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Allgemeine illustrirte Judenzeitung · 1861-02-01 · 5 (1.2.1861) · p. Seite 36

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Journal
Allgemeine illustrirte Judenzeitung
Volume
2 (1861)
Issue
5 (1.2.1861)
Date
1861-02-01
Page
Seite 36 (sequence 4)
Language
German
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Placket hm sich durch daS Leben, Schleppt die schwere Bürde fort, Auf dem krummgebog'neu Rücken Mühsam stetvou Ort zu Ort. Bitt'reu Hohn aus rohem Munde, Rauher Bauern plumpen Scherz Muß der Jude täglich dulden, "Muß verhüllen seinen Schmerz. Muß mit kriechend süßen Worten, Seine rohen Pein'ger fleh'n. Sich chm gütig zu erweisen — Nur geduldet sich zu seh'n. Muß die alten, müden Glieder Strecken auf erbettelt Stroh, Ist docb mit dem ärmsten Lager Er in seinem Elend froh. Armer Jude! Wand're immer. Hin mit altersmüdem Fuß, Bald erklingt dir aus der Deinen Theu'rem Mund der süße Gruß. Nack der Woche Sorg' und Mühen Lächelt heil'ge Sabbathruh, In der Lieben trauter Mitte, Dir ein froh' ״Willkommen" zu Einen Tag nur bist du glücklick. Einen Tag nur froh und frei. Fühlest tu, daß dir auch Freute, Dir auch Glück bcschieden sei. Und an diesem Tag erstarkest Du zu neuer Arbeitslust, In der treuen Liebe Armen, An ter theuern Gattin Brust. ׳ Wenn den süßen Vaternamen, Zarte Lippen dir gelallt. Und der heitern Kinderfreude Stimmen laut um dich erschallt. Armer Jute! Immer wand're, Sorge für der Deinen Heil, Ist Dir doch der Theuren Wohlfahrt Auch für eine Welt nicht feil. Und nach wenig kurzen Tagen, Die in flückt'gem Lauf vergeh'n. Lächelt wieder tir entgegen, DaS ersehnte Wiederseh'n. ITC. Hatschek. Blitttrfdjau. Baußnern's Leitartikel ״Bon der politischen Rechtslosigkeit der Israeliten in Ungarn" in der ״Araber Zeitung", welche wir in der letzten Nummer d. Blatt, im AuSzuge mitgetheilt, haben einen ttefflich gesckriebenen Aufsatz ,,Ueber die Theilnahme der Juden an den bevorstehenden städtischen Wahlen" in demselben Blatte v. 22. und 23. v. M. hervorgerufen. Ter jüdische Berfaffer S—. berichtigt zunäckst den wohlgemeinten Irrthum des Herrn Baußnern, als wäre in den Artikeln deS Jahres 1848 die jüdiscke Religion nirgends für ein Hinderniß zur Ausübung der politischen Rechte erklärt, und weist ans die unselige Bestimmung und Bedeutung der Worte ״<i>rv«nyesen bevett valläs", jener partie honteuse der Legislation vom I. 1848 hin, die eben darin bestand, die Juden von den bezüglichen Rechten auszusckließen. — Herrlich ist die Bemerkung des Herrn S—: ״ES ist nickt nur bei den Regierungen mancher Länder eine traditionelle Gewohnheit, daß sie, während sie auf andern Gebieten der öffentlicken Meinung nicht selten den übermüthigsten Trotz bieten, gerade in Judenangelegenheiten einen bis zur Skrupulosität getriebenen Respekt vor dieser so oft mißachteten ״öffentlichen Meinung" an den Tag legen und sich fortwährend auf die Antipathien des Volkes berufen. Wir haben auch Gesetzgebungen gesehen, die den erhabenen Beruf, der öffentlicken Meinung ihre-Landes wie eine leuchtende Feuersäule voranzugehen glänzend bewährtcn, und nur io der Judenftage sich von den Boruriheilen der urttersten Volksschichten letten ließen; Gesetzgebungen, die in allen legislativen Kragen den Muth hatten, daS Recht und die Wohlfahrt ihres Landes gegen Gewatt und Willkür zu vertreten und in Sachen der Juden kleinmüthig geworden, so daß die Männer, die den Kanonendonner nicht gefürchtet, vor dem Scheibengeklirre einiger, den Juden eingeschlagenen Fenster erschrocken sind." — Ob die Herren Wähler der hiesigen Stadt (Arad) die Israeliten trotz vem Wortlaute des Gesetzes zur Theilnahme an den jetzigen Wahlen zulassen und respect. auffordern sollen? diese Frage zu beantworten fühtt sich der jüd. Berfaffer S—. von seinem Standpunkte aus nicht berufen. ״Judeß bieten schon für jetzt eben die bevorstehenden Wahlen eine solche Gelegenheit, bei welcher die Herren Wähler chrer brüderlichen Gesinnung gegen die Juden einen