Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 28 (1936)
- Issue
- 10 (10.1936)
- Date
- 1936-10-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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HANDWERKERFRAGEN Handwerkskarte beantragen! Wir iiqs bekannt wird, sitiJ in den verschiedenen llan!- w iTk-katiiim r-lk/irktii befristete rermine für die Ausstellung der" I l.uulweikerkarten für die in der Handwerks rbüc ells eingetragenen Betriebe festgesetzt. Es ist i des halb er.forah'liebj daß sieji jeder Handwerker, jler die Karte noeh 'nicht ierh'alten hat, um die 1 rlanguug ,derselben bemüht, bcvoR dii Frist lu-i ' d.:r für ihn zuständigen Handwerkskammer ..bliuft. - ftii Erläuterung sei nochmals auf lullendes hingewiesen: l)ie Handwerkskarte können.nur diejenigen Handwerker [erhalten, die /;ir Ausübung des Handwerks gemäß S 1 Abs. 1 der llfiticn Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Deutschen Handwerks vom IS. Januar lu'lb berechtigt sind. Sie ist der Ausweis dafür, daß der Inhaber sein Handwerk s e i h > t a n d i g aiisi.l'eii darf.- Die Versäumnis dieser brist, kann-den im lies'etz niii der Ausstellung der Handwerkskarte beauftragten Stellen zur Einleitung des L öschu n gs v erf a Ii r c n s ui d VT: H a ud w c r k.s r o 11 e Anlaß' geben. Es und in diesem Zusammenhang ilarauf hingewiesen, die Ausübung eines Handwerks nur /ula^sig ist nach lintragi.ng des' Betriebes - in die Handwerksrolle. Die Eintragung in die Handwerksrelle hat bestimnitc Voraussetzungen. Wer ein Handwerk auszuüben versucht, ohne in -die Handwerksrolfe eingetragen und damit ohne im!»e- >itz der Handwerkskarte /:i sein, macht sich strafbar; außerdem v ird p o I i z e i! i e Ii e Schließung des Betriebes erfolgen., Handwerker, die noch nicht im Be-itz der Handwerksk.ütesind. bzw. diese .noch nicht-.beantragt haben, kann daher nur eindringend empfohlen werden, schleunigst dk' iVüSstejljung der karte unter. Beifügung der erförderlichen Unterlagen bei ihrem Inriungs-Obermeister zu beantragen. Bei Zw eiielsialU n geben die Innungen und die Kreishandwerkerschatt Auskunft. Handwerker im Handelsregister? Im Anschluß an die Eingabe des Rhein-Mainischen Industrie- und Handelstages über die Regelung der Namensführung der .Winderkaufkute hat der Reichsstand des Deutschen Handwerks in einer Eingabe an den Rcichsjustizminister'hean'ragt. gleichzeitig eihe Aendcrung des Handelsgesetzbuches dahin vorzunehmen, daß auch Handwerker in das Handelsregister einzutragen sind, soweit nach Art und Umfang ein in kaufmännischer 'Weise eingerichteter Gc- Bchäflsbetrieb erforderlich i>t. An Hand von Zahlenangaben wird darauf hingewiesen, daß die tatsächlichen Verhältnisse und die praktischen Anforderungen des Wirtschaftlebens im weitesten Umfang, bereits über die jörmellen Vorftchriften de> Handelsgesetzbuches hinweggegangen sind. Neue Bezeichnung für Ladenhilfskräfte des Handwerks Seit längerer Zeit wurde in Kreisen de> Handwerks gehend gemacht, daß die Bezeichnung ..Verkäuferin" für die In den Ladengeschäften des Handwerks tätigen Hilfskräfte .nicht geeignet sei. Das Wort ..V erkäuferin" entspreche nicht dem Ausbildungsgang und dem Prüfungs- I ei fahren, da diese weniger im Handel als vielmehr im Handwerk wurzeln. Zwischen Handwerk und Handel , ist nunmehr eine Vereinbarung zustaudegekomme.n, daß im Handwerk künftig die Bezeichnung „Gewerbegell U f i n " verwendet werden solle, die dem Charakter dieser. Tätigkeit in herkomme. Die Lehrzeit der üewerbej^ehüfifl v ird zw ei Jahre betragen. Die Aufziehung der A u s b i! d u n g und P r ü fiing der Gewerbegchiliin auf dieser Grundlage <oII in Kürze erfolgen. . Lehrmädchen in Damenschneiderei erst ein Jahr nach Schulentlassung Auf Antrag des Reichsinnungsverbapdes des Damcn- BChneiderhandwerks hat der Reichswirtschaftsminister für den H a n d w e r k s k a in m e r b e z i r k D a r m s t a d t entschieden, daß Mäd'chen frühestens erst ein Jahr nach ihrer Schulentlassung-jals Lehrlinge eingestellt werden dürfen. Von diesen sind diejenigen zu bevorzugen, die nachweisen, daß sie sich mindestens ein Jahr hauswirtschaftlL;h