ich ausschließlich dem Rabbiner, daß ich nicht vielmehr der Ehre und Dürre unseres Bekenntnisses das Wort geredet und die Schmach von uns abthun wollte, in eine so erniedrigende Stellung andern Confessionen gegenüber, versetzt zu sein, kommt wahrlich jenem מעיירא פ'לא בקופא דמחטא sehr nahe, das Herr Dr. E. so perhorrescirt. . Ohne mich in Wiederholungen deS einmal schon Gesagten hier einlassen zu wollen, glaube ich mit aller Zuversicht, daß Jeder, der unsrre Schulzustände in Ungarn kennt, zugestehen müsse, daß die von mir mit aller nöthigen Delikat.'sse berührteiiLchäken unv Ernicdri- Zungen unseres Bekenntnisses aus unlenAren Thatsa^hen geschöpft und auS einem Gefühle eingegeben seien, das nicht uur den gebildeten, sondern jeden Israeliten auf's tiefste verletzen müsse. Over soll man etwa dem Thatbcstande dieser Schmach das Wort reden, weil — wie Herr Gr. meint — die Stellung der Lehrer eine festere und gesichertcre sei unter dem Direktorate nicht-jüdischer Seelsorger? Mögen Hunderte von Lehrern uno Rabbinrn, die ja auch in derselben Lage fine, eher über Unglimpf zu klagen haben, als daß die Würde unserer Religion oder die Autonomie rer Gemeinde gefährdet werde! Für diese müssen wir kämpfen, unv sollten ihr auch Opfer fallen; der hohe Preis reö Kampfes ist ihrer wcrth und würdig! Wenn also Herr Guttmann sagt, daß die gegenwärtige Stellung rer Rabbiner selber zu prekär sei, um den Lehrer nach Gebühr und Verdienst schützen zu können; oder wie es weiter heißt, wenn auch etwas verblümt gesagt, daß der Rabbiner oft in die Lage komme, dem eigenen Voriheile den Lehrer zu opfern; raß daher mein Vorschlag noch nicht an ter Zeit sei: so verfällt derselbe nicht r nur in den mir unbegreiflichen Fehler, mir einen Vorschlag zuzumuthen, den ich nimmer und nirgends ausgesprochen, sondern schießt aus einem Verstecke Pfeile gegen die Autonomie der Gemeinde ab, von der die Herren Lehrer so unsägliches Unheil für ihren Stand befürchten, hinc illae lacrimae. Wir wollen eS nicht in Abrede stellen, daß wirklich in der einen oder andern Gemeinde mit Unglimpf und Ungebührlichkeit gegen Lehrer vorgegangen worden sei, und daß ähnliche, allerdings beklagens« werihe Unzukömmlichkeiten auch fernerhin in den Gemeinden vorkommen werden, wenn diesen auf Besetzung der Lehrerposten und drfinitive Anstellung der Lehrer mehr Einfluß gegö nt sein würde; sollen wir darum die Autonomie der Gemeinde, dieses kostbarste aller confessionellen Rechte, diesen die Ehre und die Unantastbarkeit unserer Religion deckenden Schild, preis geben auS Furcht, daß einigen wackern Lehrern Unrecht geschehen könnte? Soll denn die vielleicht nicht so ungegründete Furcht, daß beim entgegengesetzten Systeme zehntausend Kindern Unrecht, unersetzliches Unrecht geschehen könnte, daß sie um ihr religiöses und sittliches Heil und ihre Zukunft betrogen werden könnten, gar nicht in Betracht gezogen werden? Müßten wir nicht, wenn wir zwischen zwei Institutionen zu wählen haben, aus deren einer einigen Lehrern, und deren anderer einigen tausend Kindern Unheil widerfahren könnte, uns für daS kleinere Uebel entschließen? U-brigens glaube ich, daß die tüchtigen und berufstreuen Lehrer die Autonomie der Gemeinde gar nicht zu befürchten haben, und daß es denjenigen, die in den ersten