Allgemeine illustrirte Judenzeitung
- Journal
- Allgemeine illustrirte Judenzeitung
- Volume
- 1 (1860)
- Issue
- 13 (26.10.1860)
- Date
- 1860-10-26
- Page
- Seite 99 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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-*•99 m י* seiner Fähigkeiten und seines bereitfrüher erlangten Wissen-, in dareiche, schätzbare oder vielmehr unschätzbare Schriftthum Israels einen Einblick ge- «innen — so daß der vorbereitende Unterricht sämmtliche drei Tragpfeiler des Judenthums: Lehre, Geschichte und hebräische Sprache unifaffe. Ja, derart soll wochenlang das Herz deS Knaben wie zum festlichen Empfangssaal ausgeschmückt werden — ויבוא מלך הכבוד, damit dann die Bar-Mizwafeier wie in einen geweiheten Tempel darin ihren Einzug halten könne. b) An dem Bar - Mizwaseste selbst bestehet, wie wir's bereits oben genannt, die Hauptseier in der עליה לתורה. Wir fänden durchaus nichts UnpaffendeS darin, wenn die vormals herrschend gewesene Sitte noch ferner beibehalten bliebe, und der Knabe den Schriftabschnitt, zu dem er herangerufen wird, selber aus der aufgerollten Thora vorlesen würde. — Jedenfalls jedoch soll er die Haphtara, bei lautloser Stille der Gemeinde, vor» tragen, und — wir brauchen es wohl nicht erst hinzuzufügen, daß hier die richtigste, correcteste Aussprache deä so volltönenden und melodischschönen Hebräischen beobachtet werden müsse. Nach Beendigung dessen trete der Rabbiner hin, und, anknüpfend an die Sidra oder Haftara, und der Fassungsgäbe deS Knaben entsprechend, richte er eine kurze aber kräftige und zum Herzen dringende Ansprache an denselben. Wir enthalten uns hier, über Gehalt und Gestalt, über Wesen und Form von derlei Ansprachen des Weilern zu reden, da wir in einer jüngst erschienenen Volksschrift mehrere Proden hievon gebracht. c) Hiermit jedoch ist die Feier noch nicht beendet. Noch in einem Punkte möge die alte Sitte zu Ehren konimen. Die Bar-Mizwafeier soll nämlich auch ferner noch eine schönes, inniges und anregendes Familienfest bleiben, wie sie dies vormals gewesen. Mitten in den Kreis der versammelten Freunde, Verwandten und Bekannten soll der Knabe hintreten und inhaltreiche, durch die Feierlichkeit de« Moments wie durch seine erhöhete Seelenstimmung ge» hobene Worte an die Versammlung richten, daran etwa das feierliche Gelöbniß anknüpfend, auszuharren in dem ׳ Glauben Israelin allen Lagen und Verhältniffen seine- Lebens, in Leid und Freud, in Sturm und Sonnenschein, in Noth und Tod. Ter Leser dieser Zeilen mißdeute nicht meinen Ausdruck ״Gelöbniß, in» Glauben Israels auSzuharren," als sollte etwa hiermit gesagt sein, die religiöse Treue sei erst durch dafreiwillig abgelegte Gelöbniß bedingt. — O nein, im Judenthume ist an einen solchen freiwilligen Eintritt oder AuStritt bei seinen Bekennern nicht zu denken. Du wirst Jude und bleibst es, magst du es wollen oder nicht; denn nicht da- Gelöbniß, die Geburt macht dich zum Juden. Dein Jsraelitenthum ist dir in dein innerstes Wesen hineingeschrieben, du könntest es mit allen Wassern der Welt von dir nicht wegwaschen. Denn in der ersten großen Bar-Mizwafeier deS gesammten Volkes am Fuße deS Sinai ward die ganze künftige Nachfolge Israels mit einbegriffen (s. 5. B. Mos. 29, 14. Brgl. auch Mendelssohn, Jerusalem Absch. 2). Daher du auch ohne dein Gelöbniß zur ewigen Treue gegen den Bund Gottes mit Israel verpflichtet bist. — Kaum daß der erste Lichtstrahl des Lebens dich als neuen Erdenbürger begrüßt, tritt da« Judenrhum an deine Wiege und spricht: בני אתה אני היום ילדתיך — Und wenn du in einer Stunde der Verirrung dein Judenthum verleugnest, dein Judenthum verleugnet dich nicht, sondern erkennt dich noch immer als den Seinigen an — א"עפ שחטא ישראל הוא — Und wenn auch du ihm den Rücken wendest, es wendet sich nicht von dir, sondern begleitet dich auf Schritt und Tritt und wartet mit offenen Armen, bis du — und das geschieht inimer doch zuletzt, sei'S früh oder spät — aus deiner Verblendung er» wachst, dich in die offenen Arme deS väterlichen Glaubenwirfst und rufft: Nein, nichts tröstet den Menschen doch so sehr, nichts lindert seine Schmerzen und verbindet seine Wunden, nichts erheitert seine Tage und erleuchtet seine Nächte so sehr, als der Glaube, in dem ihn Gott geboren werden ließ! — Drum nein, eS ist wohl Niemand so thöricht zu glauben, von Seite des im Judenthume Geborenen bedürfe eS erst eines feierlichen Gelöbnisses, der Religion Israels treu zu bleiben da- Leben lang. Und dennoch hat der Sänger der Psalmen gesprochen: נשבעתי ואקימה לשמור משפטי צדקך ״Ich schwöre, und will'« erfüllen, zu beobachten die Satzungen Deines Rechts!" — und richtig bemerkt schon der Talmud hiezu, daß, obwohl schon ״vom Sinai aus beschworen," sei eS doch dem Sohne Israels gestattet, zur eigenen Bekräftigung und Befestigung in der religiösen Treue, einen Schwur hierüber abzulezen. 