Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 29 (1937)
- Issue
- 10 (10.1937)
- Date
- 1937-10-01
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
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Bemerkenswerte Feststellungen Ober den Einzelhendel mit Bekleidung Erhebungen sind oft sehr aufschlußreich, auch wenn sie selbstverständlich nur Durchschirltleziffern liefern, und ihre Ergebnisse oft nur mit Voreicht und Zurückhaltung ausgewertet werden dürfen. Diese Ergebnisse sind umso allgemeingültiger, je umfangreicher das Erhebungsmaterial ist, das innen zugrunde liegt. Darum verdient die amtliche Erhebung über die Betriebsverhältnisse und Kostengestaltung im Einzelhandel mit Bekleidung besondere Beachtung, denn an dieser Erhebung waren insgesamt 2705 Einzelhandelsbetriebe der Bekleidungsbranche in allen Gegenden des Reichs und in Gemeinden aller Größenklassen beteiligt. Man kann daher die Ergebnisse dieser Erhebung als zuverlässige Angaben über die durchschnittliche Lage dieses Teilausschnitts des Einzelhandels ansehen. Dabei darf freilich nicht außer Acht gelassen werden, daß die Erhebungsziffern die Lage im Jahre 1935 betreffen. Kapital. In dem Begriff „Bekleidungseinzelhandel" sind für die Zwecke der Erhebung folgende Gruppen des Einzelhandels zusammengefaßt worden: Damen- und Mädchenkleidung, Herren- und Damenkleidung, Wäsche, Wirk- und Strickwaren, Textilwaren aller Art sowie Schuhwaren. Bei der Untersuchung des Kapitals, mit dem die Einzelhandels» betriebe arbeiten, wird zwischen Eigenkapital und Fremdkapital unterschieden. Das Fremdkapital wird dann wiederum in D a u e r s c h u 1 d e n , Ljeferantewclwlden und sonstige laufende Schulden untcrgeteitt Die Erhebung zeigt nun, daß in der Mehrzahl der Betriebe dieser Branche das Eigenkapital geringer als 50 Prozent des Gesamtkapitals des Betriebes ist. Mit der Oröße des Betriebes wächst im allgemeinen auch der Anteil des Eigenkapitals am investierten Oesamtkapital. Er bewegt sich z. B. bei dem Einzelhandel mit Damenkleidung je nach der Größe des Betriebes zwischen 22,6 und 37,7 Prozent Dabei bezieht sich die zuletzt genannte Anteilziffer auf die ganz großen Betriebe mit 1 bis 5 Millionen Mark Gesaratkapital. Umgekehrt ist das Verhältnis bemerkenswerterweise im Schuhwaren-Einzelhandel. Denn hier ist der Anteil des Eigenkapitals am Qesamtkapital bei den großen Betrieben im allgemeinen niedriger als bei den kleinen. Die Einzelhandelsbetriebe der Bekleidungsbranche arbeiten also,, wie schon erwähnt wurde, durchschnittlich überwiegend mit Fremdkapital. Dabei machen die Dauerschulden etwa 10 bis 15 Prozent des Oesamtkapitals aus. Der Anteil ist am höchsten im Einzelhandel mit Damenkleidung, denn hier steigt er sogar bis auf 24,7 Prozent des Oesamtkapitals an. Im Wirk- und Strickwaren-Einzelhandel beträgt er dagegen nur 6,7 Prozent und auch im Schuhwarenhandel ist er verhältnismäßig niedrig. Der Anteil der Lieferantenschulden ist bei den Großbetrieben im allgemeinen höher als bei den mittleren und kleinen Betrieben. Nur im Schuhwarenhandel ist es wiederum umgekehrt. Im Einzelhandel mit Damenkleidung machen die Lieferantenschulden 20 bis 42,1 Prozent des Gesamtkapitals aus, im Einzelhandel mit Wäsche sogar 32 bis 41,2 Prozent. Kurzfristige Bankkredite spielen ebenfalls eine nicht unbedeutende Rolle. Ihr Anteil am Oesamtkapital beträgt in manchen Fällen bis zu 10 und mehr Prozent. Am höchsten ist er im Einzelhandel mit Herrenkleidung. Investiertes Vermögen Das Vermögen der Betriebe des Bekleidungseinzelhandels ist zu einem sehr großen Teile in den Lagervorräte n investiert. Denn in dieser Branche muß ein reichhaltiges und wertvolles Lager unterhalten werden. Im Wäsche- Einzelhandel entfallen z. B. 80 Prozent der gesamten in den Betrieben arbeitenden Mittel auf die Lagervorräte, in dem Einzelhandel mit Wirk- und Strickwaren, desgleichen in dem mit Textilwaren aller Art sowie im Schuhwaren-Einzelhandel 70 bis 75 Prozent, im Einzelhandel mit Herrenkleidung 70 Prozent und im Einzelhandel mit Damenkleidung 55 bfe 60 Prozent. Hierbei ist freilich zu berücksichtigen, daß bd dieser Berechnung die in den eigenen Grundstücken investierten Betriebsvermögen außer Betracht gelassen sind. Je kleiner ein Betrieb ist, ein desto größerer Teil des Oesamtkapitals wird im allgemeinen durch die Lagerhaltung in Anspruch genommen. Dagegen ist in den größeren Betneben wiederum ein höherer Anteil am Kapital in den Außenständen festgelegt. Auch in den einzelnen Branchen zeigen sich in dieser Hinsicht erhebliche Unterschiede. Der Anteil der Forderungen am Oesamtkapital beträgt z. B. im Einzelhandel mit Damenkleidung zwischen 11 und 14,1 Prozent^ im Einzelhandel mit Herrenkleidung 15 Prozent, im Einzelhandel mit Schuhwaren ist er dagegen sehr viel niedriger. Hier ist also die