Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 29 (1937)
- Issue
- 2 (2.1937)
- Date
- 1937-02-01
- Page
- [Seite] (sequence 11)
- Language
- German
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Ermäßigte Höchstgrenze für Härtebeihilfen Nach einer Verordnung vom 7. Februar 1936 können bedürftige, im Inland ansässige Deutsche, die seinerzeit das Angebot auf Zinsermäßigung gemäß den Oesetzen vom 24. Januar und 27. Februar 1935 angenommen haben, auf Antrag eine Härtebeihilfe erhalten. Sie müssen hierzu nachweisen, daß sie seit mindestens dem 31. Dezember 1934 Eigentumer von zinsgesenkten Wertpapieren sind und daß sie ihren Lebensunterhalt Im vorangegangenen Kalenderjahr zn einem wesentlichen Teile aus den Erträgnissen der zinsgesenkten Wertpapiere bestritten haben. Voraussetzung ist außerdem, daß der Oesamtbetrag der Einkünfte des Antragstellers einen bestimmten Höchstsatz nicht überschreitet. Dieser Höchstsatz betrug bisher 1200.— Mark. Er ist aber nunmehr durch eine am 29. Januar 1937 von der Reichsregierung verabschiedete „Achte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Zinsermäßigung bei den öffentlichen Anleihen (Reichsgesetzblatt Teil I Nr. 12 vom 30. Januar 1937} mit Wirkung vom \. Juli 1937 ab auf 1 5 0 0. Mark erhöht worden. Unter den oben angegebenen Voraussetzungen können also Inhaber von zinsgesenkten Wertpapieren, deren Oesamteinkünfte im verflossenen Jahre mehr als 1200, aber nicht mehr als 1 5 00.— Mark betrugen, ebenfalls Antrag auf eine Härtebeihilfe bei dem Bezirksfürsorgeverband, in dessen Bezirk sie wohnen, stellen. Die Beschäftigungslage Im Handwerk Aus einem Bericht des Deutschen Handwerks- und Oewerbekamroertages über die Konjunkturentwicklung im vierten Quartal 1936 geht hervor, daß sich die Beschäftigung des Handwerks auf dem erreichten hohen Stande behaupten konnte. Natürlich ist das Beschäftigungsniveau sowohl io den einzelnen Handwerkszweigen, als auch auf den einzelnen Wirtschaftsgebieten nicht gleichmäßig. So unterliegt z. B. eine Reine von Handwerkszweigen gleich den entsprechenden Industrien s a i s on m ä ß I g e n Schwankungen der Beschäftigungslage. Das gilt natürlich insbesondere für die baugewerblichen Handwerksberufe. In dem gegenwärtigen Winter konnte jedoch infolge der milden Witterung die Ausführung angefangener Bauten länger als sonst tortgesetzt werden, und es sind sogar noch neue Bauvorhaben in den letzten Monaten des Jahres 1936 in Angriff genommen worden. Die Belebung des QüterVerbrauchs infolge des Wachsens der allgemeinen Kaufkraft brachte auch dem Bekleidun g" h andwerk eine Absatzsteigerung. Out beschäftigt waren ferner das Schuhmacher-, Schmiede- und Stellmacher- Handwerk. Besonders bemerkenswert aber ist die Zunahme der Beschäftigung im Kunsthandwerk--- Die Umstellung der Handwerksbetriebe auf den Vierjahresplan und auf die stärkere Verwendung heimischer Werkstoffe ist weit vorgeschritten. Manche Handwerksberuf; klagen Über einen empfindlichen Mangel an guten Facharbeitern. Um diesen mit der Zeit auszugleichen, sind kl vermehrtem Umfange Lehrlingseinstellungen vorgenommen worden. Für die Neugründung selbständiger Handwerksbetriebe sollen mit Unterstützung der Bank der deutschen Arbeit Mittel bereitgestellt werden. Merktafel der Wirtschaft Die Schuhmacherinnung in Leipzig hat beschlossen, mit sofortiger Wirkimg für alte Schuhmacnerarbeiten die Barzahlung einzuführen. * Die Forschungsstelle für den Einzelhandel beziffert den im Jahre 1936 erzielten Ocsamtumsatz des Einzelhandels auf 28 Milliarden Mark. .