Mannheim
Compact Memory

Allgemeine illustrirte Judenzeitung · 1861-03-15 · 11 (15.3.1861) · p. Seite 83

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine illustrirte Judenzeitung
Volume
2 (1861)
Issue
11 (15.3.1861)
Date
1861-03-15
Page
Seite 83 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/4884143-5427051-5427123--315-4884425
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

det, wie man es von vielen Seiten glauben machen wollte. Der Zweck, ' die schreiende Ungerechtigkeit, oder mindestens die beschämende Vergeffrnheit des 1848ger Landtags wieder gut *U machen, hätte auch diese Akkkomodirung nun wohl verzeihlich gemacht. — Mindestens hätten die Häupter der ungarischen Bewegung im Interesse ihres perfönlichen Rufes der Freifianigkeit das Odium der Jlliberalität von sich wälzen sollen. Diesem entgegen findet der V-rfasser des Schreibens die Instruction der Stadt Pest vom 14. Jänner d. I. an die Landtagswähler, welche die Unterschrift des Herrn Barons von Pronay. eines der hervorragendsten Häupter der liberalen Bewegung und des ״kämpfenden Protestantismus" trägt. — Hierin kommt wiederholentlich die Phrase vor ״ohne Unterschied der anerkannten Religionen", welche Phrase unter dem Schein des LibrraliSmus das Gepräge der Intoleranz verbirgt. (Schluß folgt.) Schnlkrage. n. Ich habe im vorigen Aufsatze *) zu zeigen gesucht, wie meines Erachtens die Schule durchaus nichts gewänne, wenn der jeweilige Ortsrabbiner ihr als Direktor vorzustehen hätte. Der Aufruf des Herrn Rabbiner H o ch m u t h läßt aber noch eine andere Auffassung zu. Der ehrwürdige Herr scheint nicht so sehr das Amt des Dirert o r S für den Rabbiner in Anspruch nehmen zu wollen als das eines geistlichen Inspektors, etwa dasjenige Amt, welches wir hier zu Lande mit dem Namen der Schuldistrikts-Aufsicht belegen. Es ist der Schuldistriktsaufseher das Mittelglied zwischen Confistorium und Schule. Er ist für den Lehrer die erste Instanz, an welche dieser bei allen Vorkommnissen sich zu wenden hat; ebenso erhält der Lehrer durch den Schuldistriktsaufseher die Befehle vom Confistorium. Der Schuldistriktsaufseher hat nach abgehaltener Jahresprüfung sein Urtheil über das moralische Verhalten. den Fleiß und die Verwendung des Lehrers rc. der hohen Behörde abzugeben. Herr H o ch m u t h wünscht also, daß dieses nicht von einem christlichen, sondern von einem j ü - dischen Seelsorger auSgehe, der mit den Interessen der jüdischen Schule gewiß mehr vertraut sein dürfte. Wahr ist's, daß unsere Schule an einer -gewissen Halbheit kränkelt; es ist für den ReligionSunterricht so siel wie Nichts vorgeschrieben; cS ist durchaus nicht bestimmt, ob und wie viele Stunden wöchentlich ihm gewidmet werden sollen; namentlich aber ist darüber nichts vorgeschrieben, ob und wie viel in jeder Classe aus dem Hebräischen zu nehmen sei. Darum in diesem Punkte so viel Unordnung, welche zumeist von dem empfunden wird, der auch an einem Gymnasium den Religionsunterricht zu ertheilen har Der eine ins Gymnasium eintretende Schüler hat aus der Volksschule nur wenig mitgebracht; er ist weder mit der hebräischen Grammatik vertraut, noch hat er den Pentateuch inne, während ein anderer Schüler der ersten Gymnasialclaffe, der aus einer besseren Schule hervorgegangen ist, schon etwas aus den Psalmen und Propheten gelesen hat. Wäre für den Unterricht im Hebräischen in Volksschulen eine gewisse Norm vorgeschrieben, so würde der Religionsunterricht am Gymnasium weniger Mühe kosten und besserer Erfolge sich erfreuen. Ob aber durch die Anstellung de- Rabbiners als geistlichen Inspektors einer Schule hier Abhilfe geschaffen werde, bleibt so lange problematisch, als hier wieder nur der subjektive Wille und nicht das regelnde Gesetz vorherrschend wäre. Zwei Dinge jedoch sind es vorzüglich, worauf der Lehrer heute noch nicht verzichten kann und die es ihm wünschenswerth machen müssen, daß der christliche Schuldistrtksaufseher sein Vorgesetzter bleibe. ES ist dieses erstens Vertretung des LehrerS bei der hohen Behörde und zweitens aber auch dessen Vertretung der Gemeinde gegenüber. ES ist wohl kein Zweifel, daß der christliche Schuldistriktsaufseher den Lehrer beim Confistorium **) nachdrücklicher vertreten kann, als dieseder Rabbiner thun könnte. Der Schuldistriktsaufseher ist gewöhnlich ein auserlesener Geistlicher, Erzpriester und Dechant, oft auch Consistorialrath re.; daß dieser durch seine Stellung dem Con- ") Sieht Nr. 7. •*) Der Einsender hat hier zunächst deutsch-erbländische Einrichtungen im Auge; mutsti, mutandi« gelten aber seine Bemerkungen auch den ungarischen Berbältniffen. 