Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 29 (1937)
- Issue
- 1 (1.1937)
- Date
- 1937-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Jahrgang der Höheren Handelsschule wird bereite zu Ostern entlassen werden. Lehrfächer sind Handelskunde und Schriftverkehr, Rechnen, Buchführung, Deutsch, Wirtschaftsgeographie, Schreiben, Maschineschreiben, Kurzschrift sowie selbstverständlich Religion; dazu kommt Turnäii. Weiter werden als Fremdsprachen Englisch, Spanisch und Französisch gelehrt. Der Unterricht umfaßt etwa dreißig Wochenstunden. Daneben bestehen Nachmittags- und Abendkurse wahlfrei für einzelne Handelsfächer, im wesentlichen zu Zwecken der Umschichtung und Fortbildung, so z. B. ein Buchführungskurs für Juristen. Diese Kurse dauern m der Regel ein Vierteljahr. Kulturkundliche Unterweisungen durch Landeskenner ergänzen fortlaufend den Unterricht in den fremden Sprachen. Die Handelsschule befindet sich in den Räumen des Hauses Joachimsthalerstr. 13. Ihr Leiter ist Dipl .-Handelsichrer Berg er. Der Auswahl der Lehrkräfte hat die Schulverwaltung der Berliner Jüdischen Gemeinde eine ganz besondere Sorgfalt gewidmet. Dr. Fritz Lamm 60 Jahre Der stellvertretende Vorsitzende des Wohlfahrtsamtes der Jüdischen Gemeinde, Dr. Fritz Lamm, feierte am 21. Dezember 1936 seinen 60. Geburtstag. Seit über 30 Jahren steht er mit echt jüdischem Fühlen und Denken an dieser verantwortlichen Stelle. Bescheiden in seiner Art; freundlich zu jedem Menschen, verstand es Dr. Lamm, sich Freunde nicht nur in seinem Mitarbeiterkreis, sondern auch bei allen, die mit ihm zu tun hatten' zu erwerben. Unserer Organisation gehört er seit vielen Jahren als warmherziger Förderer an. Keine Gelegenheit hat er unbenutzt gelassen, sein großes Interesse an unseren Bestrebungen besonders auf dem Oebiete der Sozialarbeit unter Beweis zu stellen. 1 J Möge es ihm vergönnt sein, noch viele Jahre segensreich zum Wohle der Gemeinde tätig zu sein. Mit diesem Wunsch verbinden wir den Dank für seine langjährige treue Mit- Sliedschaft und die stete Bereitschaft, die er uns hat angeelhen lassen. Das Preisfteigerungsverbot in der Spinnftoffwirtichaft In der Verordnung über das Preissteigerungsverbot, wird der Spinnstoffwirtschart eine Sonderstellung insofern eingeräumt, als die Preise der Spinnstoffe von dem rückwirkenden Preissteigerungsverbot ausgenommen werden. Es sind nun Zweifel darüber entstanden, ob die Spinnstoffpreise überhaupt dem Preiserhöhungsverbot unterliegen. Der Pressereferent des Reichskommissars bejaht diese Frage im „Ueberblick" und folgert dies aus dem Text der Verordnung sowie aus der dazu ergangenen amtlichen Begründung. Das Verbot von Preiserhöhungen hat für die gesamte Wirtschaft, alsoauch für das Spinnstoffwesen Gültigkeit. Allerdings sind die Spmnstoffpreise — so heißt es dort weiter — von der Rückwirkung ausgenommen. Für sie Ist also Stichtag nicht der 17. Oktober, sondern der 30. November 1936. Auch die Gründe für diese Sonderregelung sind eingehend dargestellt worden. Sie liegen teils in der bisherigen Regelung des Spinnstoffwesens, die durch Reichsgesetz vom 5. Dezember 1935 erfolgt war und sich in der Praxis gut bewährt hat. Insbesondere sind aüf dem Spinnstoffgebiet in der Zeit vor Erlaß der Preisstopverordnung weniger zahlreiche und weniger bedeutsame Preiserhöhungen zu verzeichnen gewesen als auf den meisten anderen Wirtschaftsgebieten. Anders verhält es sich mit-der nah verwandten Leder Wirtschaft, für die bisher drei Verordnungen galten. Die Praxis hat gezeigt, daß diese Verordnungen auf die Dauer nicht als abschließende Preisregelung angesehen werden konnten. Auch die Befolgung hat vielfach nicht den Erwartungen entsprochen, die berechtigterweise gehegt werden konnten. Deshalb war füir die Lederwirtschaft eine Ausnahme auch nur für die rückwirkende Kraft des Preiserhöhungsverbots nicht angebracht. Statt Kupfer andere Werkffoffe Die Kupferpreise an den internationalen Metallmärkten haben in letzter Zeit erneut angezogen. Der Weltverbrauch von Kupfer steigt, und die Spekulation trägt ebenfalls dazu bei, die Preise weiter in die Höhe zu treiben. Die Kupferknappheit, die man heute an den Weltmärkten beobachten kann, verstärkt nur die Notwendigkeit, den Kupferbedarf der deutschen Wirtschaft nach Möglichkeit zu verringern. Denn die inländische Kupfererzeugung ist zur Deckung des Bedarfs bekanntlich unzureichend. Der weitaus bedeutendste deutsche Kupferproduzent ist die Mansfelder Kupferschiefer A.