Allgemeine illustrirte Judenzeitung
- Journal
- Allgemeine illustrirte Judenzeitung
- Volume
- 2 (1861)
- Issue
- 9 (1.3.1861)
- Date
- 1861-03-01
- Page
- Seite 67 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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f den »ngaoischen Liberalen die Lection gebe rc. rc. — Auch die demnächst zvftunmenbretendea Gesetzgeber Ungar«» »erden hoffentlich Tör öt'Ä epaische Verachtung der europäischen öffentliche» Meinung nicht thetlea. Ist dock beute zu Tag» kein Fürso doch gefürstet, daß er nicht «ehr oder minv>r Rechnung trüge »em Unheil« der erleuchteten Mitwelt. Und die ungarischen Gesetzgeber, die so sto'z aus da» Werk, datz sie im Jahre > 848 begann׳ n. die eS als eine» gerechten Ruhmestitel ansehen, Millionen LanveSbewohnrrn freiwillig die Thvre der Berfassung geöffnet zu haben, sollten dirihr Werk durch den schwarzen Fleck, Ausschließung der Juden, fortan verunzieren lassen? sie sollten zögern dazu thua, worin ihnen absolutistische Regierunge>f «orangegangen find? Wir glauben eS nicht, und hoffen vielmehr, daß sic im Interesse der Größe und der Kraft des Landes den Wunsch vor Augeu halte» werben, den der ״größte Ungar" am 28. October 1844 in der 255. Sitzung der Magnaten ausgesprochen: ״hogy min- ״denki a’ magyar levegdt eziva, mondhassa: En 18 a’ lionnak ״polgara vagyok;" ״daß Jeder, der die Luft Ungarn'- einathmet, ״sagen könne: Auch ich bin ein Bürger de- Vaterlandes:״ Wie ist unser ®erlangen nach €manctption zn formnliren? LSchluß.*) ch. ״Daß der Genuß aller bürgerlichen und politischen Rechte unabhängig vom religiösen Bekenntnisse sei", — welcher aufrichtige Freund der Freiheit und de- Rechtesollte nicht anvollstem Herzen die Feststellung diese- Grundsätzevon Seite der legislativen Gewalten wünschen; und sicherlich ist diedie würdigste, der wahren Ge« wlssen-frerheit am vollständigsten entsprechende Gesetzesformel, womit das Joch der Beschränkungen und die Schmach der Ausschließungen vom Nacken der wegen ihres Glaubensbekenntnisses Gedrückten genommen werden kann. — Der geehrte Eorrespondent aus Gr. Bec-kerek, in Nr. 8 d. Bl., erwartet die Lösung der Judenfrage unter dieser Form. Sie findet sich allerdings in den von ihm angeführten Verfassungen, die sich aber von der ungarischen, durch mrhrhundertjährige Entwickelung gewordenen wesentlich dadurch unterscheiden, daß sie. Produkte der Neuzeit, octropirt oder vereinbart worren und die Aufzählang von Grundrechten an der Spitze tragen. — Ob die Gesetzgrber unseres Vaterlandes sich zur Aussprache jenes erwähnten GrundsayeS bewogen finden würden, — ist eine müßige Frage, die uns um so weniger beschäftigen mag. als rdoch keinesfalls den um ihr Recht petitionirenden Israeliten zustrht. ihrer Bitte solche weiterreichende Fassung zu geben. 9lw eine Bemerkung sei uns hieran zu knüpfen noch gestattet. — Die Erfahrung hat es in manchen Staaten dargethan, wir trotz der in der Verfassung oder in den Grundrechten ausgesprochenen Gleichberechtigung rer Juden die Verwirklichung derselben im Leben und in der.That hintangehalten und verkümmert wird. Je allge» meiner und philosophischer der Passus klingt, in welcher die Emancipation AuSrruck erhalten hat, desto weniger kann und will die geistige und moralische Beschränktheit, der Krämerneid, die Selbstsucht und das religiöse Vorurtheil ihn verstehen und seine Consequenzen gelten lassen. Während das Gesetz vollen Genuß aller bürgerlichen und politischen Rechte dem Juden zuerkannt, hielten oft die niedersten Organe der erecutiven Gewalt mit Zähigkeit an den verrotteten Gesetzen und den absurdesten Bedrückungen fest, unter dem Vorwände, daß solche noch nicht ausdrücklich aufgehoben worden und aukeinem anderen Grunde, als weil ihnen Judenbeschränkung — und Bedrückung — keinen Schaden gebracht. Beispiele hiefür in Preußen und Oesterreich, auS der Zeit als die Verfassung vom 4. März 1819 noch nicht beseitigt war, könnten leicht angeführt werden. Es sind und waren das wohl nur Anomalien, gegen welche die Abhilfe bei den höheren und aufgeklärteren Behörden gesucht und gefunden werden mochte; aber: ״Gott ist hoch und der Czaar ist weit“, das Sprichwort gilt nicht bloS in Rußland. — Wenn eS undemnach befchieden, endlich einen RechtSstand im ungarischen Vaterlande zu gewinnen und