Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 30 (1938)
- Issue
- 3 (3.1938)
- Date
- 1938-03-01
- Page
- Seite 5 (sequence 7)
- Language
- German
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ßas tägliche Recht Dt* Kündigung eine* Gesel'schaftsvertrages aus wichtigem Grunde ist nach der Rechtsprechung des Reichgerichte nichtig. Das gilt auch für die stille Oesellschaft. Eine Bestätigung dieser Abrede durch jahrelange Fortsetzung des Gesellschaftsvertrages oder Stillschweigen bei Kenntnis der Nichtigkeit dieser Abrede führt nicht ihre Gültigkeit herbei. Dennoch haben die Oeselischafter im Hinblick auf die im bürgerlichen Recht geltende Vertragsfreiheit sehr weiten Spielraum. Sie können im Gesellschaftsvertrag bestimmen, welche Umstände als wichtige Oründe angesehen werden. Sie können weiterhin angeben, daß die Wirkung nur eine beschränkte sein soll, wenn auch sonst gewisse Tatsachen üblicherweise als fristlose Kündigungsgründe angesehen werden können. Keinesfalls darf aber das Recht der fristlosen Kündigung überhaupt ausgeschlossen oder ungebührlich erschwert werden. Völlig frei ist die Regelung der Abwicklung der Oesellschaft im Falle der fristlosen Kündigung. Vier Wochen sind nicht immer als ein Monat anzusehen. Es müssen vielmehr verschiedene Umstände darauf hindeuten, daß die Parteien, insbesondere in arbeitsrechtlichen Fragen, einen Monat als vereinbarte Zeit haben bestimmen wollen. Das gilt namentlich auch für das Arbeitsrecht und die Bestimmung, daß die ersten vier Wochen als Probezeit zu gelten hätten. Grundsätzlich ist also eine vierwöchige Frist nicht als Monatsfrist auszulegen. Die Mieten für Privattelefonanlagen sind auf Anregung und mit Zustimmung des Reichskommissars für die Preisbildung mit Wirkung vom 1. April d. J. in gewissem Umfange für ganz bestimmte Fälle gesenkt worden. Der Wortlaut der Neuregelung wird den Mietern bis zum 30. April mitgeteilt werden. Die Arbeitslosenunterstützung für Ausländer wird nur dann gewährt, wenn entsprechende Unterstützung auch deutschen Arbeitslosen im Auslande gegeben wird. Dies gilt für die Freie Stadt Dan zig, das Vereinigte Königreich Groß- Britannien und Nordirlana, den Bundesstaat Oesterreich, die Polnische Republik und die Schweizerische Eidgenossenschaft sowie ähnlich für die Tschechoslowakische Republik, jedoch mit der Maßgabe, daß die letztere einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Fürsorge, für ihre Staatsangehörigen im Deutschen Reich leistet. Daher erhalten Arbeitslose der Nationalität der vorbezeichneten Staaten versicherungsmäßige Arbeitslosenunterstützung ohne Beschränkung der Bezugsdauer. Auch für Einbahnstraßen gilt das Gebot des Rechtsfahrens. Je langsamer ein Fuhrwerk fährt um so weiter hat es sich auf der rechten Straßenseite zu halten, um ein Ueberholen zu ermöglichen. müItmittrdiQltlidißs äonjunhturbatoiMtet Eine Abschwächung der Auftriebstendenzen ist in der Weltwirtschaft einwandfrei festzustellen. Der KonjunkturrUckschlag in den Vereinigten Staaten hat noch nicht Überwunden werden können. Der zwischenstaatliche Güteraustausch zeigte zwar im 4. Vierteljahr 1937 nach der im 3. Vierteljahr eingetretenen Verminderung wieder eine kleine Zunahme. Aber diese ist nicht konjunkturell, sondern jahreszeitlich bedingt Sie ist außerdem schwächer als sie in anderen Jahren im letzten Viertel des Jahres zu sein pflegt. Offenbar haben sich also die jahreszeitlich begründete Zunahme des Welthandels und eine weitere konjunkturelle Abschwächung gegenseitig überschnitten. In 53 Ländern, anf die insgesamt 90 bis 95 Prozent des Welthandels entfallen, hat sich der Umsatzwert des Welthandels um 5 Prozent erhöht, während normalerweise eine 10 nrozentitre Steigerung in dieser Jahreszeit h>>rte eintreten müssen. Menden müßig hat der zwischenstaatliche Warenaustausch um 7 Prozent zugenommen, während im Vorjahre im 4. Quartal eine Steigerung um 11 Prozent gegenüber dem 3. Onartal eingetreten war. Trotz dieser Hemmung des Auftriebs liegen aber die Weltnmsätze wertmäßig noch immer um etwa 16 Prozent, mengenmäßig um 7 Prözcnt höher nls in dem gleichen Zeitabschnitt des Voriahres. Dabei weist insbesondere der Anflenhandel der europäischen Länder eine Steigerung anf, während diese in den.