Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 27 (1935)
- Issue
- 12 (12.1935)
- Date
- 1935-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Niederlassungsmöglichkeiten in Südamerika In Genf fand gleichzeitig mit der Tagung der Expertenkommission eine Konferenz von zwölf zentralen jüdischen Organisationen statt mit dem Ziel, die Auswanderungsarbeit zu koordinieren .und Wege zur Legalisierung des Status der Ausgewanderten in ihren derzeitigen Aufenthaltsländern zu finden. Das Hauptreferat hielt Dr. Arthur Ruppin, der Leiter der Kommission für Wirtschaftsplanung bei der Executive der Jewish Agency, der schon 1933 einen Plan zur Ansiedlung von 200 000 Juden aus Deutschland in verschiedenen Ländern entworfen hat, und der soeben von einer Studienreise aus Südameriku zurückgekehrt ist. In einem dem Vertreter der Jüdischen Telegraphen- Agentur gewährten Interview äuflerte er sich mit großer Zuversicht über die künftigen Möglichkeiten jüdischer Einwanderung und Niederlassung in den südamerikanischen Ländern. Ich habe, erklärte Dr. Ruppin, die wirtschaftlichen und kolonisatorischen Probleme in Argentinien, Brasilien und Chile studiert. Die südamerikanischen Länder sind reich 'an verschiedenen Naturschätzen, die bisher erst in geringem Ausmaß erschlossen sind. Vielversprechend sind auch die Aussichten in der Landwirtschaft mit Rücksicht auf die klimatischen Verhältnisse. Diese Länder stehen jetzt im Begriff, sich schnell von der wirtschaftlichen Depression zu erholen, und werden in der künftigen weltwirtschaftlichen Entwicklung eine bedeutsame Rolle spielen. Wenn auch diese Länder, fuhr Dr. Ruppin fort, zurzeit faktisch für die Einwanderung' verschlossen sind, so besteht doch Grund zu der Annahme, daB die Einwanderungsbeschränkungen allmählich mit fortschreitender wirtschaftlicher Gesundung aufgehoben werden. Die Juden aus Deutschland, von denen einige Tausend sich bereits dort niedergelassen haben, passen sich den Lebensverhältnissen ziemlich leicht an und finden ihren Platz in dem Wirtschaftssystem des Landes. Die in den südamerikanischen Ländern lebenden Juden polnischer und anderer Herkunft sind ebenfalls mit ihrem gegenwärtigen Schicksal zufrieden. Neuen Siedlern bieten sich in den südamerikanischen Ländern zahlreiche verschiedene Möglichkeiten, doch werden gut ausgebildete,erfahrene Handwerker vermutlich besonders gern aufgenommen werden. Handwerkskurse für Auswanderungslustige *) In den Blättern des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP wurde laut Pressemeldungen vom 17. Juni 1933 noch einmal auf den Runderlaß des Reichswirtschaftsministers über Kurse zur Ausbildung von Juden im Handwerk („Deutsches Handwerk" vom 8. März 1935 Jg. 4 Nr. 10 S. 16?) wie folgt hin- Sewiesen: „Da jede Maßnahme, die die Auswanderung der uden aus Deutschland fördert, zu begrüßen ist, hat der ieichswirtschaftsminister in einem Runderlaß erklärt, daß jüdische Handwerkerkurse fui auswanderungswillige Juden als Förderung der Auswanderung zugelassen sind". Der .Runderlafl selbst hatte folgenden Wortlaut: „Wie der Reichs- und Preußische Minister des Innern mir mitteilt hält er es nicht für angebracht, die Abhaltung von handwerklichen Unterrichtskursen für auswanderungswillige Juden zu verhindern oder zu erschweren, da jede Maßnahmt zu begrüßen ist, die die Auswanderung der Juden fördert. Der bei einem Verbleib einzelner handwerksmäßig ausgebildeter Juden im Inlande befürchteten Schwarzarbeit dürfte durch polizeiliche Maßnahmen wirksam begegnet weiden können. Der in solchen Fällen etwa beabsichtigten selbstän- -digen Ausübung eines Handwerks als stehendes Gewerbe stehen die Vorschriften der Dritten Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks vom 18. Januar 1935 (RGBl. I S. 15) entgegen." *) Betr. nur genehmigungspflichtige Kurse. Neue Devisenverordnungen Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung stellt in einem Erlaß klar, daß der weitere Betrag bis zu 50 RM in deutschem Hartgeld oder