unzweifelhaften Ausdruck geben können, ohne sich mit dem Buchstaben des Gesetzes in Widerspruch setzen zu müssen, dem wir auch dann Gehorsam schuldig sind, wenn es unseren Ueberzeugungen nicht entspricht. Einige städtische Beamten auS den Reihen der Juden zu wählen ist gesetzlich uicht verboten, indem der Gesetzartikel 23. vom Jahre 1848 — der seiner Ueberschrist und seinem Inhalte nach gegenwärtig daS einzige zu Recht bestehende Grundgesetz über die Verfaffung und den Rechtskreis der kön. Freistädte bildet — weder direkt noch indirctt vou dem Religionsbekenntniffe der städtischen Beamten spricht und im §. 15. hinsichtlich der Auswahl der Personen dem Kandidations-Komite mit seinem Präses und den Wählern ganz freie Hand läßt. UebrigenS bietet auch die Praxis der Komitate für diesen Punkt manchen günstigen Präzedenzfall." Dagegen spricht sich Herr S— unbedingt verneinend aus über die Frage, ob es in den Wünschen und Absichten der Juden liegen könne bei den bevorstehenden städtischen Wahlen sofort als Wähler aufzutreten", und behauptet ״daß die Juden nicht wünschen sich gegenüber den Bestimmungen des Gesetzes von 1848 schon jetzt an den Wahlen zu.betheiligen." ״Im absolutistischen Staat, wo das ganze Volk nur von Vergünstigungen lebt, die ihm der Machthaber zu spenden für gut findet, muß Jeder dankbar und freudig nach dem greifen, waS man ihm eben gibt oder was er sich ungehindert selbst nehmen kann. In konstitutionellen Länkern gelten politische Rechte. Politische Rechte kann aber nur Derjenige ausüben, dem sie das Landesgesetz zuerkannt, und daS ist bisher hinsichtlich der Juden in Ungarn noch nicht, geschehen. WaS es mit der Redensart ״ohne Unterschied der Religion" auf sich hat, habe ich gezeigt. Es ist einer intelligenten, zu politischem Bewußtsein gereisten Volksklaffe nicht würdig, sich durch ein ״Hinterpförtchen" einzuschleichen, nachdem man ihr, ohne sie ״direkt" abzuweisen, doch die Hauptthür vor der Nase zugeschloffen hat. Es handelt sich für die Juden überhaupt nicht darum, daß sie um einige Monate früher zur wirklichen, faktischen Ausübung polisischer Reckte gelangen. DaS eigentlich Kränkende in der Stellung der Juden liegt nicht darin, daß sie dieses oder jenes Recht nicht fattisch auSüben, sondern daß sie eS nicht ausüben dürfen. Kein HauS zu besitzen, weil man arm ist, ist kein Unglück und keine Schande; aber kein HauS zu besitzen, weil man ״von Rechtswegen" keinebesitzen darf, daS ist eine Schmach. Die Juden sind nicht eine Nationalität von gestern, die sich mit Ungestüm und in aller Eile per fas et nefas etwas aneignen wollte, waS ihnen nicht gebührt; ihre Geschichte zählt nach Jahrtausenden, und ihr Anrecht auf eine humane Behandlung ist so alt als ihre Religion, welche daS höchste Gesetz der Humanität: ״Liebe deinen Nebenmenschen, wie dich selbst" zum ersten Mal in die Welt gebracht, und welcher die Völker Europas ihre Civilisation in letzter Instanz zu verdanken haben." , So triftig jeder einzelne dieser Gedanken ist, so werden doch viele Leser Anstand nehmen in den kategorischen Ausspruch des Herrn S.— einzustimmen. Wenn ein städtisches Wahlcomite, in Rücksicht auf den Wunsch und die Stimmung der Bürgerschaft, den Juden daS Wahlrecht bieten würre, so läge darin die Anerkennung eines Rechtes und keine bloße Bergünstigung; und die Ausübung von Seite der Juden wäre keine Rechtserschleichung sondern die Erfüllung einer Bürgerpflicht. — Mit vollem Rechte verwahrt Herr S.— sich gegen den letzten, gewiß aber auck nur im wohlwollendstem Sinne gemeinten Passus des Herrn Baußnern. worin letzterer nämlich die etwaigen jüdischen Wähler den Wählern von Gäj, Sega und Sarkad gegenüber gestellt hatte. ״Die Juden" — meint Herr S. — können und werden es nicht dulden, daß man sie vou vorn herein zu irgend einer Nationalität, Konfession oder Volksklasse ob intelligent oder nicht, in Gegensatz bringe. Auf welcher Sette die Juden stehen werden, wenn sie einmal als gesetzlich

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