Mannheim
Compact Memory

Der jüdische Handwerker · 1937-10-01 · 10 (10.1937) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
29 (1937)
Issue
10 (10.1937)
Date
1937-10-01
Page
[Seite] (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/6492337-5771060-5771271--542-4883330
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

IS HANDWERKERFRAGEN Die Vertriebskosten de» Handwerk* Welche Folgerungen sind aus Ihrem Anwachsen zu ziehen? Wer die Entwicklung der Handwerksbetriebe aufmerksam verfolgt, wird feststellen können, daß sich ihre Vertriebsmethoden in vieler Hinsicht denen des Einzelhandels-Kaufmanns angenähert haben. Die Handwerksbetriebe, die mit Verkaufsgeschäften verbunden sind, nehmen an Zahl und Bedeutung zu. Vielfach werden auch im Handwerk besondere Muster- und Kundenbedienungsräume unterhalten. Grundlage und Ausgangspunkt der handwerklichen Tätigkeit ist eigentlich die Arbeitsleistung" gegen Auftrag. Zwar arbeiten 7. B. Bäcker und Fleischer seit jener ohne besonderen Auftrag ihrer Kunden. Sie stellen vielmehr auf Grund der Erfahrung den Verbrauch ihrer Abnehmer fest und richten hiemach ihre Produktion ein. Eine Lagerproduktion im eigentlichen Sinne findet also hier nicht statt. Heute gibt es jedoch schon sehr viele Handwerker, die auf Lager produzieren. Im allgemeinen wird man beobachten können, daß sich das Handwerk überall in steigendem Maße auf den Vertrieb seiner Erzeugnisse und teilweise auch anderer Waren einstellt. Damit wachsen aber auch seine Vertriebskosten, die früher in der Kalkulation des Handwerks kaum eine nennenswerte Rolle spielten. So verursacht insbesondere die Notwendigkeit, Verkaufsstätten in verkehrsreichen Straßen zu unterhalten, höhere Mietkosten. Das Lagergeschäft ist ferner mit erhöhten Kosten für. Verkaufseinrichtungen VersetiTe~de»Ster Art VClbuildeit.HEs erfordert allftprrUTn mich ein größeres Betriebskapital. Je mehr dann auch die Hereinnahme von fertiger Handelsware notwendig wird, desto mehr nähern sich die Vertriebskosten des Handwerks denen des Einzelhändlers. Man darf in diesem Zusammenhange wohl auch auf die wachsende Bedeutung des Exports handwerklicher Erzeugnisse hinweisen. Kurz, die ganze Entwicklung im Handwerk verläuft in der Richtung eines Ansteigens der Vertriebskosten. Eine Untersuchung der Höhe der Vertriebskosten dts Handwerks und ihres Anteils an den Gesamtkosten des Handwerks, die sich auf 80 Handwerksbetriebe der verschiedenen Größenklassen erstreckt, zeigt, daß der Anteil der Vertriebskosten an dem handwerklichen 'iesamtkostenaufwand im Durchschnitt etwa 10 Prozent beträgt, daß er aber in manchen Handwerkszweigen und Handwerksbetrieben bereits bis zu 30 Prozent ansteigt. Damit ergeben sich für das Handwerk neue Aufgaben, die teilweise kaufmännischer Art sind. Der Handwerker muß selbstverständlich gleich dem Kaufmann bemüht sein, seine Kosten durch Rationalisierung des Betriebes nach Möglichkeit zu senken. Er muß dafür sorgen, daß seine Vertriebskosten im richtigen Verhältnis zu seinem Umsatz und seinen Ertragnissen stehen. Er muß aber darauf achten, daß er sich von den Grundlagen seines handwerklichen Berufes nicht allzu weit entfernt) und diese werden immer in der individuellen Leistung bestehen. Darum darf der Handwerker seine berufliche Aufgabe niemals wie der Kaufmann lediglich in der Umsatzsteigerung erblicken. Um allen diesen hier nur kurz umrissenen Aufgaben und Erfordernissen der handwerklichen Praxis gerecht werden zu können, bedarf der Handwerker aber heute weit größerer kaufmännischer Kenntnisse' und Erfahrungen als früher. Buchhaltung und Kalkulation, Kostenberechnung und Verkaufswerbung dürfen ihm keine ünbekannten Künste mehr sein. Hieraus sind aber auch für die Ausbildung des jüdischen handwerklichen Nachwuchses wichtige Schlußfolgerungen zu ziehen. Der junge jüdische Handwerker, der sich später im Auslande eine selbständige Existenz und einen eigenen handwerklichen Betrieb aufbauen will, darf die wirtschaftliche und organisatorische Umstellung, die sich in großen Teilen des Handwerks überall in der weit voltzogen hat nicht außer Acht lassen. Er darf daher die kaufmännische und kalkulatorische Seite Beines künftigen Berufs keinesfalls vernachlässigen. Bei der Ausbildung des jüdischen Handwerkslehrlings, die heute ja in erster Linie auf das Ziel der Auswanderung eingestellt ist, muß der Erwerb guter kaufmännischer und betriebswirt* schaftlicher Kenntnisse eine sehr viel größere Rolle als in früheren Zeiten spielen. Stücklohn und Tariflohn In dar Damenschneiderei Nach einer Entscheidung des Reichsarbeitsgerichts ist in der Damenschneiderei die Vereinbarung eines Stücklohns grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist, daß der Stücklohnarbeiter bei durchschnittlicher Arbeitsleistung mindestens den tariflich festgesetzten unabdingbaren Stundenlohn seiner Tarif- §nippe erreicht, es sei denn, daß die Schuld an der