Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 29 (1937)
- Issue
- 3 (3.1937)
- Date
- 1937-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
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schäftliche Risiken. Vor Gefahren, die der Pereon des wirtschaftenden Menschen drohen, schützen u. a. die Lebens-, Unfall-, Invalidität»- und Krankenversicherung. Weit mannigfaltiger noch sind die Vereicherungseinrichtungen, die vor Sachverlusten schützen. Zu ihnen gehören die Feuer-, Hagel-, Vieh-, Einbruchsdiebstahl-, Transportversicherung und zahl reiche kleine Versicherungsarten. Aehnlicher Art sind die Versicherungen gegen Vermögensschädigungen, wie z. B. die Haftpflicht- oder die Kreditversicherung. Personenversicherungen können entweder zugunsten des Versicherungsnehmers oder zugunsten seiner Familienangehörigen abgeschlossen werden. Häufig dient z. B. eine Versicherung dazu, die Kosten der Berufsausbildung eines Sohns oder einer Tochter, der Ausstattung einer Tochter im Falle der Verheiratung sowie anderen größeren künftigen Ausgaben, die für den Fall gedeckt werden sollen, daß der Ernährer der Familie zu der Zeit, in der das Oeld gebraucht wird, nicht über ausreichende flüssige Mittel verfügt. Die Versicherung ist also als eine besondere Form des Sparens anzusehen. Sie hat' vor diesem aber den besonderen Vorzug, daß der Erfolg des Sparens auch dann gesichert ist, wenn der Bedarfsfall eintritt, bevor genügend Ersparnisse angesammelt werden konnten, ebenso auch für d e n Fall, daß etwa durch den Tod des Ernährers eine .Fortsetzung des Sparens unmöglich gemacht wird. Man hat daher die Versicherung nicht mit Unrecht als eine soziale Spareinrichtung bezeichnet. Da niemand in der Wirtschaft ohne Risiko tätig sein kann, so gibt es für die Versicherung keine Orenzen des Reichtums oder der Armut. Für diejenigen, die selbst nicht oder nicht genügend Mittel zum Abschluß der unentbehrlichen Versicherungen verfügbar machen können, hat die staatliche Sozialversicherung obligatorische Versicherungseinrichtungen geschaffen, bei denen der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge leistet, soweit es sich um wirtschaftlich Unselbständige handelt. Aber die Sozialversicherung gewährleistet nur ein Mindestmaß des erforderlichen Schutzes vor den Gefahren, die der Person des wirtschaftenden Menschen und seiner Familie drohen. Wer irgend in der Lage ist, die erforderlichen Versicherungspämien zu erübrigen, wird richtig und vorsichtig handeln, wenn er darüber hinaus sich und seine Familienangehörigen durch einem Versicherungsschutz vor den wichtigsten die zukünftigen Existenzmöglichkeiten bedrohenden Risiken schützt. Dasselbe gilt in noch höherem Maße für den wirtschaftlich Selbständigen. Um auch den Minderbemittelten diesen Schutz zu ermöglichen, sind bekanntlich besondere'Vo 1 ksve rs i c he run g e n ins Leben gerufen worden, die sich durch niedrige Versicherungssumme und durch die Möglichkeit, die Prämien in kleineren Teilbeträgen zu zahlen, von den anderem Versicherungsmstituten unterscheiden. Es gibt heute in der Wirtschaft kaum ein Gebiet mehr, in dem nicht versucht wird, durch Versidherung den Zufall auszuschalten, der nur zu oft die schönsten Pläne zunichte macht und in das Leben des einzelnen Menschen störend oder gar vernichtend eingreift. Eine Versicherung eingehen bedeutet also, das Risiko, das für den Einzelnen zu groß und darum schwer tragbar ist, auf die breiteren, tragfähigeren Schultern der Gesamtheit der Versicherten zu verlagern. Für jeden von ihnen wird es dann wesentlich leichter zu tragen sein, wem auch naturgemäß in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Zahlung der Versicherungsprämien dem Einzelnen eine schwere Belastung auferlegt. Da die Versicherungsträger heute in den weitaus meisten Fällen entweder gemeinnützige oder auf der Grundlage der Gegenseitigkeit arbeitende Gesellschaften sind, so ist dafür gesorgt, daß die Leistungen der Versicherten unter allen Umständen ihnen selbst wieder zugute kommen. Die staatliche Aufsicht, der alle Versicherungseinrichtungen unterstehen, sorgt dafür, daß der Schutz vor dem Risiko, den die Versicherten erstreben, ihnen unter alten Umständen entsprechend der vereinbarten Versicherungsbedingungen gewährleistet bleibt Soziale Arbeit in der Berliner Jüdifchen Gemeinde In der Rede, mit der er vor mehreren Wochen die neue Repräsentanten-Versammlung eröffnete, hat der Qemeindevorsitzende Direktor Heinrich Stahl mit besonderem Nachdruck die sozialen Aufgaben der jüdischen Gemeinden in den Vordergrund gestellt. Das Soziale, so führte er damals aus, umfaßt alles, was der Erhaltung des jüdischen Menschen dient, seiner Existenz, seiner Position. Diesem Bestreben', das soziale Moment mehr als bisher in der Gemeindearbeit zu betonen, ist auch bei der Neukonstituierung der Berliner Gemeindekörperschaften weitgehend Rechnung getragen worden. Es soll in diesem Zusammenhange haute nur erwähnt werden, daß die religiösliberale Fraktion Herrn Wilhelm Marcus, den Vorsitzenden des Zentralverbandes