1 sistorium näher ist als der Rabbiner, liegt auf der Hand, und wird diese kräftige Vertretung durch den christlichen Seelsorger in so lange nicht au'hören, bis wir entweder beim Ministerium einen jüdischen Beamten haben, welcher unsere Cultus- und UnterrichtSangelegenheit leiten wird, oder daß wir wie in Belgien und Frankreichin den Hauptstädten jüdische Consistorten haben werden, die mit den höchsten Instanzen in Verbindung stehen. So lange die heutigen Verhältnisse noch vorherrschen, ist cö für den jüdischen Lehrer besser beim christlichen Confistorium durch einen christlichen Seelsorger, als'durch den Rabbiner repräsentirt zu werden. Wenn die Lehrer so durch die gewünschte neue Vertretung nach Oben mindestens nichts gewonnen hätten, so würden sie nach unten dagegen alles verloren haben. Daß der Rabbiner, dessen freundliche Eriken; noch mehr von dem Zurraueu und der Geneigtheit der Gcmeindrglieder abhängt als die des Lehrers, diesem daher keinen kräftigen Schutz bieten könnte weder gegen rohe Pöbelstrei'che. noch gegen den feinen Stich irgend eines Plutokraten. ist nur zu bekannt, als daß es einer weiteren Erörterung bedürfte. Muß sich ja auch der Rabbiner manches gefallen lassen, obschon ihn der Nimbus der Thora umgibt, und dem einen oder dem andern zu liebe manches Verrottete schonen und manches Morsche nicht anzutasten wagen. Wie soll er noch dem Lehrer Schutz und Schirm bieten? — Daß aber dieser trotz der vielgcrühmtcn Aufklärung des kräftigen Schutzes noch bedarf, mögen einige bei den jüngsten Gemeindewahlen vorgekommene Fälle bezeugen. Es hatte in der einen Gemeinde der Lehrer den unglücklichen Gedanken für jemand andern zu stimmen, als der in den Kram eines Gemeinde-Aristokraten taugte. Dieser drohte alsogleich, daß er dem Lehrer schon den Herrn zeigen werde. In einer anderen Gemeinde wurde dem Lehrer bei einem ahnlichen Vorfälle mit Gehaltsreducirung gedroht, und dieses anno mundi 5621! der Aufklärung??? — Daß der Rabbiner bei derlei Auftritten nicht kräftig genug den Lehrer vertreten könnte, läßt sich voraussehrn und wird ihm daher nur Herzleid erspart, wenn dem Lehrer Schutz von einer andern Seite her zugesichert ist. Warten wir daher ab, wie die Dinge sich gestalten werden. Wird, was wir alle mit Zuversicht hoffen, den Brkennern keS Judenthumes Rechnung gctragen werden, dann muß auch ihr Cultus- und Unterrichtswesen geregelt werden, und wir wollen gerne dann das Bessere ergreifen und einem jeden den ihm gebührenden Play reserviren. temporn mutantur er no8 in ipsis. D1-. E. Der kleine Dechner. . Novellette aus dem Leben. Im Norden Deutschland's, zwischen den Ufern der Nordsee unv dem ״Grenzstrome" Eicer liegt ein fruchtbares Ländchen, ausgezeichnet durch den Heldenmut!» vergangener Geschlechter uns die Treue und Biederkeit seiner heutigen Bewohner. Die Schweiz, dir Republik freier Bauern am Fuße der Alpen, hatte dereinst einen Rivalen im hoben Norden. Das kleine Dithmarschen, jetzt mir Holstein vereint dem König von Dänemark untergeben, war es, das dereinst im Kampfe der Schwachen mit den. Mächtigen, der muthigen Bauern mit den krkegSgewohntrn Dänen Jahrhunderte hindurch seine Freiheit behauptete. ״Freiheit" war die Losung der Dithmarscher Bauern, und selbst zarte Jungfrauen kämpften ruhmgckrönl um das Palladium ihrer Heimath zu bewahren. Endlich freilich mußte bas tapfere Häuflein der Uebermacht unterliegen; da schmiedeten die Bauern ihre Schwerter um zu Psiugschaaren, und der Segen der Arbeit belohnte sie und thront noch heute in den fruchtbaren Marschen. Ein belebter Ort deS gesegneteren Ländchens ist Meldorf. in welches Städtchen ich meine freundlichen Leser führe. Wir treten in ein geräumiges Haus mit schattigen Bäumen vor der Thür, die uns den Einblick in einen Manufacturwaarenladen gestattet; wir schauen den Besitzer deS Hauses und Geschäftes, einen etwa 40jährigen Mann mit scharfgeschnittenrn Zügen, und denken an das Volk auS fernem Morgenlande, an die Söhne Judäa's, die ruhelos, rastlos ge-- wandert von Pol zu Pol. die in jedes Ländchen hinein die Lehre getragen vom alleinigen Gotte, auf daß erfüllet werde da- Wort de- Propheten: ״Und ich will euch zerstreuen in alle vier Enden der Erve!" — (?s mußte erfüllt werden, dieses Wort, auf daß der

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.