Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 29 (1937)
- Issue
- 4 (4.1937)
- Date
- 1937-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Transfer für die Palästina-Auswanderung*) Die Sonderregelung, die für die jüdische Auswanderung nach Palästina getroffen ist, unterscheidet zwischen dem Erwerb des Vorzeigegeides und der Ueberführung von Mehrbeträgen. Die mit diesem Vermögenstransfer zusammenhängenden devisenrechtlichen Fragen werden in Palästina nur durch die Trust and Transfer Office Haavara Ltd., Tel Aviv, Boulevard Rothschild 2a, und in Deutschland nur durch die Palästina-Treuhand- Stelle zur Beratung deutscher Juden G.m.b.H., Berlin SW 68, Friedrichstr. 218, als den zuständigen Transferorganisafionen einheitlich bearbeitet. Nach den palästinensischen , Einwanderungsbestimm ungen! ist für die Einwanderung in gewissen Kategorien ein Mindestkapital Voraussetzung, das bei Kategorie A I (Kapitalistenzertifikat) LP. 1000 beträgt. Das Vorzeigegeld von 1000 LP. kann grundsätzlich nur. von Personen im Atter von 16 bis 55 Jahren erworben werden. Sofern das 55. Lebensjahr überschritten worden ist, kann die Genehmigung nur . erteilt werden, wenn nach einer Bescheinigung des Palästina-Amtes Berlin der Auswanderer zur Mitwirkung an dem Aufbau Palästinas geeignet ist. Die Genehmigung kann bei Eheleuten einem der Ehegatten erteilt werden, ist aber einer von ihnen über 55 Jahre, mir 'dem Ehemann. Das Vorzeigegeld wird mit Rücksicht auf die palästinensischen Einwanöerungsbestimmuugen dem Auswanderer in einem im einzelnen geregelten Verfahren in Bardevisen in Palästina zur Verfügung gestellt. Nach diesem Verfahren erfolgt die Abwicklung nur in der Reihenfolge der Vormerkung der Anträge Bei der Reichsbank; naendem augenblicklichen Stand ist mit einer längeren Abwicklungsdauer zu rechnen. , Nach dem Gutachten der zuständigen Auswandererberatungsstelle stellt die Devisenstelle die Genehmigung zum Erwerb des Vorzeigegeldes verbindlich in Aussicht. Auf Grund dieses verbindlichen. „Vorbescheids" erfolgt .die Vormerkung bei der Reichsbank. Nach Ablauf einer—Wartezeit bis zur Abwicklung der Vormerkungsnummer teilt die Reichsbank mit, dal) in absehbarer Frist mit der Zuteilung des Vorzeigegeldes zu rechnen sei, und fordert ihn auf, sich wegen *). Siehe Nr. 3 ds. Zeitschrift „Transfermöglichkeiten bei der Auswanderung". Das täqlicAe Recht Keine Verpfändung des Arbeitsbuches. Da eine Verwertung des Arbeitsbuches nach den Vorschriften über das Pfandrecht nicht möglich ist, kann dieses, wie ein Runderlaß des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung hervorhebt, weder verpfändet noch zurückbehalten werden; es muß vielmehr dem Arbeitslosen zwecks Arbeitsaufnahme jederzeit zur Verfügung stehen. Fürsorgepflicht des Betriebsführers bei der Entlastung langjährig Beschäftigter. Nach einer veröffentlichten Entscheidung des Arbeitsgerichts Gelsehkirchen ist der Betriebsführer verpflichtet, vor der Entlassung eines langjährig Beschäftigten der seihen bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr voll ausfüllen kann, den gesamten Betrieb gewissenhaft daraufhin zu prüfen, ob nicht die Beschäftigung des Gefolgschaftsmitglieds auf einem anderen Arbeitsplatz möglich ist. Denn die Bestimmungen des Oesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit sollen die Beschäftigten gegen den Mißbrauch des formalen Kündigungsrechts schützen, um sie mit den Betrieben zu verbinden. -: ■ Die Treuepflicht des Handlungsagenten. Auch für das Rechtsverhältnis zwischen Geschäftsherrn und Agenten findet die für das gesamte Arbeitsrecht geltende Treueverpflichtung Anwendung. Ist in der Regel für den Agenten .das Geschäft dann erledigt, wenn es auf Grund seiner Bemühungen zum Abschluß gekommen und die Ware geliefert ist., so hat er dennoch die Verpflichtung, den Geschäftsherrn über Umstände in Kenntnis zu setzen, die einen etwa geder Einzahlung des Reichsmarkgegenwertes mit der Paltreu in Verbindung zu