Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 29 (1937)
- Issue
- 2 (2.1937)
- Date
- 1937-02-01
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Wie komme Ich zu meinem Geld? Zwölf Vortchläg» zur Einziehung untlchmrmr Fordtrungan!■ Vorbeugen ist besser ab hellen! Dieter Grundsatz der Hygiene gilt auch für den Kaufmann. Sei Du weniger großzügig im Kreditgeben, dann wirst Du auch keine Sorgen haben, wie Du zu Deinem Oeld kommst. Mach' lieber ein Geschäft weniger, alt ein solches, bei dem Dir nachher um Dein Oeld bange ist. Bedenke, Dein Oeld ist Dein Vermögen. Damit darfst Du nicht leichtsinnig umgehen! 2. Trenne die schlechten von den guten Außenständen. Auch schlechte Außenstände können die guten anstecken. Spricht es sich nimlich herum, daß Du gern Kredit gibst, wirst Du Kundschaft haben, die Dien ausnutzt, und Dir Deine Arbeitskraft wegnimmt und Dein Oeld aus der Tuche zieht. 3. Prüfe die Ellbedürftigkeit des Außenstandes. Oft kannst Du Dein Oeld retten, iwenn Du rechtzeitig zugreifst. Es gibt ja Auskunfteien, die Dich beraten, gegebenenfalb mach' Dich auf den Weg und besuch' Deinen Kunden, dann wirst Du oft mehr sehen, ab Dir heb bt. Jedenfalls weißt Du dann, woran Du bbt. Der Zeitverlust und das Fahrgeld für die Straßenbahn stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten einer fruchtlosen Zwangsvollstreckung 4. Von der Mahnung. Mahne sachlich, aber energisch! Zwischen Energie und OrobheH liegt ein himmelweiter Weg. Du hast Arbeit Geleistet oder Ware geliefert, das Recht bt auf leiner Seife; Du hast den Vorzug, sachlich ' sein zu können, überlaß es Deinem Schuldner, sich durch persönliche Angriffe auf Dich weiter ins Unrecht zu setzen. — Was Du in Aussicht stellst, mußt Du auch einhalten. Auch die Fristen müssen Deinerseits gewahrt werden, damit der Schuldner sieht, daß er kontrolliert wird. Sagst Du, daß Du die Sache Deinem Anwalt gibst, so mußt Du es auch tun; teibt Du mit, Du trittst die Forderung ab, so muß es auch geschehen. Sonst verliert der Schuldner jeden Respekt vor Dir. I. Vom Mahnbrief. Le style c'est l'homme In freier Uebertragung dieses französischen Sprichwortes: An seinem Briefstil kannst Du den Menschen erkennen. Dies gilt auch für Deinen* Mahnbrief. Manchmal wirken derartige Schreiben •in ihrem Gemisch zwischen höflichem Kuriabtil und Qrobheit eher komisch als wirkungsvoll. Stelle Dir beim Schreiben'des Briefes vor. Du saßest Deinem Schuldner Segenüber und sagtest ihm die Meinung, dann wird er Brief auch wirken. Schreib nicht zu lange Briefe, denn einmal sind sie unnütze Kraftverschwendung, zweitens liest der Schuldner nicht lange Briefe. Der wirft sie nach den ersten fünf Zeilen weg. Mahne also kurz' und sachlich. Achte auch auf daa Briefbild. Ein hintereinanderweg geschriebener Brief hat nur die halbe Wirkung. Schuldetrag und Frist gehören auf besondere Zeilen und müssen unterstrichen werden, damit sie ins Auge fallen. Willst Du Dir bezüglich der Folgen des Briefes freie Hand lassen, so mußt Du auch allgemeine Wendungen gebrauchen, wie: Sie werden weiteres von mir hören, oder: Ich werde die Sache nicht auf sich beruhen lassen. 6. Mensch ärgere Dich nichtl Wenn einer nicht sachlich antworten kann, so muß er eben persönlich werden, wenn er nicht zahlen will. Das gilt auch von Deinen Schuldnern. Du brauchst Dich deshalb nicht aufzuregen, wenn Du einen frechen Brief bekommst, oder Dich gar darüber zu ärgern Man ärgert sich ja letzten Endes doch nur über sich selber. 7. Laß Dich nkht einschüchtern! Zeigst Du dem Schuldner eine Blöße, so wird er sie ausnutzen, denn sehr viele Schuldner sind wie Ertrinkende, die nach jedem Strohhalm greifen. Antworte auf derartige Versuche, die ein häßliches Licht auf den Charakter Deines Schuldners werfen, von vornherein mit aller Energie Dann wirst Du bald an dem gewünschten Ziel sein. 8. Von den verschiedenen Schuldner-Kategorien. Nicht die lauten Schuldner sind die gefährlichen, sondern diejenigen, die sich auf Deine Mahnungen nicht rühren und den Krieg im Dunkeln mit Dir spielen wollen. Mit den Schuldnern, die auf Deine Briefe antworten, wirst Du nimlich fertig, sei es im Outen durch Oe- Währung von Ratenzahlungen, oder im Bösen durch den Gerichtsvollzieher Die stillen Schuldner sind am schwersten anzugreifen. Man weiß nämlich nie, von welcher Seite der Gegenstoß erfolgt. Hier hilft nur eins: Persönlicher Besuch oder Auskunft, oder beides zusammen. Du ahnst ja gar nicht, wie sehr sich Dein Schuldner freut, wenn Du ihn ganz unerwartet mit Deinem Besuch beehrst. Dann bt er nämlich meist in der Stimmung, in der er sein muß, um mit ihm zu einer Verständigung über die Abzahlung zu gelangen. 