Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 28 (1936)
- Issue
- 11 (11.1936)
- Date
- 1936-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/6492337-5771096-5771218--350-4883921- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Existenz- und Niederlassungsmöglichkelten Auskunft über nachstehende Angebote und Gesuche erteilt die Schrifileifung dieses Blaff es, Bln. W50, Nacho\dsfr.8 AUS VERBANDSKREISEN Berlin. Schuhmacherei, gut eingeführt, in bester Lage des Berliner Westens ist besonderer Umstände halber an Fachmann günstig zu verkaufen. t Herrenmaßschneider mit Meisterprüfung sucht für ihn geeignete Betätigung. I Für Herren- und Damenfriseur mit Meisterprüfung bietet sich Beteiligung 7m gut eingeführtem Friseurgeschäft in Berlin. Etwas Kapital erwünscht. * Schuhmacherwerkstatt (Laden), gute Westengegend Berlins, umständehalber zu verkaufen. Alter Kundenstamm vorhanden. Nur Anfragen mit Rückporto werden beantwortet! Dt. Eylau. Tüchtiger selbständiger Schuhmacher für Maß- und Reparaturarbeiten möchte sich in Groß- oder Mittelstadt mit starkem jüdischen Bevölkerungsanteil niederlassen. Frankfurt Oder. Friseurmeister mit allen Arbeiten vertraut, seit vielen Jahren selbständig, sucht Beteiligung oder Uebcrnahme eines lamen- und Herrensalons in Groß- oder Mittelstadt Deutschlands. Hamburg. Langjährige Herren Maß-Schneiderei mit alter guter Stammkundschaftist wegen Sterbefall für den Wert des Inventars zu verkaufen. * Damenschneiderei und Modesalon ist umständehalber an tüchtige Schneiderineisterin unter besonders günstigen i Bedingungen abzugeben. Kaufmann sucht Beteiligung .mit einigen tausend Mark; bevorzugt Polsterei oder Süßwarenfabrikation. Ostpreußen. Kaufmann, Textilfachmann sucht sich mit etwa KM 5—7 000.— an Fabrikation oder Großhandel in Großstadt Deutschlands zu beteiligen. AUS DEM VERMITTLUNGSDIENST Mitgeteilt in Zusammenhang mit der Reichsvertretl ng der Juden in Deutschland, Abtlg. Wirtschaftshilfe, Vermittlung*1dienst. Angebote für Handwerker: Berlin. -~--"~ Korsettgeschäft sucht Mitarbeiterin mit Kapital. . * . Druckerei sucht tätigen oder stillen Teilhaber Kapital. * Putzmachergeschäft sucht Putzmacherin mit Meisterprüfung für ein eingeführtes Geschäft. Evtl. kleine Kapitaleinlage. Kunstgewerbliche Kartonbe'.euchtung nimmt /weck größerung Mitarbeiter mit RM F—•2000.— auf. Ver* Installationswcrkstatt für Gas-, Wasser, Elektro und Klempnerei für etwa RM 900. - zu verkaufen. Zweizimmerwohnung im Hause. Breslau. Für Dachdecker- und Klempnermeister besteht die Möglichkeit, ein altes gutes Unternehmen käuflich zu erwerben. Württemberg. In einer Kleinstadt mit einem jüdischen Bevölkerungsteil von 600 Personen ist die Einrichtung eines Friseurßeschäfts erwünscht. Für gelernten Damen- und Herrenfriseur bietet sich dadurch günstige Niederlassungsmöglichkeit. Gesuche für Mittelstand. Berlin.--P- Kaufmann sucht sich mit RM 3—5 01)0.— an Fabrik, Großhandel von Mode- oder Reklame- oder elektrischen Artikeln zu beteiligen. Kaufmann der Speditionsbranche j sucht tätige Mitarbeit in Spedition, Export oder Fabrikation. Kapitaleinlage RM 5 000.—. Kaufmann sucht sich ljiit RM 10—15000.