Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 28 (1936)
- Issue
- 9 (9.1936)
- Date
- 1936-09-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
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Kultur Ausstellung „Jemej Bialik" Lsstefwig, wie -ii iti dieser Art aiirierhalh palä- ~11ii ihi>lur n Jh ni.ht gezeigt worden ist. ist im Berliner I 'genitalis feierlich eröffiiel w-arden. Die KutturausstcIlHitg .. I e, in e.j B i;i/l i k " iler Berliner Zionistischen \ e"r/c inl fi n nig gibl einen Ouerschnitt ilurch das hebräische kiiliurlchcnydc:' Gegenwart in Palästina, die historische Entwicftlnng der I kstrtbunßeii /ur Wiederbelebung des Hebräischen a.fc Vö Jissfirache und l die in Deutschland in den C1 "iit Jahren; „rcleistcte ji'itlis Du' an im Vi men dt Standes. Rccl gast nahm an sebeh Wehe» teil... \tilierdc Juden in I >i ui. disefrer Geinci i i cjisanimlung < i utr :i\ creiiis ii r /: itristi! >l'c U. ( ) iiaft jiuli-c Wlv l< seht* i Israel \i \r'A eht-am irn Ka um da r hob he Kulturarbeit. uJeJ * Eröffniings-feicr teilnehmenden Gäste wurden B/V. von dem Mitglied ihres _Hauptv.iianwalt Benno o h n. begrüßt. Als Ehrender Feier der frühere Präsident der Zionistiin isati >m. Professor Dr. Otto War bürg, waren Delegierte der Reichsvertrctnng der hlattd. ilvs Preußischen Landesverbandes jüdui. des Vorstandes und der Repräsentantenfer Berliner Jüdischen Gemeinde, des Jüdischen des Hilfsvereins der Juden in Deutschland, eii Vereinigung für Deutschland, der Groß- Bpi di r (iescilschaft für die Förderung der - Judentums, des Jüdischen I ehrhau>es und r iN'ereiniguHgen und Institutionen erschienen. Benno ( ihn wies einleitend auf den hin. der gegenwärtig in und um Ire/ Lebensecht des jüdischen Volkes, gekämpft dir Rolle der zionistischen Bewegung bei der B iei >li ipf Frwcckting der hebräischen Sprache ahen kulturellen Vi erte de- Judeni Aufgaben hervor. Die eh müsse in der Kulturarbeit ihre Ergänzung Welten Ifcr/I.s unil Ach ad H a a in s einer Einheit verschmolzen. (Iha'.im N ach ■ ::i e rf Ankuüc hing an di_ iutn>j und il re \ ilkscrzicherischei it*< he Arl linden. Die ■werden so /i man Bialik. nach dem diese Ausstellung benannt ist. müsse ein Wegweiser auch in der schweren kulturellen Situation -ein. in der sich die Juden Deutschlands jet/t hefinden. Die lebendige Anschauung von dem intensiven Kultlirschaffen und Kulturleben in Palästina werde ebensa wie die gleichzeitig stattfindende Tagung des Reichsvcrhandes der jüdischen Kulturbünde, der Kulturarbeit in Deutschland neue Impulse geben. Rechtsanwalt C ihn schl iß mit einem Dank au den Initial ir dieser Ausstellung, Selig Tschertok, an < >tt > Wallisch, der der Ausstellung ihr künstlerisches Gepräge gegeben hat, und au ilie sonstigen Mitarbeiter und Helfer. Als zweiter Redner schilderte Selig Tschertok die langjährige. Arbeit zur Erneuerung hebräischer Sprache und Kultur, wobei er darauf hinwies, daß [Berlin ein Haupt- Zentrum dieser Bestrebungen' war. ohne daß allerdings die Mehrzahl der Juden in Deutschland etwas davon wußte, geschweige denn daran Anteil nahm. Wenn heute auch in Deutschland eine bedeutende hebräische Bewegung vorhanden ist, so müsse dem Mißverständnis entgegengetreten werden, daß durch diese Bewegung in erster Reihe Ziele der Nützlichkeit verfolgt werden. Hebräisch und Spanisch sind nicht in eine Reihe zu stellen. Iis gilt, die innere Beziehung zum Hebräischen wiederherzustellen, eine Beziehung, die in Deutschland erst seit etwa 1211 Jahren abgerissen ist. Auch im zionistischen SiiNie sei Hebräisch kein Mittel zum Zweck, sondern selbst ein zionistischer Zweck. Zum Schluß verlas der Redner ein längeres Begrüßungsschreiben der Exekutive* der Jewish Agency, sowie Begrüßungstelegrämmc der Hebräischen Universität und Schusses der Histadrut llaowdim. Im Anschluß an die Eröffnungsfeier Tschertok die Anwesenden durch die des Kulturaus- sowie (>tt i W al lj.se Ii erläuterten im einzelnen gestellten Plakate. Werke und Gegenstände. führte Selig Ausstellung. Er die dar- Das heue Patentmusteru. Warenzeichengestz Von Patentpnwalt Dipl. Ing. JULIUS MARCUSE ' ( >ki Kr. ft »er d. |. tritt ein neues. Pafentgesetz, ein ichsRiustergesctz und ein neues Warenzeichen- Die Nenordnintg dieser Gesetze war bereits Ikriege ein dringendes Bedürfnis. In der Kriegs- L'szeit hat man sich mit Teilref innen begnügt, •ine umfassende Verbesserung herausgek unir.ii. e Reihe wesentlicher Neuerungen, inslies »nder-j erkerstand und den wenig bemittelten Einzelamlu ■\nm An n Weiter hit w evn 4k bei jeder der Bekannttji wird der ausdrücklich Am 1. neues OGira gesetz in \>ir dem We und Nachkrü nunmehr ist da' eine gan für den II erftnder bnnit Unter an.lerem kommt das Gesetz demjenigen entgegen, der aus Unk rnntnis der gesetzlichen Bestimmungen oder aus anderen (ihi iden die r e c h t / e i t i gc A n m e I d u n g versäumt hat. U'ährend bisher.eine \ »rzeitige Veröffentlichung otler' Benutzt ng iler Erfindung die Erteilung eines Patentes unmöglich mitcht*, s >ll jetzt ein.