Unterezanlung in seiner Person, d. h. in seiner Ausführung der Arbeit liegt Auf den Tarifvertrag kann sich der Stücklohnarbeiter demnach dann nicht berufen, wenn Umstände, die in seiner Person Hegen, zu einer Unterbezahlung gegenüber den tariflichen Stundenlohnsätzen führen. Uebernimmt also ein Damenmaßschneider als Heimarbeiter gegen einen vereinbarten Stücklohn die Anfertigung und erreicht infolge besserer handwerklicher Verarbeitung die nicht bestellt war, den Tariflohn nicht, so kann er nicht nachträglich Auffüllung des Stücklohns bis zur Erreichung eines Tarifstundenlohns beanspruchen. Denn die handwerksgemäße Verarbeitung stellt eine Mehrleistung dar, die der Auftraggeber nicht gefordert hat. Nur dann könnte nach dem Urteil des Reichsarbeitsgerichts die Forderung einer entsprechend höheren tarifmäßigen Bezahlung gerechtfertigt sein, wenn der Auftraggeber etwa für die handwerksmäßig gefertigte Ware einen erhöhten Preis fordern und erzielen, also von der besseren Leistung des Heimarbeiters Nutzen ziehen würde. Handwerk untersteht dan Einigungsämtern Soweit das Handwerk den Einzelverkauf an den letzten Verbraucher ausübt, untersteht es zweifelsfrei gleich dem Einzelhandel bei Wettbewerbsstreitigkeiten den Entscheidungen der von den Industrie- und Handelskammern errichtet» Einigungsämter. Darüber hinaus wird aber die Zuständigkeit der Einigungsämter durch eine Entscheidung des Landgerichts Dusseldorf ganz allgemein auf alle Wettbewerbs- Streitigkeiten im Handwerk ausgedehnt. An sich, so wird in der Begründung dieser Entscheidung dargelegt, erstreckt sich zwar gemäß dem Oesetz gegen den unlauteren Wettbewerb die Zuständigkeit der Einigungsämter nur auf Wettbewerbshandlungen beim Einzel verkauf an den letzten Verbraucher. Handwerkliche Leistungen dagegen, wie z. B. Färben, chemisches Reinigen usw., gehören zweifellos nicht zum Verkauf. Trotzdem legte das Düsseldorfer Gericht kl Uebereinstimmung mit der Auffassung der meisten Einigungsämter den Begriff „Einzelverkauf" ausdehnend aus und betrachtete daher jedes Rechtsgeschäft des letzten Gewerbetreibenden im geschäftlichen Verkehr mit dem Verbraucher als „Einzelverkauf". Es machte also rechtlich keinen Unterschied zwischen einem Kaufvertrage und einem Werkvertrage und begründete diese Gleichstellung damit, daß bei der gewerblichen Tätigkeit häufig der Werkvertrag mit dem Kaufvertrag eng verbunden und nicht von' ihm zu trennen sei, da der Handwerker in vielen Fällen zugleich, mit der Arbeitsleistung die verarbeiteten Materialien an den Verbraucher liefere. Eine Unterscheidung, ob die einzelne Tätigkeit des Handwerkers überwiegend als Verkauf oder als Werkvertrag anzusehen sei, würde zu einer Rechtsunsicherheit führen. Nach dieser Entscheidung untersteht also der Handwerker hinsichtlich jeder Wettbewerbshandlung im Verkehr mit dem Verbraucher, mag dabei ein Verkauf oder eine Werkleistung in Frage kommen, der Entscheidung des bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer bestehenden Einigungsamts. Vergütungen an Hausverwalter Handwerker, die an Hausverwalter dafür, daß ihnen Aufträge auf Ausführung von Instandsetzungsarbeiten übertragen werden, Vergütungen anbieten und zahlen, körnten ehrengerichtlich bestraff werden. Hausverwalter, die solche Vergütungen annehmen, machen sich der Untreue oder des Betrugs dem Hausbesitzer gegenüber schuldig. In einem Autrufe, den der Reichsstand des Deutschen Handwerks gemeinsam mit dem Reichsbund deutscher Haus- und Grundbesitzer sowie der Fachgruppe Orundstücks- und Hypothekenmakler erlassen hat. werden die Handwerker aufgefordert, Hausverwalter, die derartige Vergütungen fordern, der Knetahandwerkerschaft zu melden. Ebenso sollen die Hausverwalter solche Handwerker, die ihnen derartige Vergütungen anbieten, ihrer Fachgruppe anzeigen. Was Ist ein Fabrikationsbetrieb? Als Fabrik darf sich bekanntlich ein Herstellungsbetrieb nur bezeichnen, wenn er bestimmte Voraussetzungen in Bezug auf den Umfang der Produktion, auf ihre Zentralisierung in einer gewerblichen Anlage, auf Arbeitsteilung, Arbeiterzahl, Ausdehnung der Fabrikräume sowie auf den Umfang der Verwendung von Maschinen erfüllt. Dagegen werden bezügl. der Bezeichnung „Fabrikation" und „Fabrikationsbetrieb" nach eeiner Entscheidung des Reichsgerichts und einer entsprechenden Stellungnahme des Werberats der deutschen Wirtschaft weniger weitgehende Anforderungen gestellt. Hiernach gilt als Fabrikationsbetrieb ein der Fabrik ähnlicher Betrieb, wenn auch kleineren Umfanges. Erforderlich ist jedoch, daß der Fabrikationsbetrieb nach der Zahl der vorhandenen Maschinen und dem Umfang der Betriebsräume ohne große Umgestaltung nach Bedarf ausgedehnt werden kann. Der Fabrikationsbetrieb muß im Gegensatz zum Handwerksbetrieb einer Fabrik ähnlich organisiert sein, wenn auch seine Größe die einer Fabrik nicht zu erreichen braucht.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.