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Der jüdische Handwerker · 1937-10-01 · 10 (10.1937) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
29 (1937)
Issue
10 (10.1937)
Date
1937-10-01
Page
[Seite] (sequence 11)
Language
German
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Judische Ofentetzerlehrlinge bei der Arbeit Unter Bild zeigt Lehrlinge bei der Arbeit und zwar in einem handwerklichen Berufszweig, dessen Bedeutung nicht überall genügende Würdigune findet. Während der Töpfer aus rohem Ton keramische Erzeugnisse wie Töpfe, Kacheln, Steingut u. a. herstellt, wird vom Ofensetzer der konstruktive Entwurf und die Zeichnung, die technische Berechnung des Wärmebedarfs, sowie allgemeine Kenntnisse der Wärmetechnik verlangt. Der Ofensetzer muß außer umfangreichen theoretischen Kenntnissen, vor allen Dingen exakt arbeiten können und über große Geschicklichkeit verfügen. Bei der Betrachtung des obigen Bildes erinnern wir uns gern der Ausbildungserfolge, die unser Kollege Töpfermeister Kramarski, anläßlich früherer Berufswettkämpfe erringen konnte. Beim ersten Rekhsberufswettkampf errang einer seiner Lehrlinge nach dem ersten Ausbildungsjahr zwei erste Preise una zwar des gesamten Bau- sowie des gesamten Ofensetzergewerbes Deutschlands.- Im Jahr darauf stellte er den Oausieger in der Gruppe Bau des Bezirks Brandenburg. Ein so ausgebildeter junger Mensch wird sich überall in seinem Beruf durchsetzenkönnen. Soeben erhalten wir Kenntnis, daß wieder einer der Lehrlinge unseres Kollegen »eine Gehilfenprüfung mit gutem Erfolg bestanden hat. 9alfi|linamictrd|Dff In des „Palestine and Middle East Economic Magazin" weist Agronom A. I. Ettinger auf die Möglichkeiten einer landwirtschaftlichen Erschließung des palästinensischen Berglandes hin. Er erklärt, die Berge Palästinas könnten bei entsprechender Sorgfalt wieder wie einst hunderttausenden Familien landwirtschaftliche Existenzmöglichkeiten bieten und damit einer größeren Anzahl von Einwohnern in den Städten den Unterhalt sichern. Er weist auf die Beschreibungen von Josephus Flavius hin, in denen das Bergland Galiläas als ein einziger Garten von Obstbäumen und Gemüsepflanzungen erscheint. Olivenöl und Oetreide, das auf den terrassierten Hügeln gepflanzt wurde, ist damals aus Oaliläa ausgeführt worden. Die Bewässerung dieses Gebietes sei keineswegs unmöglich, denn es seien bereits an verschiedenen Stellen des Berglandes ergiebige Quellen gefunden worden; auch komme die Aufspeicherung von Wasser durch Staudämme und Zisternen in Betracht. Geologisch stelle das Bergland ein sehr fruchtbares Oebiet im Hinblick auf die für Aufforstung vorzüglich geeigneten Unterschichten dar. Der Verfasser weist besonders darauf hin, daß Oaliläa der einzige gebirgige Teil Palästinas sei, der nach dem Plan der KönTgl. Kommission in das Oebiet des jüdischen Staates fallen soll. Er führt das Dorf Pekiin als Beispiel dafür an, daß sich seit den ältesten Zelten eine jüdische Landbevölkerung in Oaliläa erhalten hat. In der Industriezone an der Haifa-Bucht wird eine Omnibusfabrik „Hatewa" errichtet. Die Oebäude ohne Inneneinrichtung sollen bis 15. September fertiggestellt sein. Eine Werkstatt ist für die Herstellung von Omnibus-Karosserien, eine andere für die' Herstellung von Kisten zum Citrusversand bestimmt. Bei dem vor zwei Monaten begonnenen Bau sind dauernd 30 Arbeiter beschäftigt Maschineninventar und Inneneinrichtung der Fabrik werden den modernsten Anforderungen entsprechen. Das investierte Kapital beträgt 18 000 Pfund. Sofort nach Fertigstellung