- Veröffentlichung oder eine Benutzung d irch den Erfinder selbst unschädlich sein, wenn si< njehl mel r als h M matc vor der Anmeldung erfolgt ist. null ft\ Zukunft der N a m e des E r f i n d e r s. ekiung nicht von ihm selbst eingereicht wird. Idung \ un Anmelder angegeben werden. Bei schling, in iler Patentschrift' und in der U ille Na tu des Erfinders genannt, es sei denn, daß er darauf verzichtet. Bei den' i e b u h rem tritt ins ifern eine Erleichterung ein. als für das t. Patentjahr überhaupt nichts mehr zu zahlen i*t. mrd ilaß die dritte bis sechste Jahresgebühr bei nachgewiesener Bedürftigkeit des Anmelders bis zum Beginn des 7. Kit »ntjahres gestundet werden kann. Eine Ermäßigung fcämth'cner Jibresgebühren auf die Hälfte tritt ein. wenn ein Patentin laher. sich schriftlich gegenüber dem Reicbspatentarnt h'reit erklärt, jedermann die Benützung des Patentes gejen angemessene, im Einzelfall vom Patentamt festzusetzend: Entschädigung /u gestatten. - Ein bedürftiger Anmelder, der eine .solche Erklärung abgibt, hat weh den weiteren Vorteil, daß ihm die angemessenen Ai (lagen für Zeichnungen, Modelle und Gutachten, soweit solche im Prüfungsverfahren notwendig waren, aus der Rekrhsk s>c erstattet werden. Für der bedürftigen Patentinhaber sind auch wesentliche Herabs Hungen der bei Verletzinigsklagen teilweise sehr hohen . G e r i c h ts k o s t e n vorgesehen, so daß ihm die Durchsetzungr seiner aus den Patenten sich ergebenden Rechte wesentlich erleichtert ist. Hinzu kommt, daß nach den neuen Gesetzen der Verletzer stärker bestraft wird, als bisher. Er muß bereits S c h a d e n e r s a f z'leisten, wenn er das Schutzrecht garnicht gekannt hat. s »fern die Unkenntnis nur auf Fahrlässigkeit beruht. Hat er das Schutzrecht aber gekannt, und hat er es vorsätzlich verletzt, so muß er auf Antrag des Patentinhabers mit Gefängnis bestraft werden, während bisher auch eine Geldstrafe zulässig war. Auf der anderen Seite werden aber in den neuen Gesetzen auch die Staatsinteresien und die Rechte der Allgemeinheit hesser geschützt. Die Einspruchsfrist gegen Patente wird von 2 auf 3 Monate verlängert. Der Patentinhaber, der seine Erzeugnisse als geschützt bezeichnet, muß auf V erlangen einem Interessenten Auskunft über die Nummer seines Schutzrechts gehen, wenn ein Patentinhaber eine Lizenz, die im öffentlichen Interesse liegt, nicht gewähren will, so kann das Patentamt sofort nach Klageeinreichung durch einstweilige Verfügung dem Antragsteller die Benutzung des Patents gestatten, s afern die V iraussetzungen für Erteilung einer Zwangslizenz vorliegen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird nicht mehr vom Patentamt oder Reichsgericht, sondern von der Regierung bestimmt. Auch die Stellung des Patentamtes ist gestärkt. Bei allen Prozessen vor den Gerichten muß das Patentamt von allen Vorgängen Kenntnis erhalten.. und kann gutachtlich beteiligt werden. Lös c h un gik I a g e n gegen Geh ra uc hs musjte r werden in .Zukunft vom Patentamt, — durch eine neu zu bildende Gejbrauchsmusterabteilung und in 2. Instanz durch die Beschwerdeabtcilung, nicht mehr durch die ordentlichen Gerichte entschieden, was eine große Vereinfachung und Verbilligung bedeutet. In die Patent- und Gchrauchsmusterr.ollc können jetzt auch ausschließliche Lizenzen eingetragen w erden. Im Waren zeichen rech! ist die bisherige Sperrfrist von 2 Jahren, innerhalb deren eine der gelöschten Marke ähnliche Marke nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des früheren Zeicheninhabers eingetragen werden konnte, fortgefallen. Vorsätzliche Verletzungen von Warenzeichen können im Gegensatz zu Patent- und Gebrauchsmusterverletzungen, wo in Zukunft nur auf Gefängnis erkannt werden kann, wie bisher auch mit Geldstrafe gesühnt werden. Gefängnis ist in schwereren Fällen auch zulässig.