>v, . ' »wSmÜM^Mii^iamst'i Durch die Achte Anordnung zur Durchführung des Vicriahreaplana vom 26. Januar 1937 werden die in Privatbesitz befindlichen Metalle, und zwar Roh- und Halbfertigwaren (einschl. Bruchware) aus Platin, Silber, Kupfer, Biel, Nickel, Zinn und Zink erfaßt Inländer, die solche Metalle besitzen^ ohne Verarbeiter oder Händler zu sein, müssen sie bis zum 15. Februar 1937 der zuständigen Ueberwachungsstelle anbieten. Befreit sind kleine Mengen, und zwar Silber bis tu 3 kg., Nickel und Zinn bis zu 20 kg., Kupfer und Zink bis zu 100 kg. Für Platin gibt es keine Freigrenze. Die von der Handwerkskammer susgestellten Handwerk »karten gelten für die Dauer der selbständigen Ausübung des Handwerks. Sie brauchen daher nicht erneuert zu werden. ■ Durch die Anordnung 4 der Ueberwachungsstelle für Papier (Papierspäne und Altpapier) vom 5. Februar 1937 skia für den Altpapierhandel und die Altpapier verarbeitenden Betriebe wichtige neue Vorschriften erlassen worden. Die Preise des Altpapiers und die Versorgung, mit dem für die Pappen- und Papierfabrikation wichtigen Halbstoff werden S(regelt Die Handler müssen sich bei ihrer Fachgruppe ie vereinbarten Zahlung»- und Lieferungsbedingungen sowie Sortenvorschriften sofort beschaffen, damit sie ihren Gewerbebetrieb ungehindert weiterführen können. » Nach einer Verordnung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft bedürfen alle Betriebe, die -mit Vieh handeln oder künftig mit Vieh Handel treiben wollen, der Zulassung. Betriebe, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung nicht dauernd eingestellt sind, gelten als zugelassen. Doch kann die Zulassung bis zum 31. Dezember 1937 widerrufen werden, wenn ein Betriebsleiter nicht die erforderliche und persönliche Eignung besitzt. Steuerecke Straffreiheit bei Steuerzuwiderhandlungen. Die Finanzämter sind vom Reichsfinanzminister angewiesen worden, in bestimmten Fällen bei Steuerzuwiderhandlungen, die sich auf Besitz- und Verkehrssteuern beziehen, von Strafverfahren abzusehen. Es handelt sich dabei vor allem um Zuwiderhandlungen, die von Kleingewerbetreibenden und Handwerkern vor dem 1. Oktober 1935 im Zusammenhang mit der Angabe ihrer Umsätze begangen worden sind. Manche Gewerbetreibenden haben nämlich befürchtet, daß bei richtiger Angabe ihrer Umsätze und Einkünfte, die sich bei einem richtig geführten Wareneingangsbuch ergeben müssen, das Finanzamt auch die vor dem 1. Oktober 1935 angegebenen Umsätze und Einkünfte nachprüfen würde, woraus sich dann unter Umständen Bestrafungen ergeben könnten. Der Reichsfinanzminister hat deshalb angeordnet, daß die Höhe der Umsätze und der Einkünfte, die sich aus einem richtig geführten Wareneingangsbuch ergibt, nicht zum Anlaß einer Betriebsprüfung mit dem Ziele der Bestrafung des Steuerpflichtigen genommen werden darf. Wird bei einem solchen Steuerpflichtigen durch eine Betriebsprüfung oder sonstwie festgestellt, daß er vordeml. Oktober 1935 Umsatz- und Einkommensteuern, die mit dem Warenumsatz im Zusammenhang stehen, verkürzt hat, so wird von einer Bestrafung grundsätzlich abgesehen, wenn der Steuerpflichtige das Wareneingangsbuch seither ordnungsmäßig geführt nat. Steuerkalender vom 20. Februar bis Inda Marz 1937 Evtl. Anfragen sind an die Geschäftsstelle des Verbandes, Berlin W 50, Nachodstr. 8, zu richten. In besonderen Steuerfällen steht zur Information und Raterteilung «In Sachbearbeiter zur Verfügung. 20. Februar Abführung der »Inbehaltenen Lohnsteuer - för dl» Z»lt vom 1. —15. F»bruar. An Finanzamt. 20. Februar Abführung der einbehaltenen Bürgersteuer für dl» Zeit vom 1. —15. Februar. An Steu»rkasse. 5. Marz Abführung dar einbehaltenen Lohnsteuer für dl» Zeit vom 16.-28. Februar. An Finanzamt 5. MMn Abführung der einbehaltenen Bürgersteuern für die Zeit vom 16. - 28. Februar An Steuerkasse. 10« Marx Umsatzsteuern. An Finanzamt. 10. Marz Einkommensteuern. An Finanzamt. 15. März Lohnsummensteuer. An Steuerkasse. 15. März Grund- und Gebäudesteuern. An Steuerkasse 20. Marz Abführung der »!nb»halten»n Lohnsteuer für dl» Z»lt vom 1.-15. Marz. An Finanzamt. 20. Min Abführung der einbehaltenen Bürg»rsteuern für dl» Zeit vom 1.-15. März. An Steuerkasse. IbsnHIsb» lt»M»rn sind pünktlich zu zahlen, da OS kalna Schonfrist»n gibt. ■ns^BHs^alB^B^BVB^B^B^BamfMaJ»zgaaaHH