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Der jüdische Handwerker · 1938-10-01 · 10 (10.1938) · p. Seite 5

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Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
30 (1938)
Issue
10 (10.1938)
Date
1938-10-01
Page
Seite 5 (sequence 7)
Language
German
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Welche Vermögenswerte darf der Auswanderer mitnehmen? Mitnahme von Waren und Maschinen Unser Mitarbeiter Dr. Jur. Heinz Cohn hat, wie Im vorigen Heft dm ..Jüdischen Handwerken" schon erwähnt wurde, gemeinsam mit Dr. Erich Oottfeld die AuswanderungsVorschriften rar Juden In Deutachlaad In einem handlichen Buch zusammenfassend behandelt Wir geben aus diesem Buch nachstehend einen wichtigen Abschnitt wledar. Mit Genehmigung der Devisenstelle können Waren und Einrichtungsgegenstände sowie Maschinen bei der Auswanderung mitgenommen werden, soweit sie dem Eigenbedarf dienen. Voraussetzung für eine Genehmigung ist Jedoch, daß der Auslandskostenanteil 20 Prozent des Wertes dieser Gegenstände nicht überschreitet Keinesfalls ist aber die Mitnahme solcher Waren gestattet, die der Weiterveräußerung dienen sollen. Es besteht daher lediglich die Möglichkeit, z. B. die Mitnahme eines Inventars, das der Einrichtung eines Geschäftslokals dient, genehmigt zu erhalten. Soweit es sich um die Mitnahme neuan geschaffter Gegenstände und Maschinen handelt, wird zumeist die Genehmigung der Devisenstelle von einer an die Deutsche Golddiskontbank zu entrichtenden Abgabe abhängig gemacht Die Genehmigung zur Mitnahme von neuangeschafften Maschinen, die einen höheren Wert darstellen, wird nicht mehr allzu häufig erteilt ~ Besondere Vorschriften bestehen, soweit die Mitnahmevon Maschinen der Errichtung einer ausländischen Fabrikationswerkstitte dienen soll. In diesem Falle wird der Antrag nicht nur unter rein devisenwirtschaftlichen, sondern unter allgemein volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft. In solchen Fällen haben die Devisenstellen den Antrag an die zuständigen Industrie- und Handelskammern zur Begutachtung weiterzuleiten, welche Ihrerseits weiter die zuständigen Wirtschaftsgruppen zu befragen haben. In allen. Fällen, in denen bei einer Betriebsabwanderung eine Verringerung der Arbelterzahl im inländischen Betrieb oder eine Abwanderung deutscher Facharbeiter in das Ausland zu befürchten wäre, wird auch der Präsident des zuständigen Landesarbeitsamts zur Begutachtung herangezogen. Die Devisenstellen haben Anträge auf Errichtung von ausländischen Fabrikations- und Montagewerkstätten, die mit ausländischen Zollmaßnahmen oder Valuta-Dumping begründet wurden, im Interesse einer auf längere Sicht beruhenden Wirtschaftspolitik abzulehnen. Dagegen können derartige Anträge 'genehmigt werden, wenn die Errichtung von Vertriebsstätten für deutsche Waren der Förderurig der deutschen Ausfuhr und der Erhöhung des Devisenaufkommens dient und eine Gewähr dafür besteht daß die Einnahmen der Vertriebsstätte nach Deutschland zurückfließen und nicht im Auslande angesammelt werden. Die Mitnahme von Einrichtungsgegenständen und Maschinen ist aber vom Auswanderer aus gesehen nicht nur unter dem Gesichtspunkt der devisenrechtlichen Zulässlgkeit zu prüfen, sondern auch danach, ob die Einbringung derartiger Einrichtungsgegenstände und Maschinen in das betreffende Einwanderungsland einem Einfuhrzoll unterliegt, und wie hoch sich -dieser stellt Nach dieser Richtung hin wird der Auswanderer genaue und zuverlässige Informationen bei den betreffenden Konsulaten oder Handelsvertretungen einholen müssen. Der Auswanderer wird insbesondere bedenken müssen, daß der Einfuhrzoll in der Währung des betreffenden Landes entrichtet werden muß. In vielen Fällen wird die Tatsache und die Höhe des bestehenden Einfuhrzolles die Mitnahme von derartigen Einrichtungsgegenständen und Maschinen nicht als empfehlenswert erscheinen lassen. Der Auswanderer muß aber auch prüfen, ob die mitzunehmenden Gegenstände dem deutschen Ausfuhrzoll unterliegen. Hierfür gilt die Regel, daß neue Gegenstände einem Ausfuhrzoll nicht unterliegen, dagegen gebrauchte Maschinen. Bei letzteren macht es wieder einen Unterschied, ob es sich um die Mitnahme einer ganzen Fabrikationsausrüstung oder wesentlicher Teile dieser handelt oder nur um die Ausfuhr einzelner gebrauchter Maschinen. Bei enteren ist der Ausfuhrzoll höher, bei letzteren dagegen geringer. Bei der .erstgenannten beträgt er Jtll 800,— für einen Doppelzentner. Bei der Ausfuhr einzelner gebrauchter Maschinen kann Zollbefreiung eintreten, wenn die Maschinen in Schlossereien, Fabriken oder Werkstattbetrieben von Händlern derartig aufgearbeitet sind, daß die Kosten für die Aufarbeitung gewisse Mindestsätze erreichen. Erwähnt sei noch, daß die Mitnahme von Waren und Einrichtungsgegenständen für Eigenbedarf nach Südafrika und England nicht zulässig ist. Neue Richtlinien fiir die jüdische Sozialarbeit Die jüdischen Sozialarbeiter