Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 29 (1937)
- Issue
- 2 (2.1937)
- Date
- 1937-02-01
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Dar Handwerker als Einzelhändler Ein großer Teil der selbständigen Handwerker bedarf erheblicher kaufmännischer Kenntnisse und Fähigkeiten. Dem die vom Handwerk hergestellten Erzeugnisse müssen abgesetzt werden, um in die Hand des 'Verbrauchers zu gelangen. Der Handwerker wird daher vielfach um so erfolgreicher ««in, je besser er es versteht, die Verbraucher von der Oüte seiner Waren zu überzeugen und je mehr Absatz infolgedessen seine Erzeugnisse finden. In vielen Branchen bt der Handwerker sogar gezwungen, neben den von ihm selbst hergestellten Waren auch artihnliche Waren zu verkaufen, die industriell erzeugt sind. In diesem 'Falle steht ihm «eine besondere Sachkunde zur Seite, da .er die Herstellung, Verwendung und Behandlung der Waren natürlich besonders genau kennt und daher den Verbraucher sachverständig beraten kann. Seit längerer Zeit ist nun aber die Frage erörtert worden, ob und wenn der Handwerker den Bestimmungen de» E in z el h a n de Iss c h u t z g e s e t z es unterliegt. Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, ob der einzelhändlerische Verkauf nur als Hilfsbetrieb zum Handwerksbetrieb anzusehen ist. In diesem Falle untersteht der Handwerker nicht dem Einzelhandelsschutzgesetz und braucht daher auch nicht neben seiner handwerklichen Meisterprüfung noch die für den Einzelhandel mrch dem Einzelhandete- Jeden Montag, 5-7 Uhr, Oranienstr. 611 (direkt am Moritzplatz). Jeden Mittwoch, 4—5 Uhr, Nachodstr. 8 in der Geschäftsstelle. Schutzgesetz erforderliche Sachkundeprüfung abzulegen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß erstens Werkstatt und Verkaufsstelle räumlich verbunden sind, also auf demselben Grundstück liegen, daß zweitens die handwerkliche Betätigung umsatzmäßig die rein einzelhändlerische (also den Verkauf nicht selbst hergestellter Waren) Oberwiegt, und daß drittens der Warenverkauf als Zubehörgeschäft zum Handwerksbetrieb ortsüblich ist. Alle Handwerker, für die die genannten drei Voraussetzungen zutreffen, sind nach einem Erlaß des Reichswirtschaftsministers (vom 4. Dezember 1935) von der Eignungsprüfung auf Orund des Einzelhandebschutzgesetzes befreit. Besteht dagegen keine räumliche Verbindung zwischen der Werkstatt und der Verkaufsstelle, so ist diese nach dem Einzelhandelsschutzgesetz genehmigungspflichtig (es sei denn, daß auch in der Verkaufsstelle handwerklich gearbeitet wird). Werden in der räumlich getrennten Verkaufsstelle hauptsächlich fremde Erzeugnisse feilgehalten, so kann von dem Handwerksmeister hierfür eine Sachkundeprüfung verlangt werden. Werden dagegen in der Verkaufsstelle hauptsächlich selbst verfertigte Waren verkauft, so braucht auch für diese Verkaufsstelle, wie die „Handwerkszeitung" feststellt, der Handwerker, der seine Meisterprüfung bestanden hat, kerne besondere Sachkundeprüfung als Einzelhändler abzulegen. Dagegen kann von dem Handwerker in jedem Falle die vorgeschriebene Sachprüfung gefordert werden, wenn in seinem Oesamtunternehmen das Schwergewicht nicht im Handwerksbetrieb, sondern im Handel liegt, da dann der Oesamtbetrieb ab Verkaufsstelle im Sinne des Emzelhandelsschutzgesetzes angesehen werden muß. Dasselbe gilt, wenn der Einzelhandelsbetrieb überhaupt nicht ab Zubehör zum Handwerksbetrieb anzusehen ist, wenn also in ihm betriebsfremde Waren verkauft werden. Durch diese Bestimmungen sind feste Grenzen zwischen Handwerk und Einzelhandel gezogen. Der Handwerker darf und muß sich häufig sogar einzelnändlerbch betätigen. Solange er vorwiegend Handwerker bleibt, bt er auch bezüglich seiner kaufmännischen Betätigung von den Vorschriften des Eihzelhandebschutzgeseizes befreit Er untersteht diesem jedoch, sobald er sich überwiegend als Einzelhändler betätigt Das jüdifche Handwerk In vergangener Zeit Unter dieser Ueberschrift wurde im „Schild", dem Organ des Reichsbundes jüdischer Frontooldaten e. V. (Nr. 52, Jahrg. 