Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 29 (1937)
- Issue
- 1 (1.1937)
- Date
- 1937-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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unzureichend, wissenschaftliche Autbildung für einen etwaigen Lehrerberuf nicht vorhanden, Kunstbegabung fehlt, literarische Kenntnisse sind nicht dal Nun soll umgeschichtet werden, umgeschichtet aus dem handwerklichen Beruf, für den die Grundlage der körperlichen Gesundheit verloren gegangen Ist, in irgend einen anderen Beruf. Es erscheint unmöglich, es müßte gerade ein Zufall ihm helfen, sein Brot als Aufseher in einem Werkstattbetrieb oder dergleichen zu verdienen. — Ein Sportlehrer verliert durch Herzkrankheit, durch Knieverletzung die Möglichkeit der Ausübung seines Berufes! Das Nächstliegende wäre bei seiner pädagogischen Begabung die Umstellung auf ein wissenschaftliches Lehrfach, doch fehlen dafür die Grundlagen an sprachlicher, literarischer und sogar grammatikalischer Ausbildung durch Kenntnis fremder Sprachen. Er hat nur englisch sprechen, nie aber englisch schreiben oder gar englisch denken gelernt! Und so könnten Unmengen von Beispielen, die gerade die letzte Zeit in all ihrer Traurigkeit geliefert hat, herangezogen werden. Menschen, die in ihren Berufen, und gerade in den handwerklich-körperlichen, oder in kaufmännischuntergeordneten Zweigen zu einseitig waren, sind nicht umstellungsfähig, nicht umschichtungsgeeignet! Das Gesagte beweist die Richtigkeit eines alten Wortes: „'Man kann eines tun und braucht deshalb das andere nicht zu lassen!" Wjr alle wissen, daß die Vorbereitung auf körperliche, auf handwerkliche Arbeit für die nächsten Generationen im Vordergrund stehen muß, wir müssen uns aber auch darüber klar werden, daß wir das Mehr auf diesem Gebiet nie und nimmer an einem zu starken Weniger auf geistigem Gebiet einsparen dürfen. Geistige Wendigkeit, geistige Regsamkeit, seelische Lebendigkeit, all diese, gerade in schweren Zeiten doppelt und dreifach notwendigen Eigenschaften können nur gezüchtet und erhalten werden auf einem Nährboden geistigen Wissens, geistigen Könnens. Zum Beherrschen einer fremden Sprache gehört die Kenntnis ihrer Literatur, das Wissen um die geschichtliche Entwicklung des betreffenden Volkes, das Verständnis für den Volkscharakter; zum Leben in irgend einem Lande gehört Fühlungnahme mit seinem Kulturgut, seinen Beiträgen zur Weltwissenschaft; zur handwerklichen Bearbeitung eines toten Materials gehört Anteilnahme an der lebendigen Verwertung im Leben der Menschheit; zur landwirtschaftlichen Bearbeitung des Bodens gehört Liebe für die Schönheiten in der Natur und Verständnis für nachbildende Kunst. Aus diesem Grunde, muß der Aufruf an die Jugend der gegenwärtigen und der kommenden Generation unter dem Motto stehen: Geist trotz Handwerk! Im Anschluß an diesen Artikel schrieb Arthur Hamburger an das genannte Blatt unter der Ueberschrift „Geist durch Handwerk" ergänzende -Ausführungen, von denen wir die nachstehenden ebenfalls hier wiedergeben wollen: „Wer einmal als Laie versucht hat, eine iStreichholzschachtel mit Buntpapier zu bezichen, wird sich vor zahlreiche Probleme gestellt sehen; im Versagen ist aber in der Regel mehr' das Denken als die Hand schuld. Oewiß, man kann da vielerlei auf nüchterne Weise erlernen; aber ohne Findigkeit, ohne dauernde auch geistige Konzentration kann kein Handwerker eine gute Arbeit zuwege bringen. Es ist keineswegs Ziel des Werkunterrichts, den Schülern eine handwerkliche Grundlage im Buchbinden, Tischlern oder anderem zu geben, sondern ihrer geistigen Regsamkeit auf diesem Gebiet unter Zugrundelegung des allernotwendigsten Wissens ein Feld zu erschließen; nicht nur fachliches zu lehren, sondern Mittel, sich helfen zu können, wenn Not am Mann ist. Neben dieser praktischen Seite noch ein zweites 'Ziel: nachdem dies Jahrhundert zu einem Drittel vollendet, ist die Technik, das Kind des Handwerks, noch immer das einzig eindrucksvolle Dokument dieses Jahrhunderts. Kein Mensch kann sich ihr entziehen, kein Arzt, kein Jurist, keiner, der ein Heutiger zu sein beansprucht. Wollen wir also Kinder erziehen zu Menschen, die aus ihrer Zeit heraus gebildet sind, so müssen sie auch zur Technik hingezogen werden. Daß sie das kaum noch brauchen, ist nur der beste Berechtigungsbeweis für meinen Unterricht. Was handwerkliches Geschick wert ist, weiß jeder, der ein Auto fährt oder fahren muß. Und was handwerkliches Ungeschick verschuldet, davon kann jeder Architekt ein Lied singen, der mit Auftraggebern verhandelt, die jedes technischen