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Der jüdische Handwerker · 1937-02-01 · 2 (2.1937) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
29 (1937)
Issue
2 (2.1937)
Date
1937-02-01
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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Die handwerklichen Ausbildungelehrgänge der Gemeinden A. Die jüdischen Gemeinden haben Vorlehrekurse für Schulentlassene eingerichtet, die den Uebergang von der Schule zur Berufslehre erleichtern sollen. Sie sind für lugendliche bestimmt, die auf eine Lehrstelle warten oder die mangels der erforderlichen Reife einer beruflichen Ausrichtung bedürfen. Der Lehrplan der Vorlehre zielt daher nicht auf eine Ausbildung zu einem bestimmten Berufe ab. Er umfaßt deshalb auch die Förderung der allgemeinen Bildung, des jüdischen Wissens sowie die Pflege der Leibesübungen. Die allgemeine handwerkliche Ausbildung gliedert sich in den Berliner Vorlehrekursen, denen die der anderen Gemeinden im wesentlichen entsprechen, in folgenden Arbeitsgebieten: 1. Vorlehreklasse Holz für Jungen. Praktische Arbeit in 4er Holz Werkstatt. Werkstoffkunde, Werkzeugkunde und Werkzeughaltung, Naturlehre und Technik. Berufskunde, Zeichnen. Deutsch, wirtschaftliches und technisches Rechnen. Judentumskunde, Sport. 2. Vorlehreklasse Metall für Jungen. , Praktische Arbeit in der Metallwerksta'.t, einschlieBlicii der Elektrotechnik, Werkstoffkunde, Werkzeugkunde und Werkzeughaltung. Naturlehre und Technik, Berufskunde, Zeichnen, Deutsch, wirtschaftliches und technisches Rechnen, Judentumskunde, Sport 3. Vorlehreklasse Hauswirtschaft für Mädchen. Kochen und Nahrungsmittelkunde, Waschen, Plätten, Maschinennähen, Handnähen, Ausbessern, Haushaltspflege, Säuglingspflege und Qesundheitslehre, Deutscn, hauswirtschaftliches Rechnen, Judentumskunde, Qymnastik und Sport. Der obligatorische Haushaltsdienst, der heute für die jüdischen Frauenberufe wie Hortnerin, Kindergärtnerin, Schwester usw. gefordert wird, setzt eine grundliche hauswirtschaftliche Vorbereitung voraus, die in der Vorlehre geboten wird. Zum 1. April 1937 werden für die einjährigen Lehrgänge in kleinerem Kreise neue Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren aufgenommen. Anmeldungen für die Vorlehre können im Jugendpflegedezernat der Jüdischen Gemeinde, Berlin C 2, Ros:nstraße 2—4, Zimmer 30, werktäglich von 9Vt bis 12ys Uhr, außer Mittwoch, vorgenommen werden. Dort können auch die Arbeitsplane und Lehrpläne der Vorlehre eingesehen werden. B. Die Umschulungslehrgänge der Gemeinden geben keine vollkommene handwerkliche Ausbildung, da diese nur durch eine ordnungsmäßige drei- oder vierjährige Lehrzeit mit anschließender Betätigung als Geselle erreicht werden kann. Die Lehrgänge sind vielmehr in der Hauptsache für Umschichtler bestimmt. In Berlin bestehen zurzeit folgende Lehrgänge: 1. Umschulungslehrgänge für Metallbearbeitung. In diesem Lehrgang wird eine allgemeine Schlosser- Ausbildung gegeben, wobei Wert auf eine möglichst vielseitige Unterweisung gelegt wird. Neben der Arbeit am Schraubstock lernt jeder auch die üblichen Bearbeitungsmaschinen kennen und gebrauchen und wird so befähigt, mindestens als angelernter Handwerker in Schlossereibetrieben unterzukommen. 2. Umschulungslehrgänge für Holzbearbeitung. Auch hier findet eine möglichst vielseitige Ausbildung statt. Alle auf dem Oebiete der Bau- und Möbeltischlerei erforderlichen Handfertigkeiten werden gelehrt. Außerdem steht zur Erlangung der notwendigen Fertigkeiten in der Handhabung der gebräuchlichen Maschinen eine guteingerichtete Werkstatt zur Verfügung. Selbstverständlich wird auch in diesem Lehrgang auf die theoretische Ausbildung Wert gelegt. 3. Umschulungslehrgänge für Bau- und Siedlungsarbeiten. Dieser Lehrgang umfaßt ein besonderes umfangreiches Arbeitsgebiet. Die Teilnehmer werden nicht nur im Mauern und Putzen unterwiesen, sondern es werden ihnen auch die nötigen Kenntnisse vermittelt, um sich später als Spezialarbeiter, wie Betonierer, Einschaler. Fliesenleger usw. betätigen zu können. Hand in Hand mit der Praxis geht auch hier die theoretische Unter- 4. Umschulungslehrgänge in der Friedhofsgärtnerei. Die hier gewährte« gärtnerische Ausbildung ist im allgemeinen nur ab Vorbildung für eine spätere Hachscharah gedacht. Die Einrichtung eines weiteren Umschulungslehrgangs, sowie die Eröffnung einer Schlosserlehrwerkstatt (für Jugendliche) steht bevor. Nähere Auskunft über Einweisung in die Lehrgänge usw. erteilt die Wirtschaftshilfe, Abt. Berufsumschichtung, C2 Rosenstr. 