Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 29 (1937)
- Issue
- 11 (11.1937)
- Date
- 1937-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Qrundf ragen der Ausbildung Im aligemeinen entspricht die Ausbildung in der Lehrwerkstatt der in Privatbetrieben. Einer der oben erwähnten Vorzüge der Lehrwerkstattausbildung besteht darin, daß viele Dinge, die in privaten Betrieben einen erheblichen Teil der Zeit des Lehrlings in Anspruch nehmen, hier in der Lehrwerkstatt in Wegfall kommen. Die auf drei Jahre festgesetzte Ausbildungszeit in der Lehrwerkstatt dürfte also, insbesondere im Hinblick auf die hier der Ausbildung zugrunde liegende systematische Planung und auf die volle Ausnutzung der Lehrzeit zur Erlangung einer möglichst großen Berufstüchtigkeit vollkommen genügen. Das erreichte Ausbildungsziel wird dem einer vierjährigen privaten Lehre in der Regel durchaus entsprechen. Natürlich muß der junge Handwerker, der seine Lehre, sei es nun in einer Lehrwerkstatt oder In einem privaten Betriebe, absolviert hat, noch In einer längeren oder kürzeren Gehilfenzeit sich die erforderlichen praktischen Berufserfahrungen erwerben, bevor er als ein voll leistungsfähiger hochqualifizierter Handwerker gelten kann. Aber man darf keineswegs etwa die Ausbildung in der Lehrwerkstatt der Berliner judischen Gemeinde mit der in Umschichtungskursen und UmechichrungsWerkstätten, die für ältere, aus anderen Berufen kommende Menschen bestimmt sind und diesen in einer wesentlich kürzeren Ausbildungszeit die notwendigsten handwerklichen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Zwecke der Auswanderung verschaffen sollen, auf eine Stufe stellen. Das Ziel der Ausbildung in der Lehrwerkstatt ist eine vollwertige Erstausbildung schulentlassener Jugendlicher zur Berufstätigkeit als Handwerksgehilfe oder gelernter Facharbeiter. Das Lahrparaonal Die Auswahl des Meisters und der Qesellen, die in der Lehrwerkstatt die praktische Unterweisung der Lehrlinge übernommen haben, ist mit besonderer Sorgfalt erfolgt. Hierbei wurde nicht nur auf die fachlichen Leistungen, sondern auch auf die pädagogische Befähigung des Ausbildungspersonals Wert gelegt. Der theoretische Unterricht wird von einem Lehrer erteilt, der selbst engste Fühlung mit der Praxis der Beruharbeit hat DI« Arbsalt In der Werkstatt Bei der Einrichtung der Lehrwerkstatt ist selbstverständlich auf Zweckmäßigkeit und einwandfreie Brauchbarkelt aller Werkzeuge sowie auch der vorhandenen M a - s c h i d e n gesehen worden. Denn wenn auch bei der Ausbildung zum Kunst- und Bauschlosser zunächst der Erwerb manueller Fertigkeiten in den Orundtechniken des Schlossers im Vordergründe steht, so kann doch auch die Unterweisung und Uebung in den Arbeiten an Maschinen keinesfalls entbehrt werden. Deshalb ist auch auf die Aufstellung zweckmäßiger und geeigneter Maschinen und auf ihren richtigen Einsatz bei den Arbeitsvorgängen von vornherein Bedacht genommen worden. Für die Lehrwerkstatt sind die für die Ausübung des Schlosserberufs erforderlichen Maschinen, wie Drehbänke, Bohrmaschinen, Universalfräsmaschinen, Shapingmaschinen, Scheren usw., angeschafft und bereitgestellt worden, damit die Lehrlinge deren praktische Anwendung kennenlernen. Eine wesentliche Ergänzung der Schlosserausbildung ermöglichen ferner die vorhandenen Einrichtungen für die Schweißtechnik und zwar sowohl für das autogene als auch für das EI e k tro verfahren. Der gesamten praktischen Ausbildung liegt der behördlich anerkannte