waren am 9. und 10. September d. J. von der Reichsvertretung der Juden in Deutschland zu einer gemeinsamen Tagung zusammengerufen worden. Mehr als 100 in der Sozialarbeit tätige Mitarbeiter der jüdischen Fürsorgeorganisationen und -Institutionen nahmen an den Beratungen teil, die dazu dienen sollten, neue Richtlinien für die künftige jüdische Sozialarbeit entsprechend den erweiterten Aufgaben aufzustellen. Denn diese Arbeit steht heute vor dem außerordentlich schwierigen Problem, mit verminderten Mitteln die wachsende jüdische Not zu lindern. Das ist, wie Dr. Otto Hirsch in seinem einleitenden Referat betonte, nur durch stärkste Konzentration aller Kräfte möglich. Die jüdischen Fürsorgeorganisationen müssen straffer zusammengefaßt und zentral aufgebaut werden. Jede Doppelarbeit und jede Doppelaufwendung soll vermieden werden. Die Verbindung mit den zentralen jüdischen Organisationen gibt vielfach die Möglichkeit Verwaltungsstellen einzusparen und rationeller zu wirtschaften. Hierdurch wird freilich die Tatsache nicht aus der Welt geschafft werden können, daß zur Bewältigung der steigenden Erfordernisse neue Mittel für soziale Fürsorgezwecke herangeholt werden müssen. Die Beiträge, die die Gemeinden zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der sozialen Institutionen leisten, müssen durch freiwillige Abgaben Privater ergänzt werden-. Man wird zu solchen Abgaben für soziale Zwecke namentlich auch bemittelte Auswanderer heranziehen. Dr. Otto Hirsch kündigte ferner an, daß es zur Verstärkimg der Leistungen auf dem Gebiete der jüdischen Sozialfürsorge notwendig sein werde, die gesamte jüdische Bevölkerung zu einem Notopfer aufzurufen. Im Mittelpunkt aller sozialen Arbelt steht heute natürlich die Auswandererfürsorge. Dr. Paul Eppstein berichtete auf der Tagung Uber die Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um die Jüdische Auswanderung planmäßiger zu gestalten und vorwärtszutreiben. Denn man ist sich darüber klar, daß die Auswanderung, die in diesem Jahre trotz ungeheurer Schwierigkelten gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden konnte, nunmehr in noch wesentlich verstärktem Tempo erweitert und gefördert werden muß. Das ist nur möglich, wenn an die Stelle der ungeordneten Einzelduswanderungen immer mehr eine gelenkte, planmäßige Auawanderung tritt Hierzu ist es vor allem erforderlich, durch Einwirkung auf die in Frage kommenden Einwanderungsländer zu erreichen, daß der jüdischen Wanderung die Tore möglichst vieler überseeischer Länder weit geöffnet werden. Es unterliegt keinem Zweifel, daß In einer großen Anzahl dünn besiedelter überseeischer Länder Raum genug für jüdische Menschen vorhanden ist wenn man ihnen den Einlaß gestattet, und wenn diese Menschen für die ihrer harrenden produktiven Aufgaben genügend vorbereitet sind. Die Lösung des jüdischen Auswanderungsproblems hängt in erster Linie von dem Zustandekommen des planmäßigen Einsatzes und der richtigen Verteilung der Auswanderungswilligen ab. Die zahlreichen Einzelprobleme, die mit der Organisation einer planvollen jüdfschen Auswanderung in Zusammenhang stehen, wie z. B. die Auswanderung von Kindern und Jugendlichen, die Siedlung und Gruppenwanderung, die engere Zusammenarbeit der jüdischen Fürsorgestellen mit den Wanderungsorganisationen usw., wurden auf der Konferenz von sachverständigen, praktisch erfahrenen Beratern behandelt und in ihrer Bedeutung im Rahmen der Gesamtaufgabe gewürdigt. Ueber die neuen, besonders schwierigen Aufgaben, die der jüdischen Sozialfürsorge in nächster Zeit gestellt sind, referierte Dr. G e o r g L u b 1 n s k 1. Er wies vor allem auf die große Zahl der am 1. Oktober d. J. berufslos werdenden Jüdischen Vertreter, Vermittler, Wandergewerbetreibenden usw. hin. Diese werden fast alle, bevor sie zur Auswanderungsreife gelangen, beruflich umgeschichtet werden müssen. Für die älteren unter ihnen kommen in der Hauptsache schnell erlernbare manuelle Berufe in Betracht. Aber die meisten von ihnen werden die Mittel, die für die Erlernung eines neuen Berufs erforderlich sind, nicht mehr besitzen. Auch hier muß daher meist die Jüdische Wohlfahrtspflege einspringen, und zwar nicht nur für die berufslos Gewordenen selbst, sondern auch für ihre Familienangehörigen, die bisher von ihnen versorgt werden konnten. Verhältnismäßig leicht ist die Unterbringung der Jugendlichen, für die nötigenfalls Ausbildungsplätze im Ausland zur Verfügung stehen. Sehr viel schwieriger ist dagegen die Erlangung der Ausbildungsreife für ältere Menschen. Denjenigen unter ihnen, die nicht mehr auswandern können, müssen, soweit es Irgend möglich ist andere Arbeits- und Verdienstmöglichketten beschafft werden. Diese Darlegungen zeigen mit der wünschenswerten Klarheit und Eindringlichkeit, wie umfangreich und kompliziert die Jüdische Sozialarbelt heute ist. Sie Ist in keiner Welse mehr mit der früherer, normaler Zeiten in Vergleich

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