Kreditgewährung an die Kundschaft in sehr viel geringerem Umfange üblich als etwa im Einzelhandel mit Herrenkleidung. Ausgaben. Unter den Ausgaben des Einzelhandels spielen natürlich diejenigen für den Wareneinkauf die Hauptrolle. Diese entsprechen im Durchschnitt etwa 70 Prozent des gesamten Umsatzes, im Schuhwarenhandel sogar 75 Prozent Bei zunehmender Betriebsgröße erhöht sioh freilich der Anteil der Ausgaben für Löhne und Gehälter am Umsatz. Er schwankt z. B. im Einzelhandel mit Herrenkleidung zwischen 3,8 und 13,4 Prozent, im Schuhwaren-Einzelhandel zwiscnen 3.7 und 10,4 Prozent des Umsatzes. In den kleinen Betrieben sind die Aufwendungen für Oehälter deshalb im allgemeinen verhältnismäßig niedrig, weil hier die Betriebsinhaber und ihre Familienangehörigen ihre Arbeit unentgeltlich zu leisten pflegen. Dagegen vermindert sich wiederum bei steigender Betriebsgröße die Bedeutung der Ausgaben für Miete. Diese betragen beispielsweise im Einzelnandel mit Herrenkleidung 3,3 bis 10,6 Prozent des Gesamtumsatzes, im Schuhwaren-Einzelhandel 4,4 bis 5,8 Prozent. Die Aufwendungen für die Verzinsung der Fremdkapitalien fallen nur wenig ins Gewicht. Sie machen im Durchschnitt 1 Prozent des Umsatzes aus. Der Anteil der Steuern wird auf 2 bis 3 Prozent beziffert Doch sind hier lediglich die betrieblichen Steuern, also Umsatz- und Gewerbesteuern in Betracht gezogen. Oewinn. Der Gewinnanteil der Einzelhandelsbetriebe sinkt im allgemeinen mit Steigen der Umsatzhöhe. Er schwankt im Einzelnandel mit Textilwaren aller Art zwischen 5,7 und 14,9 Prozent des Umsatzes, im Einzelhandel mit Damenkleidung zwischen 3,5 und 8,7 Prozent, im Einzelhandel mit Herrenkleidung zwischen 5.4 und 8,2 Prozent, in den Wäschegeschäften zwischen 4,9~mid-9- Prozent,-im Einzelhandel Wirk- und Strickwaren zwischen 7,6 und 10,9 Prozent und im Schuhwaren-Einzelhandel zwischen 6,7 und 13 Prozent. Als Oewinn sind hierbei die gewerblichen Einkünfte einschl. der Zinsen des Eigenkapitals angesehen. Man kann aus diesen Prozentziffern ersehen, daß der Einzelhandel aller Betriebsgrößen in der Bekleidungsbranche durchschnittlich mit bescheidenem Oewinn arbeitet. Anordnung fOr die Bekleidungs-Industrie Verhinderung der Nachahmung modischer geschmacklicher , Erfindungen. Die zur Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie gehörenden Unternehmer und -Unternehmungen sind verpflichtet, die nachstehenden von der Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie aufgestellten Richtlinien zur Verhinderung der Nachahmung modischer und geschmacklicher Erfindungen in der deutscher Bekleidungsindustrie zu befolgen: 1. Es ist unzulässig, modische und geschmackliche in der Schnitt- und Formgestaltung aller in der Bekleidungsindustrie hergestellten Erzeugnisse, die ihren Ursprung einer Leistung eines anderen Herstellers verdanken, in unveränderter Form nachzuahmen. Jeder Hersteller soll vielmehr in jedem Falle nachweisen können, daß die modische und geschmackliche Leistung der von ihm angefertigten Erzeugnisse aus seinem eigenen Betriebe stammt. Z Es steht mit diesem Grundsatz nicht im Einklang, modische und geschmackliche Leistungen anderer deutscher Hersteller in der Form nachzuahmen, daß die Herstellungsart unverändert oder mit nur ganz geringfügigen Aenderungen übernommen wird, jedoch durch die Verwendung geringwertigeren Materials bei artgleicher Ausführung mit einer hierdurch möglich billigeren Preisstellung höhere Leistungen vorgetäuscht werden. 3. Der Bekleidungshersteller soll sich bei der Verwendung von Entwürfen oder Vorschlägen, die nicht aus seinem Betrieb stammen, Gewißheit über deren Herkunft verschaffen, und bei Angeboten prüfen, ob es sich dabei nicht um fremde Leistungen der unter 1. und 2. bezeichneten Art handelt Die Verwendung von Leistungen, Vorschlägen, Entwürfen oder Mustern, die den Mitgliedern der Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie von Künstlern, Zeichnern, gewerblichen SpezialUnternehmungen, Zwischenmeistern, Lohngewerbetreibenden zum Erwerb oder zur Benutzung) angeboten werden, ist von der verbindlichen Erklärung des Anbieters oder Vergebers des Benutzungsrechts abhängig zu machen, daß die angebotenen Leistungen und Entwürfe sowie Muster nicht in Widerspruch zu diesen Grundsätzen stehen. 4. Bei der Durchführung dieser Anordnungen soll nicht engherzig verfahren werden. Muster, Schnitte, Entwürfe usw., die lediglich deshalb ähnlich erscheinen, weil sie einer gewissen modischen Grundrichtung oder einem gewissen modischen Einschlag folgen, sollen nicht betroffen werden. Ausschalten sollen jedoch jede Art sklavischer Nachahmung sowie alle getarnten Nebenformen des Nachahmungswesens. Die Abgrenzung zwischen den zu- Selassenen und verbotenen Arten der Musterung wird in er Praxis ohne besondere Schwierigkeiten vorgenommen werden können.