jüdischer Handwerker, auch zu ihrem Vorsitzenden erwählt hat Unser Wilhelm Marcus, der vor 25 Jahren als Vertreter des jüdischen Handwerkerstandes in die Repräsentantenversammlung eingetreten ist, hat 6 für den Oedanken, daß die sozialen Aufgaben mehr als bisher den Mittelpunkt der Gemeindearbeit bilden müssen, schon zu einer Zeit gekämpft, in der die meisten noch Bedenken hatten, über den Kreis der religiösen und gottesdienstlichen Gemeindeaufgaben hinaus zu aufbauender sozialer Arbeit fortzuschreiten. Zahlreiche soziale Institutionen der Gemeinde, die heute segensreich wirken, und die so allgemein anerkannt sind, daß sie niemand mehr aus dem Kreise der Gemeindeeinrichtungen wegdenken möchte, verdanken ihre Entstehung und ihr Aufblühen seiner Initiative. Wenn man sich vor Augen führen will, was auf sozialem Gebiet und an sozialen Leistungen innerhalb der Berliner Jüdischen Gemeinde geschaffen worden ist, und wie sehr sich die Anschauungen über das, was notwendig ist, hier geklärt haben, braucht man nur auf den Aufbau der umfangreichen Institutionen der Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung bei der Wirtschaftshilfe hinzuweisen, die jetzt infolge der Zentralisierung des gesamten Arbeitsnachweiswesens bei der Reichsanstalt leider wieder eingestellt werden mußten. Die Jüdische Gemeinde' sieht sich nun vor die neue, ungeheuer .schwierige Aufgabe gestellt, die etwa 5000—6000 jüdischen Jugendlichen, die zu Ostern die Schulen verlassen werden, in geeigneten Lehrstellen unterzubringen oder in gemeindlichen Berufsausbildungsstätten fürdie spätere Auswanderung grundlegend vorzubereiten. Eine ganze Reihe neuer sozialer Einrichtungen mußte zu diesem Zweck ins beben gerufen werden: das neunte Schuljahr, die Vorlehre, die Grundlehre, die neuen Lehrwerkstätten, die Handelsschule und nicht zuletzt die landwirtschaftlichen Ausbildungsstätten. So sehen sich die jüdischen Gemeinden gezwungen, in der sozialen Arbeit immer weiter vorzudringen, immer Neues und Besseres zu schaffen, um die beiden großen Ziele zu erreichen, die ihrer Sozialarbeit gesetzt sind: produktive Fürsorge für die ältere Generation, die nicht auswandern kann, und bestmögliche Berufsausbildung für den Nachwuchs der in Deutschland lebenden Juden, damit dieser imstande ist, auf Grund seiner Tüchtigkeit und seiner Leistungen in anderen Ländern den Lebenskampf erfolgreich zu bestehen. Zur Berufswahl der Jungen Die erwähnte sehr wichtige und schwierige Frage, wie die 5000—6000 Jungen und Mädchen, die zu Ostern die Schule verlassen und in das Berufsleben eintreten wollen, beruflich ausgebildet werden können, hat den Zentralverband veranlaßt, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftshilfe der jüdischen Gemeinde Berlin den Gemeindemitgliedern eine ausführliche Ueberskht über die Möglichkeiten einer Lösung der Berufsfrage für die schulentlassenen Jungen in die Hand zu geben. Sie wird in einer der März-Nummern des ..Gemeindeblatt" veröffentlicht werden. Behandelt werden dort u. a. die Vorschriften der Lehrlingshaltung, die Rechtslage der Handwerks-Ausbildung, die Ausbildungsmöglichkeiten auch in nichthandwerklichen Berufen, sowie vor allem die .einzelnen Arbeitsvorgänge in den wichtigsten handwerklichen Berufen, die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Anwärter usw. Wir glauben, daß hierdurch vielen Eltern und Jugendlichen die Berufswahl wesentlich erleichtert werden wird. Der Bauschlosser-Lehrgang Ein neuer Lehrgang für Bauschlosser, den die Jüdische Gemeinde Berlin gemeinsam mit der Reichsvertretung der Juden.m Deutschlaad und dem Zentralverband Jüdischer Handwerker Deutschlands in der Holzmarktstraße 53 errichtet hat, wurde am 15. Februar d. J. durch Herrn Direktor Stahl eröffnet Der' Lehrgang ist für Jugendliche bestimmt, die auswandern und zu diesem Zwecke vorher ein - Handwerk gründlich erlernen wollen. Der Lehrgang soll, um der Jugend eine vollwertige handwerkliche Ausbildung zu gewährleisten, drei Jahre dauern. Von den 32 Jugendlichen, die zunächst zur Teilnahme zugelassen sind, ist die Hälfte in Berlin, die andere im Reich ansässig. Die Reichsvertretung hat für die auswärtigen Teilnehmer des -Lehrganges ein Wohnheim in der Nähe der Ausbildungsstätte zur Verfügung gestellt. Neben der praktischen wird natürlich auch eine gründliche theoretische Ausbildung gewährt. In seiner auf der Eröffnungsfeier gehaltenen Ansprache wies Herr Louis Wolff als Vertreter des Zentralverbandes Jüdischer Handwerker besonders darauf hin, daß es Aufgabe der Teilnehmer des Lehrkursus sein werde, sich neben der ihnen gebotenen Fachausbildung auch eine möglichst gute Allgemeinbildung anzueignen. Denn nur der Handwerker könne im Leben bestehen und ein wertvolles Olied der jüdischen Gemeinschaft werden, der neben gutem Fachkönnen auch über eine möglichst festfundierte Allgemeinbildung verfüge. Hierzu gehört nicht zuletzt das Wissen auf jüdischem Gebiet. An Möglichkeiten zur Vervollkommnung, des allgemeinen wie des jüdischen Wissens wird es ihnen in Berlin gewiß nicht fehlen.