2—4. C. Schließlich sind In Bertin und in mehreren anderen Oroßgemeinden noch besondere Umschulungsieh r- Sänge eingerichtet worden, die eine dreijährige Ausbilungszeit umfassen und ausschließlich für Jugendliche, also nicht für ältere Umschichtler, bestimmt sind. Diese Lehrgänge sind zum Unterschiede von den oben erwähnten Schulungslehrgängen als G r u n d 1 e hr e zu betrachten. In dem ersten Aufsalz in dieser Nummer finden sich nähere Angaben über Zwecke und Ziele dieser handwerklichen Lehrgänge. Zur Einteilung der Lehrling« Nachdem die jüdischen Arbeitsnachweise und Berufsberatungsstellen ihre Tätigkeit eingestellt haben, erfolgt der Einsatz von Lehrlingen ausschließlich durch die Arbeitsämterlieber die künftige Gestaltung der Lehrlingseinstellung hat der Präsident der Industrie- und Handelskammer zu Altona in einem Schreiben an die Lehrlinge aus« bildenden Betriebe des Bezirks bemerkenswerte Mitteilungen gemacht. Organe für eine planmäßige Berufslenkung sind hiernach die B eruf ib era t u n gssf e 11 en bei den Arbeitsämt:-n Diese werden sich bemühen, die Veranlagung der in das Berufsleben eintretenden Schulentlassenen sorgfältigst festzustellen, und jeden Bewerber auf seine Eignung für die verschiedenen Berufsmöglichkeiten hin prüfen. Hierzu ist es notwendig, daß der Berufsberatung die offenen Lehrstellen restlos und frühzeitig gemeldet werden. Kein Betrieb soll einen Lehrring endgültig einstellen, der nicht durch die Berufsberatung eine Zuweisungskarte für den betreffenden Beruf erhalten hat, die die Anschrift der betreffenden fenden Firma trägt. Bewerber um Lehrstellen sollen an die Berufsberatung verwiesen .werden, die die Berufswünsche der einzelnen Jugendlichen auf ihre Stichhaltigkeit hin überprüft und die Berufswünsche mit den Berufsmöglichkeiten in Vergleich setzt Gewisse Berufsgruppen erfreuen sich z. B. eines übermäßigen Zuspruchs, während andere große Scnwierigkeiten haben, ausreichenden und geeigneten Nachwuchs zu erhatten. Hier soll die ausgleichende Tätigkeit der Berufsberatungsstellen einsetzen. jüdische Arbeitgeber, die jüdische Lehrlinge einzustellen bereit sind, müssen also ebenfalls bei den Arbeitsämtern jüdische Lehrlinge anfordern. Bei dem großen Andrang jüdischer Jungen zu handwerklichen Berufen, werden innen zweifellos ausgewählte, geeignete Bewerber zugewiesen werden. Angesichts der Lehrstellennot ist es eine soziale Pflicht jedes jüdischen Arbeitgebers, der Lehrlinge auszubilden berechtigt ist, bei den Arbeitsämtern jüdische Lehrlinge anzufordern. Namentliche Anforderung bestimmter Lehrlinge bei den Arbeitsämtern ist möglich. Keine Prüfung ohne Eintragung in die Lehrlingsrolle In einem Erfaß des Reichswirtschaftsministers wird die Eintragung in die Lehrlingsrolle, die zur Durchführung der Oehilfenpnrhingen in Handwerk, Handel und Gewerbe erforderlich ist, geregelt. Die Mitglieder der Organisation der gewerblichen Wirtschaft sollen ihre Lehrlinge ausnahmslos zu den Lehrlingsrollen der Handwerkskammern bezw. der Industrie- und Handelskammern anmelden. In dem Erlaß wird betont, daß die Eintragung in die Lehrlingsrolle z w i n - Sende Voraussetzung Tür die Zulassung der Lehrnge zu den Qehilfenprüfungen ist. In die Lehrlingsrolle dürfen nur solche Lehrlinge eingetragen werden, deren Lehrverhältnis auf Grund . des von der Reichswirtschaftskammer genehmigten Lehrvertragsmusters abgeschlossen ist. Bei Einstellung von Lehrlingen tollte daher stets dieser Musterlehrvertrag verwendet werden, der von den Fachgruppen bezw. den Innungen anzufordern ist. Spezialausbildung für Kontoriften Es hat sich ab notwendig erwiesen, Lehrlinge für den Einzelhandel nicht nur auf dem Oebiete der Warenkunde und der Verkaufstechnik zu schulen, sondern ihnen auch größere allgemeine kaufmännische Kenntnisse zu vermitteln. Denn der Einzelhandel braucht nicht nur reine Verkaufskräfte, sondern auch Kontoristen. Die Detaillistenkammer Hamburg hat daher beschlossen, eine besondere Kauf* mannsgehilfenprüfung für Lehrlinge abzuhalten, die imschließlich 'in Kontoren des Einzelhandels ausgebildet sind. Grundsätzlich bt et wichtig, daß der künftige Kaufmann eine möglichst vielseitige Ausbildung erhält, für den jüdischen Kaufmannslehrling aber tat das doppelt bedeutungsvoll, da er ja damit rechnen muß, künftig im Auslände seinen Beruf auszuüben. Je vielseitiger er dann kaufmännisch ausgebildet tat desto mehr Möglichkeiten der Berufsausübung stehen ihm offen.

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