überseeischen Ländern nur minimal Ist. Tn den Vereinigten Staaten in Japan, China und einigen anderen überseeischen Ländern hat die Einfuhr einen Rückgang erfahren. Zugenommen hat sie dagegen in Aegypten. Südafrika. Argentinien und. Indien. Die A n s f n h r der Uclvrseeländer hat sieh um 8.2 Prozent erhöht, während freilich im vorangegangenen Jahre eine Steigerung um 2t Prozent eingetreten war. Beträchtlich gestiegen ist im Zusammenhange mit den staatlichen Exportausweitungsmnßnahmen die Ausfuhr der Vereinigten Staaten. Dagegen weist die Ausfuhr Argentiniens, Chinas und anderer Länder geringe Rückgänge auf. England bat seine Einfuhr stärker als seine Ausfuhr gesteigert, so daß sich der englische Einfuhrüberschuß noch erhöht hat Im Gegensatz hierzu haben die Vereinigten Staaten ihre Außenhandelsbilanz erheblich verbessern können, da die amerikanische Wirtschaft durch Forderung des Exports Ersatz für den verminderten Binnenabsatz suchte. An den Weltwarenmärkten haben die W o 11 preise eine Abschwächung erfahren. Dagegen haben sidi(die Preise der Metalle, der Baumwolle und des Kautschuks etwas erholt Die Getreide-, Kaffee- und Zuckerpreise konnten sich im allgemeinen behaupten. Doch macht sich auch hier die Koniunkturabschwächung in den Vereinigten Staaten bemerkbar. So weist z. B. die Kupfer Statistik eine Zunahme der amerikanischen Kupfervorräte, dagegen einen Vorratsabbau in den übrigen Verbrauchsländern auf. Die Londoner Preisnotierungen sind im allgemeinen steigend, die amerikanischen meist schwächer. Die Verminderung der Baum wolI anbaufläche in den Vereinigten Staaten von 34,4 auf 26,4 Millionen acres wirkte anregend auf die Baumwollmärkte zurück. Dagegen zeigten die australischen und neuseeländischen Wollauktionen Rückgänge der Wollpreise um etwa 3 Prozent Bemerkenswert ist aber, daß die Preise der besseren Wollen größere Widerstandsfähigkeit zeigten. Gemeinschaftssiedlung Aus Südamerika wird uns von einem Freunde unseres Blattes geschrieben: In einer Zeit, wie wir sie durchleben, steht vor uns allen die Frage: Wohin? Wohin sollen die jungen Menschen gehen, wohin die Familien, die eine neue Basis ihrer Existenz suchen müssen? Meistens ist es heute so, daß sie versperrte Türen finden, denn die Einwanderungsbestimnrangen der meisten Länder sind bekanntlich sehr verschärft worden. Es bleibt daher nichts anderes übrig, als sich die Frage vorzulegen, in welcher Form die Auswanderung einer möglichst großen Zahl von Menschen vor sich gehen kann und soll. In den meisten Fällen ist es so gut wie ausgeschlossen, in den bisher ausgeübten Berufen auch weiterhin in überseeischen Ländern den Lebenskampf zu bestehen. Vor allem scheint die Klärung der Frage wichtig: Wie können viele Menschen in anderen Ländern untergebracht werden, ohne den Arbeitemarkt des Einwanderungslandes zu belasten und dadurch störend zu wirken? Die Antwort kann nur lauten: durch die Gemeinschaftssiedlung! In der Gemeinschaftssiedlung ist Platz für die Angehörigen der verschiedensten Berufe, meist auch derjenigen, die schon in der Heimat ausgeübt wurden. Menschen,- die schon dort Landwirte oder Gärtner gewesen sind, werden natürlich mit Freude wieder den Boden bearbeiten. In verwandten Berufen Tätige — z. B. die Viehhändler, die in den kleinen Städten und Dörfern stete ihre Gärten und Felder hatten und meist über eine ausreichende Allgemeinkenntnis von landwirtschaftlichen Arbeiten verfügen, — dürfen dieser Gruppe zugerechnet werden. Auch Handwerker (sofern auf der Siedlung kein unmittelbarer Bedarf in ihrem Fach ist) werden in der Oemeinschaftesiedlung irgendwie verwendet werden können, ebenso Fabrikarbeiter, Techniker jeder Art, Bauleute, Schlächter u. a. in., aber auch Textilfachleute usw. Alle diese Menschen können auf einer Siedlung ihren Platz ausfüllen und ihr Auskommen haben. Denn eine Oemeinschaftesiedlung umfaßt, wenn sie richtig organisiert ist, mehr als nur Landwirtschaft. Sie umschließt auch alle mit ihr mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Berufe und Betätigungen. Grundberuf bleibt natürlich die Bodenbearbeitung. Aber man wird die Produkte der landwirtschaftlichen Arbeit veräußern und sie zu diesem Zweck in eigenen, zu erstellenden Konservenfabriken verarbeiten, um sie in dieser Form auf den Markt zu bringen. Man wird entsprechend den Rohstoffen, die in dem neuen Lande vorhanden sind, andere Fabrikationen einrichten, in denen diese Rohstoffe zu Fertigfabrikaten verarbeitet werden. Endlich wird man, wenn Waldreichtum vorhanden ist, diesen zum Bau von Häusern (auf der Siedlung und in den Städten), ferner von Möbeln und von Holzwaren aller Art nutzbar machen. Es ist bestimmt damit zu rechnen, daß Regierungen von Ländern, die eine große Einfuhr von industriellen Erzeugnissen haben, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorhanden sind, die Konzession zu solchen Siedlungen geben sofern allerdings 100o/oig die Gewähr besteht, daß von den Einwanderern nicht Arbeit in den Städten gesucht w.ird. Hier müßte freilich die Leitung der Siedlung strenge und wirksame Maßnahmen ergreifen, denn ein Unvernünftiger könnte das Aufbauwerk für Hunderte zerstören. Ist aber die Siedlung erst ein Erfolg geworden, so wird auch die Einwanderung weiterer geeigneter Menschen gern zugelassen werden. FVGRÜNPELD emm ftwiinT »i» Mt lahm. WbctM. Ifiinl.....tarnen tmt* iMpot- JO-H luitlmulm» m im im* Skatt ri-ni hM LutaMliSitMa