Sinnes bar sind. Daß wir Juden uns beruflich einseitig entwickelt haben, ist nicht Mangel an handwerklicher Veranlagung. Es ist eine Folge des überstürzten Aufwärtsstrebens In den 70 Uhren bürgerlicher Freiheit zu den Berufen hin, die auch die Umwelt als die „höheren" bezeichnet hat. Wir dürfen alt Reaktion das Vernachlässigte gewiß nicht überschätzen, aber wir müssen als Gesamtheit und als Einzelne wieder „Ganzmenschen" werden, ganz unbekümmert darum, ob es uns materiell gut oder schlecht geht. Ferner fügte Dipl. Hdl. Luise Bamberge r unter dem Stichwort „Geist im Handwerk" einen Beitrag hinzu, aus dem wir die nachstehenden Darlegungen auswählen: „Wenn unsere Jugend heut in ganz anderem Ausmaß als früher in die handwerkliche Arbeit hineingeht, so darf das keine Resignation bedeuten; das Handwerk soll für sie nicht nur Erwerb sein, sondern es soll ihr zum Beruf werden Und das kann auch für die geistig Interessierten möglich sein; denn jede technische Arbeit ist zugleich geistige Arbeit für den, der sich gewöhnt, die Dinge geistig zu erfassen. Der gebildete Handwerker, die gebildete Handwerkerin sind keine Neuerscheinungen; aber sie sollten für unsere Jugend eine Selbstverständlichkeit werden. Jn dem früheren Lesebuch der Victoria-Fachschule, in der die handwerkliche Berufsausbildung in verschiedenen Zweigen vertreten war, schließt ein Aufsatz von Therese Dreidax über weibliche Handarbeiten mit den Worten: „Es gibt keine geschickte Hand, die nicht auch eine geübte Hand wäre." Ich möchte diesen Gedanken fortführen: es gibt keine geschickte Hand, die nicht auch eine gebildete Hand sein sollte. Gebildet im Sinne des Schillerwortes: Das ist's ja, was den Menschen zieret, Und dazu ward ihm der Verstand, Daß er im innern Herzen spüret, Was er erschafft mit seiner Hand. Der bildende Wert der praktischen Arbeit ist von großen Pädagogen — ich brauche nur an Kerschensteiner zu erinnern — immer wieder betont iworden. Aber freilich, eine solche Arbeitsauffassung und Arbeitsgestaltung läßt sich ni.-ht in wenigen Monaten gewinnen, und es ist erfreulich, daß sich jetzt nach drei langen Jahren endlich in der jüdischen Gemeinschaft die Ansicht durchzusetzen beginnt, daß jede Berufsvorbereitung ihre Zeit braucht; nur dann wird sie zur Berufs erziehung und zur Berufs b i 1 - d un g. Beendigung der Tätigkeit der jüdifchen Arbeitsnachweife Wie die Reichsvertretung der Juden in Deutschland den Wirtschaftshilfsstellen der jüdischen Gemeinde mitgeteilt hat, haben am 1. Januar 1937 die jüdischen Arbeitsnachweise auf Grund der allgemeinen gesetzlichen Neuregelung der Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellcnvermlttlung ihre1 Tätigkeit eingestellt. Damit kommt eine Tätigkeit zum Abschluß, die in der Entwicklung der konstruktiven jüdischen Sozialarbeit in Deutschland eine bedeutsame Rolle gespielt und die sich bei der Unterbringung jüdischer Arbeitsuchender besonders bewährt hat. Nach der Auflösung der nichtgewerbsmäßigen Einrichtungen zur Arbeitsvermittlung' außerhalb der Reichsanstalt, zu denen auch die bisher genehmigten jüdischen Arbeitsnachweise gehörten, wird künftig den zuständigen Arbeitsämtern die Vermittlung von Juden obliegen, soweit nicht eine freie Stellensuche, d. th. eine Besetzung freier Arbeitsplätze durch unmittelbare persönliche Beziehungen oder, durch Zeitungsanzeigen erfolgt. In Anbetracht der Notlage der jüdischen Arbeitsuchenden und namentlich der älteren erwerbslosen Angestellten darf erwartet werden, daß die jüdischen Betriebsinhaber, die sich infolge der gesetzlichen Neuregelung künftig an das zuständige Arbeitsamt wenden, in einem den Betriebsverhältnissen entsprechenden Umfange jüdische Mitarbeiter anforden». Die Handelsfchule der Berliner Jüdifchen Gemeinde Durch Erlaß des Staatskommissars der Hauptstadt Berlin vom 14. Dezember 1936 ist der Handelsschule der Jüdischen Gemeinde zu Berlin für ihren vier Halbjahre umfassenden Handelsschullehrgang das Recht zur Erteilung eines Abschlußzeugnisses verliehen worden. Auf Grund dieses Zeugnisses werden die Absolventen von der Berufsschulpflicht befreit. Den Absolventen der Höheren Handelsschule der Gemeinde war die Befreiung schon früher verliehen. Für die Schüler beider Lehrgänge ruht die Berufsschulpflicht außerdem für die Z<it des Schulbesuches. Die Absolvente« der Handelsschule sind damit den Absolventen einer öffentlichen Handelsschule gleichgestellt. > . - - - :*'. Die Handelsschule der Berliner Jüdischen Gemeinde hat einen 4 semestrigen Handelsschul-Lenrgang und einen zweisemestrigen höheren Handelsschul-Lehrgang. Der erste