von den Unbilden finsterer tu Zeiten befrrft zu werden; so ist es zu wünschen, vaß dies in der klarste», bestimmtesten, keiner böswilligen Ehikane Raum gönnenden Weise grschehe; darum haben wir uns zu mühen, dahin zu wirken, so weit und so viel überhaupt unser Mühen und Wirken reicht. Geben wir ja keinen Raum rer falsche» Scham und dem zimperlichen Widerwillen gegen ein sogenannte» Jud enge setz. Ein. ausdrückliche ״Jewish disabilities removal bill" i'st's eben, die UNS noch thut; im Hinblicke auf eine solche müssen auch unsere Wünsche Ausdruck erhalten. So treten wir denn hin vor die Gesetzgeber de- Vaterlandes, wenn die Zeü da ist. mit der gerechten Bitte: um Einreihung unserer Re« ligion unter die gesetzlich aufgeuommenen Religionen, um Aufhebung der noch bestehenden Beschränkungen bezüglich vrs Wohnrechts, de- Brfitzes, des Erwerbes, des Berufe- und des Stande- und um Gleich« stellung der Israeliten, im Genüsse bürgerlicher und politischer Rechte, mit den Angehörigen der übrigen im Lande gesetzlich aufgeuommenen Confesfioneu. — Daß wir hintreten sollen und müssen, darüber scheint uns jede Erörterung überflüßig. nur über die Art und Weise wie diezu geschehen, ist eine Verständigung äußerst nölhig. Die Angelegenheit ist heilig und die Zeit nicht mehr reichlich zugemessen. So möge denn die Verständigung baldigst stattfinden, und möge Gott seinen Segen dazu geben! — Die Schnlkrisie. I. Der diesjährige ״Ben-Chananja" bringt in seiner 6. Num« mer zwei Eorrespondenzen, *) von PäkS und Tokai datirt, die, obwohl in lakonischer Kürze abgefaßt und von scheinbar untergeordneter Bedeutung, dcnuoch so vielsagend und von so mächtiger Tragweite für die Eultuezustände und die socialen Verhältnisse der Israeliten UngarnS find, daß wir nicht umhin können dieselben einer eingehenden Besprechung zu unterziehen. Wir müssen gestehen, daß die eben erwähnten Nachrichten, so unangenehm sie uns auch berührten, uns doch keineswegs so ganz unerwartet gekommen sind. Wir haben sie mit demselben Gefühle vernommrn, wie etwa die Kunde von dem Ableben eines Bekannten, von dem wir wußten, daß er den Keim einer tödtliche» Krankheit brreitS seit längerer Zeit in sich getragen. Denu ein Haupterkorderniß ist es vor allem, von dem die gedeihliche Entwickelung und der Fortbestand eines jeden Institutes nothwendigerwcise bedingt wird, näm« lich: vaS zum that kr ästigen Bewußtsein erwachte Verständniß für die Nothwendigkeit derselben, oder wo dieses noch fehlt, wenigstens die Einwirkung derartiger äußerer Verhältnisse, welche bizur Erzielung dieses Verständnisses durch ihre absolute Macht dasselbe ersetzen. Daß auch das Verständniß für die Nothwendigkeit der Volksschule auf die gedeihliche Entwickelung und den Fortbestand derselben von maßgebendem Einflüsse sei, Hiefür mö gen die Thatsachen selber sprechen. In denjenigen Gemeinden nämlich, in welchen schon früher das Bedürfniß eines geregelten JugendunterrichteS rege geworden, waren bereits lange vor dem Bach.Thun'schen Schulzwange wohlorganisirte Volks chulen errichtet worden, die auch nach Beseitigung desselben ihre segensreiche Wirksamkeit fortsetzen, dort, wo die auf obrigkeitliche Veranlassung entstandenen Lehranstalten die lebhafte Thellnahme des Publikums bereits erweckt haben, wird dieselbe hoffentlich auch fernerhin nicht erschlaffen; in jenen Gemeinden aber, in welchen weder der fortgeschrittene Zeitgeist, noch die unter dem Drucke äußerer Verhältnisse entstandenen Schulen das Be dürfniß nach einer zeitgemäßen Jugendbildung anzuregen vermochten, dort mußte auch die kaum begonnene Wiederherstellung der Gemeinde« autonomie die Auflösung der Schule zur Folge haben, wie aus den oben erwähnten Eorrespondenzen ersichtlich ist. Die Auffassung und praktische Durchführung drr Gemeindrautonomir, wie sie Päks, Tokai und noch manche andere Gemeinden bekunden, ist ohne allen Zweifel rin Mißstand, der dageistige Leben unserer Jugeud gefährdet; wir haben die Ursache desselben bereits dargethan. Doch, indem der Arzt dastLesen und dlr Veranlassung drr Krankheit richtig erkennt, hat er damit noch nicht ihre Heilung *) Sie melden die Auflassung der dortigen und »och mehrerer anderer Sch«, len, so wie die Bemühungen de« ״braven" Rabbiner- Fischer zur Aufrechthal- 0 ןו:; Schu le in Dunaföldvar. *) Siehe Nr. «.