1936) über hervorragende jüdische Kunsthandwerker berichtet, die m Zeiten lebten, in denen nach der allgemein verbreitete« Meinung alle Juden Händler waren. Kam. J. L. schildert dort den ungewöhnlichen Lebensgang des jüdischen Steinschneider« und späteren Obersten Jakob Simon. Er wurde im Jahre 1752 ab Sohn eines jüdischen Steinschneiders geboren, erlernte du Handwerk sein«« Vaters und war schon in jugendlichem Alter Oraveur de« Printen Karl von Lothringen. Später ging er nach Frankreich, wurde Hofgraveur de« Herzogs von Orleans und einer der berühmtesten Graveure . der damaligen Zeit Eine besonders erfolgreiche Arbeit verschaffte ihm eine Stellung ab „Oraveur des Königs". Ab die Feldzüge der Revolution begannen, meldete «ich Simon, der auch ein guter Fechter war, zum Heeresdienst Er wurde Kommandeur einer Kompagnie Chasseurs, machte zahlreiche Gefechte mit und wurde schließlich zum Oberstleutnant ernannt. Nachdem er verwundet worden war, ließ er sich ab Professor der Stein- chneldekunst in Paris nieder. Napoleon I machte ihn nach «einer Thronbesteigung zum „Oraveur des Kabinetts de« Kabers" und zum „Oraveur des Siegelrates". Zahlreiche wertvolle Werke seiner kunstreichen Hand befinden sich in französischen Museen. An den Kriegen von 1813 und 1815 nahm er wieder ab Oberst einer rreiwiftigentruppe teil. Nach Friedensschluß lebte er ab Oraveur des belgischen Königs in Brüssel. Während der Revolution in Brüssel (1830) stand er wieder an der Spitze einer Kompagnie Bürgergarden. Ab er 82 jährig starb, wurde er mit militärischen Ehrenbezeugungen bestattet Viele seiner hochgeschätzten Arbeiten sind auch in den Brüsseler Museen noch heute vorhanden. Auch in Berlin lebten schon zur Zeit des Großen Kurfürsten tüchtige jüdbehe Kunsthandwerker. Der „Schild" erwähnt in derselben Ausgabe die Brüder Joseph und Michael Abraham, die unter dem Großen Kurfürsten ab Steinschneider und „Petschierstecher" tätig waren. Im Jahre 1753 wurde*»)acob Abraham, der das Gewerbe des Stempelschneiders in der damals polnischen Stadt Lissa gelernt hatte, von Friedrich dem Großen zum König!. Medailleur und Stempelschneider ernannt. Er war bis zu seinem Tode im Jahre 1800 an der Berliner Münze tätig. Zwei seiner Söhne erlernten den gleichen Beruf, ein dritter wurde Kupferstecher. Der befähigste von ihnen war Abraham Abrahamson, der 1782 ebenfalb als Medailleur und Stempelschneider an der Berliner Hauptmünze angestellt wurde. Er war ab erster Jude außerordentliches Mitglied der Königl. Preuß. Akademie der bildenden Künste. In Nr. 2 und 3 des Jahrg. 1937 des „Schild" erzählt Kam. Dr. O. Sch. unter der Ueberschrift „Ein jüdischer Handwerksbursche auf der Walz" die Erinnerungen seines Großvaters Bernhard Schott, der in den Jahren 1817 bb 1884 in Hessen lebte und ab einer der ersten Juden in diesem Lande du Spenglerhandwerk zünftig erlernte, das er dann ab Geselle und Meister ausübte. Wir weisen unsere Leser auf dieses für die Geschichte des jüdischen Handwerks wichtige Material hin. Viele werden sicherlich Gelegenheit haben, die interessanten Beiträge im „Schild" selbst nachzulesen. Felix Simenauer-Breslau Plötzlich und unerwartet erreichte uns die Nachricht von dem Ableben eines Mannes, dessen Name in der Oeschichte des jüdischen Handwerkerstandes weit über die Orenze seiner Heimatgemeinde hinaus Klang und Bedeutung hat Malermeister Felix Sirrtenauer war viele Jahre hindurch Vorsitzender unserer früheren Ortsgruppe Kattowitz. Nach der Abtretung Ost-Oberschlesiens siedelte Koll. Simenauer nach Breslau über. Auch dort hat er sich im Rahmen des Vorstands den Bestrebungen der Handwerker-Organisation in aufopfernder Weise gewidmet. Dank seiner reichen Erfahrungen und seiner allseitigen Beliebtheit haben sein Wort und sein Rat in allen Gremien, in denen er arbeitete, steb besondere Beachtung gefunden. In «einem Beruf als Malermeister war er nicht nur'-ab zuverlässiger Handwerksmeister bekannt, sondern auch als ein Mensch, der «einen Beruf über alles liebte und in ihm aufging. Die von ihm gepflegte Handwerker-Tradition hat sich auf seine Söhne vererbt Felix Simenauer wird überall fehlen, nicht nur in seinem eigenen Wirkungskreis, sondern auch bei allen Kollegen im Reich, die ihm anläßlich der Verbandstagungen kennen und schätzen lernten. Leinen * WS) 1S62 Londfihuln lainan u. G b i I d w a b r * i F. V. GRÜNFELD Orootai Spailalg»«chaft Nr l.ln.n und W8i*a »Tll« W «, i»lpil«»r Sic««« 20-22 2. Olickllli Kurfürttandamm 227 Köln, Hak* StraS* 77,79 Fabrik und Warkitdttan ■ londatnut In ScMailan