setzen. Auf Grund dieses „Abrufs" ist dann bei der Devisenstelle unter Vorlage verschiedener Unterlagen — Vermögensverzeichnis, Unbedenklkhkeitsbescheiu*- gung des Finanzamts und der Wohnsitzgemeinde, Nachweis über Kapitalbeschaffung und Erklärung über Schuldenregelung — die endgültige Genehmigung zum Erwerb des Vorzeigegeldes zu erwirken, die die Grundlage für diel Einzahlung bildet. Die Einzahlung selbst hat dann unter Vorlage der endgültigen Genehmigung und einer Bestätigung der Paltreu, die vorher bei dieser zu erwirken' ist, bei einer der Banken M. M. Warburg u. Co., Hamburg-Berlin oder A. E. Wassermann, Berlin zu erfolgen. Danach Kann bei der britischen Paßstelle die palästinensische Einwanderungserlaubnis erwirkt werden, die wiederum Grundlage für .die Anschaffung des Vorzeigegeldes bildet und daher, sobald der entsprechende Devisenbetrag zur Verfügung steht, der Paltreu mit der Dauerabmeldung als letztes Beweismittel für die Auswanderung vorzulegen ist. Ueber das Vorzeigegeld hinaus zum Aufbau der Existenz in Palästina notwendiges weiteres Kapital kann auf dem Wege über das Sonderkonto I im wesentlichen in. der Form des Selbsttransfers überführt werden. Als .Setosttransfer kommt entweder Bezug von Waren für den eigenen Bedarf (Eigentransfer) oder der Erwerb palästinensischer Anlagewerte (Sondertransfer) in Frage. Ueber das Vorzeigegeld hinaus kann, sofern es sich nicht um einen von der Haavara genehmigten „Eigentransfer" handelt, die devisenrechtliche Genehmigung nur bis zu 37 500:— Mark erteilt werden. Bei Eigentransfer gilt diese Beschränkung nicht. Das hierfür vorgesehene Verfahren entspricht im wesentlichen den für die Zuteilung des Vorzeigegeldes geltenden Bestimmungen, mit dem Unterschied, daß die Vormerkung nicht bei der Reichsbank, sondern bei der Paltreu erfolgt. Für Handwerker bestimmter Berufsgattungen beträgt das Vorzeigegeld nur 250 Pfund, von welchem Betrage wiederum nur die Hälfte in bar, die andere Hälfte durch Sachwerte belegt werden kann. Diese Bestimmung hat aber z. Zt. keine praktische Bedeutung, da die englische Mandatsregierung sogenannte Handwerkerzertifikate z. Zt. nicht erteilt. Dr. Heinz Cohn. ebenen Kredit gefährden oder ihm sonst Schaden zufügen önnen, auch dann, wenn er sie nach Abschluß dieses Geschäfts erfährt. In einem derartig gelagerten Falle hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf den Handlungsagenten zum Schadenersatz verurteilt. Prelsstop-Verordnung auch für Untermiete. Auch für Untermieten ist der Stand vom 18. Oktober des vergangenen Jahres maßgebend. Der Vermieter darf also auch hier keine höheren Preise für ein Zimmer nehmen, wenn der 'Untermieter wechselt. Vermietet er zum ersten Mal ein Zimmer, so hat er den Preis in angemessenen Grenzen •zu halten. > Neues zur Hauszinssteuer-Stundung. Die Bestimmungen über die Stundung und Niederschlagung der Hauszinssteuer zugunsten bedürftiger Mieter treten nach dem Oesetz über die Aenderung der Gebäudeentschuldungssteuer ab 1. April 1938 außer Kraft. Auf Orund von Informationen durch die zuständigen Steifen teilt der Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine hierzu im „Grundeigentum" mit, daß den bedürftigen Mietern gegebenenfalls vom 1. April 1938 ab der bisher gestundete Hauszinssteuerbetrag aus öffentlichen Mitteln gezahlt werden solle. Dies könne ohne weiteres in den Fällen geschehen, in denen die Mieter eine ihren jetzigen Verhältnissen angemessene Miete zu zahlen haben. Es sei aber unzulässig, hilfsbedürftigen Personen die Beibehaltung einer Wohnung durch öffentliche Unterstützungen zu ermöglichen, die ihrer wirtschaftlichen Lage nicht entspricht. Auf Grund dieser Mitteilung werden solche Miefer gut daran tun, sich rechtzeitig eine billigere Wohnung zu verschaffen. Dr. jur. Manfred Meyer. ß g g KUR FÜRSTEN DAMM Ml S^BHSS^' M A * f f Jy g FRIEDRICHSTRASSE IM WT*£>?tira/r%Jr%iiU£> THCmlCJC saar^ndstrasse » M M ' *" * ^] M ~ ~ WILMERSDORFER STR. 117 isW SCHÖNHAUSER ALLEE 113