-O. Wenn diese auch bemüht ist, ihre Kupfererzeugung nach Möglichkeit zu steigern, so muß der größte Teil des 4 Kupferbedarfs der deutschen Wirtschaft dennoch dUroh. Einfuhr von Kupfer oder Kupfererzen aus anderen Ländern gedeckt werden. Diese Einfuhr aber belastet die Deviaenilanz und muß deshalb, soweit es irgend möglich ist, Vermindert werden. Zwar hat man bereits begonnen, anstelle des Rohkupfers vorwiegend Kupfererze einzuführen, die dann in inländischen WerkeaM|rhüttet werden. Hierdurch werden einerseits zusätzliche mBitsmöglichkeiten geschaffen, während andererseits die Einfuhr von Kupfererzen weniger Devisen ab die von Rohkupfer erfordert. Kupfererze und Rohkupfer werden zurzeit hauptsächlich aus Jugoslawien, Rhodesien und Belgisch-Kongo eingeführt. Aber die Ersparnisse an Devisen, die durch den Bezug von Kupfererzen anstatt des Rohkupfers erzieht werden konnten, werden durch das Ansteigen der Kupferpreise an den internationalen Märkten reichlich aufgezehrt. Beweis hierfür ist die Tatsache, daß in den ersten acht Monaten des Jahres 1936 der Wert der eingeführten Rohkupfermengen größer war als der Wert des in dem gleichen Zeitabschnitt des Vorjahres eingeführten Rohkupfers, obgleich damals nahezu die dreifache Menge Rohkupfer eingeführt wurde. Eines der Ziele des Vierjahresplans ist daher der Ersatz des Kupfers durch andere, im Inlande hergestellte Werkstoffe. Die. größten kupferverbrauchenden Industrien sind die Elektroindustrie, die Messingindustrie und der Fahrzeug- (Automobil-) Bau. Besonders in der Elektroindustrie, auf die die Hälfte des gesamten deutschen Kupferverbrauchs entfällt, hat mon schon begonnen, Aluminium anstelle von Kupfer oder Kupferlegierungen zu verwenden. Dasselbe ist im .Baugewerbe der Fall, in dem ebenfalls sehr viel Kupfer gebraucht wird. Für die Herstellung von Dachblechen, Ablaufrohren, Blitzableitern, Wand- und Türplarten, Wasserleitungsrohren usw. können statt Kupfer und Kupferlegierungen vielfach andere Werkstoffe verwandt werden. Die in voriger Nummer unserer Zeitschrift erwähnten Bestimmunfen der Ueberwachungsstelle schreiben diesen Ersatz für estimmte Verwendungszwecke vor. Ein anderer Weg, Kupfer zu sparen, ist die Wiederverwertung von Abfall- und Altkupfer. Sie kann noch erheblich erfolgreicher durchgeführt werden, als es bisher geschah. Die großzügige, in ganz Deutschland eingesetzte Aktion, die unter der Parole „Kampf den Verden)" steht, soll u. a. dazu dienen, das Altkupfer aus dem Verbrauch überall dort herauszuziehen, wo' es keilten nützlichen Zwecken mehr dient. Wenn auf der einen Seite mehr Kupfer im Inland bereitgestellt wird, — sei es durch Mehrerzeugung, sei es durch Heranholen der im Altmetall liegenden Reserven, — auf der anderen Seite aber das Kupfer überall dort durch andere Werkstoffe ersetzt wird, wo das ohne Schaden geschehen -kann, so wird der unentbehrliche Kupferbedarf der Verarbeitungs-Industrien und -Handwerkszweige dauernd sichergestellt werden können. Die neuen Reichsfteuergefetze Gewerbefteuer / Grundneuer Hauszlnsfteuer Die von der Reichsregierung beschlossenen . und im Reichsgesetzblatt vom 3. Dezember 1936 veröffentlichten Gesetze zur Neugestaltung des Realsteuerrechts bringen eine Reihe einschneidender neuer Bestimmungen, die künftig auch praktische Bedeutung für den Steuerzahler gewinnen werden. Der Hauptzweck der Neugestaltung Ist die Verreichlichung der Realsteuern. Wenn die neuen Oesetze in Kran getreten sein werden, wird es nur noch Reichs- und Gemeindesteuern geben. Die Länder werderi in Zukunft keinen Anteil mehr an den Realsteuern erhalten. An die Stelle der bisher bestehenden 16 Oewerbesteuer- Landesgesetze und der weiteren 16 Grundsteuer-Landesgesetze wird je ein für das ganze Reich geltendes Gewerbesteuer- und Orundsteuer-Oesetz treten. Das Reich setzt künftig auf Grund von Steuermeßzahlen die Steuermeßbeträge der Realsteuern einheitlich fest, und die Gemeinden erheben die Steuern nach einem Hundertsatz dieser Steuermeßbeträge. Alle Realsteuern werden reine Gemeindesteuern, sein, und ihre Einkünfte werden zur Deckung des Finanzbedarfs der Qemeinden dienen. Das neue Gewerbesteuergesetz tritt bereits am 1. April 1937 in Kraft. Die Gewerbesteuer wird von diesem Zeitpunkt ab nur noch von den stehenden Gewerbetreibenden, also nicht von dem Wandergewerbe erhoben werden. Ebenso werden die Angehörigen freier Berufe nicht mehr der Gewerbesteuer unterliegen. Wie es scheint, wird auch nicht mehr beabsichtigt, für sie eine besondere Berufssteuer zu schaffen. Die Gewerbesteuer wird in der Regel auf Grund des Gewerbeertrages und des 'Gewerbekapitals erhoben werden. Nur mit Zustimmung der obersten Oemeindeaufsichtsbehörde wird auch eine . Lohnsummensteuer erhoben werden können. Hierbei ist außerdem eine Schonung kleinerer Unternehmungen vorgesehen. Soweit die Lohrisumme eines Betriebes jährlich nicht mehr als 24000 RM beträgt, sollen von dieser Summe 7 200 RM als steuerfreier