ausländischen Geldsorten Uber;die Freigrenze hinaus auf Grund eines Reiscabkommens nur in dieses Abkommensland selbst, nicht aber in ein drittes Land überbracht werden darf. Es ist also unzulässig, die für dieses Abkommensland. erhaltenen Beträge zur Reise in ein drittes Land zu benutzen. Ein weiterer Erlaß beschäftigt sich mit der A n b i c - tungspflicht fUr ausländische Staatsangehörige in Deutschland. Die Devisenstellen können ausländischen Staatsangehörigen in allgemeiner Form die Genehmigung zur Verfügung über ihr ausländisches Vermögen erteilen, sofern die Reichsbank auf dessen Ablieferung verzichtet hat. Bis zum Betrage von 500 RM können ausländische Staatsangehörige, dje im Besitz einer solchen allgemeinen Genehmigung sind, Werte ihres ausländischen Vermögens im Inland auf ein Währungskonto bei einer Devisenbank überführen, das wie ein freies Währungsguthaben eines Ausländers behandelt wird. In einem Schreiben an die Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe hat das Reichsbankdirektorium zu der Frage Stellung genommen, wie aus dem Ausland geschenkte Zins-, Gewinn- und Auslosungsscheine behandelt werden sollen. Entgegen der bisherigen Regelung, wonach geschenkweise aus dem Auslande eingehende Auslosungsscheine von Ablösungsanleihen dem anbietenden Inländer freigegeben waren, sind solche Wertpapiere nunmehr anzunehmen und zu verwerten. Zinsen - Überweisungen nach der Schweiz dürfen in besonderen Härtefällen erfolgen. In einem Erlaß des Leiters der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung ist angeordnet worden, daß solche Anträge zunächst an das Volkswirtschaftsdepartement in Bern zu richten sind. Erst wenn dieses die Ucberweisung befürwortet hat, wird deutscherseits in eine Prüfung eingetreten. Genehmigungsbescheide werden auf einen Zeitraum von sechs Monaten ausgestellt. Nach Ablauf muß das Verfahren von neuem in Gang gesetzt werden. ■ . ■ Unsere Stammtische Auch im neuen Kalenderjahr finden unsere Stammtische regelmäßig, und zwar im Januar 1936 It. nachfolgender Aufstellung statt. Bei dieser Gelegenheit bitten wir die Mitglieder aus Handwerk nnd Mittelstand, unsere in jeder Ausgabe unserer Zeitung erscheinende Bekanntgabe der nächsten Stammtisch- Veranstaltungen genan zu beachten und aufzubewahren. Es ist ans finanziellen Gründen, aber auch wegen der großen Mehrarbeit nicht möglich, zu jedem dieser Abende besondere schriftliche Einladungen ergehen zn lassen. Diese als ungezwungene Familicnabende aufgezogenen Zusammenkünfte bieten jedem Anwesenden einen interessanten und anregenden Abend. Die nächsten Stammtische im Januar finden statt: Westen: Restaurant Hefter, W62, Wittenbergplatz 3. Jeden 2. und 4. Dienstag 14. 1. 28. 1. Nordwesten: Conditorci Hansa, NW 87, Flensburger Str. 19. Jeden 1. und 3. Donnerstag 2. t. 16.1. Norden: Conditorei Dobrin, C 2, Spandauer Brücke 7. Jeden 2. und 4. Mittwoch 8.1. 22.1. Nordosten: Hotel König von Portugal, C 2, Burgstr, 16. Jeden 2. und 4. Donnerstag 9.1. 23. 1. Süden - Südosten - Südwesten: Cafe-Restaurant Hansa, S42, Ritterstr. 33. Jeden 2. und 4. Mittwoch 8.1. 22.1. Osten: Concordia-Festsäle, 0 27, Andreasstr. 64. Jeden 1. und 3. Dienstag 7.1. 21.1. Zoe UsondeUH ßeadduHy! Bezirk Westen: Für den am 24. Dezember ausfallenden Stammtischabend findet am Sonnabend, dem 28. Dezember, abends 8 Uhr, im Restaurant Hefter, W62 Wittenbergplatz 3, ein geselliges Beisammensein für die Mitglieder des Bezirks Westen als Ansklang des Channkkah-Festes statt. Bezirk Südeo-Südosten-Südwesten: Am 22. Januar 1936 spricht unser Kollege, Bücherrevisor Jacob Mainzer, über „Die neuen Steuergeaetze. ihre Auswirkung auf die Buchführung von Handwerk und Gewerbe". Alle Mitglieder des Bezirks merken sich diesen interessanten Vortrag schon jetzt vor. Bezirk Nordosten: Ab Januar 1936 finden die Stammtische des Bezirks Nordosten an jedem * 2. und 4. Donnerstag im Monat im Hotel König von Portugal, C2, Burgstr. 16, statt. (Nicht mehr wie bisher am 1. und 3. Donnerstag.) 9