betätigt) haben. Landjahr, Landhilfe. Arbeitsdienst und Besuch von Haushaltungsschulen, Lehrgängen der NS-Frauenschaft usw. sind der hauswirtschaftlichen Betätigung gleichgestellt. Modewarte bei den Herrenschneider-Innungen ■; ■■>"-■'' *j . I Die Heibstmodetagt.ng des Reichsinnungsverbandes des Herrenschneiderfandwerks, die in Berlin stattfand und mit einer hervorragenden Leistungsschau von Vorführungs- und Ausstellungsstücken aus dem ganzen Reiche verbunden; war, ist nunmehr abgeschlossen. Als wichtiges fruchtbares .Ergebnis dieser Tagung ist hervorzuheben, daß künftig jeder Herrcnschneider-innung ein Modewart zur Seite steht. Reichsmodcwaii Schneidermeister Stäben (Hamburg) betonte in diesem Zusammenhang, daß im Rahmen der inter-. nationalen Mode ein deutscher Stil vorherrschen müsse, der der Haltung;-des Deutschen entspreche. An den Zielen des Modeamtes muß jeder Schneidermeister tatkräftig mitarbeiten. Die Leistung des einzelnen müsise noch gesteigert werden. Zu' diesem Zweck habe das Modeamt Bezirks- Fach- und Modcahcndc eingerichtet mit dem Ziel, das Herrenschneiderhandwerk in jeder Beziehung zu fördern. Erweiterte Berufsschulpflicht? Im Hinblick auf die Bestrebungen das Alter für die Berufsschulpflicht, die nach den geltenden Bestimmungen mit dem 19. Lebensjahr endet, heraufzusetzen, hat der Reichsstand des deutschen Handwerks Maßnahmen getroffen, um dieser Notwendigkeit schon jetzt in der Praxis Rechnung zu tragen. Eine solche Notwendigkeit ergibt sich besonders in den Fällen, in denen die Lehre in einem späteren Alter begonnen wird, also auch beim Uebergang von höheren Schülern zum Handwerk, da dannunter Umständen kein oder nur ein kurzer Berufsschulbesuch erforderlich wäre. Heute mehr denn je, so betont der Reichsstand, stellen Theorie und Praxis in der Lehrlingsunterweisung ein einheitliches Gebilde dar, so daß es sich empfiehlt, in allen solchen Fällen / die Berufsschulpflicht auf die Dauer der Lehrzeit auszudehnen. Da noch einige Zeit bis zur Verwirklichung des Reichsherufsschulgesetzes vergehen kann, wird den Lehrmeistern der Rat erteilt, wenn sie solche Lehrlinge beschäftigen, ihrerseits dafür zu sorgen, daß es zu einem Besuch der Berufsschule bis zur Beendigung der Lehrzeit, mindestens aber bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, kommt. Eine solche Pflicht ergebe sich für den Lehrmeister sohon aus seiner Verantwortung für die Ausbildung' des Lehrlings nicht nur in praktischer, sondern auch in theoretischer Hinsicht. '• / ■ i- '. . - }t' •■§• ■"'•■' '[,'■ Konjunktur und Handwerk Nach dem Bericht des Rjichsstandcs des Deutschen Händwerks über das.dritte Vierteljahr 1936 hat sich die im ersten Teil des Jahres beobachtete Besserung gleichmäßiger als bisher ausgebreitet. Der Kern der Belebung ist nach wie vor die Bau Wirtschaft. Dabei überwiegen wie bisher die öffentlichen Bauten, aber auch die private Bautätigkeit hat zugenommen. In die Arbeiten an den Reichsautobahnen ist das Handwerk stärker eingeschaltet worden. ' Besondere Umstände haben die Wirtschaftslage des Handwerks beeinflußt. Die Olympischen Spiele,, die Tagung für Freizeit und Erholung brachten dem örtlichen Handwerk Aufträge und Umsätze. Auch die Leipziger Herbstmesse, die das Handwerk wieder stark beschickt hat, war ein guter Erfolg. Geschenkgegenstände für Weihnachten wurden gut umgesetzt. Facharbeitermangel trat besonders in den Bau- und Metallhandwerken auf. Aus einzelnen Handwerkszweigen ist besonders folgendes zu bemerken: Dem Steinmetzhandwerk kam die stärkere Verwendung von Natursteinen bei öffentlichen Bauten zugute. Die Nachfrage nach zeitgemäßen Kachelöfen hat zugenommen. Drechsler, die sich auf die Herstellung von schönen Gebrauchsgegenständen für Wohnung und Haushalt eingestellt haben, haben besonders auf der Leipziger Metsse Erfolge gehabt. Internationaler Handwerkstag In Zürich Vo'm 23. bis 25. Oktober wird in Zürich eine internationale Konferenz der Verbände stattfinden, die 'an die Internationale Zentrale für Handwerksstudien in Rom angeschlossen sind. Auf der Tagung werden zahlreiche Berichte über wichtige internationale Handwerkfragen erstattet. e