der Bauten soll die Erzeugung aufgenommen werden. * i Nach einer Statistik der Palästinaregierung gab es Ende 1935 in Palästina bereits 771 Aktiengesellschaften mit einem registierten Kapital von insgesamt 15,7 Millionen Pfund. Unter ihnen befanden sich 118 Banken, Kreditanstalten und Versicherungsgesellschaften, 52 Investititionsgesellschaften, 149 industrielle und handwerkliche Unternehmungen, 71 Kolonisation- und Bodenbewässerungsgts sellschaften 158 Handelsgesellschaten und ausländische Vertretungen. Ferner wurden 38 Bodengesellschaften, 48 Transportgesellschaften, 57 Bauunternehmungen sowie 57 Druckereien und Verlagsgesellschaften gezählt. In den ersten fünf Monaten des Jahres 1937 betrug die palästinensische Qesamt einfuhr 6,88 Millionen Pfund und war damit um 114 000 Pfund höher als in dem gleicTieTr~Zcitabsihiirtt des -Jahns-4036. Dagegen blieb sie hinter der in der gleichen Zeit getätigten Einfuhr des Jahres 1935 noch um 44000 Pfund zurück. Dabei ist aber zu berücksichtigen, daß es im Jahre 1935 in Palästina noch keine Wirtschaftskrise gab. Die palästinensische Ausfuhr belief sich in den ersten fünf Monaten des laufenden Jahres auf 3,63 Millionen Pfund. Sie war damit um 64 Prozent höher als in dem gleichen Zeitabschnitt des Jahres 1936 und sogar noch um 14 Prozent höher als in der entsprechenden Zeit in 1935. Der Export besteht in der Hauptsache, insbesondere zu Jahresbeginn, aus Citrusfrüchten. Unter den Einfuhrländern Palästinas stand in den ersten fünf Monaten des Jahres 1937 Deutschland mit einer Einfuhr von 1,08 Millionen Pfund an erster Stelle. Es hat damit England, das nur für 1,04 Millionen Pfund Waren nach Palästina eingeführt hat, überflügelt. In der gleichen Zeit des Jahres 1936 hatte Deutschland nur für 0,88 Millionen Pfund Waren nach Palästina exportiert, sodaß die palästinensische Einfuhr deutscher Waren seit dem Vorjahr beträchtlich zugenommen hat. Die Zahl der Telefonapparate in Palästina betrug Ende Juni d. J. nach einer amtlichen Statistik rund 14 000. Hiervon entfielen allein 4259 Telefonapparate auf Tel Aviv. Die Zahl der in Palästina in Betrieb befindlichen Rundfunkgeräte wird auf 42 646 beziffert. Weitere neue Devisenbestimmungen 1. Verwertung inländischer Wertpapiere durch Auswanderer. Nach einem Runderlaß 129/37 vom 16. September 1937 darf eine Verwertung deutscher Auslands-Bonds durch Auswanderer im Auslande grundsätzlich in keinem Umfange mehr gestattet werden. Unter Auslands- Bonds versteht man inländische Wertpapiere, die ausschließlich oder wahlweise auf ausländische Währung lauten und nicht zum inländischen Börsenhandel zugelassen sind. Dagegen kann dem Auswanderer die Verwertung inländischer auf Reichsmark, Goldmark oder einen Sachwert lautender Wertpapiere grundsätzlich gestattet werden. Hiervon sind ausgenommen Reichsbank-Anteile und Aktien der Deutschen Oolddiskontbank. 2. Änzelgepflicht für ausländische Wertpapiere. Durch die 10. Durchführungsverordnung zum Devisengesetz ist eine Anzeigepflicht für sämtliche ausländische Wertpapiere festgesetzt worden, und zwar nach dem Besitzstand vom 20. September 1937. Die Anzeigefrist läuft bis zum 20. Oktober r937. Die Anzeigepflicht besteht auch, wenn die Werte schon früher angezeigt oder der Reichsbank angeboten waren. Von der Anzeigepflicht sind folgende Werte ausgenommen: Russische Anleihen Ungarische Vorkriegspfandbriefe Oesterreichisch-Ungarische Vorkriegsanleihen Bosnisch-Herzegowinischc Anleihen Deutsche Schutzgebiets-Anleihen. Dr. Heinz Cohn.

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