9. Vom Abtreten. Reelle Abtretungen einer Forderung, die aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen, sind notwendig und nicht zu vermeiden. Abtretungen zum Zwecke der Einziehung haben sonst nur dann Sinn, wenn sie an ein Institut gehen, das sich auch systematisch mit der Einziehung von Außenständen befaßt und mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet bt, oder aber, es müßte schon der Fall vorliegen, daß Du Dich mit Deinem Schuldner derartig überworfen hast, daß nunmehr ein Dritter, ein Neutraler, vermittelnd und helfend eingreifen muß. Vermeide Scheinabtretungen; sie werfen nur ein ungünstiges Licht auf Dich selbst und riechen oft nach „Schiebung". Das hast Du nicht nötig. 10. Vom Klagen. ' Jammere nicht, wenn Du Kosten für das Gericht oder einen Anwalt bezahlen mußt, denn einmal hast Du sie Dir allein zuzuschreiben, weil Du nicht techtzeitig genug gegen Deinen Kunden vorgegangen bist und zum anderen hat ein Schuldtitel 30 Jahre lang Oültigkeit. Unser Leben verläuft in Wellenbewegungen. Das weiß jeder, der sich einmal mit der Einziehung von Forderungen befaßt hat. Nach ein paar Jahren pflegt auch der faulste Schuldner wieder zu Oeld zu kommen. Dann kannst Du immer noch aus dem Urteil vollstrecken und das hereinholen, was Dir einst entgangen bt. Fünf Jahre setzt die Zivilprozeßordnung als Schonfrist für den Schuldner, der den Offenbarungseid gelebtet hat, die gleiche Frist bt nach den Erfahrungen vieler Wirtschaftler in der Tat erforderlich, damit ein zusammengebrochener Schuldner sich wirtschaftlich erholt. Deshalb leg Deine Außenstände nicht unausgeklagt fort, sondern sichere Dich durch Urteil oder Schuldanerkenntnis, denn auch dieses hat dreißig Jahre OüIHgkeit. Wissen mußt Du, daß die Verjährung von Forderungen gegen Privatleute in zwei, gegen Oewerbetreibcnde in vier Jahren eintritt. Sie wird jedoch unterbrochen, wennder Schuldner Raten abzahlt oder in anderer Weise die Schuld anerkennt, und zwar läuft die Verjährungsfrist dann vom Tage der letzten ■ Ratenzahlung bezw. vom Tage des Anerkenntnisses an, auch wenn die allgemeine Verjährungsfrist schon vorüber bt. 11. Von Rücksichtnahme und Gutmütigkeit. Nimm auf Deinen Schuldner Rücksicht, denn auch Du kannst einmal gerade in der heutigen Zeit in seine Lage kommen. Das brauche ich Dir als Juden eigentlich nicht besonders au sagen. Rücksichtnahme bt geboten, aber nur bei Schuldnern, die die Absicht haben, ihren Verpflichtungen nachzukommen und dies auch deutlich durch die Tat dokumentieren. Geh aber nicht von vornherein auf jedes Ratenangebot ein, sondern prüfe die Verhältnisse des Schuldners, damit Du nicht etwa aolchen Nachsicht gewährst, bei denen Du durch schnelles Zugreifen Dein Oeld retten kannst. Alles, was „zu" bt, ist vom Uebet. Zu wenig Rücksichtnahme, bedeutet Härte und hat schon manchen Gläubiger um eine Forderung gebracht, die er bei dem vorhandenen ernsthaften Abzahlungswillen des Schuldnern ohne große Kosten hätte erlangen können. Zu viel Rücksichtnahme bt Gutmütigkeit, und Outmütigkelt bt oft Schwäche. Laß Dich nkht ausnutzen, denn auf Dankbarkeit kannst Du nicht rechnen. Laß Dich insbesondere nicht zu neuen Oeschäften mit faulen Schuldnern verleiten, die Dir dabei oft versprechen, mit der Bezahlung der neuen Waren auch die alten Forderungen abzutragen. Du bbt dann nämlich meist sowohl die alten ab auch dl« neuen Waren ohne Bezahlung los. 12. Schlußwort. Sollten Dir diese Ausführungen gefalten haben, so schneide sie aus und lege sie in Dein Kontobuch, vielleicht können Sie Dir mal nützen. Dr. Manfred Meyer 7