Jahren ihrer praktischen Tüchtigkeit Proben ihrer Befähigung abgelegt haben werden, eben so leicht gehen werde, sich bei den Gemeinden definitive. Anstellung zu erwirken, wie den Rabbinen, die ja auch ihre ersten Anstellungen nur provisorisch bekommen. — Eine ganz andere Taktik, die wir weiter nicht bezeichnen wollen, befolgt Herr Dr. Eisler. Sein Artikel beginnt mit folgendem Satze: ״Herr R. H. hat in Nr. 1 des ״B. CH." den Wunsch ausgesprochen. eS mögen die Gemeinden Ungarns darum petitioniren, daß eS ihnen erlaubt sei, ihren Rabbinen das Amt eines Direktors an jük. Schulen anzuverlrauen." Gegen diesen Satz, den ich gar nicht in dieser Form unv mit dieser Restriktion ausgesprochen, indem ich nur der Gleichberechtigung unseres Bekenntnisses und der Freiheit der Gemeinden, sich den beliebigen Direktor zu wählen, bas Wort geredet, zieht Herr Dr. E. zu Felde und will der Gemeinte sogar die Berechtigung entzogen wissen, ihren Rabbiner zum Direktor zu wählen. Nachdem derselbe Musterbilder von Rabbinen und Directoren aufstrlll — für Musterbilder ab:r müssen wir sie nach den gegcbcncn Verhältnissen betrachten, ohne Gott behüte den hcrvorragen׳ den Männern im Rabbinats- und Lehrerstande nahe treten zu wollen — gelangt er zum Schlüsse, daß die Beschränkung sowohl an geistigcr Befähigung, als an Zeit und Muße cs im Interesse der Schule nicht wünschenswcrlh erscheinen lassen, beide Kronen einem sterblichen Haupte aufzuerücken. — Wir könnten Herrn Dr. E. einfach fragen, mit welcher Logik er denn den bisherigen Zustand, nichtjücische' Seelsorger als Direktoren angcstellt zu sehen, vertheidige? Haben denn die nicht die gleichen Functionen zu vollziehen unv überdies neck die S-tule der eigenen Confefsion zu überwachen? Aber rer Herr Dr. scheint die ungarischen Schulverhältnisse gar nicht zu kennen unv lediglich aus theoretischen Anschauungen zu sprechen. Ick muß ihm daher auf sein Gebiet folgen unv will an ihn folgende Frage ricklen: soll für jerk Trivialschulc die Gemeinde, die ohnedies alle Kräfte anspanncn muß, die Schule zu souteniren, einen eigenen Fachmann — unv nur solcher dürfte es nach Herrn E.'s Idealismus sein — als Direktor anstelle», oder einen der angestllllen Lehrer damit betrauen? Gegen letzten Fall haben wir zwar nichts einzuwcnden, und haben auch nichts dagegen gesprochen. Findet die Gemeinde unter den Lel^ rern einen thrcS Vertrauens würdigen, rem sie die Leitung der Sckule anheimgeben kann; Heil ihr, und Heil der Schule, die solche Männer zu reu ihrigen zählt- Vor solchen beuge ich mein Knie! Noch mehr, solche brauchen keinen Direktor. Bcrufenhcit unv Pflicht leiten sie zum Segen der ihnen anvcrtrauten Jugend. Allein was soll geschchrn, wenn Keiner der angestellten Lehrer sich dieses Vertrauens, sei es auS skientifischen oder moralischen Gründen, erfreuet? Wo soll die Gemeinde den bessern Direktor hernchmcn? Dilettanten für diese Spezies gibt's keine, kann'S nach dem Idealismus veS Herrn Dr. gar nicht geben. Einen ausgezeichneten Fachmann anzustellen für diesen Posten, ermangelt eS an materiellen Kräften. In dies/m Falle also — und darin sind die meisten Gemeinden — sollte eS der Gemeinde nicht gestattet sein, ihren zeitgemäß gebildeten Rabbiner, rer reck

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