Datsch-Plan zugrunde. Die Erfahrungen des praktisch arbeitenden Handwerkers werden hierbei mit größter Sorgfalt berücksichtigt Alle im Rahmen des Bedarfs der Lehrwerkstatt selbst notwendigen Arbelten werden von den Lehrlingen selbst ausgeführt, soweit jeweils die bereits erworbenen Kenntnisse hierzu ausreichen. Der theoretische Unterricht wird in engster Anlehnung an die praktische Werkstattarbeit erteilt. Alle zu fertigenden Arbeitsstücke werden im theoretischen Unterricht behandelt. Hier werden insbesondere auch die Werkzeichnungen hergestellt und die Verwendung der Werkzeuge besprochen. Den Jungen soll der produzierende Handwerksbetrieb, soweit es Irgend möglich ist, ersetzt werden, damit ihre Ausbildung der des normalen Handwerkslehrlings möglichst nahekommt. Die theoretische Unterweisung, die ja' in der Lehrwerkstätte in mancher Hinsicht weitgehender ist, wird deshalb ganz in den Dienst der praktischen Ausbildung gestellt. Arbaltsordnung uns) Kontrolle Die Lehrwerkstatt besitzt eine eigene Arbeitsordnung, die u. a. Bestimmungen über Aufnahme, persönliches Verhalten, Ausschluß, Arbeitszeit und Pausen, Urlaub, Ausgabe und Pflege der Werkzeuge und Lehrmittel, Unfallverhütungsvorschriften usw. enthält. Während in der ersten Zeit Verletzungen der Lehrlinge ziemlich häufig vorkamen, ist deren Zahl jetzt ganz erheblich zurückgegangen. Das beweist daß die manuelle Geschicklichkeit der Lehrlinge und ihre Fähigkeit, mit Werkzeugen und Maschinen umzugehen, schon im Laufe der bisherigen Ausbildung bedeutend zugenommen hat. Um eine gute Kontrolle der Ausbildung und ihrer Fortschritte zu ermöglichen hat jeder Lehrling ein Werkstattbuch zu führen, in das er mit kurzen Worten Eintragungen über seine täglichen Arbeiten sowie Skizzen der Arbeiten macht. Das werkstattbuch wird vom Meister kontrolliert, und die Skizzen werden mit den inzwischen ausgeführten Arbeiten verglichen. Prüfungen / In Abständen von etwa Sechs Monaten werden Zwischenprüfungen durch eine Kommission von Fachleuten vorgenommen, die sich sowohl auf die praktische als auch auf die theoretische Ausbildung erstrecken. Ueber die Ergebnisse der Prüfungen werden aktenmäßige Eintragungen vorgenommen. Vor Beendigung der Ausbildung soll eine Abschlußarbeit ausgeführt werden. Es ist auch beabsichtigt, den Ausgelernten eine Abschlußbescheinigung über die Aosolvierung des Lehrkursus mit bestimmten Bewertungen des erreichten Ausbildungserfolges auszustellen. Spezialausbildung Während die beiden ersten Lehrlingsjahre der allgemeinen Ausbildung im Schlosserhandwerk gewidmet sind, soll den Lehrlingen im dritten Jahre je nach Eignung und Neigung Gelegenheit gegeben werden, sich in einem Sonderfach des Schlosserberufs, z. B. als Maschinen- PrtrUaatuhiM Schlosser, Werkzeugschlosser usw., auszubilden. Ds in den beiden ersten Lehrjahren eine Vollausbildung zum Schlosserhandwerk erreicht werden soll und wird, dürfte das dritte Jahr genügen, um auch in dem {gewählten Spezialfach eine den praktischen Bedürfnissen entsprechende Ausbildung zu erlangen. Bei der Wahl der Sonderfächer sollen besonders die Erfordernisse der späteren Auswanderung in Betracht gezogen werden, da auch hier das Ziel der Ausbildung die Erlangung der Auswanderungsreife ist. Jeder Lehrling soll nach Möglichkeit so weit gebracht werden, daß er sich später im Auslande, gestützt auf die m der Lehrwerkstatt erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten, eine Existenz als Handwerker oder Facharbeiter aufzubauen vermag.