4) Der kleine Vortrag übrigens, den der Knabe an die Versammlung richtet, muß natürlich ebenfalls den geistigen Fähigkeiten deffelben angemeffen, aber jedenfalls dem Inhalte wie der Form nach so ansprechend, gemüthvoll und erhaben über bloße oratorische Blumen sein, daß er auf den jugendlichen Sprecher wie auf die Hörer hebend und begeisternd einzuwirken im Stande sei. Eine Reihe solcher Ansprachen, von den Knaben bei der Bar- Mizwafeier gesprochen, wird der II. Theil meiner Sansinnim enthalten. *) Wüuschk Dctrrffs drr Militär- Desrnoog -rr Nabbi>ats-La>didatkk von M. Ltößkl, Professor in Brünn. Die Erleichteningen, welche in der letzten Zeit im Heer-Ergänzungswesen eingetreten und besonders den Studirenden der Theologie der beiden evangelischen Bekenntnisse zu Gute kommen, beweisen zur Genüge, wie gerne die hohe Regierung bereit ist, die Stinime der Bevölkerung zu vernehmen und deren gerechten Wünschen entgegen zu konimen. Dies ermuthigt uns, einem von vielen Seiten ausgesprochenen Wünsche hiermit Ausdruck zu geden, und auf eine im Rekrutirungsgesetze für die Rabbi natsEandidaten sehr enipfindliche Lücke aufmerksam zu machen. Nach §. 17 a) des erwähnten Gesetzes sind die Eandidaten des Rabbinates von der Militärpflicht befreit, während sie sich in einer von der Regierung als öffentlich anerkannten Rabbinatsschule befinden rc. Als solch' öffentliche Schule wurde dann später die unter dem Ober - Rabbiner zu Preßburg stehende Talmudschule anerkannt und diese ist auch unseres WiffenS, für die Israeliten deutscher Zunge, die einzige in unserem Baterlande. Ohne im Mindesten die Autorität dieser Schule bestteiten zu wollen, wird doch Jederman sagen muffen, daß nur diejenigen Gemeinden ihre Rabbinen aus dieser Schule holen können, die nur einen exclusiven Talmudisten, d. h. einen von Jugend auf ohne Unterbrechung den! Talmudstudium ergebenen Mann an ihrer Spitze haben wollen; daß hingegen der größere Theil der jüdischen Gemeinden unseres Vaterlandes, die von ihrem Rabbi eine mehrseitige Bildung, neben den rabbinischen Kenntnissen namentlich die vollendete Gymnasialbildung beanspruchen, ihre Rabbiner von anderswo herholen müssen. Es fragt sich nun, woher die Rabbinen für diese Gemeinden nehmen? Wo sollen die Rabbinen für den größer» Theil der jüdischen Gemeinden Oesterreichs sich heranbilden? Sollen die jungen Leute, die nach Zurücklegung ihrer Gymasialstudien sich dem Rabbinate widmen wollen, etwa nach Preßburg gehen? Das geht schon darum nicht an, weil daselbst der UnterrichtSgang ein ihrer gesamniten bisher angeeigneten Bildung nicht enssprechender ist, und man von dem Leiter dieser Schule doch unmöglich verlangen kann, daß er in seinen Vorträgen diesen Eandidaten sich accomodiren und derentwillen den Forsschritt der Uebrigen retardiren soll. Sollen sie bei irgend einem andern, sich ihnen mehr accomodirenden Rabbi die Vorstudien machen; so sind sie dem Gesetze nach militärpflichtig und der .Gefahr ausgesetzt, ihren Studien entrissen und dem Militärstande einverleibt zu werden. Eine Folge hievon ist, daß die meisten Jünglinge, welche ihre Gymnasialstudien als Vorbildung für da- Rabbinat betrieben, in der letzten Zeit ihrem Vorsatze untteu wurden und andern Fächern sich zuwendeten. Wir glauben deninach, einen allgemeinen Wunsch auSzusprechcn: es möge erstens in jedem einzelnen Kronlande einigen der vorzüglichsten Rabbinen das Recht zur Ertheilung solcher staatsgültigen, von der Militärpflicht befteienden Zeugnisse eingeräumt werden; und zweiten« möge, wie bei den Theologie Studirenden dex beiden evangel. Bekenntnisse, auch bei denen der jüdischen Theologie der Besuch ausländischer Schulen die Befreiung von der Militärpflicht bewirken, und nameMlich möge dieseauf da-, so vielseitiger Anerkennung sich erfreuende RabbinatS-Seminar zu Breslau bezogen werden. Dieses Seniinar ist wegen seiner gut gchandhabtcn DiSciplin, wegen seines pädagogisch - geregelten UnterrichtSgangeS und wegen seiner Ber- י) Nedarim, 8 »- *) Der kundige Leser erinnett sich übrigen« wohl noch an de» דרוש לנער״ המשלים שלש עשרה שנה" im 8. Iahrg. der BiNur! Hainim. *