— an Textil-, Unternehmen zu beteiligen. Breslau. Kaufmännisch gebildete Dame sucht sich mit einigen tausend Mark an sicherem Unternehmen zu beteiligen. Wann kann die Handelserlaubnis untersagt werden? Von Strafmaßnahmen, die eine Gemeinschaft gegeri ihre Mitglieder zur Verfügung hat, sind diejenigen die schwersten, bei denen die Gemeinschaft ein Mitglied von der weiteren Zugehörigkeit zu ihr ausschließt. Deshalb sind sie auch nur für die schwersten Vergehen anzuwenden und nur dann,/ wenn die Gemeinschaft kerne Möglichkeit mehr sieht, den Rechtsstörer sich wieder anzugleichen. Einer derartigen Ausschließung kommt es gleich, wenn einem Kaufmann oder einem sonstigen Gewerbetreibenden die Handels* crlaubnis genommen wird. Diese Untersagung kann nach dem Gesagten nur dann erfolgen, wenn der Betreffende sich gegen die Gemeinschaft vergangen hat ijnd zwar in der Richtung zum Käuferkreut hin, dem Publikum, in der Richtung zum Staat hin, bestehend in der Verletzung staatswichtiger Ges?t/e, und schließlich durch Vergehen gegenüber seinem eigenen Stand, der Berufsgemeinschaft der Gewerbetreibenden, oder gegen die Standesbehörde. Bei der Untersagung der Handelserlaubnis wegen asozialen Verhaltens gegen das Publikum sind die Fälle besonders ins Auge springend, bei denen der Betreffende z. B. Lockartikel herausstellt, Lebensmittel fälscht, seine Firmenverhältnisse verschleiert oder seine Firma zum Zweck der Täuschung der Lieferanten und seiner Abnehmer wieder^ holt ändert und die Grundsätze der Moral außer Acht läßt, auf die jedes Handels- und Rechtsleben sich aufbaut. Darunter fällt es auch, wenn der Firmeninhaber oder seine Reisenden mif seinem Willen unerfahrenen Leuten Dinge aufschwatzen, die sie nie in ihrem Leben gebrauchen können, oder die sie in solchen Mengen einkaufen,wie s!3e sie ohne Anwendung unzulässiger Werbemethoden im Rahmen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft niemals eingekauft hätten. Vergehen gegen die staatliche Gemeinschaft sind mit der Folge der Entziehung der Ausübung des Gewerbebe: triebes bedroht, wenn die Gesetzgebung dies im Interesse des Staates oder der Allgemeinheit für erforderlich hält. Hervorzuheben sind hier die Verstöße gegen die Devise-igesetzgebung, durch die der Täter ein asoziales Verhalten und eine geineine Gesinnung bewiesen hat, od.er etwa erhebliche Verstöße gegen das Zündwarenmonopol, das Gesetz über den Verkehr mit unedlen Metallen oder das Spinn- Stoffgesetz. Die Verfehlungen gegen die Berufs.^emeinschaft können einmal darin liegen, daß sich der Täter gegen seine Gefolgschaft vergeht, sie trotz Warnung ausbeutet,, oder sonst iviederholt in grober Weise gegen andere soziale Schutz Vorschriften verstößt. Sie können aber auch dadurch begründet, sein, daß der Rechtsbrecher den Kreis der Mitgewerbetreitienden durch unlauteren Wettbewerb schädigt, Lockartikel herausstellt, Muster der Nachbargeschäfte kopiert oder sich in sonstiger Weise Sondervorteile rechtlich unzulässiger Art auf Kosten der ehrbaren Konkurrenten zu schaffen sucht. Darüber hinaus kann sogar dann auf eine Untersagung der Handelserlaubnis erkannt werden, wenn der wegen unlauteren Wettbewerbs verklagte Kaufmann sich dauernd der Selbstverwaltungskörperschaft der Kaufleute entzieht und sie wenn angängig, noch in herausfordernder Weise auf den Klageweg vor die ordentlichen Gerichte verweist. Wie schwer sich die Untersagung der Handelserlaubnis wirtschaftlich auswirkt, ergibt sich daraus, daß der Gesetzgeber im Strafgesetzbuch eine Begrenzung dieses Ausschlusses auf die Höchstdauer von 5 Jahren vorgesehen hat. Inwieweit das neue Strafgesetzbuch hier eine allgemeine Regelung trifft, ist bisher noch nicht bekannt. Jedenfil'y geht die Tendenz unseres Rechts dahin, der Allgemeinheit die Mittel an die Hand zu geben, mit denen sie unter Umständen bis zur Existenzvernichtung den Kampf gegen die jenigen Elemente führen, "die sich ihren Gesetzen nicht anpassen. . Dr. M. M.